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Nr. II ü. 12 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 47 werden, Darüber, daß nur Vereinigungen, Gesellschaften und Kor porationen die Mitgliedschaft zum Reichsverbande erwerben kön nen, waren alle Vertreter einig. Ebenso darin, daß die beste wirt schaftliche Sicherstellung des Reichsverbandes durch die Beschaffung der nötigen Mittel erfolgen müsse. Eine Satzungskommission wurde eingesetzt, in welche folgende Vereinigungen je einen Vertreter zu entsenden haben: Allgemeiner Deutscher Gärtnerverein, Bund deut scher Baumschulbesitzer, Deutsche Gartenbau-Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst, Deutscher Pomologen-Verein, Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Verband deutscher Blumenge schäftsinhaber. (Mitteilung des Reichsverbandes f. d. d. G.) Nachsatz der Schriftleitung. Von der in vorstehen der Notiz erwähnten Sitzung des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau hat leider die Schriftleitung des „Handelsgärtners“ keine Kenntnis gehabt. H lachunterrichtswesen I ft - Einen Aufruf für eine Stiftung zur Förderung des schlesischen Obst-, Gemüse- und Gartenbaues anläßlich der Jubelfeier des 50jäh- rigen Bestehens der Kgl. Lehranstalt für Obst- und Gartenbau in Proskau (O.-S.) im Jahre 1918 erließ, wie schon früher im „Handels- gärtner“ berichtet wurde, der Provinzialverband schlesischer Gar tenbauvereine. Die Stiftung soll eine Ehrengabe sein, welche der Proskauer Lehranstalt zum Besten kriegsverletzter schlesischer Gärt ner, Obst- und Gemüsebauer, und solcher die im Kriege waren, übergeben werden soll. Es fehlt der Schriftleitung leider an dem für den vollständigen Abdruck des Aufrufes notwendigen Platz. Sie nimmt aber hier mit, auf ergangenes Ersuchen, gern Gelegenheit, noch einmal auf den Aufruf hinzuweisen und die Freunde der Proskauer Lehranstalt unter den Beziehern und Lesern des „Handelsgärtners" um rege Be teiligung an der Ehrenspende zu bitten. Die Vorsitzenden, Obmänner und Mitglieder des Arbeitsausschusses, u. a., die Herren Städt. Park direktor Stammler (Liegnitz), Gärtnereibesitzer Griebsch (Groß- Mochbern bei Breslau), Kgl. Gartenbaudirektor Erbe (Breslau), Baum schulbesitzer Ahrens (Hirschberg, Schlesien), Gärtnereibesitzer Knaake (Liegnitz), sind gern bereit, weitere Auskunft zu erteilen. Handelsnachnchten U ft ff Zur Bewirtschaftung der Frühkartoffeln, Ein möglichst umfang reicher Anbau von Frühkartoffeln in allen Gegenden, welche sich dazu eignen, ist auch in diesem Jahre ganz besonders geboten. Wie im vergangenen Jahre werden die frühesten Sorten, die in Mist beeten, Teibhäusern und gartenmäßigen Kulturen gezogen sind, von der Festsetzung eines einheitlichen Höchstpreises für das Reichs gebiet und von der öffentlichen Bewirtschaftung, und zwar bis zum 30. Juni, ausgenommen bleiben. Mit dem 1. Juli muß jedoch mit Rücksicht auf die Lage der Vorräte die öffentliche Bewirtschaftung der Frühkartoffeln einsetzen. Wie bereits früher mitgeteilt, ist da mit zu rechnen, daß im Monat Juli der Höchstpreis für Frühkartoffeln nirgends unter 8 M. für den Zentner festgesetzt werden wird. Um den großen Verschiedenheiten innerhalb der einzelnen Anbaugebiete in der Ergiebigkeit und in der Reifezeit der Frühkartoffeln gerecht zu werden, ist in Aussicht genommen, die Landes- und Provinzal- kartoffelstellen wiederum zu ermächtigen, je nach den Verhältnissen in ihrem Amtsbereiche mit Genehmigung der Reichskartoffelstelle eine Erhöhung des Julipreises wie im Vorjahre bis zur zulässigen Höchstgrenze von 10 M. vorzunehmen und schön jetzt bekanntzu geben. In gleicher Weise soll vom 1. August ab durch die Vorstände der Landes- und Provinzialkartoffelstellen, in denen Erzeuger, Ver braucher und Händler vertreten sind (mit Genehmigung der Reichs kartoffelstelle), unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Abbau der Kartoffelpreise mit der Maßgabe vorgenommen werden, daß der Preis für Herbstkartoffeln am 15. September erreicht ist. Einfuhr von Sämereien und Gewürzen. Wie bei vielen anderen Erzeugnissen hat sich auch bei den Sämereien für Gemüse und Fut terkräuter aller Art herausgestellt, daß in der gegenwärtigen Kriegs zeit eine Regelung der Einfuhr durch die öffentliche Hand erforder lich ist. Zu diesem Zweck sind bereits vor längerer Zeit die erfor derlichen verwaltungsmäßigen Anordnungen ergangen und durchge führt. Durch zwei Bekanntmachungen im Reichs-Gesetzblatt Nr. 31 ist in Verfolg dieser Anordnungen die Einfuhr der Klee- und Gras saat, des Futterkräutersamens und des Samens von Runkel-, Was ser-, Stoppel- und Herbstrüben der Kontrolle der landwirtschaft lichen Betriebsstelle G. m. b. H. in Berlin, diejenige der Gemüse sämereien, zu denen auch Kohlrüben- (Wruken-) und Möhrensamen zu rechnen sind, der Reichsstelle für Gemüse und Obst unterstellt worden. Die Kontrolle der Reichsgemüsestelle ist ferner auf die Ein fuhr gewisser Gewürzarten, die zur Konservierung von Fleisch- und Wurstwaren, Fischen und anderen Konserven erforderlich sind, aus gedehnt worden. Durch die Regelung soll insbesondere erreicht wer ¬ den, daß einer übermäßigen Preistreiberei auf den ausländischen wie inländischen Märkten und einer Uebervorteilung des Publikums der Boden entzogen wird. Verkehr mit Saatlupinen. Für den Verkehr mit Saatlupinen aus der Ernte 1917/18 bleiben die Bestimmungen des Vorjahres in Kraft. Anträge auf Geeigneterklärung und auf Freigabe von Lupinen zu Saatzwecken sind bis spätestens 15. April d. J. an die zuständigen Saatstellen (Preußen: Landwirtschaftskammern) einzureichen. An die gleichen Stellen sind die Anträge auf Zulassung zum Handel mit Saatlupinen zu richten. Richtpreise für Gemüsepflanzen im Königreich Sachsen. Das Sächsische Ministerium des Innern hat angeordnet, daß im Gebiete des Königreichs Sachsen beim Verkauf von Gemüsepflanzen folgende Richtpreise nicht überschritten werden dürfen: Frühbeet Salat Sellerie Kohlrabi unverstopft: —,70 M. -.80 „ 1 - » verstopft: 1,20 M. 1,50 ., 1,50 „ Freiland: —,50 M. —,70 „ Weißkraut, überwintert .... — 2,50 ,. — Weißkraut 1,— „ 1,50 .. -,60 „ Rotkraut 1,20 „ 1,80 „ —,80 „ Wirsing 1 - , 1,50 „ -,60 „ Braun-, Grün- und Krauskohl. . . — 70 .. 1,- „ —,50 ,. Blumenkohl 1,80 „ 2,50 „ 1,20 „ Rosenkohl -,80 .. 1,20 „ — ,60 „ Zwiebeln —,80 „ — — Porree -,80 „ 1,20 ,. —,60 „ Rote Rüben —,70 „ —- - .50 „ Kohlrüben —,50 „ ■— —,30 „ Majoran 1.20 „ 2,— — für 1 SchocK. E, verstopft: mit Topfballen: Tomaten, je nach Größe und Stärke. . . 10 bis 20 Pf. 25 bis 35 Pf. Gurken, je nach Größe und Stärke . . . 10 20 30 ,. Kürbis 5 „ 25 „ Kartoffelstecklinge .'.... 10 „ 15 ., für 1 Stück. Die Preise für Gemüsepflan zen dürfen diese Höhe nur bei ge- sunden und gut entwickelten Pflanzen in frischestem Zustande und nur im Kleinverkauf erreichen. Im Großverkauf und beim Verkauf an Feldgemüsezüchter sind die Pflanzen 'entsprechend billiger abzu geben, ebenso wenn es sich nicht um gesunde und gut entwickelte Pflanzen in frischestem Zustande handelt. Richtpreise für Gemüsepflanzen in der Provinz Brandenburg einschließlich Berlin, aufgestellt von der Landwirtschaftskammer der Provinz, Es kosten je 100 Stück Pflanzen: Blumenkohl 5 M., Rotkohl 3 M., Weiß-, Rosen- und Wirsingkohl 2,50 M., Grünkohl 1,20 M.. Kohlrabi 2 M., Sellerie 2,50 M., Porree und Zwiebeln 1,20 M., Salat, Kohlrüben und Rote Bete 1 M., Majoran 3 M., Tomaten 15 M., aus 8—9 cm-Töpfen 30 M„ Gurken und Kürbisse aus 8—9 cm-Töpfen 30 M. Verpflanzte Pflanzen erhalten einen Aufschlag von 50 v. H., für spätere Pflanzen aus dem freien Lande erfolgt ein Nachlaß von 50 v. H. Die Wein- und Obsternte in Württemberg 1917. Der gesamte Weinertrag des Jahres 1917 in Württemberg berechnet sich nach den Mitteilungen des Kgl. Statistischen Landesamts zu 249 805 hl oder auf 1 ha zu 22,76 hl, d. i. ein Ertrag, wie er seit dem Jahre 1905 nicht mehr da gewesen ist. Bei den unter der Kelter verkauften Weinen — es sind dies rund 84 v. H. der gesamten Ernte — berechnet sich der Landesdurchschnittspreis zu 276,78 M. für 1 hl, das ist ein Preis, wie er früher, selbst in den Jahren mit den höchsten Weinpreisen, nicht einmal für 1 Eimer bezahlt worden ist. Unter Zugrundelegung der bei den Kelterverkäufen erzielten Preise berechnet sich der Geld wert des gesamten Weinerträgnisses des Jahres 1917 zu rund 69 Millionen M. gegen 10,8 Millionen M. im Jahre 1916, 15,4 Millionen M. im Jahre 1915 und 3,6 Millionen M. im Jahre 1914. Der durch schnittliche Geldrohertrag auf 1 ha Weinbaufläche stellt sich diesmal auf den außerordentlich hohen Betrag von 6283 M., das ist vierein halbmal so viel als der seitherige Geldrohertrag des Jahres 1868. Daß : der letztjährige Wein den Namen „Hypothekenfresser" wohl ver. dient, geht aus der Tatsache hervor, daß nicht weniger als 13 Ge meinden einen Keltererlös von mehr als 1 Million M. erzielt haben. Es sind dies Nackarsulm; Nordheim, Beutelsbach, Stetten i. R„ Korb, Schnaidt, Fellbach, Strümpfelbach, Weinsberg, Hohenhaslach, Lauffen a. N„ Stuttgart, Heilbronn, letzteres mit der Rekordein nahme von 2,7 Millionen M. Handelsregister. Luzern. In die Kollektivgesellschaft unter der Firma B. Suter- Kretz & Söhne, Kunst- und Handelsgärtnerei, amerikanische Nelken kulturen, Blumengeschäft, sind neu als Gesellschafter aufgenommen worden: Leo und Oskar Suter, beide in Luzern. Dieselben übernah men vereint mit den früheren Gesellschaftern Aktiven und Passiven auf 1. Januar 1918. Geschäftsergebnisse. Gebrüder Dippe A.-G. in Quedlinburg. Wir entnehmen dem „Allgemeinen Anzeiger" in Erfurt nachstehenden Bericht: „Für das dritte Jahr seit der Umwandlung in eine Aktiengesell schaft legt diese größte Samenzuchtanstalt Deutschlands jetzt den