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tem Aussehen, mangelhafter Ausbildung der Blätter, Blü ten und Früchte, sowie in der Schwäche des Triebes zeigt. Reichliche Nahrung bewirkt auch eine schnelle Entwicklung; die Pflanze wird dabei schneller fertig, und Zeit ist Geld. Steht jedoch die Pflanze in voller Blüte, dann liegt uns nichts mehr an einer schnellen Weiter entwicklung; darum schränken wir jetzt die Düngung auf das äußerste ein, oder wir düngen gar nicht mehr und halten somit den Blütenflor länger hin. Das Ziel der Pflanze ist bekanntlich das Blühen nicht, sie will Samen tragen, will die Art erhalten. Weniger gießen können wir in der Blüte nicht, denn die Blumen erfordern reichlich Wasser, um ihre volle Schönheit zu zeigen. Ganz hören wir mit der Düngung auf bei Blüten pflanzen, die nur einmal einen Flor entwickeln; doch dün gen wir nach der Blüte wieder, falls nicht verpflanzt wird, um die Pflanzen zum nächstjährigen Flor zu stärken. Bei andauernd blühenden Pflanzen ist, namentlich wenn der Topf sehr durchwurzelt ist, in beschränkter Weise mit der Düngung fortzufahren, doch nicht mehr, wenn die Haupt blütezeit vorbei ist. Zieht man Pflanzen mit Früchten, so ist zu düngen, bis die Früchte ausgebildet sind, denn gerade diese brauchen viel Nahrung. Bis zur Reife dünge man nicht, denn nach der Ausbildung der Früchte genügen wieder die Vorratsstoffe der Pflanze, ähnlich wie bei der Blüte, Wie oft zu düngen ist, das ist eins von den Dingen, die der Gärtner gelernt haben muß; der Augenschein lehrt ihn, welches Maß die Pflanze so ungefähr als täglichen Aufbaustoff verbraucht; auch der Wasserverbrauch dient dabei als Richtschnur, Auf viel Zehrung folge viel Näh- rung, F, Steinemann. Noch einmal Blütenkätzchen der Haselnuß als Fut termittel, Bei dem Sammeln der Blütenkätzchen der Ha selnüsse wäre doch noch zu bedenken, daß dies nicht zu früh geschehe, damit die Befruchtung der weiblichen Blü ten nicht darunter leidet, die männlichen Blüten erschei nen ja allerdings schon, wenn die weiblichen sich noch gar nicht entfaltet haben, aber es soll doch selbst durch die abgefallenen Blütenkätzchen noch eine Befruchtung statt finden. Die Ausbildung der Nüsse mag ja auch ohne Be fruchtung vor sich ,gehen, wie ich dies bei Gurken fest stellen konnte, auch legt ja das Huhn ohne Hahn, aber die Fortpflanzung fällt in solchen Fällen fort. Man könnte auch noch einwenden, daß durch das Abernten der Blü tenkätzchen den Bienen die so nötige Pollensammlung im Vorfrühling stark geschmälert wird, doch fliegt nach mei nen Beobachtungen die Biene nur auf die Haselnüsse, wenn andere Pollentracht fehlt, was allerdings vielfach der Fall sein dürfte. Wir müssen also im Haushalte der Natur darauf ach ten, daß wir bei unserm Ausnutzungsbestreben keinen wichtigen Faktor benachteiligen, F. Steinemann. Lord Suffield als empfehlenswerte Apielsorte für Busch- und Zwergobstbau, Für Busch- und Formobst soll man nur feine und feinste Sorten benutzen. Dieser Lehrsatz wird in den meisten Lehrbüchern des Obstbaues aufgestellt. Er ist auch gewiß richtig, wenn es sich um bestimmte warme, mit den günstigsten Bodenverhältnissen ausgestattete Obstbau anlagen handelt. Ganz anders aber liegen die Dinge, wenn die Anbauverhältnisse weniger günstig sind oder wenn ein Gartenliebhaber den Wunsch hat, möglichst frühzeitig schon von seinen Zwergobstbäumchen einige Früchte zu ernten, auch wenn diese nicht Tafelfrüchte erster Güte sind. Die ses berechtigte Verlangen wird bestimmt von der Apfel sorte Lord Suffield erfüllt. Sie hat außerdem den großen Vorzug, ein sehr sicherer Träger zu sein, d, h. Jahr für Jahr reichlich zu tragen. Auch als senkrechter und wagerechter Schnurbaum, nicht minder auch als Schlangenschnurbaum, läßt die Tragbarkeit des Lord Suffield nichts zu wünschen übrig. Die Sorte reift in der zweiten Septemberhälfte, Die großen bis sehr großen grüngelblichen Früchte sind ausge zeichnet für alle Wirtschaftszwecke, vor allem werden sie mit großer Vorliebe von den Bäckern und natürlich auch von den Hausfrauen als Kuchenäpfel gekauft und gut be zahlt. Sie sind aber auch sehr wohl zum Rrhgenuß brauch bar. Gegen Mißhandlung durch verkehrten Schnitt ist Lord Suffield sehr unempfindlich. Er bringt immer noch einige Früchte, selbst wenn ein ganz -stümperhafter Laie daran herumgepfuscht hat. Tatkräftige Bekämpfung des Kohlweißlings in der Schweiz, Der Regierungsrat des Kantons Bern hat ange ordnet: 1, Um die Schädigung der Kohl-, Kohlrüben- und Rapspflanzungen durch die Kohlweißlinge zu verhüten, ha ben die Gemeinderäte sofort die Vernichtung der Eier und Raupen dieser Schädlinge anzuordnen, und solange hierfür ein Bedürfnis besteht, diese Arbeiten gründlich durchführen zu lassen. Wenn nötig, ist zu diesen Arbeiten die Schul jugend heranzuziehen, unter Freigabe der erforderlichen Schulzeit. 2, Besitzer größerer Kohlpflanzungen, die mit ihren eigenen Arbeitskräften die Bekämpfung dieser Schäd linge nicht durchführen können, haben hiervon dem Ge meinderate Mitteilung zu machen unter Angabe der Größe des in Betracht kommenden Areals. 3. Die Gemeinderäte sind verpflichtet, die Vernichtung der Schädlinge auf den Grundstücken Säumiger auf deren Kosten durchführen zu lassen. Die Gemeinderäte können die Sammlung der Falter des Kohlweißlings obligatorisch erklären und Sammelprämien für Falter aussetzen. Bei der Ausrichtung von solchen Sam melprämien leistet der Bund einen Beitrag von höchstens 0,5 Rp, auf den Falter, Die daherigen Rechnungen und Be lege sind bis längstens Mitte November nächsthin dem Mili tär- und Polizeidepartemente einzureichen. 5. Die Ge meinedräte setzen die Beiträge fest, welche die Liegen schaftsbesitzer und Pflanzer an die Kosten der Bekämpfung des Kohlweißlings zu leisten haben. 6. Für die aus der Be kämpfung des Kohlweißlings allfällig entstehenden außer ordentlichen Ausgaben, wozu aber die Anschaffung von Fangapparaten, sowie das Aufsuchen und Vernichten der Eier und jungen Raupen nicht gehören, stellt der Bund einen Beitrag von höchstens 50 Prozent in Aussicht, Die daherigen Rechnungen und Belege sind dem Militär- und Polizeidepar temente bis längstens Mitte November nächsthin einzu senden, 7, Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluß wer den nach den Strafbestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 15, Januar 1918 betreffend die Vermehrung der Lebens mittelproduktion geahndet, Nachsatz der Schriftleitung: Diese Maß nahmen sollten in Deutschland Beachtung und Nachahmung finden. Besonders wichtig wäre es, wenn bei uns, wie in der Schweiz, auch das Reich eine Beihilfe leisten würde. Hat doch gerade jetzt das Reich das größte Interesse an der Sicherung der Gemüseernte, Neues Verfahren zur Vertilgung von Pflanzenschäd lingen, Die Chemisch-technische Wochenschrift Nr. 33/34 berichtet: Man verwendet nach vorliegendem Verfahren zu diesem Zwecke kolloidalen Schwefel, der den großen Vorteil feinster Verteilung und eine etwa zwölf mal grö ßere Wirksamkeit (besitzt als die Schwefelblumen. Ueberdies haften kolloidale Schwefellösungen besonders gut auch an den unteren Seiten der Blätter und über ziehen die Gewebe mit einer gleichmäßig feinen Schicht des Schädlingsgiftes, wodurch es ermöglicht wird, mit einer einmaligen Behandlung denselben Vorteil zu er zielen, wie sonst mit den .wiederholten Bestäubungen. Zur Herstellung des kolloidalen Schwefels leitet man in eine wässerige Leimlösung gleichzeitig Schwefeldioxyd- und Schwefelwasserstoffgas ein, wobei ein Ueberschuß an Schwefeldioxyd zu vermeiden ist, Im Moment des Beginnes flockiger Abscheidung unterbricht man das Einleiten und verwendet nun die erhaltene Lösung als solche oder fällt den reversiblen kolloidalen Schwefel mit einem Natriumsalz aus, um ihn schließlich nach dem De-