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Erscheint: Mi twoch und Sonnabend. Als Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirtbschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - vrei « S'ierteljährl. 1 M. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Blatt Amts und des SLadtraLhes des Königs. Amtsgerichts Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HescHästsflekkerr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow,Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. zu Wulsnitz ch en Ü/E Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. 8^^ Frei «. Dm- -nd MekenuudviexzigKav Sahvgang. «-7;^"°° 29. Mai 1895. Mittwoch. Auf dem die Firma I. G. Schurig in Großröhrsdorf betreffenden Folium 41 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist heute verlautbart worden, daß unter der bezeichneten Firma an, 1. Juni 1893 eine offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Grvsiröhrsdvrf errichtet worden ist und daß die Herren Kaufleute Emil Arthur Schurigs Gustav Bernhard Tourist und Gottlob Ottokar Schurig, sämmtlich in Großröhrsdorf, Mitinhaber der Firma sind. Pulsnitz, am 28. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Weise. Bekanntmachung. Bei der am 27. d. M. erfolgten planmäßigen 11. Ausloosung 3'/, °/o co«0. Pulsnitzer Stadtschuldschcine v. I. 1882 sind folgende Nummern gezogen worden: Lit. Nr. 86, 176 und 272, ä 500 Mark, „ L. „ 108, 137, 282, 320, 400, 424, und 455, a 100 Mark. Die Inhaber dieser Scheine werden aufgefordert am 31. Dezember 1895 bei unserer Stadtkasse gegen Rückgabe der Schuldscheine sammt Zinsleisten und der noch nicht fälligen Zinsscheine den Kapitalbetrag in Empfang zu nehmen, außerdem aber zu ge wärtigen, daß die fernere Verzinsung aufhört. Pulsnitz, am 28. Mai 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. - Lohnauszahlungen an Sonntagen betreffend. Das Königliche Ministerium des Innern hat im Einvsrständniß mit dem evangelisch - lutherischen Landescvnsistorium verordnet, daß Auszahlung Mld Entgegennahme Von Lohn au Sonntagen unter das Verbot des 8 105 b, Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung fällt. Dieses Verbot untersagt absichtlich ganz allgemein jede Beschäftigung von Arbeitern „im Betriebe" der betreffenden Unternehmungen, und auch die Auszahlung von Lohn ist zu den Betriebshandlungen zu rechnen. Zu Vermeidung einer Bestrafung auf Grund von tz 146 a der Gewerbeordnung wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht. Königliche AmtShauptmannschaft Kamenz, am 20. Mai 1895. vou Erdmannsdorff. Wegen Neubeschüttung wird der Verkehrsweg Neukirch-Schmorkau vom 26. dieses Monats an bis auf Weiteres, desgleichen der Verkehrsweg PulsNitzrGrotzröhrsd01'f (Sachsenwcg) in der Flur Pulsnitz Meißner Seits vom 27. bis 31. dieses Monats für allen Fährverkehr gesperrt und der letztere, den Weg Neukirch-Schmorkau anlangenv, über Gottschdorf, den Weg Pulsnitz-Großröhrsdorf anlangend, auf den Dorfweg gewiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 24. Mai 1895. von Erdmannsdorff. Zum Reichstagsschlutz. Die Session des deutschen Reichstages ist am vergange nen Freitag in der üblichen Weise geschlossen worden, nachdem sie beinahe sechs Monate gedauert hatte, denn bekanntlich wurde sie am 6. December 1894 eröffnet. Die jetzt beendigte Thätigkeitsperiode des Reichstages weist allerdings eine Anzahl positiver Ergebnisse auf, die aber Angesichts des fast ein halbes Jahr umfassenden Zeitrau mes seines Zusammenseins immerhin nur mäßig genannt werden können, außerdem aber durch den negativen Aus gang gerade der wichtigsten Fragen der abgelaufenen Session mehr als paralysirt werden. Lassen wir zunächst die zu Stande gekommenen Gesetz-Vorlagen-Revue passiren, so erhalten wir folgendes Bild der betreffenden positiven Reichstagsbeschlüsfe: Der Etat und die verschiedenen hierzu eingebrachten Nachtragsetats, die Novellen zum Zolltarif, zum Jnvalidenfondsgesetz, zum Branntweinsteuer- und zum Zuckersteuergesetz — die beiden letzteren Vorlagen waren dem Reichstage hauptsächlich im Interesse der Landwirthschasl gemacht worden — ferner die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt und der Flößerei und zur Bekämpfung des Sclavenhandels, sowie das Militärrrliciengesetz. Außer dem genehmigte das Haus noch einige kleinere Gesetz Ent würfe, wie Z- das neue Bürgermeistergesetz für Elsaß- Lothriugen und stimmte einer Anzahl von Jniiiativ-Auträ- gen zu, unter denen sich als der politisch wichtigste wiederum der bekannte Jesuitenantrag des CentrumS befand. Dafür sind aber gerade die hervorragendsten Vorlagen gescheitert. An ihrer Spitze steht jener Entwurf, der die gesammte Session beherrschte, das sogenannte Umsturzgesetz. Es fiel in der zweiten Plenarlesunq in wirklich kläglicher Weise, da sich die maßgebenden Parteien, das Centrum und die Conservativen, nicht miteinander verständigen konnten und wxjl anderseits die Regierung der vom Centrum vorge- Magenen Fassung des Gesetzes ablehnend gegenüberstand, -^as nämliche rühmlose Schicksal widerfuhr der Tabaksteuer- Vorlage, sjx wurde vom Plenum sogar m einer einzigen Sitzung abgethan. Die dritte Hanptvorlage aber, der Entwurf der Reichsfinanzreform, ist nicht einmal zur Eommissionsberathung gelangt. Von den ferneren wichtigen Entwürfen der Sejsion ist die umfangreiche Novelle zu den Justizgesetzen in der Commission stecken geblieben, während die Novelle zur Gewerbeordnung (Bekämpfung der Auswüchse des Hausirhandels) in dem betreffenden Ausschüsse noch durcyberathen wurde, aber doch dem Plenum jur Spezialberalhung nicht mehr unterbreitet werden konnte. Ne gleichfalls bedeutungsvollen Vorlagen über die Börsen reform und über die Bekämpfung des unlauteren Wettbe werbes sind dem Reichstage gar nicht unterbreitet worden. Von kleineren Vorlagen scheiterte das Communalweinsteuer- gesetz in der Commission, von Initiativanträgen blieb unter Anderem der Antrag Kanitz auf Verstaatlichung des Getreide handels unerledigt. In qualitativer Hinsicht gehört demnach die Session vom 5. December 1894 mit zu den unfrucht barsten, die wir seit Bestehen des Reichstages zu verzeich nen hatten, es wird dies auch der nachsichtigste Beurtheiler der jüngsten Thätigkeit des gegenwärtigen Reichsparlaments zugeben müssen. Wenn dasselbe trotzdem seine Arbeiten friedlich zu Ende führen durfte und wenn ferner selbst die peinlichen Zwischenfälle im Reichstage anläßlich der verweigerten Blsmarckehrung die vielfach im Lande ge wünschte Auflösung des Reiches nicht nach sich zogen, so lag dies an der berechtigten Erwägung in BundeSraths- kreisen, daß etwaige Neuwahlen zur Zeit schwerlich eine wesentlich andere Zusammensetzung der Volksvertretung bewirken würden. Ob indessen der jetzige Reichstag in seiner Mehrheit wirklich mit den verbündeten Regierungen noch lange harmoniren wird, dies erscheint allerdings immer zweifelhafter. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Heute, Dienstag Abends '/s8 Uhr findet, wie bereits durch Inserate und Plakate bekannt gegeben, im Saale des hiesigen Schützenhauses ein vom conservativen Verein veranstalteter Vortrag des Herrn Freiherrn von Schorlemer aus Großenhain über das Thema: „Das Handwerk und der Handwerkertag in Halle" statt. Durch diese Notiz seien nochmals unsere Leser zu zahlreichem Be suche aufgefordert. Pulsnitz. Dem Herrn Kürschnermeister Christian Gottfried HauSding und dem Herrn Schuhmachermeister Fried rich August Wunderlich wurde heute, Dienstag Vorm. 11 Uhr anläßlich ihres 50 jährigen Bürger-Jubiläums im Ralhs- sitzungszimmer durch Henn Bürgermeister Schubert im Beisein der Herren Naths- und Stadtverordnetenmitglieder unter entsprechender Ansprache je ein Bürgerjubiläumsdiplom feierlichst überreicht. — Bestimmungsgemäß tritt zu Pfingsten in der Gil tigkeitsdauer gewisser Eisenbahnfahrkarten eine Verlängerung ein und zwar gelten die am Sonnabend vor bis mit Dien stag nach Pfingsten gelösten drei- und viertägigen Rückfahr karten und die dreitägigen Rundreisekarten im sächsischen Binnenverkehre bis mit Freitag nach Pfingsten, ferner die am Sonnabend vor Pfingsten entnommenen dreitägigen Rückfahrkarten im unmittelbaren Verkehre zwischen sächsi schen Stationen und solchen anderer deutscher Eisenbahnen bis mit Dienstag nach Pfingsten. — Die Gefährlichkeit der Insektenstiche ist mit Ein tritt der warmen Tage wieder besonders zu berücksichtigen, nicht etwa wegen ihres eigenen Giftes, sondern besonders wegen ihres Besuchs von allen möglichen verwesenden Stoffen und Weiterverschleppung des Leichengiftes. Es ist darum rathsam, bei den Fußtouren auch der Vorsicht zu gedenken und stets ein Fläschchen Salmiakgeist mit sich zu führen, um mit solchem schnell die Stichstelle einzu reiben, da dadurch das Gift neutralisirt und unwirksam wird. Lichtenberg. Bei prächtigem Wetter hielt am ver gangenen Sonntag der hiesige Turnverein sein diesjähriges Schauturnen auf dem hinter dem Gasthofe zum Schwan gelegenen Turnplätze ab. Nachmittags 3 Uhr fanden unter der trefflichen Leitung des Herrn Turmvarts Leipold nach einem Aufmarsch wacker ausgeführte Freiübungen und sodann Gerätheturnen und Turnspiele statt. Hieran schloß sich ge gen 5 Uhr Ball an, welcher Abends durch vorzügliche, den Beifall aller Anwesenden erntende Freiübungen mit Grup penstellungen unterbrochen wurde. Aus allem von der Tur nerschaft Gebotenen war zu ersehen, daß der Verein es sich voll und ganz hat angelegen sein lassen, auf der betretenen Bahn rüstig weiter zu schreiten, um würdig an der Seite anderer Turnvereine stehen zu können. Das Concert wäh rend des Schauturnens, sowie die Ballmusik wurden vom Großröhrsdorfer Musik-Chor unter der Leitung des Herrn Otto Schäfer, aufs Beste gespielt — Auf beiden Augen erblindet ist in Radeberg schmerzlicherweise ein 1'/2 Jahre altes Mädchen dadurch, daß es in einem unbeachteten Augenblicke mit den Hainen in einem Kalkfasse spielte, sich über den Rand des Fasses bog und mit dem Kopfe hineinfiel. Welcher Schreck für die bemitleidenswerthe Mutter, als sie aus der Fabrik nach Hause gerufen wurde. — Das Direktorium des Königlich Sächsischen Rilitärvereinsbundes in Gemeinschaft mit sämmtlichen Bezirksvorstehern hatte nach einstimmigem Beschluß den Fürsten Bismarck zu seinem 80. Geburtstage zum Bundes- Ehrenmitgliede zu ernennen beschlossen und dies durch ein prachtvolles, ihm zugefertigtes Diplom bekundet. Darauf ist dem Präsidium folgendes Schriftstück zugegangen: Friedrichsruh, den 18. Mai 1895. „Es ist für mich eine ehrenvolle Auszeichnung, dem großen Königlich Sächsischen Militärvereins bunde anzugehören. v. Bismarck."