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Nr. 31 u. 32 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 127 Bewirtschaftung des Spargelkrautes und der Spargelbeeren. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes hat die Preise, zu denen die Reichsfuttermittelstelle, Geschäftsabteilung, G. m. b. H., Spargelkraut und Spargelbeeren zu übernehmen hat, in der Weise festgesetzt, daß für Spärgelkraut, das grün geerntet und lufttrocken ist, 60 M., für Spargelbeeren 400 M. für die Tonne zu zahlen sind. Spargelkraut und Spargelbeeren dürfen nur an die Reichsfutter mittelstelle, Geschäftsabteilung, G. m. b. H'. (Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte), Berlin W 35, Potsdamer Str. 30, abgesetzt werden. Gewerbsmäßige Verarbeitung von Gemüse. Um eine schär fere Ueberwachung der Gemüse verarbeitenden Betriebe zu ermög lichen, hat die Reichsstelle für Gemüse und Obst in Ausdehnung der Bekanntmachung über Lohntrocknung von Gemüse vom 17. April dieses Jahres durch eine im „Reichsanzeiger" Nr. 165 veröffentlichte Bekanntmachung bestimmt, daß Gemüse sowie Erzeugnisse daraus für eigene oder fremde Rechnung nur mit Genehmigung der Reichs stelle oder der zuständigen Kriegsgesellschaft gewerbsmäßig ver arbeitet werden dürfen. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Zur Herstellung von Sauerkraut. Um eine Entblößung des Frischmarktes zu verhindern, hat die Reichsstelle für Gemüse und Obst durch eine im „Reichsanzeiger“ Nr. 154 veröffentlichte Be kanntmachung die gewerbsmäßige Verarbeitung auch von Weißkohl aller Art zu Sauerkraut für die Zeit vom 1. Juli bis 20. August dieses Jahres verboten. Ausgenommen von diesem Verbote sind die an den Frischmärkten verbleibenden Ueberstände von Weißkohl, die durch Einsäuern vor dem Verderben geschützt werden müssen. Das Verbot- gilt ferner insoweit nicht, als Weißkohl auf Grund beson deren Auftrages der Reichsstelle zur Deckung des Bedarfs von Heer und Marine zu Sauerkraut eingeschnitten werden wird. Eine mitteldeutsche Preiskommission für Gemüse und Obst. Die Landesstellen für Gemüse und Obst in Dresden und Zerbst, das Ernährungamt in Weimar und die Provinzialstelle für Gemüse und Obst in Magdeburg sind auf Verfügung der Reichsstelle für Gemüse und Obst in Berlin zu einer gemeinsamen, und zwar zu der Mittel-, deutschen Preiskommission zur Festsetzung von Erzeuger- und Groß handelshöchstpreisen seit Anfang Juni d. J. zusammengeschlossen worden. Vertreter sollen dazu entsenden: Königreich und Provinz Sachsen: je 4 Erzeuger und 4 Verbraucher, Herzgotum Anhalt und thüringische Staaten: je 1 Erzeuger und 1 Verbraucher. Die Sitzungen finden abwechselnd in Leipzig und Halle, auch in Cöthen und Weimar oder anderswo statt. Den Vorsitz in den Sitzungen führt der jeweilige Vorsitzende der Landesstelle bzw. Provinzialstelle des Sitzungsortes. Die allgemeine Geschäftsführung ist von der Provin zialstelle in Magdeburg übernommen worden. Alle zur mitteldeutschen Preiskommission zählenden Stellen haben sich dahin geeinigt, die gemäß der Verordnung der Reichs stelle für Gemüse und Obst vom 5. April 1918 vorgeschriebenen Ge nehmigungsscheine usw. gegenseitig anzuerkennen. In der Provinz Sachsen sind die Genehmigungsscheine für Kontrollgemüse und -O-st bei den Kreiskommunalverbänden, den Amts- und Ortsvorstehern anzufordern. Ohne Genehmigüngsschein darf Kontrollgemüse und -obst nach dem 1. Juli d. J. mit der Eisenbahn oder mit dem Kahn nicht zum Versand gebracht werden. Preise für Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918. Zwar sind nur die wenigsten Handelsgärtner Erzeuger von Stroh, viele aber sind Verbraucher. Zur Kenntnisnahme für letztere sind daher die nachstehend mitgeteilten amtlichen Höchstpreise bestimmt: Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts hat die Preise für Stroh aus der Ernte 1918 in der gleichen Höhe wie im letzten Wirt schaftsjahr festgesetzt. Es beträgt hiernach der Preis für Flegel druschstroh 90 M., bei Maschinendruschstroh 80 M. für die Tonne. Die Preise schließen die Kosten der Beförderung zur Verladestelle und des Verladens mit ein. Für Stroh, das in drahtgepreßten Ballen geliefert wird, erhöht sich der Preis um 12 M. für die Tonne. Der Lieferungsverband erhält eine Vermittlungsgebühr von 12 M. Die Landesbehörden bestimmen, welchen Teil hiervon der Händler zu bekommen hat. Die vorstehenden Strohpreise gelten auch als Höchstpreise für das Stroh, das im freien Verkehr gehandelt wird. Der Häckselpreis beträgt 120 M. für die Tonne. Die Zuschläge für den Groß- und Kleinhandel werden von den Landeszentralbehörden festgesetzt, ebenso die Preise für die Strohabgabe durch die Ge meinden und Kommunalverbände. Vorverkauf von Oelpflanzen. Es tauchen bei Beginn der Oel- fruchternte Zweifel auf, ob die Frucht auf dem Halme vorverkauft werden darf. Nun ist zwar in diesem Jahre nicht, wie 1915, ein Verbot des Vorverkaufs solcher Früchte auf dem Halme erlassen; es würde jedoch ein großer Irrtum sein, im Vertrauen darauf anzu nehmen, daß diese Verkäufe rechtlich gültig oder gestattet sind. Alle derartigen Kaufverträge sind, worauf wir zur Vermeidung von Schwierigkeiten besonders hinweisen möchten, nichtig; solche Ver träge sind auf eine rechtlich unmögliche Leistung gerichtet, weil ihre Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Ablieferungspflicht widersprechen würde.. Dementsprechend treffen die Strafbestim mungen auch die Lieferung von Vorräten, die an andere als den Kriegsausschuß geliefert werden. (Verordnung vom 23. Juli 1917.) Zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland und Pflanzen aus Belgien. Der Hilfsausschuß berichtet, daß sich in der letzten Zeit die Einfuhrangelegenheit für Blumenzwiebeln nicht günstiger ge staltet habe. Besprechungen mit den entscheidenen Behörden haben nochmals den unabänderlichen Beschluß der beteiligten Stellen be stätigt, keinerlei Einfuhrbewilligungen für Waren aus Holland zu er teilen, ehe nicht die schwebenden Verhandlungen über das Wirt schaftsabkommen zwischen Deutschland und Holland zu einem Er gebnis geführt haben. Wir haben die Sorge, in der viele Tausende Betriebe um die Möglichkeit des Durchhaltens schweben, die un bedingte Notwendigkeit der Einfuhr und die Notwendigkeit der schleunigen Einfuhrmöglichkeit dargelegt, ohne eine Abänderung des Standpunktes erzielen zu können. In der selben Lage wie wir befinden sich noch zahlreiche andere Be rufsarten, bei denen die Ablehnung jeglicher Einfuhrbewilligung aus Holland zum Teil schon die Schließun gder Betriebe zur Folge gehabt hat. Die Einigung über das Abkommen soll nach den uns gewor denen Aufklärungen in der nächsten Zeit bevorstehen, immerhin wur den hierüber noch Bedenken ausgesprochen. Selbst für den Fall, daß die schwebenden Fragen zwischen den beiden Regierungen glücklich gelöst werden, hat man uns noch Zweifel darüber ausge drückt, ob dann auch für Blumenzwiebeln eine Einfuhrerlaubnis in Rücksicht auf für die Allgemeinheit wichtigere Einfuhrartikel erteilt werden würde. Der Beseitigung der Wderstände glt die fortgesetzte Arbeit der Verbandsleitung und des Hilfsausschusses. Die Haupt sache ist jetzt nicht, ob die Einfuhrerlaubnis einige Wochen früher oder später erteilt wird — hiermit müssen sich die Beteiligten ab finden — sondern daß sie überhaupt erteilt wird. Die Aussichten für die Einfuhrbewilligung von Pflanzen aus Belgien haben sich dank der unausgesetzten Tätigkeit und der Ein wirkung des Vorstandes des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe auf die in Betracht kommenden maßgebenden Stellen. etwas ge bessert, es darf gesagt werden, daß die Hoffnung besteht, daß das Ausfuhrverbot der militärischen Behörden in Belgien aufgehoben wird, aber auch hier kann über den Zeitpunkt nichts Bestimmtes ge sagt werden. Von Seiten des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewil ligung werden wir dringend ersucht, an alle Beteiligten die Auffor derung zu richten, doch auch diese Behörde mit den zahlreichen An fragen und Anträgen auf Einfuhrbewilligung zu verschonen, es wird hierdurch der Behörde nur nutzlose Arbeit verursacht. Die Einfuhr fragen können auch von dieser Stelle aus nur allgemein geregelt wer den, irgend welche Einzelbewilligungen werden in keinem Falle erteilt. Beschränkung der Blumenzwiebelkulturen in Holland von Staats wegen. Nach einer Bekanntmachung des Landwirtschafts ministers ist es im Interesse der Nahrungsmittelbeschaffung notwen dig, die Fläche, die 1918/19 mit Blumenzwiebeln bestellt wird, auf etwa zwei Drittel des Durchschnittes der Jahre 1916/17 und 1917/18 einzuschränken. Der Eigenart der Blumenzwiebelkultur, die es nötig macht, daß die einzelnen Züchter die Erlaubnisscheine zum Anbau untereinander austauschen, soll Rechnung getragen werden. Handelsregister. Kodersdorf. Paul Henkel und Fritz Müller übernehmen den Be trieb der Firma R. P. Henkel, Dampfbetrieb für Obst- und Gemüse verwertung in Mückenhain (O.-L.). Beide führen das Geschäft als eine offene Handelsgesellschaft unter der Firma Henkel & Müller weiter. Der Sitz der Firma ist in Kodersdorf, die Geschäftsräume in Mückenhain (O.-L.). Geschäftsnachrichten. Hanau. Unter der Firma Wiener Blumensalon wurde hier Krämerstr. 29 ein Blumengeschäft eröffnet. Naumburg a. S. Fr. Krehahn eröffnete Topfmarkt 4 ein Blumen geschäft, verbunden mit Obst- und Gemüsehandel. Neumünster. Die an der Kieler Chaussee belegene Gärtnerei mit Spargelplantage des Gärtnereibesitzers Wilhelm Rathjen wurde an den Landmann Amandus Schlüter verkauft. Rheda (Westi.). Der Fleisch- und Konservenfabrikant Heinrich Poppenburg kaufte die an der Ems gelegene Hurlbrinksche Gärtnerei. Die Uebernahme erfolgt zum Herbst. Rochlitz i. Sa. Hugo Gotthardt übernahm käuflich die Flü- gelsche Gärtnerei. Personalien. Der Direktor und Generalsekretär der k. k. Gartenbau-Gesell schaft in Wien, Dr. Kurt Schechner, ist zum Vizepräsidenten der neu organisierten Gemüse-Obststelle des k. k. Amtes für Volkser nährung ernannt worden. V erstorbene: Fr. W. Clemens Franz, Baumschulbesitzer in Mühlsdorf (Sa.). Karl Kohlmann, Gärtnereibesitzer in Naumburg (Saale). Wilhelm Melle, Gärtner in Reddeber. Johann Müller, privatisierender Handelsgärtner in Lassoth (Schles.). Friedrich Peters, Künstgärtner in Hamburg. Gottlob Petrak, Gärtner in Jahnsdorf. Johann Rautenstrauch, privatisierender Handelsgärtner in Neusorge (Schlesien).