Volltext Seite (XML)
u. 2 Nr. 1 q. 2 Freitag, den 4. Januar 1918. XX. Jahrgang. JDer Handelsgärtner artea: >t und r dem Abonnementsprels bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland, Oesterreich and Luxemburg M. 5.—, für das Ausland M. 8.—, durch die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz. Lelpzig-R., Gomenlusstr. 17. Inserate 30 Pfennig für die vier gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. nd di« [1945 IS. u. 1U. mal 3 ärtaer nach langs- twirte oder i ent- amel- Sehul- anden l, III. Een [2097 • 7/9. € Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Rbbestellung14Tage Vorjahresschluß aufgehoben werden. Zum Neujahr 1918 S S ailen unsern geschätzten Beziehern, 2 Inserenten und Mitarbeitern V _ die besten Glückwünsche!; | Verlagu.Schriftleitungd.Handelsgärtners. 4 B V, C? [g AJ. ff- <7 <7 <1 ’C; «7 -c. r* -Q. <7 r? -B) Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Mängelhaftung und Gewältr.eistung bei Pflanzenkrankheiten im gärtnerischen Pflanzenhandel. Praxis undWissenschaft: Saatgulersparnis. — Neue Stickstoffdüngung. — Gärtnerei und Landwirtschaft. — Meine alten Erfahrungen über die Kartoffelvermeh rungsmethoden. — DleAlströmerien als Gartenschmuck und Schnittblumen. — Meine Anbauversuche mit Reismelde. Rechtspflege. — Vereine und Versammlungen. — Handeisnachrichten. — Perso nalien. — Ehrentafel usw. Mängelhaftung und Gewährleistung bei Pflanzenkrankheiten im gärtnerischen Pflanzenhandel. Man schreibt uns unter obiger Ueberschrift: „Im Frühjahr 1917 kaufte ich 1000 Stück Himbeer ruten der Sorten Marlborough, da mir diese Sorte bisher in meiner Anlage fehlte. Durch Zeitungsartikel hatte ich vorher von der Brand fleckenkrankheit der Himbeersträucher Kenntnis erlangt und deshalb hatte ich den Kauf davon abhängig gemacht, daß die Kulturen des Verkäufers frei von dieser Krankheit seien. Meine Anfrage war denn auch von dem Lieferanten in bejahendem Sinne beantwortet worden. Er hatte mir ausdrücklich geschrieben, daß in seiner großen Pflanzung die Krankheit bisher noch nicht aufgetreten sei. Natürlich untersuchte ich trotzdem sämtliche Himbeer ruten nach ihrer Ankunft und fand bei keiner einzigen das Erkennungszeichen der Krankheit: die charakteristischen Brandflecke. Die Himbeeren brachten, da ich gut bewässern konnte, trotz des trockenen Frühjahrs und Sommer • durch schnittlich drei kräftige Austriebe. Leider zeigte sich aber jetzt, im Herbst, daß etwa der sechste Teil sämtlicher jungen Ruten von der Brandfleckenkrankheit befallen ist. Von meinen alten Beständen kann die Krankheit nicht auf die neugepflanzten Marlborough-Reihen übertragen worden sein. Denn sie waren bisher, und sind es auch heute noch, vollständig gesund. Auch in sämtlichen ande ren Himbeerpflanzungen an meinem Wohnorte ist die Krankheit bisher nicht aufgetreten, soweit es mir möglich war, darüber zuverlässige Mitteilungen zu erlangen. Meine Pflanzung liegt übrigens nicht in der Nachbarschaft anderer gleichartiger, so daß also die Uebertragung aus der Nach barschaft überhaupt nicht in Betracht kommt. Nach Lage der Sache blieb mir also nur die Erklärung übrig, daß die Pflanzung des Verkäufers verseucht war, und daß dieser 1. durch sorgfältige Ausscheidung aller kranken Ruten beim Versand, 2. durch seine ausdrückliche Erklärung mich in Un kenntnis über diesen Umstand gehalten, also absichtlich getäuscht hat. In Anbetracht der großen Gefahr der Verseuchung meiner ungefähr 2 ha großen Anlage durch die Brand fleckenkrankheit habe ich nun Wege gefunden, mich über den Tatbestand zu vergewissern und erfahren, daß aller dings die Krankheit in der Pflanzung des Verkäufers schon seit Jahren heimisch, daß dieses dem Besitzer auch bekannt ist, daß er aber über deren Ursache und Gefähr lichkeit nicht unterrichtet gewesen sei. Ich würde nun der Schriftleitung des „Handelsgärtners“ zu besonderem Danke verpflichtet sein, wenn ich von ihr Auskunft erhalten könnte, 1. ob und inwieweit der Verkäufer der Himbeerpflan zen für den mir direkt und indirekt (letzteres durch die zu befürchtende Verseuchung meiner alten, bisher gesunden Pflanzung) erwachsenen oder noch zu erwartenden Scha den haftbar gemacht werden kann; 2. ob und welche besonderen gesetzlichen Bestim mungen überhaupt im Pflanzenhandel über Mängelhaftung und Gewährleistung bestehen. Meines Erachtens ist es doch eine Angelegenheit von durchaus nicht untergeordneter Bedeutung, um welche es sich hier handelt; denn die Einschleppung von Pflanzen krankheiten kann doch unter Umständen die Existenz eines Gärtners ernstlich bedrohen oder ihr wenigstens sehr schwere Schädigungen verursachen. Das ist von der Ge setzgebung bisher nur bezüglich der Reblaus anerkannt und durch besondere Vorschriften und Vorsichtsmaßregeln geregelt worden. Wohl hauptsächlich deshalb, weil der Weinbau von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung für weite Gebiete ist. Da aber auch Obst- und Gartenbau ständig an volkswirtschaftlicher Wichtigkeit gewinnen, so wäre es wohl angebracht, wenn die Gesetzgebung auch hier eingreifen und die Rechtslage bezüglich der Haftung bei Pflanzenkrankheiten klären würde." Nachsatz der Schriftleitung: Die vorstehende Anfrage ging uns erst einen Tag vor Drucklegung dieser Nummer zu. Die Zeit reichte deshalb nicht aus, um uns mit unserem juri stischen Mitarbeiter in Verbindung zu setzen. Da aber auch unseres Erachtens die Angelegenheit allgemeines Interesse besitzt, so veröffentlichen wir vorläufig nur die Anfrage, in der Hoffnung, Meinungsäußerungen aus unserem Leserkreise darüber zu erhalten, Die Antwort unseres juristischen Mit arbeiters wird in nächster Nummer veröffentlicht werden. Selbstverständlich wird der Herr Fragesteller vorher brief lich in Kenntnis gesetzt werden