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Abonnements - PreiZ S ierteljährl. 1 M. 25 Pf. kuf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. fS ch en Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. An^te > sivd bis Dienstag und Freitag /z, /(Mi) Vorm. 9 Uhr aufzugeben. LW Dreis für die einspaltige Cor- Duck Md °°N^L GikbelNllldviki-flgA«r- Jahrgang. IS. Juni 18SS. Mittwoch. Bekanntmachung, Juhren- unö H^flasteravSeiLenvergebung betv. Die sich vom 1. Juli 1895 bis 30. Juni 1896 bei hiesiger Stadtcommun nöthig machenden Fuhren und Pflasterarbeiten sollen an den Mindestfordernden vergeben werden. Bewerber wollen sich daher Sonnabend, den 22. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr im Rathhaus 1. Etage einfinden und ihre Gebote eröffnen. Auswahl unter den Bietern bleibt vorbehalten. Pulsnitz, am 15. Juni 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, öie Lieferung von Kolz, Kohlen unö Uetroteum betreffend». Die Lieferung und Anfuhre 1 ., von ca. 20 Meter weichem Scheitholz bis in den Rathshof während der Zeit vom 1. August 1895 bis 31. Juli 1896. 2 ., ca. 600 Centner Braun- und ca. 200 Centner Steinkohlen während der Zeit vom 1. August 1895 bis 31. Juli 1896 je nach Bedarf. 3 ., ca. 14 Barrels Petroleums (Reichstast) für die Schule, Nathsexpedition und öffentliche Straßenbeleuchtung vom 1. August 1895 bis Ende dieses Jahres je »ach Bedarf, wird hiermit öffentlich ausgeschrieben. Angebote sind bis zum Sonnabend, den 22. Juni 1895 schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Holzlieferung", „Kohlenlieferung", „Petroleumlieferung" auf der Rathsschreiberei abzugeben. Bei der Kohlenlieferung ist die Bezugsquelle und die Sorte genau anzugeben. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Pulsnitz, am 15. Juni 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Pockenerlranlungen betreffend. Die Erhebungen über die während der letzten Jahre amtlich bekannt gewordenen Pockenerkrankungen innerhalb des Reichsgebietes haben ergeben, daß die Entstehung der Mehrzahl dieser Fälle auf die Einschleppung dieser Seuche aus dem Anslande (namentlich Rußland, Oesterreich und Italien) zurückzuführen ist. Vornehmlich sind es die in Deutschland Beschäftigung suchenden fremdländischen Arbeuer, und unter diesen vorwiegend die zur Zeit der Ernte eingestellten landwirthschaftlichen Arbeiter, die vielfach an den Pocken erkranken und zum Ausgangspunkte für weitere Seuchenfälle und sogar für kleinere Epidemien werden. H Das Königliche Ministerium des Jnnerst hat deshalb angeordnet, daß fortan fremdländische Arbeiter aus Ländern, in welchen der allgemeine Impfzwang überhaupt nicht besteht oder erst in den letzten 10 Jahren eingeführt ist, einer möglichst baldigen, innerhalb S Tagen nach der Ankunft vorzuneh,»enden Untersuchung ,u unterziehen und diejenigen unter ihnen, welche sich nicht Uber eine in den letzten 10 Jahren vorausgegangene erfolgreiche Impfung oder überstandene Blatternerkrankung »»«weifen können, der Schutzpockenimpfung zu unterwerfen find. Die Drtöbehörden werden hierdurch angewiesen, strengsten» über Einhaltung des vorstehend Verordneten zu wachen und bei Feststellung von Pockenerkrankungen unter den vorerwähnten Ankömmlingen sofort nach Punkt 1 der in der Osterland'schen Sammlung Band 8 Seite 2 abgedruckten Ministerialverordnung vom 19. Januar 1886 an de» königlichen Bejirksarzt binnen Stunden die erforderliche Anzeige zu erstatten. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 7. Juni 1895. von Er-mamtsdorff. Staatliche Förderung des genossenschaft liche« Personal-Credits. In diesen Tagen versammeln sich in unserer Stadt die Vertreter der sächsischen Kreditgenossenschaften, entsendet zu dem 36. Verbandstage aus verschiedenen Orten unseres lie ben Vaterlandes, um gemeinsamer Berathung zu pflegen. Sie seien auch an dieser Stelle als Gäste unserer Stadt und in Hochschätzung der gemeinnützigen, auf Hebung der Wirthschaftlichen Lage weiter Volkreise gerichtet n Strebens und des bereits vielseitigen ersprießlichen Wirkens genannter Genossenschaften aufs Herzlichste begrüßt. In dem harten Kampfe um das wirthschaftliche Dasein ist für jeden Kulturmenschen in wohl begründeter und weise benutzter Personalcredit, durch welchen der Betreffende also ohne Pfand gegen bestimmtes Zahlungsversprechen Geld oder Waaren empfängt, ein werthvoller Hebel und Schutz. Pon der größten Bedeutung ist der Personal credit aber für den Mittelstand, also für kleine Kaufleute, Handwerker und Gewerbetreibende und auch für kleine Landwirthe, denn für diese gewährt ein vernünftig gege bener und verwendeter Personalcredit den ganzen oder doch theilweisen Ersatz für das fehlende Betriebskapital. Da Banken der Natur ihres Betriebes nach nur selten kleinen Geschäftsleuten, Gewerbetreibenden und Landwirthen Personalcredit einräumen können, so sind geniale Volls- w'rthe, wie Schultze-Delitzsch und Raiffeisen, schon vor vielen fahren bemüht gewesen, durch Credltgenossenschaften dem Mit tel,lande und «einen Unternehmer den genügenden Personal- E" verschaffe, und ist dies auch bereits in sehr vielen Städten und selbst in einzelnen Dörfern mit großem Erfolge geschehe». Indessen kann in dem heutigen Wirth, fchaftskampse und zumal bei der schweren Bedrohung des Mittelstandes und Kleinbetriebes durch den Großbetrieb und das Großkapital der Personalcredit noch in jeder Be ziehung gefordert werden, und zwar erstens in Bezug uuf die Leistungsfähigkeit der bestehenden Credit-Genossen schaften selbst, nämlich was noch niedrigem Zinsfuß und Kapitalbereitschaft anbetrifft, und zweitens bezüglich der Wetteren Ausdehnung der Genossenschaften, da es in Deutschland immer noch fast tausend Städte giebt, welche solche Credit-Genossenschaften nicht besitzen, also in diesen tausend Städten und den im Umkreise liegenden zahlreichen Dörfern füglich wohl hunderttausend und mehr Personen des Mittelstandes keinen entsprechenden Personalkredit haben. Wie immer in solchen Fragen von allgemeinem In- teresse muß der Staat und die Gesetzgebung sördernd ein- gretfen, wenn eine entsprechende Reform durchgesetzt werden soll, und es gebührt der preußischen Regierung das Ver dienst, einen Gesetzentwurf dem Landtage unterbreitet zu haben, welcher die Errichtung einer Centralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalccedits bezweckt. Diese Anstalt soll selbstständig werden und nur unter Controlle der Regierung stehen. Ihre Aufgabe ist es mehrend, befruchtend und regelnd auf das genossenschaft liche Creditwesen zu wirken. Soweit es diese Aufgaben mit sich bringen, wird die Centralanstalt auch Depositen und Spareinlagen annehmen, und ist zu ihrem Geschäfts betriebe ein vom Staate zu gewährendes Betriebskapital von vorläufig fünf Millionen Mark vorgeschlagen. Es ist sehr zu wünschen, daß nach diesem Vorbilde und nach Prüfung der Verhältnisse auch in den anderen deutschen Staaten eine Förderung deS Personalkredits bald statt fände. Auch in unserm engern Vaterland Sachsen hat die Regierung den genossenschaftlichen Creditanstalten mancherlei Förderung zukommen lassen und wohl alle die maßgeben den Behörden kommen derartigen Vereinen und ihrem verdienstlichem Streben entschieden mit Wohlwollen ent gegen. Gewiß aber läßt sich durch geeignete Maßnahmen auch nach dieser Seite hin noch mehr erreichen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. — Für die Mitglieder der Jnvaliditäts und Alters versicherung tritt im Laufe dieses Jahres beginnend mit dem 25. Juni, die im § 30 u. f. niedergelegte Zurücker stattung von Beiträgen ein, und zwar: 1) für weibliche Personen, wie Mägde, Tagelöhnerinnen, Fabrikarbeiterinnen (also auch das weibliche Hülfspersonal im Gewerbe) rc, welche mindestens 235 Wochenbeiträge bezahlt haben; dieselben erhalten die Hälfte der geleisteten Beiträge bei ihrer Verheirathung heraus, wenn sie innerhalb dreier Monate nach ihrer Verheirathung diesen Anspruch bei der Octsbehörde für die Ardeiterversicherung geltend machen. 2) Wenn ein Familienvater stirbt, welcher mindestens 235 Wochenbeiträge geleistet hat, so erhält die Wittwe oder die ehelichen Kinder unter 15 Jahren die Hälfte der geleiste ten Beiträge von der Jnvaliditäts- und Altersversicherung zurück. 3) Wenn eine Frauensperson stirbt, welche Mit glied der Versicherung war und gleichfalls wenigstens 235 Wochenbeiträ:e geleistet hat, so erhalten ihre vaterlosen ehelichen und unehelichen Kinder gleichfalls die Hälfte ihrer geleisteten Beiträge zurück. Die Erstattung der Beiträge erfolgt nur dann, wenn nicht auf Grund des Unfallversiche'r- ungsgesetzes aus Anlaß des Todes eines Versicherten eine Rente gewährt wurde, oder wenn die in Frage kommenden Personen nicht vorher schon, wenn auch nur kurze Zeit, aus der Alters- und Invalidenversicherung Renten bezogen haben. Kamenz. Am 13. Juni Nachmittags 2 Uhr entstand im Arbeiterwohnhause des Rittergutes Straß gräbchen ein Stubenbrand, veranlaßt durch Spielen der Kinder mit Streichhölzchen. Der thatkräftigen Hilfe leistung des Tagearbeiters Wilh. Schäfer gelang es, die zwei kleinen Kinder des Arbeiters Zschieschang' vom Er stickungstode zu retten, und dem Brand Einhalt zu thun. — Auf dem Bahnhofe zu Bautzen ereignete sich dieser Tage ein schwerer Unglücksfall. Mehrere Arbeiter waren mit Abladen von großen Granitsteinen beschäftigt. Hierbei geschah eS, daß ein großer Granitblock zerbarst und die eine Hälfte desselben beim Herabfallen vom Wagen einem Arbeiter Namens Kubasch ein Bein buchstäblich zermalmte. Der Verunglückte wühlte vor Schmerz den Boden auf; er wurde dem dortigen Stadtkrankenhause zugeführt. Dresden, 17. Juni. Ihre Majestäten der König und die Königin begehen morgen ihren Vermählungs tag. Vor 42 Jahren wurde in unserer Residenz die Vermählung der Allerhöchsten Herrschaften vollzogen. —