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184 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 45 u. 46 Nr. 45 Handelserlaubnis für Gemüsesämereien, Der Handel mit Ge müsesämereien war bisher an eine Erlaubnis nicht geknüpft, da die die Handelserlaubnis allgemein vorschreibende Verordnung über den Handel mt Lebens- und Futtermitteln vom 24. Juni 1916 auf den Samenhandel keine Anwendung findet und die Verordnung über den Handel mit Sämereien vom 15. November 1916 nur den Handel mit Klee-, Gras-, Futterrüben- und Futterkräutersamen von einer be sonderen Erlaubnis abhängig macht. Da sich aber auch im Handel mit Gemüsesamen erhebliche Mißstände ergeben haben, ist die Ver ordnung vom 15. November 1916 durch die Verordnung vom 19. Ok tober 1918 auf den Handel mit Gemüsesamen einschließlich Kohl rübensamen ausgedehnt worden. Dadurch wird auch dieser Handel an eine besondere Erlaubnis geknüpft. Das gilt auch für Personen, die bereits eine Erlaubnis nach der Verordnung vom 15. November 1916 erhalten haben, sofern sie auch mit Gemüsesämereien handeln. Der Erlaubnis bedürfen nicht Inhaber von Kleinhandelsgeschäften, die Gemüsesämereien ausschließlich im Kleinverkauf an Verbraucher in Mengen bis zu 250 Gramm absetzen. Der Handel mit Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Gemüseanbau bestimmt ist, ist durch be sondere Vorschriften schon früher geregelt worden. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag von denjenigen Stellen, die die all gemeine Handelserlaubnis nach der Verordnung vom 24. Juni 1916 erteilen. Die Verordnung tritt am 1. November 1918 in Kraft, doch dürfen diejenigen, die bereits jetzt Handel mit Gemüsesämereien treiben, diesen Handel bis zum 1. Dezember 1918, und wenn sie bis zu diesem Tage den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, bis zur Entscheidung über den Antrag ohne Erlaubnis fortführen. Der Absatz von Dörrobst aus den vorjährigen Ernten verboten. Dörrobst aus der diesjährigen Ernte abzusetzen, war bereits unter sagt. Nunmehr wird durch Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen auch der Absatz von Dörrobst aus der Ernte 1917 und aus früheren Ernten verboten, und zwar hauptsächlich, um zu verhüten, daß diesjähriges Dörrobst als vor jähriges oder älteres in den Handel kommt. Unter Dörrobst sind zu verstehen: getrocknete Aepfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschen sowie jedes getrocknete Mischobst, das eine dieser Obstsorten mitenthält. Eine Einschränkung erfährt das Absatzverbot nur zugunsten der schon nach der Vorschrift für 1918er Dörrobst bevorzugten nicht gewerbsmäßigen Kleinerzeuger und zugunsten des Absatzes an be vollmächtigte Einkäufer für den Bedarf von Heer und Marine. Bewirtschaftung der Kohlrüben. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst macht im Reichsanzeiger Nr. 257 bekannt, daß sie ihre Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobst vom 19. Juli 1918 für das Gebiet des Deutschen Reiches auf Kohlrüben (Steckrüben, Wrucken, Bodenkohlrabi, Erdkohlraben, Unterkohlraben) ausgedehnt hat. Die Kohlrüben werden nunmehr ebenso wie das bisher schon bewirtschaftete Gemüse behandelt werden und insbesondere den Ab satzbeschränkungen gemäß der vorgenannten Verordnung der Reichs stelle unterliegen. Der Erzeuger darf, wie hierbei wiederholt hervorgehoben sei, für sich behalten, was er im eigenen Haushalte verbrauchen oder im eigenen Betriebe verwenden will. Setzt er indes Kohlrüben ab, so bestimmt die Reichsstelle für Gemüse und Obst, wohin die Ware zu leiten ist. Handelsregister. Breslau. Offene Handelsgesellschaft J, Krawietz u. Co,, Garten architektur, Breslau, begonnen am 1. Oktober 1918. Persönlich haf tende Gesellschafter sind Gartenarchitekt Josef Krawietz, Breslau, und Witwe Julie Krawietz, geb. Mendla, Himmelwitz, Krs. Groß- Strehlitz (Oberschlesien]. Crimmitschau. Auf Blatt 1010 des Handelsregisters ist die Ge sellschaft Fabrik für Holz- und Eisenkonstruktion, G. m. b. H., Schweinsburg i. Sa., mit dem Sitze in Schweinsburg in Sa., und weiter Folgendes eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 7. September 1918 abgeschlossen worden. Der Gegenstand des Unter nehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Gewächshäu sern, Heizungen und Fenstern sowie Fahrzeugen aller Art und der Abschluß aller mit diesem Unternehmen direkt oder indirekt zu sammenhängenden Geschäften. Die Gesellschaft soll auch berech ¬ tigt sein, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen, Zweigneiderlassungen zu errichten und endlich auch für ihre Zwecke erforderliche Grundstücke und Be triebsanlagen zu erwerben bzw. zu errichten. Das Stammkapital be trägt dreihunderttausend Mark. Zu Geschäftsführern sind bestellt die Fabrikbesitzer Oscar Richard Mehlhorn und Gustav Theodor Engel hardt, beide in Schweinsburg. Die Vertretung der Gesellschaft steht jedem der Geschäftsführer selbständig zu. Das Kalisyndikat versendet an die deutschen Abnehmer seine neuen Geschäftsbedingungen, Preisliste und Rabattsätze. Letztere sind rückwirkend ab 15. Juli d. J. Bis auf weiteres können nur Aufträge auf prompte Lieferung in Gruppe 1 (Karnallit), 2 (Kainit- Hartsalz) und 3 (Sylvenit) sowie 4 (Chlorkalium) angenommen wer den. Neue Chlorkaliaufträge können aber kaum vor sechs bis sieben Monaten erledigt werden. Geschäftsnachrichten. Bremen. Frau Bertha Hartjen eröffnete Hamburger Straße 85 eine Blumhalle. Gmünd. Karl Rein, Gärtner, eröffnete Bocksgasse 9 einen Blumenladen. Königsberg. Fr. Marie Kablau und Gertrud Flügge eröffneten Vorder-Roßgarten eine Blumenhandlung und Kranzbinderei. Nürnberg. Ella Kleinert eröffnete in der Spitalgasse 3 ein Blumengeschäft. Pilsen. Else Zacek eröffnete Reichsgasse 10 ein Blumengeschäft. Geschäftsjubiläum. Bernburg, Das 50jähriges Geschäftsjubiläum beging das Blu mengeschäft von G, Sieckei, Inhaber F. Kloos. Personalien, 60. Geburtstag des Pflanzenpathologen Prof, Dr, Hollrung. Prof. Dr. phil. Max Hollrung, Lektor für Pflanzenkrankheiten, einschließlich der landwirtschaftlichen Insektenkunde und des speziellen Pflanzen schutzes an der Universität Halle, vollendete am 25. Oktober das 60. Lebensjahr. Er stammt aus Hosterwitz bei Dresden. 1882 bis 84 war er Assistent bei Professor Max Maercker in Halle. 1889 bis 1907 Vorsteher der Versuchsanstalt für Pflanzenkrankheiten der Land wirtschaftskammer zu Halle a. S., erhielt 1899 den Professortitel und ist seit 1905 Lektor an der Universität. Sein spezielles Forschungs gebiet bilden die Pflanzenkrankheiten, im besonderen diejenigen der Weinreben. Verstorbene: Emanuel Beier, Gärtner in Breslau. Wilhelm Iller, Gärtner in Dillenburg. Berhard Liekenbröcker, Gärtner in Oelde. Karl Maeder, Gärtnereibesitzer in Glauchau. August Markwort, Obergärtner und Geschäftsführer der Handels gärtnerei Wwe. Neske in Hohenhameln. Hermann Schreiber, Gärtner in Coblenz. Oskar Schumann, Gärtnereibesitzer in Hartmannsdorf bei Leipzig. Otto Seidel, früherer Handelsgärtner, zuletzt Inhaber einer Gärtnerei bedarfshandlung in Leipzig. Den Heldentod für das Vaterland starben: Alwin Gustav Hempel, Gärtnereibesitzer in Bautzen. Johann Meister, Gärtner in Breslau. Ehre ihrem Andenken! । Nachdruck, auch im Auszuge, nur mit vollständigerQuellenangabe gestattet. In diese OttoNae Otto He OttoNae Otto Ns Be H. Fin Arthur: Blui B. A. 1 J. B. i A. 0. ’ J.W.L J.W. 1 Eerm. Johan: über 1( H. Zat Alpen Henni fh. Zi Holländische Gemüse-Samen für Lieferung Ernte 1918. Erstklassige Samen in ver schiedenen Arten eigener Ernte 1918. 2258 Verlangen Sie uns. spez. Preise, bevor Sie Ihren Bedarf decken. Ausgedehnte Kulturen. Export Uber die ganze Welt. Samenzüchterei u. Samenhandlung A.-G. Postfach 11, HillegO m (Holl.). 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