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Nr. 25 u. 26 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 101 neu und ich glaube nicht recht daran, glaube vielmehr, daß Herr L. es auch mit Erdratten (Wühlmäusen) zu tun hat. Die Wühlmaus als Pflanzenfresser ist allerdings weit schädlicher noch als der Maulwurf. Gott sei Dank ist sie nicht so zahlreich wie jener, doch ist ihr Wegfang mit allen Mitteln zu betreiben. Am besten ist immer noch das Eingraben von Töpfen bis über den Rand, wo sie sich aufhalten. Für diesen Rat ging mir vor einiger Zeit ein Dankschreiben zu. F. Steinemann. Nachsatz der Schriftleitung: In dem sei nerzeit angeführten Fall handelt es sich in der Tat nicht um Wühlmäuse, sondern um Maulwürfe, Herr M. L. in W. teilte uns mit, daß er das Glück gehabt habe, einen Maulwurfsbau mit Jungen zu entdecken und hier die Reste der Erdbeerpflanzen vorgefunden habe. Vermischtes - .-i Fünfundzwanzigjähriges Bestehen des Viktoriaparkes in Berlin. Im Jahre 1888 wurden die Arbeiten zur Anlage des Parks in Angriff genommen und 1893 beendet, (so daß im Frühling dieses Jahres, also vor 25 Jahren, die Anlage dem Verkehr übergeben werden konnte. Das Kreuzberg- denkmal, das früher zur ebenen Erde stand, wurde bei Herstellung der Parkanlage zu seiner jetzigen Höhe emporgewunden. Die sommerliche Beleuchtung des Was serfalles wurde des Krieges wegen im Jahre 1915 einge stellt. Eine bedeutende Erweiterung erfuhr der Park 1912 durch Hinzunahme des angrenzenden Aufmarschgeländes nach Westen zu. Je älter der Viktoriapark wird, um so mehr entwickelt er sich zu einer der stimmungsvollsten Schöpfungen Mächtigs, des verstorbenen Gartendirektors der Stadt Berlin. Jedem Handelsgärtner, welcher der Gar tenkunst Interesse entgegenbringt, kann nur dringend ge raten werden, bei einem etwaigen Besuch der Reichs- Hauptstadt den schönen Park auf dem Kreuzberge zu be sichtigen. Rohe Verwüstungen in den städtischen Gartenanlagen in Wien. Der Leiter des Wiener städtischen Gartenwesens, Stadtgartendirektor'Hybler, führt im „Neuen Wiener Jour nal“ bittere Klagen über die Roheit eines gewissen Teils des Wiener Publikums, die sich in zwecklosen und nieder trächtigen Beschädigungen der öffentlichen Gartenanlagen äußert. Es heißt dort wie folgt: „Es ist sehr zu bedauern, daß das Publikum jetzt die großen Anstrengungen, die gemacht werden, trotz des Ar beiter- und Materialmangels die Gartenanlagen der Stadt so schön als möglich zu erhalten, nicht wie früher entsprechend schützt. Die Samen- und Blumenvorräte sind ohnehin nicht sehr groß, um so mehr verdienten die Anlagen den Schutz des Publikums. Leider muß es gesagt werden, daß gewisse, junge Leute eine geradezu vandalische Zerstörungswut be kunden.. Im II. Bezirk, im Josefapark im X. Bezirk und in den Gartenanlagen im XVI. Bezirk werden die Grasflächen und Blumenbeete, in unerhörter Weise verwüstet. Im Josefa park legen die Leute am Teich ihre Kleider ab und waschen sich, dann legen sie sich gruppenweise ins Gras und in die Gehölzpartien und reißen Aeste und Blüten ab. Noch nie sind so viele Blumendiebstähle und Beschädigungen zu be obachten gewesen wie heuer. Auf dem Mathildenplatze wurde auf einmal ein ganzes Tulpenbeet mit 3500 Tulpen abgeräumt, die abgeschnittenen Blumen wurden gestohlen und vermutlich am nächsten Tage verkauft. Im Rathaus park wurden Tulpen massenhaft boshafterweise abgeschnit ten und liegen gelassen. Die Parkfrevler begnügen sich nicht mit dem Abreißen- einzelner Fliederblüten, sie reißen ganze Aeste herab und zerstören auf diese Weise die Sträu cher, Im II. Bezirk wurden zwanzig Rosenstöcke ausgeris sen und liegengelassen. Wahrscheinlich sind die Diebe überrascht worden. Das sind bloß einzelne Fälle, die sich aber fast in allen Anlagen wiederholen. Wir haben als Auf sichtspersonal fast nur alte Leute, die gegen die jugendlichen Banden machtlos sind. Die Polizei hat auch so viel zu tun, daß sie in -die Parkanlagen weniger kommt, als früher. So gehen die schönen Anlagen zugrunde. Wenn sie wieder her gestellt werden sollen, wie sie früher waren, wird das Milli onen kosten. Solange eine Anlage tadellos ist, erhält sie sich noch. Wenn aber der Anfang einer Beschädigung ge macht st, wird sie einfach rücksichtslos vernichtet. Man sieht dies auch bei den Einfriedigungen. In unserer Baum schule in Albern wurde aus der Planke ein Brett heraus gerissen; kurze Zeit darauf wurde die ganze Planke stück weise davongetragen. Natürlich wurden bei der Gelegenheit auch die Anpflanzungen der Baumschule von den Dieben heimgesucht und Gemüse fortgeschleppt. Auch die Anlagen bei Schönbrunn wurden stark devastiert.“ Das sind ja recht nette Zustände, die das Publikum der Kaiserstadt an der Donau nicht gerade von seiner ange- nehmsten Seite zeigen! Eine empfehlenswerte Arbeitskraft. Der als Gärtner gehilfe in der Gärtnerei Sturm in Ueberlingen am Bodensee seit etwa vier Wochen tätige Georg Gurty, angeblich ein Elsässer, verübte mehrere Diebstähle, worauf er das Weite suchte. In Nußdorf erbrach Gurty im Haus Nr. 1 die Tischschublade im Wohnzimmer und entnahm dar aus verschiedene Eßwaren. Als der Dieb hier festgenom men werden sollte, bat er den Wachmann, er solle ihn, Gurty, lieber tüchtig durchhauen und wieder laufen lassen, statt Anzeige zu erstatten. Um aber der unausbleiblichen Festnahme zu entgehen, sprang G. darauf in den See, von wo ihn die Schutzmannschaft wieder aufs Trockene und in das Amtsgefängnis nach Ueberlingen verbrachte. Gurty trug bei seiner Festnahme widerrechtlich das Eiserne Kreuz und die badische silberne Verdienstmedaille. Der richtige Name des Verhafteten lautet übrigens nicht Gurty, sondern Hart ley, 24 Jahre alt, angeblich aus Berlin. Der Militärpaß des Festgenommenen war gefälscht. :— Rechtspflege — Sind Blumen und Pflanzen Gegenstände des täglichen Bedarfs? Die Frage ist auch für den Handelsgärtner ungemein wichtig, denn wenn sie bejaht werden muß, fällt er mit der Preisbemessung für Schnittblumen, Topfpflanzen, Zierbäume und Ziersträucher, Obstbäume und Sträu cher, Pfropfreiser, Stecklinge, ja auch Sämereien unter die neue Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 18, die am 1. Juni d. J. in Kraft getreten ist. Beim Handel mit Gemüse und Obst ist das selbstverständlich, weil sie unter die früher besonders namhaft gemachten Nahrungs mittel fallen. Wir haben uns daher zu fragen: Was sind nach der Anschauung des Handelsverkehrs und der Ge richte „Gegenstände des täglichen Bedarfes"? Die Meinungen haben hinüber und herüber ge schwankt, so daß die Unsicherheit im Verkehr, die sich bei so vielen gesetzgeberischen Maßnahmen während des Krieges als Folge herausstellte, auch hier eingetreten ist und der Deutsche Handelstag deshalb mit Recht schon im August 1917 die Erklärung abgab: „Wir bedauern die nahezu uferlose Ausdehnung, welche die Rechtsprechung dem Begriff „Gegenstände des täglichen Bedarfes" gege ben hat und fordern, daß der Begriff in einer für Recht sprechung und Verwaltung maßgebenden Form scharf und klar abgegrenzt wird.“ Auch andere Vereinigungen erhoben diese dringliche Forderung. Es ist aber alles in den Wind gesprochen worden, die Begriffsbestimmung fehlt auch in der neuen Verordnung und es ist weiter alles der Anschauung der Richter überlassen, die bis zur höchsten Instanz hinauf Urteile fällen, die miteinander nur allzuoft nicht harmonieren.