Volltext Seite (XML)
Ne. 10. 2. Februar 1895. Soimavend. und nur theke, ftigen echen- raucht und nlaßt suchen Herrn Arzt wung. wandt Hand orden, Lolbe- rttung 7) Den mit Meldeschein veisehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheiles, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militär pflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in ver aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civil- Versorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere dr.i Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird Landwehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 22. Januar 1895. Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen activen Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendete n 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheil meiden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen? u) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes; b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmeschsines. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März, in der Regel am Rekruten - Einstellungstermin — im Oktober insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Besörderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär- Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche mm drei- oder vier-jährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rück sicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. Kriegs-Mini st erium. von der Planitz. Freiwillige Versteigerung. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte sollen auf Antrag der Erben des verstorbenen Gasthofsbesitzers Okto Reinhold Kühne in Reichenbach die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke als: das Gasthofsgrundstück mit Scheune und Wirthschaftsgebäuden, Folium 22 und die Feldgrundstücken Folien 58, 74 und 75 des Grundbuchs für Reichenbach O. S. sowie das Grundstück Folium 44 des Grundbuchs für Reichenau O. S. mit einem Flächeninhalt von zusammen 4 Hektar 19,, Ar und 110 Steuereinheiten, taxirt auf 33000 Mark, am 4. März 1895, 10 Uhr Vormittags im Nachlaßgrundstücke zu Reichenbach ohne Inventar öffentlich meistbietend versteigert werden. Das Inventar, Vieh rc kommt am Tage nach der Grundstücksversteigerung und an den folgenden Tagen durch die Ortsgerichte zur Versteigerung. Die Versteigerungsbedingungen hängen am Gerichtsbrett und in den Gasthöfen zu Reichenbach und Reichenau öffentlich aus. Königsbrück, den 24, Januar 1895. Das Königliche Amtsgericht. Gaudich, A.-R. Montag, den 11. Februar: Viehmarkt in Pulsnitz rd in esucht- die die konservative Partei angebahnt hat, unzufrieden sich zeigen, so hat die letzte Reichstagswoche erwiesen, daß es gar nicht immer besonderer großer Actionen bedarf, um Mittelstandspolitik zu machen, sondern daß eine solche sich an jede geeignete Vorlage knüpfen läßt. Die Novelle zum Zolltarif stellt eine solche Vorlage dar. In ihrem Rahmen wurde lebhaft das Interesse der Kleinbesitzer von Eichenschälwaldungen, die durch die zoll freie Einfuhr einer amerikanischen gerbstoffhaltigen Holzart (Quebrachoholz) an den Rand des Ruins geführt worden sind, wahrgenommen. Der von conservativer Seite schon in der vorigen Session vorgeschlagene Zoll auf Quebracho- holz ist nun auch von den übrigen mittelstandsfreundlichen Parteien befürwortet worden. In der C mmission, die mit der Berathung der erwähnten Zolltarifnovelle betraut ist, wird die Vorlage hoffentlich nach dieser Richtung hin ergänzt werden. Eine andere Vorlage, die zur Bethätigung einer Mit telstandspolitik Anlaß gab, war der Gesetzentwurf betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt. Hierbei erklärte der konservative Wortführer (Freiherr von Langen) ausdrücklich, daß es ungerecht sei, wenn die großen Ausgaben bei Stromregulirungen und Wasserbauten ledig lich dem Handelsstande zu Gute kämen, sie müßten auch vor allen Dingen der Schifferei und Fischerei zu Gute kommen. Leider hat man zu Sachverständigen auch bei dieser Vorlage nur Herren aus den Kreisen des Großka pitals zugezogen, an der Zuziehung von Sachverständigen aus den Kreisen der Schifffahrttreibenden hat man sogar dann nicht gedacht, als der 6000 Schiffer vertretende Cen' tralverband deutscher Strom- und Berufsschiffer ausdrück lich darum petitionirt hat. Das ist im höchsten Grad? bedauerlich. Bei der Commissionsberathung wird auf di^ begutachtenden Kundgebungen jener Interessenten die ge bührende Rücksicht genommen werden. Praktische Mittelstandspolitik ist es auch, wenn die konservative Partei die Reichsregierung in dem Zollkriege mit Spanien unterstützt. Je energischer die Kriegführung, desto aussichtsvoller ist der Frieden. Die verbündeten Regierungen erkennen diesen Grundsatz an, sie verlangen deshalb eine Erhöhung des Zollzuschlages gegen Spanien. Die Conservativen aber wollen diese Waffe noch verschär fen dadurch, daß sie beantragen, den Bundesrath zu er mächtigen, im Falle eines Zollkrieges auch auf bisher zoll freie Waaren einen Zoll zu lege». Bisher hat Spanien sich erlaubt, das deutsche Reich mit einer gewissen Nicht achtung zu behandeln. Es ist Zeit, auch den Spaniern zu zeigen, daß Deutschland zwar geduldig und großmüthig, aber einer offenbaren Verhöhnung gegenüber volle Strenge auszuüben Willens ist. Noch verschiedene andere dwi Wohle des Mittelstan des dienende Aufgaben sm^ dem Reichstage Vorbehalten. Wir erinnern nur an das Hausirergesetz, dessen erste Le sung am Dienstag begonnen hat, an die Vorlage gegen den unehrlichen Wettbewerb u. A. Hoffentlich wird ins besondere die konservative Partei nicht nachlassen, jede sich ihr darbietende Gelegenheit, um praktische Mittelstandspo litik zu treiben, zu benutzen. eine ber- Ka- bei/ r en. Mittelstandspolitik im Reichstage. In der vorigen Woche ist größteniheils unter der Führung der Conservativen die praktische Mitielstandspo- politik um ein erhebliches Stück gefördert worden. Nicht allem die zum Besten des gewerblichen Mittelstandes ein gebrachten Initiativanträge, wie der zum zweiten Male vom Reichstag angenommene Antrag aus Einführung des Befähigungsnachweises, legten ein beredtes Zeugniß davon ab, daß das Anfangs vereinsamte mitielftandsfreundliche Verhalten jetzt allgemeiner wird. Auch die Behandlung verschiedener kleinerer Vorlagen bewies, daß im Reichstage eine Mehrheit besteht, die gewillt ist, ernsthafte und prak tische Mittelstandspolitik zu treiben. Daß zu dieser Mehrheit weder die Socialdemokraten, noch die Freisinnigen der männlichen oder der weiblichen Linie gehören, erwähnen wir nur der Vollständigkeit halber. Die Linke gehört der Börse und dem internationalen Groß- capitalismus; die Linke ist der Feind einer gesunden Mit telstandspolitik. Das weiß man zum Glück jetzt im Lande. Handwerk und Kleingewerbe hat sich von dm Parteien der Linken abgewendet und darum wird die Miltelstandsbe- wcgung, die so lange durch die liberale Phrase auf einem todtem Geleise festgehalten worden ist, auch erfolgreich fortschreiten. Wenn ungeduldige Dränger aus Mittelstandskreisen rufen: „Es muß etwas Durchgreifendes geschehen!" wenn be rufene oder unberufene Wortführer mit dem lang amen, aber sicheren Wandel in der Behandlung der gewerblichen Fragen, L. on der e ve>- Bl. Blatt Amts und des StadLraLhes des Königs. Amtsgerichts MMnmrdvrMzigAeV Jahrgang D uck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Als Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mi twoch und Sonnabend. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KefctzLflsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moffc und G. L. Daube L Comp. zu WuLsnih Mchenü/, ^siir Pulsnitz, Königsbrück, Nadeberg, Nndcdnrg, Moritzburg und Umgegend