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Nr. 37 u. 38 Freitag, den 13. September 1918. XX. Jahrgang. Der Handelsgärtner Abonnementspreis bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.—, für das Ausland M. 8.—, durc die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Beurüniiet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Comenlusstr. 17. Das Abonnement gilt fortlaufend und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. Inserate 30 Pfennig für die fünf gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm -breite Petit-Zeile. Teuerungszuschlag 25°.. Das Abonnement gilt fortlaufend und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vorJahresschluß aufgehoben werden. Bezug Sang eleg enheit. Bei Durchsicht unserer Geschäftsbücher stellen wir fest, daß eine Anzahl unserer werten Geschäftsfreunde den geringen Betrag für den Bezug des Blattes noch nicht eingesandt hat. Wir haben in Würdigung der mancherlei geschäftlichen Erschwernisse, unter denen auch der Gartenbau infolge des Krieges zu leiden hat, gern Rück sicht geübt und weder eine Unterbrechung der Versendung der Zeitschrift eintreten lassen, noch unser Recht auf andere Weise wahrgenommen. Nachdem nun aber im allgemeinen die Ergebnisse des zur -Neige gehenden Geschäftsjahres einen nicht unbefriedigenden Stand der Lage des Gartenbaues erkennen lassen, erlauben wir uns, das ebenso höfliche wie dringende Ersuchen an die bisher säumigen Zahler zu richten, doch nunmehr die Angelegenheit durch Beglei chung des kleinen Postens zu regeln. Der gesunde geschäftliche Grundsatz sofortiger Bezahlung für gelieferte Waren ist auch im Gartenbauhandel während des Krieges mehr und mehr zur Geltung gekommen. Wir erhoffen vom Gerechtigkeitssinn unserer in Betracht kommenden Geschäftsfreunde, daß sie diesen Grund satz auch für den Verkehr mit ihrer Fachzeitung gelten lassen, die sich bemüht, ihren Interessen nach besten Kräften zu dienen. Hochachtungsvoll Der Verlag des „Handelsgärtners“. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Geldwert und Kriegspreise für Topfpflanzen und Schnittblumen. — Welche Rechte hat die Ehefrau des eingezogenen Handelsgärtners? — Praxis und Wissenschaft : Der feldmäßige Anbau des Zwiebelsamens. — Die Aussichten für den Tabakanbau in den nächsten Jahren.’—Ueber die Beziehungen zwischen der Düngung und der Witterung — Vermehrung der Polyantharosen durch Steckholz. — Bienen in Obstpflanzungen. — Klei nere Mitteilungen. — Vereine und Versammlungen. — Handelsnachrichten. — Handels register. — Geschäftsnadirichten. — Personalien. Geldwert und Kriegspreise für Topf pflanzen und Schnittblumen. Es gibt immer noch Leute, welche den Handelsgärt nern, besonders auch den Topfpflanzen- und Schnittblu menzüchtern, bitterböse sind, weil sie ihre Erzeugnisse nicht mehr zu den alten billigen Friedensschleuderpreisen verkaufen, wie sie die liebe Kundschaft Jahrzehnte hin durch gewöhnt war. Man schimpft weidlich über die an geblich zu hohen Preise und behauptet, daß dieselben ihren Erzeugern Gewinne ermöglichen, welche weit über die durch die Erhöhung der Erzeugungskosten und die Ver teuerung der allgemeinen Lebenshaltung bedingte Grenze hinausgehen. In der Tat liegen aber die Verhältnisse ganz I anders. Im Gegenteil sind die Preise keineswegs so hoch, daß sie einen ungerechtfertigten Gewinn übrig lassen, und zwar deshalb, weil der Kaufwert des Geldes in viel stär kerem Maße gesunken ist, als die Preise der gärtnerischen Erzeugnisse gestiegen sind. Darauf aber kommt es an! I Nicht die absolute Höhe der Verkaufspreise ist maßgeb lich, sondern die Kaufkraft des Erlöses aus der Ware. Denn von dieser Kaufkraft ist der Wert abhängig, welchen die erzielte Einnahme oder, genauer gesagt, der erzielte Ge winn für den Handelsgärtner als Geschäftsmann und Pri vatmann hat. Die Kaufkraft unseres Geldes, oder anders ausge drückt, der Wert, welchen die gärtnerischen Waren als Tauschmittel zur Erlangung des Lebensunterhaltes für ihren Erzeuger und der für den Geschäftsbetrieb der Gärtnerei notwendigen Bedarfsgegenstände und Arbeitskräfte haben, ist nicht nur nicht im gleichen Maßstabe gewachsen wie der Preis aller dieser Dinge, sondern durchschnittlich nicht unbeträchtlich dahinter zurückgeblieben. In den nachstehenden Zeilen soll diese Behauptung mittels einiger aus der Praxis entnommener Beispiele be wiesen werden. Greifen wir als solches z. B. die Pelargonien heraus. Vor dem Kriege brachte das Hundert zum Auspflanzen fertiger blühender Ware, in guter Beschaffenheit, 25 bis 30 M., sagen wir also im Mittel 27,50 M. Heute kosten die gleichen Pflanzen durchschnittlich 60 M. Gewiß eine ganz nette Preissteigerung! Aber die früher gelösten 27,50 M. hatten im Frieden eine viel höhere Kaufkraft als die 60 M. Kriegserlös. Nehmen wir an, unser Handelsgärtner wolle die Einnahme aus seinen Pelargonien zum Ankauf von Mistbeetfenstern verwenden. Ein Dutzend beste Mist- beetfenster kostete im Frieden 80 M. Mit dem Erlös aus 300 Pelargonien, hoch gerechnet, konnten die Mistbeet fenster im Frieden beschafft werden. Heute kostet das Dutzend Mistbeetfenster, noch dazu in kriegsmäßiger Aus führung, 330 M. Das ist der Erlös aus 550 Stück Pelar gonien, Die Kaufkraft des Geldes oder, anders ausge drückt, die Bezahlung der für die Anzucht der Pelargonien aufgewendeten gärtnerischen Arbeit und Leistungen ist also um 85 v. H. geringer als im Frieden, Ein anderer Fall: Eine verzinkte Gärtnergießkanne von 14 1 Inhalt kostete im Frieden 5 M. Heute muß für eine solche Kanne 20 M, bezahlt werden, 5 Mark entspre chen dem Erlös aus 18 Pelargonien zum billigen Friedens preis, 20 M, demjenigen von 33 Stück zum Kriegspreise, Ferner: Um einen Zentner Hornspäne zu kaufen, mußte der Handelsgärtner im Frieden den Erlös aus etwa 40 Pelargonien ausgeben. Heute muß er 166 Pelargonien verkaufen, um einen Zentner Hornspäne für den Erlös kau fen zu können. Denn im Frieden kostete der Zentner 10 M., jetzt aber 100 M. Also war die Kaufkraft des Geldes in diesem Falle im Frieden über viermal höher als sie jetzt im Kriege ist. Ein Gartenmesser zum Stecklingsschneiden war im Frieden für 1,50 M. zu haben, jetzt muß man dafür 4,50, M. anlegen. Im ersteren Fall also den Erlös aus 5 bis 6, jetzt aus 7 bis 8 Pelargonien. Ganz genau so liegen die Verhältnisse bezüglich der Nahrungsmittel, Kleidungsstücke, überhaupt aller Gegen stände, die zu des Lebens Notdurft gehören. Ein anstän diger Anzug war im Frieden für 60 M, zu erwerben, gleich rund 225 Pelargonien, jetzt kostet ein solcher 400 M., ein Betrag, der 660 zum Kriegspreise verkauften Pflanzen ent spricht. Genau so verhält sich's mit dem Schuhwerk, der Leibwäsche und den meisten Nahrungsmitteln.