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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 38 Nr. 9 u. 10 Wenn nicht in den nächsten 14 Tagen Abhilfe geschaffen werde, sei es zu spät. Die Versammlung beschloß, eine eingehend begründete Eingabe an das Ministerium des Innern zu richten um Beseitigung dieser verfehlten Maßnahme. Die Knappheit an Samen, insbeson dere bei Kohlarten und Karotten, wirke an sich schon erschwerend. Beim Samenverkauf an Private sollte angesichts der Knappheit zum Verkauf nach Körnerzahl statt nach Gewicht während der Kriegszeit übergegangen werden. Da auch der Samenbau in den nächsten Jah- ren noch unter denselben Mißständen zu leiden haben werde, emp fehle es sich, mehr und mehr zum eigenen Samenbau überzugehen. Unter diesen Umständen muß der Anzucht von Gemüsesetzlingen be sondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Richtpreise für Ge müsesetzlinge zur Abgabe an Gartenbesitzer ab 1. April 1918 wurden für je 100 Stück wie folgt fesetgesetzt: Salat aus weiter Saat 1.50 M . Salat pikiert 3 M.; Kohlrabi, Kohl, Kraut, Sellerie, Zwiebel, Lauch und ähnliches aus weiter Saat 2.25 M.; pikiert 4 50 M.. Blumenkohl aus weiter Saat 3 M.; pikiert 6 M.; Tomafensämlinge 15 M.; aus Top fen 30 M.; Kürbisse aus Töpfen 40 M; Pflanzen aus später Freiland aussaat 50 v. H. billiger. Ueber die Erfahrungen mit der Streckung des Kartoffelsaatgutes durch Stecklinge und Keimlinge berichtete Handelsgärtner Ulrich-Stuttgart. Beide Verfahren haben in der Not wirksamste Dienste getan. Die Frage der Gründung einer Einkaufs genossenschaft für gärtnerischen Bedarf wurde nach einem Bericht von Handelsgärtner Schwinghammer-Stuttgart für die Zeit nach dem Kriege zurückgestellt. Vereinigung süddeutscher Kranzfabriken und verwandter Er werbszweige e. V. in München. In München wurde von einer aus Süddeutschland gut besuchten Tagung die Gründung einer Vereini- gung süddeutscher Kranzfabriken und verwandter Erwerbszweige e. V. beschlossen. Die Vereinigung bezweckt den Schutz der Interessen der beteiligten Erwerbsgruppen den Lieferanten und Abnehmern gegenüber. Fragekasten der Abonnenten 0 Anfrage: M. H. in S. i. Schw. Ankunft einer Bau in Sen dung bei strengem Frost. Vergangenen August kaufte ich persönlich in einer Baumschule für 900 M. Ware und verabredete, dieselbe solle Mitte bis Ende Oktober geliefert werden. Ende Oktober frug ich per Karte an, wann denn die Bäume kämen, und er hielt zur Antwort: „Es ist zum Verzweifeln, wenn man Aufträge hat und kann sie nicht ausführen, da keine Arbeitskräfte vorhanden sind.“ Mitte November erbat ich telephonisch Auskunft, wie es denn mit den Bäumen stehe, und erhielt den Bescheid: „Am kommenden Montag werden sie eintreffen; man ist eben dabei, sie auszugraben.“ Meine telephonische Frage lautete: „Wann kommen denn die Bäume? Wir haben hier in dieser Höhenlage jetzt täglich mit Wettersturz zu rechnen, und es kann sehr kalt werden.“ Bis Montag wurde es etwas kalt und die Sendung unterblieb deshalb. Es wurde aber gleich wieder besser. Ende der Woche wurden die Bäume offen verladen in einem Deckelwagen abgesandt. Sie trafen am Dienstagabend 5 Uhr hier ein bei 8 Grad Kälte. Am Mittwoch, den 5. Dezember, fing ich gegen Mittag an auszuladen bei 14 Grad Kälte; sie waren dabei prügelsteif gefroren. In Ermangelung eines frostfreien Raumes, schlug ich die Bäume in offene Erde ein, nachdem ich vorher den Schnee abgeräumt hatte. Ich sagte mir, sie würden vielleicht 4—6 Wochen im Einschlag liegen müssen, was auch tatsächlich der Fall war. Außerdem war es mir nicht möglich, die Bäume in einem geschlossenen Raum unterzubrin gen. weil mir ein solcher von geeigneter Größe nicht zur Verfügung stand. Ich beziehe schon lange von diesem Geschäft zu meiner größten Zufriedenheit stets eine Prachtware, auch jene Ware ist prachtvoll und muß jedem das Herz bluten, das ganze als Brennholz sehen zu müs sen denn es sind die Wurzeln total erfroren. Sonst waren jedesmal die Bäume ordentlich verpackt. Aller dings waren es stets kleinere Mengen. Ich meine nun aber, daß bei dieser vorgeschrittenen Jahreszeit Bäume in eine so rauhe Gegend doch nicht mehr unverpackt versandt werden dürfen. Das Geschäft gibt mir dir Schuld: Ich hätte die Bäume noch am Abend der An kunft ausladen und in einen frostfreien Raum unterbringen sollen. Das war aber ganz unmöglich. Erstens ist es am 5. Dezember um 5 Uhr sehen Nacht, zweitens kann man so viel Bäume doch nicht im Handumdrehen ausladen, wegfahren und unterbringen, zudem fehlen auch hier wie dort die Leute. Ich bitte um Auskunft, was da zu tun ist. Ich glaube im Recht zu sein, denn ich habe wiederholt wegen der Zusendung gedrängt, und habe auch den Versender ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es in unserer Höhenlage am Gebirge täglich dauernd kalt werden könne. Antwort: Zunächst fragen Sie als Empfänger die Gefahr des Transportes, denn mit der Aufgabe der Ware an die Bahn geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. Davon bildet es eine Ausnahme, wenn der Verkäufer bei der Aufgabe zur Bahn schuldhaft gehandelt hat, indem er die Ware bei starkem Frost aufgab oder sie mangelhaft verpackte. Das Letztere scheint hier in Frage zu kom men, denn in einer Witterungsperiode, in der man täglich mit star kem Frost rechnen muß, dürfen Baumschulartikel nicht in offenem Zustand in einen Deckelwagen verladen werden, sondern müssen ver packt sein, auch wenn es sich um ein größeres Quantum handelt. Deshalb trifft den Verkäufer ein Verschulden und er hat Sie schadlos zu halten. Wenn nun aber der Schaden erst dadurch eingetreten sein sollte, daß Sie die Bäume nicht in einen frostfreien Raum ge bracht, sondern in die offene Erde eingeschlagen haben, so würden Sie selbst der schuldige oder doch mitschuldige Teil sein und müßten den Schaden gemeinschaftlich mit dem Verkäufer tragen. Daß Sie keinen frostfreien Raum stellen konnten, kümmert den Verkäufer nicht und fällt Ihnen zur Last. Nach Lage der Sache wäre eine güt liche Einigung sehr angebracht, bestehend in einer angemessenen Ver teilung des Schadens auf beide Teile. P. Handelsnachrichten Moratorien im Ausland. Zu unserer Uebersicht in vori ger Nummer ist inzwischen eine Aenderung eingetreten, die wir zu ergänzen bitten. In Frankreich fällt das Moratorium weg bei Schuld nern, die Kriegsgewinne erzielt haben. In der Türkei sind Abschlagszahlungen von minde stens 10 v. H. (statt 5 bisher) zu leisten. In der Ukraine sind die Moratorien aufgehoben, es braucht aber erst 3 Monate nach der Ratifikation des Frie densschlusses, also voraussichtlich nach dem 19. Februar, wo er dem Reichstag vorgelegt wird, eine Geldschuld be glichen zu werden. Vom Tage der ursprünglichen Fällig keit ab sind 5 v. H. Zinsen zu zahlen. Eingabe des Provinzialverbandes Ostpreußen im Verbände der Handelsgärtner Deutschlands an die Magistrate der größeren Städte der Provinz Ostpreußen betreffend Festsetzung von Höchstpreisen für Obst und Gemüse im Jahre 1918. Wir veröffentlichen nachstehend auszugsweise diese Eingabe und daran anschließend die Preise, die der Provinzialverband für angemessen hält. Die Erfahrungen auf dem Gebiete der Reichspreisbestimmung haben gelehrt, daß unter den bisherigen Verhältnissen nur Wucher und Schleichhandel gefördert worden, die Interessen der Erzeuger und Verbraucher aber schwer geschädigt worden sind. Ganz beson ders schädlich wirken diese Verhältnisse auf dem Gebiete des gärt nerischen Gemüsebaues. Demselben bleibt durch die festgesetzten niedrigen Erzeugerpreise die Möglichkeit versagt, eine ausreichende Entschädigung für die schwere Arbeit und die durch die Zeitver hältnisse sehr verteuerte Betriebsweise zu erlangen, wozu auch noch die kaum mögliche Beschaffung aller nötigen Gemüsesämereien kommt, welche durch den Aufkauf der Behörden eine enorme Ver teuerung und Knappheit erfahren haben. Der Erzeuger ist außerdem noch durch verschiedene Nebenbestimmungen, wie Ausnutzung der Kleinhandelspreise, Ausstellung von Schlußscheinen und manches an dere, allerlei Schikanen der Händler und Verbraucher ausgesetzt. Es hat aus diesen Gründen eine große Verärgerung und Un lust zum weiteren Anbau von Gemüse in den gärtnerischen Erzeu gerkreisen Platz gegriffen und deshalb sind bei dem Bestehenbleiben der bisherigen unhaltbaren Verhältnisse große Gefahren für die ge nügende Beschaffung von Gemüse aller Art zu befürchten. Den Hauptübelstand der heutigen Zustände erblicken wir in dem grundfalschen Aufbau der ganzen Preisbestimmung, welche vollständig umgestoßen werden muß. Dafür sollte nur ein für alle, also Erzeuger und Händler, gültiger Marktpreis für den Verkauf der Erzeugnisse an die Verzehrer festgesetzt werden. Uebertretungen dieses Marktpreises sind mit schwerer Geld strafe und dem Entzüge zur Berechtigung des Handels streng zu bestrafen. Für den Fall, daß Erzeuger oder Händler genußreifes Gemüse in gewinnsüchtiger Weise vom Markte fernhalten, sollen die Behörden befugt sein, dasselbe zum halben Marktpreise zu beschlagnahmen. In den 2 Anlagen erlauben wir uns Vorschläge zur Festsetzung der Marktpreise für hiesige Verhältnisse zu machen und zu bemer ken, daß die angeführten Preise im Vorjahre auf dem hiesigen Markt und in den Gemüse- und Obsthandlungen gefordert und von den Ver- brauchern willig gezahlt wurden, was von einer neungliedrigen Kom mission wahrgenommen und aufgezeichnet worden ist. Die in den Anlagen von uns vorgeschlagenen Preise sind zum Teil noch weit unter den tatsächlich geforderten und bezahlten Preisen. Dieses gilt vorzüglich für den Handel mit Obst. Wir bitten höflichst, unsere Vorschläge der Reichsstelle für Obst und Gemüse befürwortend zu unterbreiten. Da das Vertrauen zu der Reichsstelle zur Aenderung ihrer Preis politik nur ein sehr geringes ist, würde es sich wohl empfehlen, unsere Vorschläge dem deutschen Städtetag zur Beratung zu unterbreiten, mit der Bitte, so schnell wie möglich dahin zu wirken, daß den Er zeugerkreisen umgehend die Gewißheit gegeben wird, daß die bis herige unheilvolle Preisbestimmung aufgehoben und eine andere im vorgeschlagenen Sinne zur Einführung gelangen wird. Erzeuger, Hand-