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6« DER HANDELSGÄRTNER, Harideiszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 15 u. 16 wie sie von auswärtigen Sachverständigen so hoch einge schätzt wurde. In der großzügigen Aufmachung, in der auch die Schlinger und Kletterer gut zur Geltung kommen, in seiner festen Ordnung und Sauberkeit macht der Garten heute den gleich ausgezeichneten Eindruck wie zur Zeit harmonischer Friedensarbeit." Die berichteten Tatsachen sind ganz gewiß sehr erfreu lich. Jeder Gärtner wird es anerkennen, daß es in Bayern Behörden gibt, welche nicht nur den Gemüsebau ihrer Unter stützung für würdig halten, sondern auch für Luxusbetriebe nicht nur Kriegsgefangenarbeit bewilligen, sondern sogar die Heranziehung von Hilfsdienstpflichtigen gestatten. Was sagen aber dazu die Handelsgärtner, welche Topf- pflanzenkulturen betreiben? Bei ihnen handelt es sich nicht um Luxus-, sondern um Erwerbsbetriebe. Man sollte daher doch meinen, was dem Luxusbetrieb recht ist, sei für den Erwerbsbetrieb billig. Aber leider war an vielen Orten, oder richtiger gesagt fast überall, von dem Geiste des Entgegenkommens, der die baye rischen Behörden gegenüber dem Münchener Botanischen Garten erfüllt, kein Hauch zu verspüren. Eine neue Wühlmausfalle. Die Schäden, die die Wühl maus jahraus jahrein in den Obstpflanzungen und Gemüse- ländereien in Bayern anrichtet, belaufen sich auf Millionen von Mark. Tatsächlich ist die Wühlmaus bei uns der schlimmste Feind des Obstbaues, da kein zweiter Schädling in kurzer Zeit so radikal zu arbeiten vermag. Unter den vielen Fanggeräten, die auf dem Markte sind, möchte ich das Augenmerk auf eine Wühlmausfalle lenken, die ein Förster a. D., Herr Sauer, Postau in Niederbayern, er funden hat. Meine Empfehlung gründet sich auf meine Be obachtungen und Erfahrungen, die ich bei Vorführung der Fallen durch den Erfinder selbst in einem seinem Besitz an liegenden Garten des Herrn Benefiziaten in Postau machte. Der Garten liegt sonnig mit Neigung nach Süden und stößt mit seinem unteren Teile an Teiche, die wenig über den drai nierten Isarmooswiesen liegen. Der Zugang der Wühlmäuse von dort ist von diesem und den anliegenden Gärten ein großer. Am Vormittag des 25. August 1914 hatten sich in den fängisch gestellten Fallen 3 Tiere gefangen; Am Nachmittag beobachtete und überwachte ich während 3 Stunden das Ein richten und die Fangtätigkeit der Fallen. In ganz kurzer Zeit hatten bereits zwei Fallen gefangen und bevor ich ging, fing sich die dritte Wühlmaus. Alle 3 Tiere waren trächtige Weibchen. Am kommenden Tag wurden weitere 7 und am dritten und vierten Tag 6 Wühlmäuse gefangen, somit in 4 Tagen 25 Stück mit nur 5 Fallen, wobei nur ein Fehlfang war. Aus einem Gang wurden sogar 6 Mäuse gefangen. Die ses Resultat ist doch ein ganz-hervorragendes und stellt der Zweckmäßigkeit der Fallen das beste Zeugnis aus. Die große Fangsicherheit, die bei einiger Uebung leichte Stellbarkeit der Falle und ihr niederer Preis sind dazu ange tan, sie überall zur Bekämpfung der Wühlmaus zu verwen den. K a r 1 G r i 11, K. Kreisobstbaulehrer in Deggendorf (Bayern). Die Begründung eines Institutes für angewandte forst-, land- und gartenwirtschaftliche Zoologie an der Universität Jena ist ins Auge gefaßt worden. Es wird sich, wie man uns berichtet, unter anderem auch eingehend mit der Bekämp fung der tierischen Garten- und Obstbaumschädiger aller Art befassen. Die Leitung der Forschungsanstalt zur Bekämpfung der Tierschädlinge in München ist dem Forscher und Universi tätsprofessor Dr. Escherich anvertraut worden, der auch in der Rheinpfalz eine Felduntersuchungsanstalt für Weinberg- Schädlinge errichtet hat. Für diese Forschungsanstalt stif teten der Reichsrat Buhl in Deidesheim, von dem die An- regung zur Schaffung ausging, und die Badische Anilin- und Soda-Fabrik in Ludwigshafen je 100 000 M., Geheimer Kom merzienrat v. Röchling in Mannheim 102 000 M. Stiftungen zur Bekämpfung der Weinbergschädlinge. Für die erste deutsche Forschungsanstalt zur Bekämpfung der Tierschädlinge in München mit, der Abteilung' zur Be kämpfung der Weinbergschädlinge in der Rheinpfalz stif teten, wie aus Ludwigshafen berichtet wird, Reichsrat Buhl (Deidesheim) und die Badische Anilin- und Sodafabrik und Geheimrat von Roechling je hunderttausend Mark. Einiges über die Pflanzenwelt in Kurland und Litauen. Das Land ist schon von deutschen Botanikern polnischer Zunge gut durchforscht. Es zeigt große Aehnlichkeit mit Ostpreußen, Es erhebt sich in der Waldaihöhe bis zu 300 m und zeigt dieselben klimatischen Verhältnisse. Der Wald bedeckt fast die Hälfte der Fläche. Viele Seen und Moore, auch Hochmoore, finden sich, daneben Niederungs oder Lapplandsmoore. Krüppelkiefer, Zwergbrombeere kommen als Sonderheiten vor. Die meisten Wälder sind Mengwälder mit Kiefern, Sommereichen, großblättrigen Linden, Espen. Vor 100 Jahren gab es noch undurchdring liche Urwälder. Die Rotbuche, die schon in Ostpreußen sehr selten ist, fehlt dort ganz. Schwarzerle, schwarze und rote Johannisbeere kommen vor. Die Besenheide bedeckt große Flächen, während die Glockenheide recht selten ist. Die Salzflora ist nur schwach entwickelt wegen des geringen Salzgehalts der Ostsee. Auf Aeckern wird Flachs gebaut neben den bei uns gebauten Pflanzen. L Rechtspflege J Was bedeutet für uns die Aufhebung des §153 der Gewerbeordnung? Der § 153 der Gewerbeordnung hat in Kürze aufgehört zu existieren. In einer Vorlage an den Bundesrat hat es das Reichswirtschaftsamt gefordert, und der Bundesrat wird seine Zustimmung geben, um so mehr, als auch bei den sonstigen maßgebenden Stellen Einverständnis darüber herrschen soll, daß diese langjährige gesetzliche Vorschrift beseitigt wird. Sie wird auch nicht durch andere Vorschriften ersetzt, son dern glatt beseitigt werden. Von Seiten der Arbeitgeber ist dagegen eifrig getrumpft worden, ohne daß etwas erreicht worden wäre. Wir verstehen die Haltung der Arbeitgeber, denn auch wir halten die Aufhebung für einen Mißgriff, ob wohl gerade uns niemand nachsagen kann, daß wir den Ge hilfen und Arbeitern feindlich gegenüberständen. Im Gegen teil, wir rechnen es uns als Verdienst an, seit Bestehen die ses Blattes, unter voller Wahrung der Interessen der Arbeit geber, gehilfen- und arbeiterfreundlich aufgetreten zu sein. Das kann auch der sein, der die Aufhebung des § 153 be dauert. Wie lautet der Paragraph? Was hat er bezweckt? „Wer andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufs- erklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Veiabredungen (§ 152) teilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzu- treten, wird mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetze nicht eine härtere Strafe eintritt.“ Nachdem der § 152 der Gewerbeordnung alle Verbote und Strafbestimmungen aufgehoben hatte, welche die Ver abredungen und Vereinigungen zum Behuf e günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, bedrohten, trat auf Seiten der Arbeitnehmer die Gefahr hervor, daß die Strei kenden die Arbeitswilligen durch allerhand Maßregelungen zwingen würden, sich ihrem Streik anzuschließen. Dieser Gefahr sollte der § 153 begegnen, und er hat in dieser Hin sicht segensreich gewirkt, indem er die Arbeitswilligen und Arbeitsbedürftigen, die sich nicht in die Streikbewegung hin einhetzen lassen Wollten, schützte und ihnen die Freiheit der " Entschließung garantierte. Wir wissen ja alle zur Genüge, welcher Terrorismus bei einem Streikausbruch herrscht, mit welchem Fanatismus man die Arbeitswilligen verfolgt, ver-