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11. Jult 1894. Mittwoch. Sonnabend, den 14. dieses Monats, Vormittags von 9—12 Uhr findet in Königsbrück statt. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 6. Juli 1894. Von Erdmanus-orff. in Pulsnitz Montag, den 16. Zuli: Dienstag, den 17. Zuli Viehmarkt Krammarkt Wer alsdann noch „leichtfertig oder wider besseres Wissen eine auf unwahre Behauptungen gestützte Beschwerde vorbringt, wird (laut 8 6) streng bestraft". Ebenso ist der Soldat strafbar, „welcher eine Beschwerde unter Ab- Weichling von dem vor geschriebenen Dienstwege oder unter Nichteinhaltung der festgesetzten Frist anbringt", Es ist Die neue militärische Beschwerde-Ordnung. Die neue militärische Beschwerde-Ordnung, deren Bestimmungen jetzt bekannt gemacht werden, bedeutet einen ganz bedeutenden und erfreulichen Fortschritt auf dem Ge biete der langgeforderten Militär-Reform. Die Neuord- nung, welche auf die persönliche Initiative des Kaisers zurückzuführen ist, macht fast allen Mißständen des bis herigen Be chwerdewesens ein radicales Ende. Der grundlegende Z 1 der neuen Beschwerde-Ordnung lautet: „Jedem Soldaten, welcher glaubt, daß ihm durch unwürdige Behandlung, durch Vorenthaltung geldwerther Gebührnisse oder aus einem andern Grunde von Vorge setzten oder Kameraden Unrecht zugefügt sei, ist es gestattet, sich zu beschweren." Dieser 8 ist von großer Bedeutung. Das Recht der Beschwerde Hal danach nicht nur Derjenige, welchem Unrecht geschehen ist, sondern Jeder, welcher glaubt, daß ihm Unrecht geschehen sei. Es wird hier sehr auf die Handhabung des 8 ankommen. Richtet sie sich nach dem Sinn der Neuordnung, so wird bei der Bestra fung ungerechtfertigter Beschwerden jenem subjektiven Glauben des Beschwerdeführers ein weiter Spielraum ver- stattet werden müssen. Von Wichtigkeit ist auch, daß so« wohl das Beschwerderecht gegen Vorgesetzte, wie auch Kameraden hervorgehoben wird. Bekanntlich stellen die Ungebührlichkeiten der älteren zur Ausbildung commandir- ten Kameraden das Hauptcontingent zu den vielbeklagten Mißständen. Einen höchst erfreulichen Fortschritt des er wähnten Z bedeutet es ferner, daß die Gegenstände, über Welche Beschwerde zu führen ist, zum Theil, so die „un würdige Behandlung", besonders namhaft gemacht werden. Ein Hauptübelstand der bisherigen Beschwerde-Ord nung war der, daß die Beschwerde an den Jnstanzweg gebunden war, d. h. sie ging über den Corporalschafts- führer zum Feldwebel oder Wachtmeister, um endlich auf diesem Umwege zum Compagniechef zu gelangen — oder auch nicht zu gelangen. Diesen bedenklichen Umweg be seitigt ß 2 der neuen Ordnung, welcher lautet: „Jede Beschwerde ist dem Compagnie- re. Chef unmittelbar und mündlich vorzutragen. Richtet die Beschwerde sich gegen diesen selbst, so ist sie bei dem nächstältesten Offizier der Compagnie rc. anzubringen." Diese Neuordnung ist höchst erfreulich. Abgesehen von ihrer sachlichen Bedeutung ist es auch juristisch nur zu rechtfertigen, wenn die erste In stanz zugleich Disciplinarstrafgewalt besitzt. Aber auch auf das Verhältniß des Compagnieführers zu seiner Mann- schäft wird die Aenderung von segensreicher Wirkung sein. 8 3 bestimmt: „Der Soldat darf niemals während oder unmittelbar nach Beendigung des Dienstes, sondern erst am folgenden Tage seine Beschwerde anbringen. Richtet sich die Beschwerde gegen eine über den Soldaten verhängte Disciplinarstrafe, so darf er sich erst nach deren Verbüßung beschweren." Die Bestimmung, daß die Be schwerde nicht während des Dienstes und nicht vor Ab büßung einer Strafe geführt werden darf, ist natürlich schon aus Gründen der Disciplin nolhwendig. Dadurch aber, daß die Beschwerde erst am folgenden Tage erhoben werden darf, wird dem Soldaten Zeit und Ruhe zu reiflicher Ueberlegung gewährt und so manche übereilte Langebrück und Großröhrsdorf in meistentheils gelungener Weise zum Vortrag gebracht. Nach dem Concert impro- visirte sich ein kleiner Festzug, der sich nach dem Oberl orfe und zurück nach dem „Deutschen Haus" bewegte, woselbst nunmehr der Festball begann. Bretnig. Durch den Muth und die Umsicht eines jungen Mannes sind in der Abendstunde der verflossenen Mittwoch 2 Kinder von dem sicheren Tode des Ertrinkens gerettet worden. Hinter dem Hause des Herrn Leinwand- fabrikanten Arthur Gebler befindet sich bekanntlich ein Wehr. Als nun der Sohn des Letztgenannten, Felix, an dem genannten Abende im Garten beschäftigt war, hörte er plötzlich den Schrei eines Kindes und sieht auch sofort ein solches oberhalb des Wehres im Wasser liegen. Schnell entschlossen spr ngt er über den Zaun und zieht das fünf jährige Kind Anders aus dem Wasser, sieht aber zu seinem Schrecken zu gleicher Zeit, daß noch ein zweites Kind in der Mitte deö Baches, mit dem Gesicht auf dem Wasser liegend, schwimmt. Auch dieses entreißt er schnell den Fluthen und legt es ins Gras nieder. Die letztgenannte Kleine, Namens Zschiedrich, war anfangs besinnungslos, kam aber nach und nach wieder zu sich. Heute sind beide Kinder, Gott sei Dank, wieder munter. Jedenfalls ist das jüngere Kind zuerst ins Wasser gefallen und das Aeltere, bei dem Bemühen ihm zu helfen, nachgestürzt. (G. A.) Kamenz, 6. Juli. Unserer Ausstellung wurde in den letztverflossenen Tagen noch ein außerordentlich zahlreicher Besuch zu Theil. Die Hauptfrequenz zeigte der gestrige Tag, an welchem nach stattgefundener Ziehung der Ausstellungs - Lotterie der offizielle Schluß stattfand. Ein herrlicher, milder Sommerabend vereinigte ein tausend köpfiges Publikum auf dem Albertplatze, welcher das lieb liche Bild, das er dem Beschauer nun seit Wochen darge boten, heute zum letzten Male präsentirte. Bei rauschen den Musikklängen, bei feenhafter elektrischer Beleuchtung war hier ein Wogen zu beobachten, wie es bei uns wohl selten gesehen, ein sprechendes Zeichen dafür, welcher Sympathie sich unsere Ausstellung zu erfreuen hatte. Abends nach 6 Uhr betrat der Vorsitzende des Ausstel lungs-Ausschusses, Herr Baumeister Pollack, den Musik pavillon, um in lebhaften Dankesworten aller Derer zu gedenken, welche sich um das Erstehen und Vollbringen des Werkes in rastlosem Bemühen die Hqnd gereicht. Herr Gewerbevereinsvorstand Oscar Müller koustatirte mit Befriedigung den so günstigen Verlauf der Ausstel lung, gedachte gleichfalls dankend und anerkennend der um das Geschaffene sich aufopfernd bemüht Habenden, und brachte dem Ausstellungs - Ausschuß ein dreifaches Hoch dar, welches in der Menge unter lebhafter Zustim mung freudigen Widerhall und Ausdruck fand. Hierauf -erklärte Herr Müller die Ausstellung für geschlossen. Noch bis in die späten Nachtstunden herrschte bei fröhlich ster Stimmung ein angenehmer, reger Verkehr, und trenn ten sich gar Viele nur schwer von dem ihnen mit der Ausstellung in so kurzer Zeit ans Herz Gewachsenen. — (K. W.) Radeberg. Auf den beim König!. Amtsgericht hierselbst zur Versteigerung gelangten Gasthof zum Hirsch in Großokrilla wurde von dem Cigarrenfabrikant Boden 86n. in Brettnig das Höchstgebot von 30,400 Mk. gethan. — Der Aufenthalt, den Ihre Majestät die Königin von Mitte dieses Mon. in Eichwald - Teplitz nimmt, ist auf die Dauer von drei Wochen berechnet. Ihren Ge burtstag dürfte Ihre Majestät in Schloß Rehefeld an der Seite ihres hohen Gemahls in aller Stille begehen. Dresden. Mit größter Befriedigung werden die Mitglieder des vor nunmehr fast 2 Jahrzehnten unter und ungerechtfertigte Beschwerde verhindert. Die Frist zur Anbringung der Beschwerde ist erheblich verlängert Worden, 8 4 setzt sie auf fünf Tage fest. also hier ausdrücklich gesagt, daß nur „leichtfertig oder wider besseres Wissen" erhobene Beschwerden strafbar sind. Eine Berufung gegen das Urtheil wird den Mann schaften in 8 7 gewährt. Es heißt in demselben: „Der Soldat hat das Recht, gegen die über seine Beschwerde getroffene Entscheidung innerhalb einer Frist von fünf Tagen an die nächsthöheren Vorgesetzten und so fort bis zur allerhöchsten Stelle eine weitere Beschwerde einzulegen. Das Recht zur weiteren Beschwerde steht auch dem beklag ten Theil zu." Diese viel sagende Bestimmung zeigt, daß die Beschwerdeordnung von einem alle Gerechtigkeit for dernden Geist durchweht ist. Derselbe moderne Geist zeigt sich in der Anordnung des 8 5 im zweiten, für die Vorgesetzten be stimmten Theile der Beschwerdeordnung, wonach die Ent scheidung über eine Beschwerde dem Beschwerdeführer und dem Verklagten ihrem wesentlichen Inhalte nach mitzu- theilen ist. Bezüglich der Behandlung der Beschwerde betont 8 3 des zweiten Theils ausdrücklich, daß jede Beschwerde, gleichviel ob sie auf dem vorgeschriebenen Dienstwege und bei Innehaltung der verordneten Fristen angebracht ist oder nicht, sachlich zu untersuchen und zu erledigen ist. Energisch wird ferner betont —-und diese Bestimmung läßt keinen Zweifel — daß eine Einwirkung auf den Un tergebenen behufs Zurückziehung der Beschwerde untersagt und nach Maßgabe des 8 117 des Militärstrasgesetzbuchs strafbar ist. Man sieht also, daß die neue Beschwerde-Ordnung von erfreulich humanem Geist durchweht ist. Alles wird allerdings auf die Handhabung und Ausführung ankom men; hoffen wir, daß diese den Tendenzen der Beschwerde- Ordnung entspricht! Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Ausführlicher Bericht über das am vergangenen Sonntag in Ohorn abgehaltene 8. Gauturn fest des nördlichen Oberlausitzgaues folgt in der nächsten Nummer dieses Blattes. — Das am vergangenen Sonntag in Bretnig ab gehaltene Gruppen-Concert der Gruppe Radeberg des Eld- gau-Sängerbundes hatte nicht wenig unter der im Laufe des Tages eingrtretenen ungünstigen Witterung zu leiden. Obgleich die Gesangsvorträge (Massenchöre und Einzelge sänge) doch noch im Parke des Rittergutes staufinden konnten, so hatte doch vorher des strömenden Regens we gen von einem Festzuge durch den festlich geschmückten Ort abgesehen werden müssen. Es wurden zwar die zahlreichen Festjungsrauen von ihrem Versammlungsorte nach dem Gasthof „zum deutschen Haus", woselbst die Festtafel, an welcher ca. 200 Personen theilgenommen hatten, stattgefunden und wobei manch' treffliches Wort gesprochen worden war, abgeholt und alsdann nach dem von Herrn Rittergutsbesitzer Heinze zur Verfügung ge stellten Parke geleitet, aber Fahnen und Embleme der anwesenden Vereine wurden hierbei nicht mitgenommen und entfaltet. Nach und nach erst, nachdem der Regen nachgelassen, fanden sich die Sänger ein und das Concert fand seinen Anfang. Dasselbe verlief in ziemlich pro grammäßiger Reihenfolge, vor Beginn hielt der Vorstand, Herr Schölzel vom Männer-Gesangverein-Bretnig, eine Begrüßungs-Ansprache. Zur gesanglichen Aufführung auf dem geräumigen und mit Waldesgrün geschmückten Sän gerpodium wurden lOMassen-und 10 Einzelgesänge,darunter auch 2 Chöre mit Orchesterbegleitung, von den der Gruppe an gehörigen Vereinen aus Pulsnitz, Radeberg, Bretnig, Blatt «Mts des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate! sind bis Dienstag und Freitag Borm. 9 Uhr aufzugeben. Breis für die einspaltige Cor- puszeile loder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. Z» Wutsnih Als Beiblätter: 1. JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 2S Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. schenö/, für Pulsnitz) Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Druck UN»wu E. L Erd.» KxchsmrdvlKHiMr Jahrgang