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Kleinere Mitteilungen zellan- oder Wachsblume, wie der Laienmund unsre Pflanze so bezeichnend getauft hat? Sie ist altmodisch geworden, Nir gends wird sie noch zum Verkauf angeboten, trotzdem sie wegen ihrer Anspruchslosigkeit, Langlebigkeit und eigen artig schönen Blüte sicher die Beachtung manches Blumen- liebhabe, s finden würde. Vielleicht genügen diese Zeilen, um den einen oder anderen Kollegen zu veranlassen, sich ein paar Exemplare anzuschaffen und sie soweit zu vermehren, daß er gelegentlich eines verkaufen kann. Eine Handels pflanze wird die Hoya nie werden; aber vor gänzlicher Ver gessenheit verdient sie bewährt zu werden. Kalvillartige Apfelsorten, welche auf trockenem Sand boden gut gedeihen. Als solche sind zu nennen: Gelber Belle fleur, London Pepping und Minister von Hammerstein. Sie sind alle drei frühe, reiche und dabei auch .sichere, regel mäßige Träger. Wer feines Tafelobst ziehen will, sollte nicht versäumen, diese Sorten in Form von Buschbäumen anzupflanzen. Er wird bestimmt über schlechten Absatz nicht zu klagen haben. Besonders die Früchte des London Pepping sind vom weißen Winterkalvill kaum zu unterschei den; ein Umstand, welcher natürlich den glatten und lqh- nenden Verkauf sehr fördert. Die Keimfähigkeitsdauer des Hederichsamens. Viele Gärtner werden sich wohl schon gewundert haben, daß auf ihrem Gelände, welches schon seit einer ganzen Reihe von . Jahren in gartenmäßigem Anbau steht, nachdem es früher einmal als Acker gedient hatte, immer wieder Hederich pflanzen aufkommen, trotzdem nie mehr eine Hederich pflanze zur Fruchtbildung gelangt, sondern rechtzeitig durch fleißiges Hacken vertilgt wird. Diese ebenso lästige wie auf fallende Erscheinung erklärt sich aus der überaus langen Keimfähigkeit des Hederichsamens, welche nach einwand freien wissenschaftlichen Feststellungen bis zu 50 Jähren währen kann. Die Schotenfrucht des Hederichs zerfällt be kanntlich bei der Samenreife durch Querteilung in so viele Glieder, wie sie Samen enthält. Jedes Samenkorn ist also nach dem Zerfall der Schote in eine besondere, ziem lich dicke fast lederartige Hülle eingeschlossen. Diese Hülle schützt die Samen so vorzüglich vor dem Verderben, daß sie, falls sie etwa bei der Bodenbearbeitung tief in die Erde vergraben werden, dort lange Jahre in tiefer Ruhe verharren können, um erst dann, wenn sie später beim Umgraben wie der in die höhere, der Wärme und der Luft besser zugäng lichen Bodenschichten gelangen, zu keimen. M. L. i. W. Hepatica triloba als Beeteinfassung. Das Leber- oder Osterblümchen wird in unseren Gärten leider nicht nach Verdienst gewürdigt. Dabei ist es im Schmuck seiner Blüten, aber auch nach der Blütezeit mit seinen widerstandsfähigen, derben dunkelgrünen, schön dreilappigen Blättern eine Zierde des ihm gewährten Standortes. Besonders als Ein fassung verdient es viel häufiger verwendet zu werden. Es gedeiht ebensowohl in sonniger, allerdings nicht brandig heißer, als auch in halbschattiger und schattiger Lage, ver langt aber einen frischen, humusreichen, nicht kalkarmen, lehmigen Gartenboden. Besonders die blau-, rot- und weißge füllt blühenden Gartensorten sind als Einfassungspflanzen in der Blütezeit von großer Schönheit, während die einfachblü henden Sorten und die blaue Stammform mehr zur Bepflan zung von Steingärtchen zu empfehlen sind. Das reine Ko baltblau der Hepatica im Zusammenklang mit gelben Pri meln gibt ein nettes Frühlingsblumenbildchen. Beide Pflan- zenarien müssen aber möglichst in größerer Anzahl vereinigt werden. Schlechte Beschaffenheit des benzoesauren Natrons. Dieses Salz wird bekanntlich infolge des Zuckermangels jetzt in großen Mengen im Haushalt zum Haltbarmachen des eingemachten Obstes verwendet. Wie es scheint, läßt seine Beschaffenheit aber auch, wohl infolge minder sorgfältiger, kriegsmäßiger Herstellung gegenüber der Friedensware jetzt zu wünschen übrig. Der Schreiber dieser Zeilen benutzt eine gesättigte, sehr starke wässerige Lösung des Salzes, die er in entsprechender Menge den eingemachten Früchten und Gemüsen zusetzt. In dieser, wie man meinen sollte, irgend welchen organischen Keimen unzugänglichen Lösung haben sich nun in diesem Jahre wiederholt starke wolkige Trübungen gebildet, welche jedenfalls als Kolonien einge drungener Pilze oder Bakterien zu deuten sind. Derartige Lösungen von benzoesaurem Natron sind selbstverständlich zur Konservierung nicht brauchbar, weil sie die Früchte und Säfte in die Gefahr des Verderbens durch die Keime bringen würden. Zur Förderung einer vermehrten Anpflanzung von Wal nußbäumen in der Rheinprovinz wurden in diesem Frühjahr von dem Vorsitzenden der Obst- und Gartenbauvereine im Bezirk der Landwirtschaftskammer Stammlisten zur Ermitt lung gesunder, reichtragender Walnußbäume, deren Früchte vom Handel besonders bevorzugt wurden, übersandt. In dankenswerter Weise ist eine große Anzahl dieser Frage bogen beantwortet worden. Die Einsender werden nun ge- beten, der Landwirtschaftskammer je zehn reife Nüsse von diesen Stammbäumen einzusenden zur Beurteilung, ob sich diese Nüsse als Saatgut eignen. 'Rechtspflege E ================= Wann liegt Kettenhandel beim Samenverkauf vor? We gen übermäßiger Preissteigerung und Kettenhandels beim Verkauf von Möhrensamen war gegen den Gutsbesitzer E. L. in W., den Samenhändler O. K. und den Geschäftsfüh rer H. F, in Qu. Anklage erhoben worden. L. hatte 1917 von einem Holländer in Köln 5 Zentner Originalsaatgut gekauft, konnte es aber wegen zu später Lieferung nicht mehr ver wenden. Am 16. Januar 1918 verkaufte er die Samen mit 500 M. Verlust am Zentner für 5500 M. an K,, der 2,5 Zentner davon am 22. Januar für 6300 M. an F. weiterverkaufte. Dieser wieder lieferte ihn einer Hamburger Samenhandlung für 7200 M., die ihn ihrerseits unter Zuschlag eines entspre chenden Gewinns weiter verhandelte. Die Anklagebehörde, die annahm, daß für den Möhrensamen der übliche Richt preis von 2300 M. gelte, behauptete, daß der Verkauf an so und so viele Händler unnütz die Preise hochschraube und be antragte, alle drei zu verurteilen. Das Gericht stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß der schon im Frieden übliche Zwischenhandel beim Samenverkauf dringend nötig sei, um die Sämereien in die kleinen Kanäle bis zum Verbraucher zu leiten, und erkannte von der Anklage des Kettenhandels auf Freisprechung. Auch übermäßige Preissteigerung konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Wie sie ün- widerlegt behaupteten, handelte es sich um ausländisches Originalsaatgut, auf das sich die Richtpreise nicht beziehen. Auch die von K. und F. erhobenen Gewinnzuschläge konn ten nicht als übermäßig angesehen werden, so daß auch in diesem Punkte auf Freisprechung von Strafe und Kosten er kannt werden mußte. Eine wichtige Gerichtsentscheidung über den Schluß scheinzwang. Das LeipzigerAmtsgericht fällte nachstehendes freisprechendes Urteil. Der Gärtnereibesitzer Z. in Leip zig hatte einen Strafbefehl über 250 M, zugestellt erhalten, weil er entgegen den Bestimmungen der Verordnung vom 3, April 1917 in mehreren Fällen an Kleinhändler, die von ihm als Großhändler im August vorigen Jahres Tomaten in der Leipziger Markthalle gekauft hatten, keine Schluß scheine gegeben hatte. Diese Schlußscheine haben bekannt lich den Zweck, den Behörden den Nachweis zu geben, wo hin die Waren gekommen sind, zu welchen Preisen usw. Z. hatte gegen den Strafbefehl die Entscheidung des Gerichts beantragt mit dem Begründen, daß es keinem Kleinhändler, der von ihm gekauft habe, verwehrt gewesen sei, seinen Schlußschein zu erhalten. Aber bei der damaligen und jetzi-