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Blatt Amts und des StadtraLhes des Aönigl. Amtsgerichts Als Beiblätter: I. JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 23 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu- sendung. Erscheint!: Mittwoch und Sonnabend. ZN Wulsnih sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäfisstelren: Buchdruckereien von A. Pabst. Königsbrück. C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. """ «echsmrdvieHigKev Jahrgang. Mittwoch. Ur. W.2». Juni 1894. Bekanntmachung. Die von der Lands und forstwirtschaftlichen Bcrufsgeuossenfchaft für das Königreich Sachsen anher abgegebene Heberolle über die für das Jahr 1893 nach 1,75 Pfg. für jede Einheit einzuhebcnden Beiträge für Ine Stadt mit dem Ritterguts Pulsnitz liegt nebst dem Unternehmerverzeichnisse und den übrigen Unterlagen auf die Dauer von Ä Woche« zur Einsicht der Betheiligten bei uns aus. Die nach genannter Heberolle ausgeworfenen Beiträge werden in den nächsten Tagen dnrch Herrn Stadtwachtmeister Weber eingehobev, Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge, sowie gegen Veranlagung der Betriebe im Unternehmerverzeichniffe sind direkt an die Geschäftsstelle der Genossen schaft (Dresden-A., Wienerstraße 13) zu richten, der ausgeworfene Beitrag jedoch ist trotzdem vom Unternehmer ungeachtet des Einspruchs in voller Summe zu zahlen. P u l s n i tz, am 15. Juni 1894. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Landtagswahlliste betr. Die Landtagswahlliste für die Stadt Pulsnitz ist der gesetzlich vorgeschriebenen Revision unterzogen worden, worauf unter dem Hinweis auf daS jedem Betheiligten zustehende Recht, der Einsichtnahme und auf die Nothwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt dieser Liste rechtzeitig allhier anzubringen, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht wird. Pulsnitz, am 15. Juni 1894. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Am heutigen Tage ist Frau Johanne Amalie vsrehl. Kühne. geborene Kühne in Oberlichtenau als stellvertretende Leichenfrau für OberltchteUlM Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Reicheubach und Reicheuau eidlich in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 7. Juni 1894. I. V.: 0r. Körner, Bezirksassessor. Bekanntmachung. Die nächste Aufnahme von jungen Leuten in die Unteroffizier-Vorschule bezw. Unteroffizierschule zu Marienberg findet im Oktober dss. Ihrs, statt. Wer in die Unteroffiziervorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindrstenS 14'/^ Jahr alt geworden ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Bezirks-Kommando oder bei dem Kommandeur der Unteroffiziervorschule bis zum 15. August dss. Ihrs, vorzustellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen: L-, den Geburts- und Taufschein, b„ den Konfirmationsschein, v., ein Führungsattest von der betreffenden Ortsobrigkeit, <1., die Führungsatteste von den bisherigen Brot- oder Lehrherren, 6., alle Schulentlassungszeugnisie, 5, den Wiederimpfschein, bei bevormundeten Aspiranten die schriftliche Einwilligung der Obervormundschafts-Behörde. Nichtsächsische Aspiranten melden sich beim nächstgelegenen sächsischen Bezirks-Kommando an. Die Aufnahme in die Unterofficiervorschule verpflichtet den Betreffenden zum Uebertritt in die Unteroffizierschule unter Uebernahme einer Dienstverpflichtung von 4 Jahren im aktiven Heere nach Verlassen derselben. Außerdem ist er verpflichtet, für jeden vollen oder auch nur begonnenen Monat des Aufenthalts in der Vorschule im Anschluß an die für die Unterosfizierschule übernommene Dienstverpflichtung 2 Monate über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus im aktiven Heere zu dienen. Die Auszunehmenden dürfen in der Regel nicht unter 15 und nicht über 16 Jahr alt sein. Nach einem 2jährigen Aufenthalt in der Vorschule erfolgt in der Regel die Versetzung der Vorschüler in die Unteroffizierschule. Sie werden damit Unteroffizierschüler und gehören als solche zu den Militärpersonen des Friedensstandes. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel ebenfalls 2 Jahre. Für diejenigen jungen Leute, welche ausnahmsweise unmittelbar in die Unteroffizierschule eingestellt werden, gilt noch das Nachstehende. Der in die Unterosfizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahr alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben. Er muß sich verpflichten, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizierschule an einen Truppentheil noch 4 Jahre im aktiven Heere zu dienen. Wer in die Unterosfizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirks-Kommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei dem Kommandeur der Unteroffizier schule unter Vorzeigung eines von dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirkes ausgestellten Meldescheines und einer amtlichen Bescheinigung über die bis herige Beschäftigungsweise persönlich zu melden. Die sowohl in die Unterosfiziervorschule als auch in die Unteroffizierschule Einberufenen müssen mit 1 Paar Stiefeln, 1 Paar Hausschuhen, 2 Hemden und mit 6 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein. Das zum Lebensunterhalt Nothwendige wird den Vorschülern unentgeltlich gewährt. Ebenso ist die Ausbildung auf der Unteroffiziervorschule kostenfrei. Die Ausbildung auf der Unteroffizierschule ist ebenfalls kostenfrei. Die Unteroffizierschülcr werden bekleidet und verpflegt wie jeder Soldat des aktiven Heeres. B a u tz e n, am 15. Juni 1894. Bezirks-Kommando Bautzen. Ium Abonnement auf daS mit dem 1. Juli a e. beginnende III. Quartal des Pulsnitzer Amts- u. Wochenblattes erlaubt sich die unterzeichnete Expedition ergelenst einzu laden und bittet diejenigen geehrten Abonnenten, welche daS Blatt durch die Post beziehen, Bestellungen rechtzeitig zu bewirken, damit die Zustellung keine Unterbrechung er- leidet. Auch monatliche Abonnements werden nunmehr von jeder Postanstalt entgegengenommen. Hochachtungsvoll Expedition des Amts- nnd Wochenblattes, tz. L. Körster's ßröe«. Die marokkanische Frage. Seitdem es sich herausgestellt hat, daß der plötzlich verstorbene Sultan Muley Hassan von Marokko höchst wahrscheinlich ein Opfer des spanisch-marokkanischen Ver trages geworden ist, indem die fanatische marokkanische Patriotenpartei den Vertrag, welchen Muley Hassan zur Beilegung der Riffpiratenhändel mit Spanien geschlossen hatte, einfach nicht halten will und deshalb augenscheinlich den Sultan durch Gift beseitigt hat, gewinnt die marok kanische Frage eine europäische Bedeutung. Ohne jeden Zweifel würde sich der leidenschaftliche Nationalstolz der Spanier äußerst verletzt fühlen und die nationale Entrüstung in Madrid sich zu Hellen Flammen entzünden, wenn etwa der neue Sultan Abd el Apiz, der älteste Sohn des ver storbenen Scherif, wie der eigentliche Name der Sultane oder Kaiser Marokkos ist, den Vertrag mit Spanien nicht halten, das heißt die ausbedungene Kriegsentschädigung von einigen Millionen Pesetas nicht zahlen und die Riff piraten nicht bestrafen würde. Außerdem bewachten die Spanier die Marokkaner oder Mauren als ihre Erbfeinde, welche sie einst selbst unter blutigen Kämpf«n von der spanischen Erde vertrieben und wiederholt dann noch drüben auf afrikanischem Boden gezüchtigt haben, und endlich will Spanien unter keinen Umständen die Einmischung oder Festsetzung einer anderen europäischen Macht, Englands oder Frankreichs, in Marokko dulden, weil sich Spanien selbst als späterer Erbe des morschen Berberreiches, wie man Marokko auch üenNt, bezeichnet, und die Festsetzung Englands oder Frankreichs in diesem afrikanischen Grenz lande offenbar ja auch ein großer polnischer Nachtheil für Spanien sein würde. Die marokkanisch?» Händel werden aber noch ver schärft durch die Frage, ob der junge Sultan sich ohne Schwertstreich auf seinem Throne behaupten können wird, denn das despotische Regiment der marokkanischen Sultane hat es mit sich gebracht, daß dem neuen Herrscher gewöhn lich einige andere Prinzen, unterstützt von ünzüftiedenen