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21. Juli 1884. Sonnabend. Das nnverwahric Trage« der Seuse« betreffend. Auf einen von betheiligter Seite gestellten Antrag und nach Gehör des Bezirksausschusses wird hiermit angeordnet, daß vom nächsten Jahre an die Sensen auf öffentlichen Wegen nur dann frei getragen werden dürfen, wenn das Blatt mit einem sogenannten Sensenschuh oder die Spitze sonst auf geeignete Weise gehörig verwahrt wird. Zuwiderhandlungen werden nach § 366,10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 27. September 1893. von Erdmannsdorff. Montag, den 23. Juli 1894, Nachmittags 5 Uhr, sollen im Hausgrundstücke des Herrn Stuhlbauer Anton Birnstein in Ohorn — Gickelsberg Cat.-Nr. 118 Q — ein ziemlich neuer Bandvüihlstuhl, sowie eine Wanduhr gegen Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, den 19. Juli 1894. Sekr. Knnath, Gerichtsvollzieher. Schwarzenberg, Zwickau, Gera, Auerbach, Plauen, Cran- zahl, Markneukirchen, Lausitz, Bautzen, Dresden, sich be fanden. Im Zuge schritten auch Abordnungen und Ein zelkegler aus Deutsch - Oesterreich, Deutsch - Böhmen, ja sogar aus Amerika und Afrika. Lebhafter Beifall beglei tete den Festzug der bei dem Palais Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann Georg vorbeiging. Vom Austritt des Palais herab nahmen die Mitglieder des Königshauses den Festzug in Augenschein. Se. Majestät der König geruhten eine Deputation, bestehend aus den Fabrikbes. Bade-Hannover, dem Verbandspräsidenten Müller-Han nover (der letzten Fcststadt) und dem Vorsitzenden des Ausschusses dec Feststadt Dresden, Brügner, zu empfan gen und deren ehrerbietige Begrüßung entgegenzunehmen. Unter Hochrufen passirte der Festzug bei dem prinzllchcn Palais vorüber. Nachmittags halb 4 Uhr eröffneie der Bundespräsident, Herr Kabeütz-Hamburg, mit kurzer An sprache das Bundeskegeln in der Kegelbahn-Haupthalle. Ueberall sah man festliches Treiben und frohbewegtes Auftreten der Festtheilnehmer, die sich der allgemeinsten Sympathie des Pubikums erfreuten. — Den 12. und 13. August findet in Radeberg der 6. Verbandstag der sächsischen Schuhmacher-Innungen statt. Dazu ist vom Vorstände eine „Statistik über die Schuhmacherei im Königreich Sachsen in der Gegenwart und vor 10 Jahren" aufgestellt worden. Nach ihc hat die Schuhmacherei im allgemeinen, trotz der Fabriken, ein Wachsthum zu verzeichnen. Es dürften, genau läßt sich die Zahl nicht fcststellui, ungefähr 500—600 Meister mehr sein. Das Wachsthum an Meistern kommt meist auf die größeren Städte, So ist Dresden von 550 Meistern auf 100 gekommen. Auffällig ist der Rückgang der Zahl der Lehrlinge und Gesellen. Diese Erscheinung erstreckt sich selbst auf diejenigen Städte, welche ein Wachsen der Metster- ziffern verzeichnen können. In DreSoen z. B. ist die Zahl der Lehrlinge von 76 auf 56 zurückgegangen. — Eine bemerkenswerthe Entscheidung ist jetzt wieder vom Reichsgericht zu Leipzig gefällt worden. Das erstrichterliche Urtheil, das in einem gewissen Falle unter Berufung auf den § 51 des St.-G.-B. aus Freisprechung erkannt hatte, weil der Angeklagte infolge des Alkoholge nusses die Willenskraft und Selbstbeherrschung verloren gehabt hätte, wurde darnach aufgehoben mu der Begrün dung, daß die Fassung des ß 51 gerade daraus abziele, den vagen Lehren von der aus moralischem Irrsinn beru henden Unzurechnungsfähigkeit den Eingang m die Straf rechtspflege zu verschließe«. Ferner ist es ein Krebsschaden unserer öffentlichen Kritik und der gutgesinnten Bevölkerung geradezu unfaßltch, daß man nicht entschreitet, wenn die Entehrung unserer angestammten Monarchie gepredigt und deren Abschaffung öffentlich behandelt, wenn die bestehende StaatSsoim in jeder Hinsicht verhöhnt, die Religion geschmäht und beschimpft wird. Reichen zum strafrechtlichen Einschreiten gegen solches Gebühren die heutigen Gesetze nicht aus, so ist eine Ergänzung derselben unerläßlich, wenn anders nicht die Achtung und Ehrerbietung vor unserer angestammten Monarchie und der Religion, die, noch darf es behauptet werden, den größten Theil unseres Volkes beseelt und be herrscht, mehr und mehr schwinden soll. Gegen die Sozialdemokratie wird, wie wir schon mittheilten, vom konservativen Verein SachsenS eine Petition an den Reichstag gerichtet, deren Begründung wir Folgendes entnehmen. Die jüngsten ruchlosen Attentate in Italien und Frank- reich, deren innerer Zusammenhang nicht zu bestreiten ist, lehren unS mit erschreckender Klarheit die Ziele kennen, welche der Anarchismus mit seinen hirnverbrannten Aus- wüchsen sich gesteckt hat, und mit rücksichtsloser Energie vor dem schlimmsten nicht zurückschreckend, zu erreichen sucht. Bei Einsichtigen besteht darüber kem Zweifel, daß ohne die internationale Sozialdemokratie eine nennenswerthe anarchistische Bewegung nicht möglich sein würde. Deswegen gerade ist es aber die allerhöchste Zeit, endlich Schritte zu thun um der Sozialdemokratie und damit auch dem Anarchismus Halt zu gebieten! Vielleicht ist es noch nicht zu spät! Die geheime Wühlarbeit der Sozialdemokratie einerseits, ihre maßlose und brutale öffentliche Machtentfaltung anderer seits, die ganz besonders in neuerer Zeit zum Ruin der Kleingewerbetreibenden, des Mittelstandes überhaupt — da- ist ja eingestandener Hauptzweck der sozialdemokratischen Agitation — durch den Boycott hervorgekehrt worden ist, lassen eine Anzahl von Maßregeln auf dem Gebiete des gemeinen Rechts dringend geboten erscheinen, welche die ehrerbietig unterzeichneten im Nachstehenden zusammenge- stellt haben und bezüglich welcher sie den hohen Reichstag ehrfurchtsvoll bitten, dahin zu wirken, daß dieselben gesetzliche Kraft erhalten. Wir wünschen in erster Linie und weil das wirthschast- liche Bestehen deS Mittelstandes nach unserem Dafürhalten Nur auf diese Weise vor den maßlosen Schädigungen der sozialdemokratischen Umtriebe wirksam geschützt werden kann, daß die Verrufserklärung (Boykott) die Aufforderung und der Versuch dazu als Vergehen behandelt und als solches unter eine entsprechende Freiheitsstrafe gestellt, sowie daß gleichzeitig dem erkennenden Richter die Befugniß ertheilt Wird, auf Antrag des Geschädigten gegen den Angeklagten auf eine Geldbuße zu erkennen! Zur Begründung dieser Forderung glauben wir auf die Schädigungen Hinweisen zu dürfen, welche die Sozialdemokratie durch ihre Verrufs erklärung (Boykottirung) einer großen Anzahl von Gewerb- treibenden in frivolster Weise bereits zugefügt yat. Was heute den Brauereien und Kleingewerbtreibenden geschehen ist, kann morgen schon über andere Erwerbszweige Herein brechen. Das sind unhaltbare Zustände! Zum andern wünschen wir, daß die Aufreizung der Bevölkerung zum Klasienhaß, welche die Sozialdemokratie in öffentlichen Versammlungen und in der Presse mit uner hörter Dreistigkeit unter den Augen der Behörden betreibt, als solche und ohne daß die Aufreizung „zu Gewaltthätig- keilen" als Gesetzliches Erforderniß für die Straffälligkeit verlangt werden muß, unter eine erhebliche Freiheitsstrafe gestellt wird. Wir glauben uns zu dieser Forderung um so mehr berechtigt, als die öffentlichen Versammlungen und die Preffe der Sozialdemokralle täglich jedem, der es wissen will, zeigen, daß die sozialdemokratische Agitation leider nicht ohne Erfolg eine Bevölkerungsklasse gegen die andere aufhetzt, und dadurch den Frieden stört, oyne indessen dabei unmittelbar zu Gewaltlhätlgknten anzurnzen, wohl wissend, daß letzteres sie dem Strafrichter überliefern würde. Mittwoch, den 2S. Juli 1894, Nachmittags 5 Uhr, gelangen in Riedersteiuaer Mur die auf ca. 3 Scheffel Land anstehende Kornernte, sowie eine kleine Klcebrache an Ort und Stelle parzellenweise und gegen Baarzahlung zur Versteigerung. — Sammelplatz im Oswald'schen Gasthofe. PulSnitz, den 19. Juli 1894. Sekr. Kunath, Gerichtsvollzieher. In innigem Zusammenhänge hiermit steht die von den Sozialdemokraten ebenfalls sowohl in ihrer Presse, wie ihren öffentlichen Versammlungen beliebte Art, erdich tete oder entstellte Thatsachen öffentlich zu behaupten und zu verbreiten, um dadurch StaalSeinrichtungen und Anoro- nungen der Obrigkeit verächtlich zu machen. Aalglatt ent schlüpfen die daraufhin Angeklagten dem Strafrichter, da sie nach den gegenwärtigen Bestimmungen des Strafgesetzes in den allermeisten Fällen dessen nicht überführt werden können, daß sie gewußt haben, die von ihnen öffentlich behaupteten oder verbreiteten Thatsachen seien erdichtet oder entstellt gewesen. Durch entsprechende Streichung des eben bezeichneten Erfordernisses in der diesbezüglichen Be stimmung des Strafgesetzbuchs erhoffen wir, daß diesem Uebelstande abgeholfen wird. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Bezüglich des nächsten Montag früh nach Freiberg abgehenden Extrazuges, an welchem sich über 400 Personen betheiligen werden, ist noch zu erwäh nen, daß an diejenigen Personen, die sich in die ausgeleg ten Zeichnungslisten nicht emgezeichnet, vielmehr nachträg- lich sich zur Mltfahrt entschlossen haben, bis Sonnabend Mittag 12 Uhr Fahrkarten zur Benutzung des Extrazuges am Billetschalter auf dem Bahnhose verkauft werden. Nach dieser Zeit ist endgültiger Schluß des Verkaufs Die Ankunft des ExtrazugeS in Freiberg erfolgt 8 Uhr 8 Minuten. Die Theilnehmer desselben werden durch Mitglieder des Ausstellungscomitees empfangen und erhal ten auf dem Bahnhofe beim Durchpassieren des Wartesaales II. Clasie die Eintrittsbillets zur Ausstellung zu ermäßigten Preisen gegen Vorzeigung des Exlrazugsbillets ausgehän digt. Es erfolgt dann der Besuch des Domes, alsdann der Besuch der Ausstellung. Dieselbe wird tagtäglich früh 10 Uhr geöffnet. Pulsnitz. Eine eigenartige Feier ernsten Charak ters soll Sonntag über acht Tage, Nachmittags 4 Uhr auf hiesigem Friedhöfe statifindm. Es soll das große, zu unserem Gottesacker neuerwordene Terrain, das vielen Tausend Erdenpilgern und gewiß den meisten der jetzt in unserer Kirchgemeinde Lebenden Raum zur langen Ruhe im Schoß der Erde gewähren wird, in entsprechender Weise ge weiht und seiner künftigen Bestimmung übergeben werden. Besonderer Hinweis wird noch in den Kwchennachrichten nächster Woche folgen. — Das Bunderkegelfest in Dresden hat guten Verlauf genommen. Allerdings wurden durch den heftigen Gewitterregen am Sonnabend Abend vielfache Veran staltungen recht gestört, doch vor dem Empfang der über 2000 betragenden Theilnehmer, der Schmuck der Straßen durch Ehrenpforten rc. ebenso herzlich als würdig. Den Glanzpunkt des Festes bildete der Festzug am Sonntag Mittag, welcher aus acht Sonderzügen bestand. Er nahm seinen Weg vom Großen Gehege aus und wurde eröffnet durch das in altdeutscher Tracht zu Pferde sitzende Musikchor des Gardereiterregiments. Ueberhaupt 8 Mu sikchöre begleiteten die Zugtruppen, in denen die Verbände und Keglergenossen aus Hildesheim, Hannover, Magde burg, Halle, Zerbst - Deffau, Calbe, Hamburg - Altona, Ottensen, Leipzig, Berlin, Stettin, Küstnn, Mecklenburg, Liegnitz, Friedeberg, Bremen, Braunschweig, Goslar, Lübeck, Kiel, Chemnitz, Limbach, Annaberg, Buchholz, Blatt Amts und des Stadtrathes des Königl. Amtsgerichts «IS Beiblätter: 1. JllustrirteS Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Bierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu- smbung. Druck und Verlag von E. L. Förster'S Erben in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. Zu Uulsnih (schenk ^für Pulsnitz, Lömgsdrück, Nadeberg, Radeburg, Moritzburg u»d Lmgegeud MchsmrddiwjiBn Bahrgaug.