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Nr. 25 u. 26 Praxis und Wissenschaft i Farbenwirkungen in Garten und Park, (Fortsetzung.) Zu den schönsten Farbenbildern, die sich meinem Gedächtnis unvergänglich eingeprägt haben, zähle ich eine freie Gruppierung von silbergrauen und graublauen Nadel hölzern, welche mit hellrosafarbigen Rosen auf Beeten verschiedener Größe und frei im Rasen stehenden Hoch stämmen der gleichen Blütenfarbe durchstellt waren. Zu mal wenn nach taureichen kühlen Nächten der Rasen und die Nadelbäume im Schmucke Von Tausenden Tautropfen prangten, die in der Morgensonne funkelten und glitzerten, bildete das zarte Rosa der Rosen mit dem silbergraublauen Koniferen einen Farbenzusammenklang von feinster Wirkung. Es handelte sich bei diesem Far benbild um eine größere Partie eines vornehmen Parkes. Die Koniferen waren schön gebaut, bis unten voll be- zweigte Prachtpflanzen von Picea pungens glauca, argen- tea, Kosteriana, Abies nobilis argentea, Abies concolor argentea, Abies magnifica argentea, Chamaecyparis pisi- fera plumosa argentea usw. Die hauptsächlich verwende ten Rosensorten waren La France und Madame Caroline Testout, außerdem aber auch zahlreiche andere Sorten von ähnlicher seidig-rosiger Blütenfarbe. Aehnliche feine Farbenwirkungen wie mit den silbergrau bereiften Nadel hölzern lassen sich mittels silbergraublätteriger Laubge hölze, z. B. Elaeagnus und Shepherdia-Arten, Salix rosma- rinifolia, Hippophae rhamnoides erzielen. Ueberhaupt sind natürlich Variationen des besprochenen Farbenthemas möglich. So kann man neben den Rosen auch andere Ge hölze von gleichem Farbenton verwenden, z. B. Prunus triloba fl. pl., Daphne Mezereum oder Stauden wie Diclytra spectabilis, Phlox decussata in den Sorten Camp bell, Freya, Frühlicht, Gruppenkönigin, Dutrie, Loki, Paeonien, Spiraea Arendsi-Sorten, Pyrethrum roseum Madame Meunier, Anemone japonica Loreley und Köni gin Charlotte, rosa blühende Lupinus polyphyllus und endlich Herbstastern und Chrysanthemum in rosafarbig blühenden Sorten. Auf diese Weise läßt sich der Farben doppelton Silber-rosa vom ersten Frühjahr bis in den späten Herbst bald stärker anschwellend, bald schwächer klingend erhalten. Ein sehr feiner Farbenzusammenklang ergibt sich auch durch die Vereinigung von zartem Blau mit den oben genannten Nadel- und Laubgehölzen. Ich denke hier z. B. an die Verpflanzung von Delphinium, Lupinus polyphyllus und Campanula-Arten in größerer Anzahl. Von den letzteren würde Campanula pyramidalis und vor allem persicifolia in Betracht kommen; auch könnte man den Rasen durch niedrige Arten der gleichen Gattung, also Camp, carpathica ersetzen, um die grüne Farbe wenig stens zeitweise ganz zurücktreten zu lassen. Im Herbst sind Staudenastern in zartblauen Sorten das geeignete Material, um den angeschlagenen Farbenakkord mög lichst lange tönend zu erhalten. Allerdings wirkt bei den Staudenastern das Gelb der Blütenmitte etwas störend. Wie schön wäre es, wenn ein glücklicher Zufall im Bunde mit dem Fleiße der Züchter uns erst dichtgefüllte groß blumige Staudenastern bescheren würde. Diese wertvol len Stauden würden dann sicher in viel größerer Anzahl in den Gärten angepflanzt werden und auch als Schnitt blumen viel mehr verwendet werden als bisher. Es wurde schon in voriger Nummer des „Handels gärtners" erwähnt, wie wertvoll die Schlingpflanzen als Werkstoff bei Farbenbildern sind. Auch bei der bespro- j chenen Zusammenstellung Silberblau und Silberrosa kön nen sie mit verwendet werden. In welcher Form und Weise das geschieht, das ist natürlich von der Oertlich- keit abhängig. Wenn etwa unsere Farbenszene im An- ER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau geeignete Richtlinien auf ten, wenn be stellen. Dabei wird man von der Grundauffassung aus gehen dürfen und müssen, daß mit Ausnahme kleiner Be triebe alle Betriebsarten Kriegsbeschädigte verwenden können. Zu Punkt 3 wird es sich darum handeln, für die ver schiedenen Betriebsarten nach Branche, Größe, Verwen dung technischer Hilfsmittel usw. eine Verhältniszahl zu finden, die ohne ungesunde Belastung der Betriebsrenta bilität eine ausreichende Zahl von zu beschäftigenden Kriegsbeschädigten erreicht. In der „Sozialen Praxis“ schlägt Gwerkschaftssekretär Etzkorn für die Industrie die gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von 1 kriegs- beschädigten Arbeiter auf 25 bis 75 gesunde Arbeiter vor; je leichter die Beschädigung der eingestellten Kriegsbe schädigten, desto geringer die Zahl der gesunden Arbeiter, auf die ein Beschädigter fallen muß. Beschädigungen unter 20 v. H. militärischer Schätzung sollen dabei unberück sichtigt bleiben, bei den Schwerstbeschädigten (über 60 v. H.) soll ein noch höherer Satz von gesunden Arbeitern auf einen Beschädigten entfallen. Die in diesem Vorschlag enthaltenen Sätze eignen sich aber nicht für Berufe mit vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben wie die Gärt nerei. Bei uns müßte schon auf etwa 5 bis 10 Gehilfen ein Kriegsbeschädigter eingestellt werden, je nach der Art des Betriebes. In Privat-, Stadtgärtnereien, Blumengeschäften und Samenhandlungen können sogar noch mehr beschä digte Personen verwandt werden. In den Büros sollten möglichst überhaupt nur kriegsbeschädigte Gärtner be schäftigt werden, denen zu der notwendigen kaufmänni schen oder technischen Ausbildung verholten werden muß. Die Art, wie auf die einzelnen Betriebe einzuwirken wäre, um die Durchführung dieser Grundsätze zu errei chen, hätte sich nach den jeweiligen Verhältnissen zu rich ten. In einer Zeit, wo sich wenig Kriegsbeschädigte an bieten, brauchte nur geringer Nachdruck auf die Durch führung der Grundsätze gelegt zu werden. Steigendes Ange bot von Kriegsbeschädigten müßte steigenden Nachdruck veranlassen. Der Fürsorgeausschuß des Reichsverbandes, der einen kleinen Berliner Ausführungsausschuß einsetzen müßte,‘hätte fortlaufend die Lage zu überwachen und die erforderlichen Anregungen zu geben. Die Frage der Entlohnung ist hier absichtlich außer acht gelassen. Es versteht sich von selbst, daß sie wichtig und schwierig ist. Es lassen sich da schlecht Richtlinien aufstellen. Ohne Rücksicht auf die Rente sollen die Kriegsbeschädigten nach ihren tatsächlichen Arbeitslei stungen, entsprechend den üblichen Sätzen, entlohnt wer den. Sie haben auch Anspruch darauf, daß ihre Arbeits leistungen wohlwollend beurteilt werden. Dringend zu wünschen wäre, daß nach dem Kriege Schlichtungsaus schüsse nach dem Muster des Hilfsdienstgesetzes gebildet werden, die Beschwerden der Kriegsbeschädigten über un angemessene Entlohnung nach Anhören von Sachverstän digen rechtsverbindlich zu erledigen hätten. Schreiber dieser Zeilen ist selbst erst vor kurzem erheblich kriegsbeschädigt ins berufliche Leben zurückge kehrt und möchte durch diesen Weg das Los seiner Schick salsgenossen erleichtern. Mögen die gärtnersichen Organi- sationen - und ihre Führer im vollen Bewußtsein der Schwere ihrer Verantwortung an diese Aufgabe heran gehen. Möge vor allem auch die Fachpresse in dieser Frage das berufliche Gewissen wach halten. Die deutsche Gärtnerei kann ihre Kriegsbeschädigten zum größten Teil beschäftigen und standesgemäß ernäh ren. Sie kann ihnen wieder Freude am Beruf und am Le ben verschaffen und erhalten, wenn sie nur einen Bruch teil der Opfer zu bringen gewillt ist, die jene Männer dar gebracht haben.