n Zeitschrift für Obst- und Gartenbau. KlW de; Lmde;-ßbstl»imeiii5 sm dm Köliigreilh ZBse«. 4lchtundzwanzigster Jahrgang. Neue Folge. Redakteur: Gartenbau-Inspektor Karl,' Wraunbart in Meißen, Geschäftsführer des Landes-Obstbauvereins sür das Königreich Sachsen, unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Monatlich erscheint eine Nummer. — Preis pro Jahr 3 Mark inkl. Porto, einzelne Nummern 30 Pf. Inserate für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 25 Pf. — Beilegegebühr sür 1000 Exemplare 10 Mark netto. Alle für die Redaktion bestimmten Zuschriften sind zu richten an Herrn Gartenbau-Inspektor Carl Braunbart in Meißen, BiSmarckstraße 17. Anzeigen-Geschäftsstelle und Expedition: C. Heinrich, Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung in Dresden-N-, kl. Meißnergasse 4. )n»»a: Bekanntmachungen. — Aussätze: Die Verwertung von Beerenobst (Fortsetzung). — Etwas ans der Geschichte des Obstbaues im Königreiche Sachsen. — Berichte über die tg02 im Königreich Sachsen in Aussicht siebende Obsternte. Die Pilze unserer Gärten und Parkanlagen. — Aus den Vereinen. — Kleine Mitteilungen: Wochenbericht der Zentralstelle siir Obstverwertung in Frank surt a. M. — Bekanntmachung des König!. Ministerium des Innern. — Anzeigen. Bekanntmachung. Die Mitglieder des Landes-Obstbauvereins, welche selbstgeerntete Früchte zu verkaufen gedenken, machen wir erneut auf die Obftverkaufsvermittelungsstelle Dresden, Lüttich auftraße 31, aufmerksam und ersuchen, sich mit derselben in Verbindung zu setzen. Nachstehend geben wir die Grundregeln der Vermittelungsstelle bekannt. Meißen, im Juli 1902. Das Direktorium des Landes-Gbstbauvereins für das Königreich Sachsen, von Schroeter. Dernrittelungsstelle für Mbstverkauf zu Dresden. Geschäftsstelle Dresden-A., Lüttichaustr. 31. Grundreget: 1. Die Vermittelungsstelle für Obstverkauf des Landes-Obstbauvereins hat den Zweck, die unentgeltliche Vermittelung von Kauf und Ver kauf des im Königreich Sachsen erbauten Obstes und daraus hergestellter Erzeugnisse zu besorgen. 2. Die Benutzung der Vermittelungsstelle steht allen sächsischen Obsterzeugern offen, ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft bei einem Obstbau vereine. 3. Die Vermittelungsstelle bringt lediglich Känser und Verkäufer durch Austausch und kostenfreie Zusendung von Angebots- und Nach- sragelisten in Verbindung. 4. Die Festsetzung der Preise bleibt dem Verkäufer überlassen, die Vermittelungsstelle wird aber zeitweilig in öffentlichen Blättern Marktberichte bekannt machen, aus denen die Preislage des Obstes ersichtlich ist. 5. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die etwaige Bemusterung und die Zahlung selbst, haben Käufer und Verkäufer unmittelbar zu ver einbaren und zu erledigen. Die Vermittelungs stelle leistet weder für die Qualität des gekauften Obstes und der Erzeugnisse, noch sür die Zahlungs fähigkeit der Käufer Gewähr. 6. Die Verkaufsangebote und die Kaufgesuche sind an „die Vermittelungsstelle für