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Zu UuLsnrtz zschenü/, ^sür Pulsnitz, A Königsdriick, Nadeberg, Nadeimrg, Moritzburg mb Umgegend AIS Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2> Landwirthschaftlichc Beilage (monatlich). Abonnements - Preil Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. ^bf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. du-.MdMktzxnundvls^igKsv Jahrgang. — S »'-c»ÜS»»'" Mittwoch. A x. ^-5. 5. Juni 1895. Bekanntmachung. Die diesjährige der hiesigen Stadlgemeinde gehörige Kirschnutzung an der Nulsnitz-Worn-Uretniger Khaussee soll Sonnabend, den 8. Juni 18Ä5, Nachmittags 5 Uhr, öffentlich meistbietend unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. Das Pachtgeld ist sofort zu erlegen. Versammlungsort am Communschuppen. Pulsnitz, am 26. Mai 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Lohnauszahlungen an Sonntagen betv. Das Königliche Ministerium des Innern hat im Einverständniß mit dem evangelisch-lutherischen Landesconsistorium verordnet, daß Auszahlung und Entgegennahme von Ähn an Sonntagen unter das Verbot in § 105,,, Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung falle, da dieses Verbot absichtlich ganz allgemein jede Beschäftigung von Arbeitern im Be triebe untersage, die Auszahlung des Lohnes aber zu den Betriebshandlungen gerechnet werden müsse. Zur Vermeidung einer Bestrafung durch die Gerichtsbehörde auf Grund H 146,z der Gewerbeordnung wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht. Pulsnitz, am 29 Mai 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Wm L4« Auni d. findet auf Grund des Reichsqesetzes vom 8. April und der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. April d. I., sowie der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. desselben Monats eine Berufs- und Gewerbezählung unter Mitwirkung der selbständigen Ortseinwohner stakt. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Zählung wird zuversichtlich erwartet, daß jeder Verpflichtete die erforderlichen Angaben nach den auf den Zählbogen u. s. w. abgedruckten Anleitungen Vollständig und mit größter Gewissenhaftigkeit bewirkt, auch die Durchführung der Zählung nach Kräften unterstützt. Wer die auf Grund des vorgedachten Reichsgesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrhcitswidrig beantwortet, oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften obliegen wird mit Geld strafe bis zu 30 Mark bestraft. ' Den Gemeindebehörden, welchen d.e Zählung auch für die selbständigen Gutsbezirke mit obliegt (Verordnung 8 7 ') wird hierdurch noch ausdrücklich di- genauere Durchsicht und gewissenhafteste Befolgung der Mtmstertalverordnung vom 30. April dieses ^ahres dringend anempfohlen. Folgende Bestimmungen werden noch besonders hervorgehoben: " ' Bedarf sit s^ s°l°rt zu prüfen, ob die Zahl der ihnen bereits zugefertigten Zählformulare genügt. Etwaiger weiterer o"' Nm Maimußtedie der Zählcommissionen erfolgt sein, andernfalls ist sofort damit zu verfahren (Verordnung 8 7, o ai ? dw Einthellung der Gemeinden m Zählbezirke geschehen sein (Verordnung 8 8, '-J. lung und Wiedereinsammlung der Zählformular ist für jeden Zählbezirk rechtzeitig ein Zähler zu bestellen. Nicht minder ist dafür Sorge zu tragen, daß für den Fall der Verhinderung eines Zahlers alsbald ein Vertreter eintreten kann. Die Zähler sind rechtzeitig mit den Zählpapieren zu versehen, so daß sie schon am 10. Juni bereit und vollständig unterrichtet sind (Verordnung K 9, >-»). ^>vi -v-u o.. Vom 10. Juni Vormittags bis 13. Juni Mittags hat die Austheilung der Zählformular- an die einzelnen Haushaltungen und Anstalten zu erfolgen (Verordnung Z 2, Abs. 2). i., Am 14. Juni Vormittags sind die Zählformulare unter genauer Beachtung der darauf abgedruckten Anleitungen mit den erforderlichen Einträgen zu versehen (Verordnung z 2, Abs. 3. 4 5. 6). 8-, Am 14. Juni Mittags ist mit der Wiedereinsammlung der Zählformulare zu beginnen und spätestens am 16. Juni zu beenden (Verordnung Z 2, letzter Absatz). W, Bis zum 19. Juni soll die Ablieferung der Zählformulare durch die Zähler an die Gemeindebehörden oder Zählcommissionen beendet sein (Verordnung Z 9, i., Die Gemeindebehörde (Zäblungscommission) hat die von Zählern zurückgeliefertcn Zählpapiere alsbald zu prüfen, vor allem auch ihre Uebereinstimmung mit den Angaben der Controlliste festzustellen. Vorhandene Mängel rc. sind nach Abschluß der nöthigen Erörterungen nach dem Stande vom 14. Juni zu beseitigen; auf Grund der berichtigten Con - trollisten ist der Gemeindebogen (Drucksache VII.) auszufüllcn. Die betreffenden Arbeiten sind bis zum 29. Juni zu beenden (Verordnung Z 10). Ic., Alle ausgesüllten und geprüften Zählsormulare sind mit den Controllisten und den abgeschlossenen und beglaubigten Gemeindebogen gehörig geordnet (tz 7 der Anweisung für die Gemeindebehörden), gepackt und bezeichnet, für Gemeinden von weniger als 2000 Einwohnern längstens bis zum 1. Juli, für größere Gemeinden längstens bis zum 15. Juli dieses Jahres unter Beifügung etwa unbenutzt gebliebener Formulare an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen (Verordnung tz 11). I., Auf ertheilte Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts hin gestattet di- Königliche Bezirksschulinspektion, daß am 14. und 15. Juni der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen ausgesetzt werde, soweit als Zähler die Lehrer herangezogen werden sollen. Königliche Amtshauptmannschaft und Königliche Bezirksschulinspektion Kamenz, am 29. Mai 1895. von Erdmannsdorff. Fink. Ein Schaden unserer wirtschaftlichen Entwickelung. Der „Confectionär", das Organ für die Interessen der Unternehmer und Händler der Confectionsindustrie theilte unlängst mit besonderer Genugthuung mit, daß in der Eonfectionsbranche, die zu den blühendsten Industrien Berlins gehöre, Millionenvermögen erstanden seien. Das ist für die betreffenden Unternehmer jedenfalls ein großer Erfolg; ob er das aber für die Gesammtheit fei, ist eine andere Frage, die doch nicht so unbedingt bejaht werden kann. Das Confectionsgeschäft hat fast die gesummte Pro duction der Schneiderei an sich gerissen. Tausende von Meistern sind verarmt — denn die Berliner Industrie dieser Branche versorgt auch die Provinzen — und aus den früher gutbezahlten Gesellen sind jetzt „darbende Proletarier" geworden. Und das nur, uni jene „Millio- ^nvermögtn" zu schaffen, mit dem der „Confectionär" mit einem Triumphe der modernen wirthschaftlichen ^Wickelung prahlt. Die „Fabriken" von Herren- und Frauenkleidern haben denn auch keineswegs eigentliche Fabrikbetriebe. Einzig die Zuschneiderei wird in den größten dieser Etab- "ffements fabrikmäßig, das heißt on ina.886 vermittelst einer Maschine bewirkt. Die Anfertigung der Mäntel, Anzüge u. s. w. ist meist der Hausindustrie überlassen. 3m „Socialpolitischen Centralblatt" finden wir eine Schil derung solcher Betriebe, die fast an Ccenen ans Haupt- MannS „Webern" erinnern. So heißt cs dort beispiels weise : „In der Gegend der Kaiser-Wilhelmstraße concentriren sich di« Großconfectionsgeschäste für Herren- und Knaben ¬ artikel. Fabrik für Herren- und Knabenkonfectton, lesen wir auf vielen Firmenschildern. Treten wir jedoch in eine dieser Fabriken ein, so können wir das Gefühl der Enttäuschung nicht los werden. Es ist nicht das Bild einer Fabrik, das man hier vorfindet. Fast überall findet man dieselbe Einrichtung: einen Contorraum, worin einige kaufmännische Angestellte arbeiten, und einen Verhältnis mäßig primitiven Lagerraum mit fertigen Kleidungsstücken und Stoffballen angefüllt. Ein Confectionär, einige Ab nehmer und vielleicht einige Hausdiener, welche beim Packen der Stoffe beschäftigt sind, dies ist das ganze Personal . . ." „In den Geschäftsräumen angebrachte Placate be stimmen die Lieferzeit der fertigen Arbeiten. Gewöhnlich sind zwei Tage der Woche dazu angesetzt. Begeben wir uns an diesen Tagen wieder in eine dieser „Fabriken", so bietet sich uns ein völlig verändertes Bild. Dicht ge- drängt, mit größeren und kleineren Packeten beladen, harren die hausindustrielten Arbeiter und Zwischenmeister der Abnahme. Diese wird mit einer peinlichen Sorgfalt vor genommen. Der Abnehmer kontrolirt alle Stücke auf das Genaueste, bemerkt er den kleinsten Fehler, so müssen die Sachen zurückgenommen und zu Hause deu Wünschen des Abnehmers entsprechend geändert werden. Die Ab nahme geht in vielen Geschäften fo langsam von Statten, daß Arbeiter, die pünktlich um 9 Uhr Morgens mit ihren Sachen zur Stelle waren, am Nachmittag 3 Uhr und noch später der Abnahme harren. „Bei nicht pünkt licher Lieferung verfällt der Arbeitslohn", steht auf dem Arbeitszettel, und nicht selten wird dieser drakonischen Bestimmung entsprochen. Zwischenmeister und Arbeiter werden also bei Verlust ihres sauer verdienten Lohnes gezwungen, pünktlich zur Stelle zu sein, dahingegen läßt der Unt-rnehmer sie bei der Abnahme nach Willkür warten: kostet ihm doch diese verlorene Zeit seiner Arbeiter keinen Pfennig." Daß bei einer solchen „Geschäftsführung" auf die allerbilligsten, also untüchtigsten Arbeitskräfte gesehen wer den muß, isi klar. Es hat sich darum namentlich in der „Herrencoisirciion" ein „Swectingsystem" herausgebildet, das alles Andere darstelll, nur nicht einen ehrlichen Hand werksbetrieb. Die oben genannte Quelle berichtet darüber folgendermaßen: „Der Zwischenmeister, der die Arbeit aus dem Geschäfte holt, beschäftigt in seiner Wohnung 10 bis 15 Arbeiterinnen, der Bügler (Presser) ist gewöhn lich der einzige männliche Arbeiter. Ein Theil der Arbeit geht aus dem Hause an Arbeitsfrauen, die an ihren Haus- halt gefesselt sind. Die Sachen werden von ihnen zum Bügeln zurückgebracht und immer nadelfertig zur letzten Abbügelnng geliefert. Man kann mit Sicherheit behaupten, daß der Zwischenmeister nur noch für bessere Sachen Werkstellen hält." Wie gering die Arbeitslöhne ausfallen müssen, ergiebt sich aus der Thatsache, daß der Zwischenmeister für einen Jaquettanzug im Ganzen Mk. 3,40 (Jaquett 2 Mk., Weste Mk. 0,70, Hose Mk. 0,70) an Lohn erhält, und daß davon der Löwenantheil doch in seine eigene Tasche fließt. Die Gesammtproduktionskosten eines solchen An- zuges betragen rund 14 Ml., der „Fabrikant" erhebt dafür einen Engrospreis von rund 17 Mk. und der Händler läßt sich 22 bis 25 Mk. dafür zahlen. So lebt freilich eine ganze Reihe von Unternehmern von der Con fectionsindustrie; aber dem Handwerksmeister und den Gesellen haben diese Betriebe das Brod vom Munde