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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 20.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 20.1918
-
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 4. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 18. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 1. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 15. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 1. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 11, 15. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13 u. 14, 29. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 12. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 26. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 10. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 24. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 7. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 21. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27 u. 28, 3. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 19. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 2. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 16. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 30. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 13. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 27. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 11. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 25. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 8. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 22. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 6. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 20. Dezember 1918 I
- Register Inhaltsverzeichnis vom "Handelsgärtner" 1918 I
-
Band
Band 20.1918
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 7u. 8 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 31 aber künftighin nicht mehr Wettrennen mit den Gemeinden veranstalten dürfen, sondern unter eine gewisse Kontrolle der Gemeinden gestellt werden sollen. Für das Früh gemüse, das leicht verderblich ist, wird es bei der Fest stellung von Höchstpreisen bleiben, dagegen soll das ge samte Herbstgemüse in Zwangswirtschaft genommen werden, soweit es nicht durch Lieferungsverträge erfaßt ist. Zur Frage der Gemüsepflanzenpreise 1918, Zu Ihrem Artikel über die Gemüsepflanzenpreise für 1918 gestatte ich mir Folgendes mitzuteilen: „Ich ziehe in meinen Frühbeeten außer frühem Treibgemüse ausschließlich Gemüsepflanzen und verkaufte im Vorjahr das Hun dert Pflanzen durchschnittlich mit 1,50 M., für Salat 1 M„ für Blumen kohl 2,50 M., pikierte Pflanzen von Kohlarten und Sellerie das Hun dert mit 3 M. Vor ungefähr 14 Tagen trat unser Bezirksobstbauver ein mit der Anfrage an mich heran, ob ich nicht eine Anzuchtstation für Gemüsepflanzen zwecks Förderung des Gemüsebaues errichten wolle, was ich bejahte. Jedoch als mir der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wurde, mußte ich das Angebot vorderhand ablehnen, da zu diesen Preisen eine Anzucht ganz unmöglich ist. Der Bezirksobst- bauverein T. wollte für das Hundert Kohlrabi, Weiß-, Rot- und Wir singkohl aus dünner Saat, beste Sorten, 1 M., und für pikierte Pflanzen 1,50 bis 2 M. bei eigener Samenbeschaffung festsetzen. Was sagen die Herren Kollegen dazu? Damit würde meiner Ansicht nach bei den jetzigen Verhältnissen ein Gärtner zugrunde gerichtet. Woher soll da der teuere Pferdemist, die Fuhre 20 M.*), der Samen, die Arbeit und Mühe, endlich die Abnützung der Anlagen, das teuere Glas, die Bretter usw. bezahlt werden? Der Bezirksobstbauverein T, hatte lediglich im Auge, recht billige Pflanzen zu bekommen, ob damit wir Gärtner auch auf unsere Rech nung kommen, ist scheinbar Nebensache. Noch dazu stände so eine Anzuchtstation unter der Aufsicht eines kgl. Landwirtschaftslehrers, als ob wir nicht ohne diesen auch Pflanzen anziehen könnten! Ich möchte im Interesse aller bitten, sich zu einem geregelten Preis über die an die Privatkundschaften und Landwirte zu verkau fenden Panzen rechtzeitig zu einigen, und finde unser bewährtes Fach organ „Der Handelsgärtner" zur Mithilfe in diesem Sinne berufen, Ich schließe mich den Entschließungen des Herrn M. L. in W. an. Da Zwiebelsamen auch sehr teuer ist, schlage ich für das Hun dert Zwiebelpflanzen einen Verkaufspreis von 2 M. vor. A Gammanick, Handelsgärtner, Waldsassen. Die Lage des flandrischen Gartenbaues. Die „ Mitteilun gen aus dem besetzten Gebiet des Westen s”, heraus gegeben von der Feldpressestelle beim Generalstab des Feldheeres, schreiben unter zu dem Thema der Ueberschrift was folgt: „Vor dem Kriege hatte die flandrische Gartenindustrie ihren Höhepunkt erreicht, der in der einzigartigen Genter Gartenbauaus stellung im Jahre 1913 seinen Ausdruck fand. In Flandern waren zu dieser Zeit etwa 1100 Gärtnereien mit mehr als 11 000 Gewächs häusern vorhanden, die eine zu erwärmende Fläche von etwa 1 500 000 qm hatten. Die Ausfuhr Flanderns an gärtnerischen Erzeugnissen betrug etwa 14 000 000 Francs, wovon etwa 4 750 000 Francs auf Deutschland, etwa 6000000 Francs aul die feindlichen Länder entfielen. Diese blühende Industrie hat der Krieg hart getroffen. Die Aus fuhr hörte mit Ausbruch des Krieges zunächst fast vollständig auf. Erst langsam begann sie wieder nach Deutschland und den neutralen Ländern. Frankreich, England und die übrigen feindlichen Länder blieben den Gärtnern natürlich vollständig verloren. Mit dem Ein tritt Amerikas ein den Weltkrieg wurde auch dieses Absatzgebiet, das jährlich für über 2 000 000 Francs aufgenommen hatte, den belgi schen Gärtnern verschlossen. Die Ausfuhr nach Deutschland wurde im Interesse des deutschen Gartenbaues erheblich eingeschränkt. Die Ausführ nach den neutralen Ländern wurde von der Heeresver- waltung nach Möglichkeit gefördert, ohne daß jedoch die früheren Ausfuhrziffern erreicht werden konnten. Die Folge davon war, daß sich in den Gärtnereien große Be stände an Pflanzen anhäuften, die die Gärtner nicht verwerten konn ten und daß wenig Raum für neuzuzüchtende Pflanzen frei wurde. Die Gärtner erlitten große Verluste, da sie, ohne Einnahmen, zu haben, die durch die allgemeine Teuerung erhöhten Erhaltungs- und Arbeiter kosten weiter bezahlen und außerdem die weitere Aufzucht einstellen mußten, so daß sie also damit rechnen mußten, in späteren Jahren keine versandfähigen Pflanzen zu haben. Dazu kam, daß sie sich auch die erforderlichen Sämereien zur Zucht nicht mehr ver schaffen konnten. Eine weitere Verschlechterung der Lage der Gärtner trat ein, als der Kohlenmangel sich fühlbar zu machen begann. Die Gärtnereien brauchten im Frieden über 50 000 t Kohlen. Selbstverständlich muß ten zuerst die für Heer und Bevölkerung durchaus notwendigen Koh len sichergesellt werden, nur die Ueberschüsse konnten den Luxus gärtnereien zugeführt werden. Das aber waren völlig unzureichende Mengen. Da auch sonstiges Feuerungsmaterial knapp war, mußten viele Gewächshäuser während des harten Winters 1916/17 ungeheizt bleiben, so daß viele Pflanzen erfroren. Im Sommer anderseits muß ten erhebliche Mengen Pflanzen vertrocknen, da nicht genügend Heiz material für die Bewässerungsanlagen vorhanden war. *) An vielen Orten verlang t man für 50kgPferdemist 80 PL bis 1M. Schriftleitung. Bei der Lage des Lebensmittelmarktes war es selbstverständliche Pflicht der bisher reinen Luxusgärtnereien, ihren Betrieb auf den Ge müsebau umzustellen. Mit Unterstützung der Heeresverwaltung ge schah das auch in weitem Umfange, so daß im nächsten Jahr etwa die Hälfte der Gärtnereien sich nur mit Gemüsebau befassen wird und bei den guten Preisen für Gemüse die Verluste der Vorjahre aus gleichen kann. Der flandrische Gartenbau hat durch die geschilderten Um stände große Verluste an den Handelspflanzen erlitten, doch werden sich diese in einigen Jahren wieder ausgleichen lassen. Schwerer ist dagegen der Verlust, den die Gärtner durch die Vernichtung vieler in jahrelangen Bemühungen gezüchteten Kollektionspflanzen, die ihren höchsten Stolz gebildet haben, erleiden. Es wird lange dauern, bis die neuen Züchtungen und Kreuzungen die alte Höhe erreicht haben." Ein Gesuch des Preisverbandes für Gemüsesamen (Sitz Halber stadt) an das Kriegsernährungsamt um Erleichterung des Handels mit Saaterbsen und Saatbohnen. Dieses Gesuch lautet wie folgt: „Die Verordnung des Kriegsernährungsamtes über den Verkehr mit Hülsenfrüchten fordert von den Gemüsesamenhandlungen, daß ohne Saatkarte keine größere Menge als 125 g von den als Gemüse saaten freigegebenen Sorten abgegeben werden darf, und die Aus führungsbestimmungen fordern weiter auch noch über diese geringen Mengen eine genaue Buchkontrolle seitens des Händlers. Soweit sich bis jetzt auf Grund der eingehenden Bestellungen der verbrauchenden Gemüsezüchter übersehen läßt, treten durch die ergangene Verordnung Mißstände hervor, die für die Volksernährung so einschneidender Natur sind, daß der unterzeichnete Vorstand des Preisverbandes für Gemüsesamen es für seine Pflicht ansieht, das Kriegsernährungsamt auf die Gefahren, die durch die Durchführung der Verordnung dem Anbau von Erbsen und Bohnen drohen, aufmerk sam zu machen. 1. Von den bis jetzt eingegangenen Bestellungen enthalten etwa nur 50 v. H. Bestellungen auf Erbsen und Bohnen, und die Besteller schreiben, daß sie lieber auf den Anbau von diesen Gemüsearten ver zichten, als daß sie sich der Schererei mit der Besorgung der Saat karte unterziehen. 2. Von den verbleibenden 50 v. H. der schriftlichen Bestellun gen mit Erbsen und Bohnen sind etwa 5 v. H. mit Saatkarte versehen, von denen aber keine einzige richtig ist. Hier muß also jedesmal noch mit dem einzelnen Besteller in Briefwechsel getreten .und ihm auseinandergesetzt werden, wie er sich die Saatkarte besorgen muß; eine Fülle von Arbeit, die keine Samenhandlung bei den überall nur halbbesetzten Kontoren sich leisten kann. Der Verkauf und der Anbau wird demgemäß also zunächst unter bleiben, denn die meist kleinen Betriebe der Gemüsebauer sind für Schreibarbeit, deren (Zweck sie nicht einsehen, nicht zu haben. 3. Die Auftraggeber, die persönlich ihre Ankäufe in den Samenhandlungen und zu dem Zweck oft zeitraubende Reisen machen, sind bis jetzt ohne Saatkarte erschienen, weil sie glauben, daß die Verordnung sich nicht auf ihre kleinen Mengen (5—25 kg) beziehe, und auch, weil sie vermuten, daß durch ihr persönliche Ab holung die Verordnung umgangen werden könnte. Wenn ihnen be kannt gegeben wird, wie sie sich die Saatkarte besorgen müssen, so lassen sie den Verkäufer meist gar nicht ausreden, sondern verzich ten auf Erben und Bohnen, weil sie dann ihr Land lieber mit anderen Sachen bestellen, bei welchen sie den gefürchteten Weg der Schrei berei nicht nötig haben. Bei der Knappheit der übrigen Gemüsesaaten muß aber dieser Verzicht mit Sicherheit dazu führen, daß die Gemüsemärkte noch leerer bleiben als in den Vorjahren. 4. Durch die Ausführungsbestimmung wird ein umständlicher Nachweis von den Samenhandlungen auch der kleinsten Mengen von H'ülsenfrüchten gefordert. Wegen der vorn erwähnten Knappheit des Personals ist keine Samenhandlung in der Lage, dieser Forderung nachzukommen. Die Samenhandlungen sind Saisongeschäfte. Während der Mo nate des Früjahrs wickelt sich der gesamte Jahresumsatz ab, und schon im Frieden hatte das Personal dieser Geschäfte während dieser Monate mit 14stündiger Arbeitszeit zu rechnen, um den Andrang zu bewältigen. Für die Kriegszeit kommt aber noch hinzu, daß die Handlungen viel später von den Samenzüchtern versorgt werden, und dadurch die Vorbereitungen für den V’erteilungshandel viel später vorgenommen werden können, so daß die Händler kaum in der Lage sind, vor Anfang Februar mit der Verorgung ihrer Kundschaft zu be ginnen. Durch jede weitere Erschwernis, durch Prüfung und Ausfer tigung der Saatkarte, und vor allem durch die vcrgeschriebene Buch führung über den kleinen Verkehr sind notwendigerweise die Händ ler gezwungen, den Verkauf von Hülsenfrüchten zur Gemüsesaat ein zuschränken oder ganz aufzugeben. Viele Abnehmer von den Unter zeichneten haben sich mit dieser Notwendigkeit bereits abgefunden. Wir müssen ergebenst zu bedenken geben, daß im Februar und März in jedem Geschäft des Samenhandels der Laden voller Käufer steht, und bei diesem Andrang soll dann noch mit der Hälfte der Verkäufer, häufig auch noch unter Abwesenheit des Inhabers, der im Felde steht, wegen eines jeden Käufers, der für ein paar Mark Hülsenfrüchle kauft, eine Buchung vorgenommen werden, die soviel Zeit in An spruch nimmt wie der ganze übrige Verkauf. Die Unterzeichneten verneinen nicht die Notwendigkeit der
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