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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts Md des Stadtrathes des Könige Amtsgerichts Uursnrtz Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Zrrferates find bis Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raums 10 Pfennige. D Geschäftsstellen: Buchdruckereicn von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annvncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. AIS Beiblätter: Jllustrirtes SonntagSblatt (wöchentlich); 2. landwirtschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. ' N-ra atm örtlich er Redakteur Gustav Häber D:uck und V-rlag.von^L. Förster's Erben Mgtzg^UdVieVzigASV HahMaUg» ' in Pulsnitz. »«WM,. 3. .' » Pulsnitz, den 8. Januar 1895. Zur Frage der Vörsen-Reform. ohne Nutzen wäre vielleicht der Versuch, bei der Frage der Börsenreform einmal die persönlichen Verhältnisse der Börsenmänner in Betracht zu ziehen. Neben sehr ehren- werthen, nach Recht und Pflicht handelnden Banquiers, Kaufleuten und Kapitalisten machen bekanntlich auch viele Personen Geschäfte an der Börse, über deren moralische Eigenschaften man sehr bedenklich die Köpfe schüttelt und die hinsichtlich ihrer „Profitmacherei" und der Anwendung der Mittel, welche den „Profit" herbeiführen sollen, ein sehr weites Gewissen haben. Vielleicht ließe sich durch einen Ehrenrath. gebildet aus den vertrauenswürdigsten Vertretern der Finanzwelt und der Kaufmannschaft, ein Mittel finden, um jenen mit unlauteren Mitteln operiren- den Elementen mehr auf die Finger zu sehen. In welcher rohen, leidenschaftlichen Welse gewisse Börsenleute „ihre Interessen" wahrzunehmen die Frechheit haben, be weisen auch ost die sogenannten Börsenskandale, welche meist dadurch entstehen, wenn ein Spekulant bei einer dreisten Lüge auf frischer That ertappt wird, oder wenn rin anderer Börsianer sein gegebenes Wort plötzlich anders auslegt od r einfach nicht zu halten erklärt. Auch die jüngsten Berliner Börsenstandale, Welchs darin bestanden, daß ein vereidigter Makler von den übrigen Börsenbe suchern unter großem Lärme aus der Börse gejagt wurde, Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. ganz w'der ihren Willen, in eine Abhängigkeit von den Bankiers, resp. in Bezug auf deren Angaben hinsichtlich der Coursfeststellungen geriethen, denn obwohl an manchen Tagen viele Papiere ohne jeden Umsatz seien, hätte es derjenige Bankier, welcher sich für das Papier interessice, doch an der Hand eine Coursnotiz zu erlangen, welche den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht. Ist die Anklage nun wahr oder nicht wahr? Bezieht sie sich auf einen allgemeinen Vörsenmißbrauch oder nur auf zuweilen vorkommende Biusenkniffe? Die Bestrebungen der Börsenreform sollten auf diesem Gebiete Beweisma terial sammeln. OerMche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Schneeauswerfen und Winterbahnen betreffend. Infolge des einaetretenen Schneefalls werden die Wegebaupflichtigen des hiesigen amtehauptmannschaftlichen Bezirks hiermit angewiesen, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 20 Mark alle Communikationswege Welche mit Bäumen nicht bepflanzt find, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen, soweit es noch nicht geschehen sem sollte, sofort mit mindestens 2 Meter hohen an dem oberen Ende mit Reisigbündeln oder Strohwischen versehenen, gehörig zu befestigenden Stangen von entsprechender Stärke in regelmäßigen Abständen von höchstens 15 Metern, auf beiden Seiten abzustecken und die Absteckung, so lange Schnee liegt, jederzeit in ordentlichem Stande zu erhalten, nicht minder auch den Schnee auf den Communikationswegen unverzüglich auszuwersen, sobald durch solchen der Verkehr auf letzteren gestört wird. Hierbei ist noch besonders hervorzuheben, daß das Abstecken der Wege mit bloßen Reisern oder Büscheln durchaus unzulässig ist und ebenso bestraft werden wird, als wenn die Absteckung gar nicht erfolgt wäre. Im allgemeinen Verkehrsinteresse ist die strengste Befolgung dieser Anordnungen zu erwarten und wird aus dieser Rücksicht jede zur Anzeige gelangende Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 4. Januar 1895. Von Erdmannsdorff. . Aulsnitz. Am vergangenen Freitag Abend hi-lt der hiesige Gewerbeverein im hiesigen Schützenhaussaale E -Versammlung ab, in welcher der Herr Redakteur welker über Hausirhandel, Consumvereine und Sonn tagsruhe sprach. Ungefähr 50 Personen hatten sich ein- gefunden, die dem längeren Vortrag? des Redners mit WA' N. Ausführungen des Herrn Bekanntmachung, das diesjährige Musterungsgeschäst betreffend. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entw der a., im Jahre 1875 geboren oder . sind l> , bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber znrückgestellt woroca i«", werden in Gemäßheit § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit baut 15. Fauuar dis 1. Februar 1895 , , in die hiesige Rekrutirungsstammrolle unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez.der im 1. Gestellungsjahre empfangenen LoosNNgs- Nvd Gestellungsscheine behufs S » - . auf hiesiger Rathsexpedition Cat. Nr. 311 sich anzumclden, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr- Brot- oder Fabnkherren anm z auswärts geboren sind. Geburtsscheine sind nur,von solchen zur Anmeldung gelangenden militärpflichtigen Personen vorzulegen, welche nrcht rn Puts y, l Lehrlinge pp., welche jeweilig von Gleichzeitig werden die letzteren aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtgen Söhne, Commis, Gewerbsgey s hier abwesend sind, während der oben angegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. b-strast Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu ^ag Pulsnitz, am 4. Januar 1895. Der Stadtrat h. ' Schubert, Brgrmstr. Die Besitzer von Hunden werden hiermit aufgefordert, den vollen Steuerbetrag von 6 Mark für einen einzelnen Hund und 9 Mark für jeden weiteren H»nd, dci sich in i derselben Hand befindet, auf das ganze Jahr bis spätestens den 1. Februar 1895 an unsere Stadtkaffe jeden Vormittag von 8—12 Uhr gegen Empfangnahme der Hundesteuermarke zu entrichten. Pulsnitz, am 4. Januar 1895. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekannt ns a chung , . ... Hanfiren mit Bretzeln betr. Bezüglich des Hausirens mrt Bretzeln werden für den hresigen Stadtbezirk hiermit folgende Bestimmungen getroffen: 1. An Sonn- Fest- und Bußtagen darf während der Gottesdienststunden mit Bretzeln und anderen Backwaaren überhaupt nicht hausirt werden. 2. Zum Hausiren dürfen Cvnfirmauden nicht verwendet werden; dieses Verbot erstreckt sich auch auf solche aus Meißnisch-Pulsnitz und Böhmrsch-Vollung. 3. Das Hausiren darf an Sonn- und Wochentagen höchstens bis Abends 10 Uhr stattsinden. Nach 10 Uhr haben sich die Bretzelverkäufer jedes Hausirens, insbesondere in den Restaurationen unbedingt zu enthalten. 4. Das Ausspielen von Bretzeln ist verboten. 5. Die Bretzelbäcker haben die von ihnen mit dem Vertrieb der Bretzeln beauftragten Personen, unter Angabe ihres Vor- und Zuva mens, Wohnung und Alters, sowie jeden Wechsel in diesen Personen sofort und vor deren Verwendung zum Bretzelverkauf bei dem unterzeichneten Stadtrath anzuzeigen. Für die genaue Befolgung vorstehender Bestimmungen werden nicht nur die Bretzelhändler, sondern auch deren Auftraggeber und die Wirthe verantwortlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechenden Haft, und was die Veranstaltung verbotswidriger Lotterien betrifft, in Gemäßheit A 286 des Reichsstrasgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Es soll nicht geleugnet werden, daß es ein sehr schwie riges Unternehmen ist, reformirend in der Weise die Börseneinrichtungen umzuändern, daß man gewisse Aus Wüchse und Uebelstande beseitigt und gleichzeitig die auch sür den Börsenverkehr so nothwendige Handelsfreiheit un berührt läßt. Aber trotz dieser Schwierigkeit und der daraus entstehenden Bedenken muß die Reform der Börse erstrebt werden, denn durch den Börsenverkehr entstehen so viele unlautere Dinge und durch ihn wird auch leicht der „Spielcharakter" statt der Berussarbeit j» manche Kreise getragen, daß es äußerst verblendet wäre, wenn dielGesetzgebung und die öffentliche Meinung nur deshalb vor der Börsenreform Halt machen wollte, weil es schwer ist, den rechten Weg dazu zu finden. Natürlich wollen die Börsenleute und ihre Hintermänner von der Reform nichts wissen und erheben bei jeder Gelegenheit ein großes Geschrei, als ob man ihnen das Fleisch vom Leibe schneiden wollte. Es handelt sich doch nicht um die Vernichtung der Börse, welche für die Werthermittelung der wichtigsten Waaren, ferner für den Verkehr in Staatsschuldscheiuen, Aktien und ähnlichen Wert! papieren ganz unentbehrlich ist, sondern es gilt nur, gewissen schrankenlosen Machina- , .. - „„ — — immcu L»e v>n«,imrnnn-n tionen und Mißbräuchen eine Grenze zu setzen. Nicht weil er behauptet hatte, daß die Börsenmakler meistens! Welker über die drei Gegenstände, die zur'Zeit des Han-