81 artige große Arbeit nur mit 3 M. bezahlt wird, ist bedauerlich, ein höherer Preis ist aber nicht zu erzielen. Erdbeerpreise sind sehr schwankend und von der Witterung mehr oder minder ab hängig; wir hoffen, später darüber eingehend berichten zu können. Die Vermittelungsstelle steht jedermann kosten los zur Verfügung, es dürfte dies in unserem engeren Vaterlande wohl genügend bekannt sein. Wir lassen trotzdem nachstehend unsere Grund regeln folgen und' hoffen auf eine recht rege In anspruchnahme dieser für den sächsischen Obstbau so fegensreiche Einrichtung. Fr. Tamms. Grundregeln: 1. Die Vermittelungsstelle für Obstverkauf des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen hat den Zweck, die unentgeltliche Ver mittelung von Kauf und Verkauf im Königreich Sachsen erbauten Obstes und daraus hergestellter Erzeugnisse zu besorgen. 2. Die Benutzung der Vermittelungsstelle steht allen sächsischen Obsterzeugern offen, ohne Rück sicht auf Mitgliedschaft bei einem Obstbauvereine. 3. Die Vermittelungsstelle bringt lediglich Käufer und Verkäufer durch Austausch und kostenfreie Zusendung von Angebots- und Nach fragelisten in Verbindung. 4. Die Festsetzung der Preise bleibt dem Ver käufer überlasfen, die Vermittelungsstelle wird aber im Vereinsorgan und zeitweilig in öffent lichen Blättern Marktberichte bekannt machen, aus denen die Preislage des Obstes ersichtlich ist. 5. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die etwaige Bemusterung und die Zahlung selbst, haben Käufer und Verkäufer unmittelbar zu ver einbaren und zu erledigen. Die Vermittelungs stelle leistet weder für die Qualität des gekauften Obstes und der Erzeugnifse noch für die Zahlungs fähigkeit der Käufer Gewähr. 6. Die Verkaufsangebote und die Kaufgesuche sind an „die Vermittelungsstelle für Obstverkauf zu Dresden-A., Wiener Platz 1," zu richten. Dieselben müssen folgende Angaben enthalten: (Verkaufsangebote): u) Namen und Wohnort des Verkäufers; b) Ablieferungsort (Bahnstation); e) Obstart und pomologischer oder orts üblicher Name der Sorte (bez. Bezeich nung des Erzeugnisses); 6) verkäufliche Menge überhaupt und ge ringste Mengen, in denen der Verkäufer abzugeben gedenkt; s) Preis für 100 KZ (100 l); k) Verpackung; §) Bemerkungen. (Kaufgesuche): u) Namen, Stand und Wohnort des Käufers; b) Ablieferungsort (Bahnstation); e) Obstart, pomologischer oder ortsüblicher Name der Sorte (bez. Bezeichnung des Erzeugnisses)) ä) gewünschte Menge (I); s) Bemerkungen. Vordrucke hierzu werden auf Verlangen kosten frei von der Vermittelungsstelle geliefert. 7. Für die Richtigkeit der Angaben in den ausgegebenen Angebots- und Nachfragelisten übernimmt die Vermittelungsstelle keine Ver bindlichkeit. 8. Alle durch die Vermittelungsstelle zu stande gekommenen Verkäufe von Obst oder Obsterzcugnissen sind der Geschäftsstelle bekannt zu geben, damit dieselbe die eingetragenen An gebote in den Büchern streicht und in den späteren Angebotslisten nicht mehr anführt. Nichtbeachtung dieser Bestimmungen würde die Tätigkeit der Vermittelungsstelle außerordentlich erschweren und die Käufer durch überflüssige Anfragen ermüden. (Vergl. Pkt. 7 und 9.) 9. Auf begründete Beschwerden werden so wohl unreelle Lieferanten wie Abnehmer dauernd von der Benutzung der Vermittelungsstelle aus geschlossen. Dasselbe geschieht auch, wenn Ver käufer wiederholt gegen die Bestimmungen des Pkt. 8 verstoßen. Jahresbericht des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1903. Erstattet vom Geschäftsführer Gartenbau-Inspektor Braunbart. Wohl bei keiner anderen landwirtschaftlichen Kulturpflanze ist das wirtschaftliche Ergebnis von den Witterungsverhältnissen so sehr abhängig, wie dies bei den Pflanzen des Obstbaues der Fall ist. Ungünstige Witterung während der Blütezeit, heftige Stürme, durch welche die Früchte abgeworfen werden, vermindern den Ertrag, und dies beides traf leider im Berichtsjahre zusammen. Die überaus reiche Blüte wurde durch die be deutenden Schneefälle, zumeist noch bei einer Temperatur von 0", auch unter 0°, in der Zeit vom 15. bis 20. April wesentlich geschädigt, so wie ferner noch der Sturm am 11. September, und weiter im Anfang Oktober bedeutenden Schaden anrichtete. Die Jahresberichte der Be zirks-Obstbauvereine in Bezug auf die Obsternte im Jahre 1903 zusammengestellt, ergaben nach