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Blatt Amts I. 2. und des StadLrathes des Königt. Amtsgericht WuLSnrtz. Re. 14 16. Februar 18SL Sonnabend »2» so schreibt Pater Facher, dann sei Alles verloren, denn China sei absolut widerstandsunfähig. Die Japaner werden Wei-Hai-wei (bereits geschehen) und Shanhai-kwang nehmen, die Taku-Forts occupiren, wohin sie auf der Eisenbahn gelangen werden, und dann eine Gesandtschaft, begleitet von 6000 Mann, nach Peking schicken und den Frieden erzwingen. Man glaubt, daß der Einzug der Japaner in China das Ende der Tatarenherrschaft sein werde. Für die Fahrlässigkeit der Chinesen führt Favier verschiedene Thatsachen an. So hat Prinz Kung vor Kurzem eine Als Bczblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - streik: z ierteljährl I M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. , or, voa - . ,, den 8. März or., von früh März er., von früh ^8 Uhr an Bekanntmachung, die Nachaichung der Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge in hiesiger Stadt betreffend. Ergangener Anordnung zufolge findet in der Zeit vorn 18. bis 23. Februar dieses Jahres eine Nachaichung der von den Gewerbtreibenden und Landwirthen des hiesigen Stadtbezirks im öffentlichen Verkehr verwendeten Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge durch den staatlichen Aichungsbeamten Herrn M. Lommatzsch aus Bautzen statt. Die betheiligten Gewerbtreibenden und Landwirthe sind gehalten, nach vorheriger Bestellung und Mittheilung der für jeden Einzelnen festgesetzten Stunde die in Betracht kommenden Aichgegenstände dem Aichungsbeamten in dem hierzu bestimmten Aichungslokal — Partcrrestube im Haust Cat. Nr. 299 aus btt kUtZtU Gasse — zur Prüfung vorzulegen. Zur Nachaichung derjenigen Waagen und Maaße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, hat sich der Aichungsbeamte an Ort und Stelle zu begeben. Die Besitzer solcher Aichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Aichungsbeamten anzumelden. BetheiUgte, welche hierbei übergangen sein sollten, sind gehalten, ihre Aichgegenstände spätestens bis zu dem auf den 23. dies. Mon. festgesetzten Schlußtage der Nachaichung m m Nachaichungslokal vorzulegen. Gewerbtreibende und Landwirthe, welche unterlassen, ihre Aichgegenstände in der vorgeschriebenen Weise zur Nachaichung vorzulegen, haben nach Z 14 der Verordnung des Königlichen Ministeriums ves Innern vom 8. April 1893 zu gewärtigen, daß, falls nach Beendigung des Nachaichungsgeschäfts Aichgegenstände, welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, bei ihnen vorgefunden werden, ohne daß sie den Nachweis der später ausgeführten Neuaichung zu erbringen vermögen, ihre Bestrafung auf Grund vom Z 369 Nr. 2 des Stras-Gesetz-Buchs erfolgt und außerdem die Neuaichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maaße, Ge wichte, Waagen oder Meßwerkzeuge verfügt wird. Pulsnitz, den 14. Februar 1895. Erscheint: Mi twoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Kesckäftsstelterr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Vom „Reich der Mitte." Einige in den Lyoner „Mission« Catholiques" ver öffentlichte Briefe des in Peking befindlichen Procurators der Lazansten-Missionen, Favier, stellen die in China Herl schenken Zustande in überaus düsterer Farbe dar. Der Hof sei gespalten, Prinz Kung und die Kaiserin Wol'en die Friedensbedingungen Japans annehmen, während der Kaiser den Krieg fortsühren möchte und darin von den Liberalen bestärkt wird. Wenn die Kriegspartei siegt, Revue über 3000 Bogenschützen (!) abgehalten. Wie sollen die den japanischen Feuerwaffen trotzen? Die nach den ersten Kämpfen vom Kriegsschauplätze zurückgekehrten Soldaten haben keine Waffen, und sie tragen bei 8 Grad Kälte noch immer ihre Somnurkleider. Niemand kümmert sich um diese Unglücklichen, Niemand sorgt für sie. — Als Ergänzung hierzu können die Angaben dienen, welche die „Köln. Ztg." dem Privatbrief eines europäischen Offiziers in Wei-hai-wei vom 14. Dezember 1894 ent nimmt. Da heißt es u. A.: „Ich habe mein Möglichstes zsch en öH Ffiir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Das Musterungsgeschäft und das ZuriickjLellungsverfahren im Aushebungsbezirl Kamenz betr. Die diesjährige Musterung findet statt: Freitag, den 8. März er., von früh '/.,8 Uhr an, im Schießhaufe zu Pulsnitz für die Ortschaften Böhmisch.Vollung, Bretnig, Frie- dersdorf mit Thiemendorf, Großnaundorf, Hauswalde, Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Mittelbach, Niederlichtenau, Niedersteina, Oberlichtenau und Obersteina; Sonnabend, den 2 März er., von früh V-8 Uhr an daselbst für die Ortschaft Großröhrsdorf; Montag, den 4. März er., von früh V28 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften Ohorn, Stadl Pulsnitz, Pulsnitz M/S. und Weißbach bei Pulsnitz; Dienstag, den S. März «r., von früh Uhr an im Schietzhause zu ÄonigSbrück für die Sta^t Königsbrück und die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Königsbrück, Bohra bis mit Krakau; Mittwoch, den K. März er., von früh '^9 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften Laußnitz bis mit Zochau; Donnerstag, den 7. März er., von früh V-8 Uhr an im Schießhnufe zu Kamenz für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Kamenz mit den Anfangsbuchstaben 8t bis mit K (Auschkowitz bis mit Kriepitz), Freitag, V28 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften des AmtsgerlchtSbezirks Kamenz mit den Anfangsbuchstaben « bis mit Z (Kuckau—Zschornau); Sonnabend, den ». 8 ebendaselbst für die Städte Elstra und Kamenz. Es folgt hierauf Montag, den LL März er., von Vormittags 9 Uhr an im Schießhause zu Kamenz die Loosung für sämmtliche im Jahre 1875 geborene Militärpflichtige aus dem ganzen Aushebungsbezirkc. Die Stadträthe von Kamenz und Pulsnitz, die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, sowie die Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden nach Z 62, 1 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 veranlaßt, die Militärpflichtigen ihres Ortes, welche im Jahre 1875 geboren und diejenigen, welche zwar früher geboren, aber noch ohne endgiltige Entscheidung über ihre Militärpflicht geblieben sind, einschließlich der in den Vorjahren ausgehobenen, aber noch nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften, unter Hinweis auf die in tz 26, 4, 6 und 7, tz 62, 3 und 4 und 8 62, 6 und 8 enthaltenen Bestimmungen der Wehrordnung zu den betreffenden Musterungsterminen zu bestellen. Die mit der Führung der Militär-Stammrollen betrauten Personen haben an dem für ihren Ort festgesetzten Musterungstermine mit de» Gestellungspflichtigen ihres Ortes V4 Stunde vor Beginn des Geschäftes, also früh '/«8 Uhr (in Königsbrück '/.9 Uhr) im Musterungslokale zu erscheinen und sie Ler Ersatz-Commission vorzustellen. Sollten Gestellungspflichtige die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt unterlassen haben, so sind sie zur nachträglichen Anmeldung, sowie zum Erscheinen im Musterungstermine unter Andro hung der sie außerdem nach tz 25, 11 und tz 26, 7 der Wehrordnung treffenden Strafen aufzufordern, die nachträglich bewirkten Anmeldungen aber ebenso wie etwaige Abmeldungen unter Benutzung eines Stammrollenausmges sofort hier anzuzeigen. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind, soweit sie nach tztz 32 und 33 der Wehrordnung überhaupt zulässig, in der von dem Königl Kriegsministerium durch Verordnung vom 25. September 1871 vorgeschriebenen Form und noch vor Beginn des Musterungsgeschäfts, spätestens aber im Musterungstermine bis früh 8 Uhr bei mir einzureichen. Zu Vermeidung unnützer Reclamationen sei hierzu noch bemerkt, daß nur in denjenigen Fällen, welche in den vorbemerkten Paragraphen sich bezeichnet finden und unter der Voraussetzung, daß die geltend gemachten Umstände auf das Bestimmteste in den ortsbehördlichen Gutachten bestätigt sind, eine Zurückstellung -c. erfolgen kann; alle anderen, diesen Anforderungen und namentlich der vorgeschriebenen Form nicht entsprechende Reclamationen aber bleiben unbeachtet. Diejenigen Angehörigen der Reclamanten, zu deren Gunsten in den Fällen von tz 32, 2a und 6 der Wehrordnung reclamirt worden ist, haben sich im Musterungstermine selbst Persönlich mit anzumelden und der Ersatz-Commission vorzustellen. ... Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes bls zum Musterungstermine beizubringen. Die Entscheidung der Ersatz-Commission auf eingebrachte Reclamationen erfolgt im Musterungstermine und wird bis Mittags 12 Uhr des darauf folgenden dritten Tages als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclainant zur Anhörung derselben sich nicht eingesunden bat. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen nach Ablauf vorbemerkter Publikationspflicht und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden unter Beibringung der nöthigen Nachweiie und Bescheinigungen angebracht werden. Später eingehende Recurse finden keine Berücksichtigung. Hierbei ist ausdrücklich zu erwähnen, daß Reclamativnsanträge, welche der Ersatz-Commission verspätet zugehen, oder derselben nicht vorgelegen haben, und unmittelbar bei der Ober-Ersatz-Commission angebracht werden, nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen sind, es sei denn, daß die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatzgeschäfte entstanden ist. Gesuche um Umdcstgnirung, Versetzung zu einem anderen Truppcntheile oder einer anderen Waffengattung können nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen der im ersten Concurrenzjahre stehenden Militärpflichtigen zum zwei- bez. dreijährigen oder bei der Cavallerie zum vierjährigen freiwilligen Diensteintritt aber sind unter Beibringung väterlicher oder vormundschaftlicher Genehmigung bis zum Musterungstermine bei dem Unterzeichneten anzulwingen. Hierbei ist zu bemerken, daß nur denjenigen Militärpflichtigen, welche sich außerhalb der Musterungs- und Aushebungstermine freiwillig und zwar vor dem 31. März d. I- auf Grund des bei der Amtshauptmannschaft auszustellenden Meldescheines mm zwei- bez. drei und vierjährig ireiwPigsn Militärdienst anmelden, die Wahl der Truppe freisteht, während beim bloßen Verzicht auf die Vortheile der Loosung im Musterungs- b-z. Aushebungstermine selbst diese Vergünstigung nicht immer gewährt werden kann. Ueber die durch tz 12 der Wehrordnung den vierjährigen Freiwilligen der Cavallerie zugcstandenen Vortheile, nach welchen sie, sofern sie dieser freiwilligen Dienstverpflichtung Nachkommen, o statt 5 Jahre in der Landwehr I. Ausgebots zu dienen haben, wird diesen Mannschasten auch die weitere Vergünstigung zugestanden, daß sie während ihres Reservevcrhältnisses in der Regel zu Hebungen nicht herangezogen werden; ebenso wird die Landwehr-Cavallerie im Frieden zu Hebungen nicht einberufen. l st werden Loosung berechtigten Militärpflichtigen des Geburt jahres 1874 ist es überlassen, sich hierzu persönlich einzufinden; für die Abwesenden wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission Schließlich habe ich die Herren Ortsvorstände zu veranlassen, darauf zu sehen, daß die der Ersatz-Commission vorzustellenden Mannschaften am Gestellungstage beisammen bleiben, da, was den Mannschasten noch besonders vorzuhalten ist, eintretendenfalls den in Z 26, 7 der Wehrordnung diesbezüglich ausgesprochenen Strafbestimmungen unnachsichtlich nachgegangen werden wird. Auch sind die Gestellungspflichtigen bei der Beorderung zur Musterung dahin anzuweisen. daß sie zur Vermeidung ihrer Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zu erscheinen haben. Gleichzeitig und im unmittelbaren Anschluß an das Masterungsaeschäft findet nach tz 123 der Wehrordnung das Zurückstellungsverfahren statt. Dwiemgen Mannschasten der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmvfttchtige des zweiten Au'gebolS, welche wegen häuslicher und gewerblicher Verhältnisse Anspruch auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang ihrer Clasfe machen, haben ihre Gesuche bec Verlust ihrer Ansprüche bis spätestens Sonnabend, den 23. Februar ds. Js, bei den betreffenden Ortsbehörden unter Beilegung ihrer Militärpapiere anzu. bringen; die letzteren haben die Gesuche zu prüfen, in besondere, bei der Kanzlei hiesiger Königl. Amlshanptmannschaft zu beziehende Formularbogen aufzunehmen und, mit der erforderlichen Begut ¬ achtung und Bescheinigung versehen, nebst den Militärpapieien spätestens Montag, dea 25. Februar or., lltittags bei der gedachten Canzlei einzureichen. Die Entscheidung der verstärkten Ersatz.Commission aus die eingegange en Gesuche findet statt: Montag, den 4. März or., in Pulsnitz für den Amtsgenchtsbezirk Pulsnitz, Mittwoch, den 6. März or. in Königsbrück für den Amtegerlchlsbezirk Königsbrück und Sonnabend, den 9. März or., in Kamenz für den Amtsgerichtsbezirk Kamenz. , . - Len Gesuchstellern bleibt anheimgestellt, zu diesen Terminen zur Bekanntmachung der getroffenen Entscheidung auf ihre Gesuche um II Uhr Vormittags im Musterungslokal )lcy emzufinden. Kamenz, am 12. Februar 1895. Der Civil-Bor sitzen de der Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz, voll Er-llttMllsdorff. Amtshauptmann. D.--« «-b.» MsbrrmudvisrjigKei- Jahrgang.