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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 20.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19180000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 20.1918
-
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 4. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 18. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 1. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 15. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 1. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 11, 15. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13 u. 14, 29. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 12. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 26. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 10. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 24. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 7. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 21. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27 u. 28, 3. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 19. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 2. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 16. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 30. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 13. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 27. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 11. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 25. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 8. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 22. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 6. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 20. Dezember 1918 I
- Register Inhaltsverzeichnis vom "Handelsgärtner" 1918 I
-
Band
Band 20.1918
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 23 u. 24 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 95 in vielen Punkten hinsichtlich der Art und Menge der Waren außer ordentlich von denen vor dem Kriege abweichen. Diese Umgestaltung, welche der Krieg für die Händelsstatistik bedeutet, ist eine so günstige Gelegenheit, wie sie sich niemals wieder bietet, um grundsätzliche Aenderungen in der ganzen Anlage | der Handelsstatistik vorzunehmen. Es erscheint daher als eine un erläßliche Aufgabe, die Statistik des Außenhandels daraufhin nach- I zuprüfen, welche technischen oder wirtschaftspolitischen Mängel ihr I etwa anhaften und welche Verbesserungen angezeigt erscheinen. Die Kohlenversorgung der Großgärtnereien, Nach einer von dem Reichskommissar für Kohlenverteilung erneut in Erinnerung ge brachten Verfügung, sollen alle Gärtnereien, deren monatlicher Koh lenverbrauch während der letzten Heizperiode sich auf mehr als 10 t gestellt hat, nicht mehr von den Ortskohlenstellen beliefert werden, sondern als gewerbliche Betriebe durch die Kriegsämter. Alle Ver braucher, auf die dieses zutrifft, müssen sofort ordnungsmäßig aus gefüllt die Reichs-Jahresmeldekarte einreichen. Freihandel für Früh- und Beerenobst in Oesterreich, Wir lesen in der Zeitung Bohemia: „Das österreichische Volksernährungsamt hat sich zu einer Probe entschlossen. Es hat erklärt, daß Kirschen, Weichsein, Pfirsiche, Aprikosen und Beerenobst aus der Zentrali sierung und dem Gehege der Höchstpreise ausgeschieden, von der Transportscheinpflicht befreit und dem freien Handel übergeben werden. Der Sturm gegen die Zentralwirtschaft wird mit jedem Tag heftiger, da Erzeuger und Händler immer neue Verstärkungen aus der ungeheueren Reserve der unversorgten Verbraucher heranzie hen. Wenn sich das Ernährungsamt nun entschlossen hat, eine der vordersten Linien zu räumen, so geschah es wohl in der Erwägung, daß gerade für Frühobst die zentrale Bewirtschaftung am schwer sten aufrecht zu erhalten ist, weil diese Ware sehr leicht verdirbt und möglichst rasch an den Mann gebracht werden muß, was bei einer Zentralisierung des Verkehrs naturgemäß auf Schwierigkeiten stößt. In dem Kampfe, in dem auf der einen Seite „Zentrale und Höchstpreis", auf der anderen „Freier V’erkehr" geschrieben wird, wird sich auf alle Fälle eine bemerkenswerte Episode abspielen. Es wird sich zeigen, inwieweit Erzeuger und Händler im Rechte sind, wenn sie behaupten, daß bei einem freien Verkehr die Versorgung eine bessere, gleichmäßigere und natürlichere wäre, daß die Märkte be schickt würden und die ungeheure Spannung zwischen dem Höchst preise, der verhältnismäßig nur sehr wenigen Leuten zustatten kommt, und dem Schleichhandelspreise unmöglich wäre. Die Ver braucher werden jetzt Gelegenheit haben, diese Versprechungen auf Herz und Nieren zu prüfen. Amtlich wird hierüber gemeldet: Da die leichte Verderblich keit und die Kürze der Aberntungszeit, bei Beerenobst weiter auch die Schwierigkeiten einer organisierten Erfassung jeder, wenn auch nur losen Bewirtschaftung des Frühobstes Hemmnisse entgegenstel len und ohne «Bewirtschaftung die Einhaltung von Höchstpreisen nur schwer gesichert werden kann, hat das Amt für Volksernährung den Verkehr mit Frühobst (Kirschen, Weichsein, Pfirsichen, Aprikosen, Beerenobst einschließlich der inländischen Südfrüchte) von der Transportscheinpflicht im Inlandsverkehr und von der Höchstpreis bestimmung vollständig freigegeben. Lediglich die Versendung an ausländische und Grenzübergangsstationen bleibt an die Beibringung einer von der Gemüse-Obststelle auszufertigenden Transportbeschei nigung gebunden, so wie sich das Amt für Volksernährung auch die Ingerenz auf die Bezüge von Frühobst aus dem Auslande vorbehält. Im inländischen Verkehr bleibt — von lokalen Maßnahmen zur Si cherung der Marktbeschickung abgesehen — lediglich die Verpflich tung zur Erwirkung der Obsthandelslegitimation auch für Frühobt aufrecht. Die Preisbildung bleibt selbstverständlich der strengen behörd lichen Kontrolle nach Maßgabe der Bestimmungen über die Bekämp fung der Preistreiberei unterworfen. Die Freigabe des Verkehrs mit Frühobst bezieht sich nur auf Frischobst. Gleichzeitig mit der Aufhebung der den Verkehr mit Frühobst einschränkenden Verfügungen hat das Amt für Volksernährung das Verbot der Herstellung von Branntwein aus Obst, das im Vorjahre wegen des vorgerückten Zeitpunktes auf Kirschen und Weichsein nicht ausgedehnt wurde, mit einer im Reichsgesetzblatte zur Ver lautbarung gelangten Verordnung auch auf diese Obstsorten erstreckt. Warum entschließt sich bei uns in Deutschland die Reichsstelle für Gemüse und Obst nicht zu einem gleichartigen Versuche? Erzeugerpreise für Gurken, und Kürbisse. Gemäß §§ 4 und 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 17 und § 4 des Normalvertrages der Reichsstelle für Gemüse und Obst über Frühgemüse gibt die Reichsstelle für Gemüse und Obst Er zeugerrichtpreise für Gurken und Kürbis bekannt. Dieselben betra gen für 1. erstklassige handelsübliche Freilandgurken, von denen 60 Stück etwa 16 Pfund wiegen, 8 Pf. je Stück, 60 Stück etwa 23 Pfund wiegen, 10 Pf. je Stück, 60 Stück etwa 32 Pfund wiegen, 12 Pf. je Stück, 60 Stück etwa 35 Pfund wiegen, 14 Pf, je Stück. Die Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Obst werden ermäch tigt, für Krüppelgurken Erzeugerpreise festzusetzen. 2. Für Kürbis 8 Pf. je Pfund. Einführung des westeuropäischen Kalenders in Rußland. Der westeuropäische Kalender ist nunmehr bekanntlich in Rußland end gültig eingeführt worden. Bis zum 1. Juli ist dem neuen Datum das des alten Stils noch in Klammern beizufügen und bei Verfallterminen jeweils 13 Tage zuzuschlagen; vom 1. Juli d. J. gilt der neue Ka lender in jeder Hinsicht wie in Westeuropa. Damit ist ein auch in der deutschen Geschäftswelt lebhaft ge fühlter Wunsch erfüllt worden. Die Nachteile, welche die bisherige Kalenderverschiedenheit auch für die mit Rußland arbeitende Geschäftswelt hatte, waren ganz erheblich; besonders fühlbar machten sie sich im Verkehr mit Wech seln, deren Fälligkeitstermin russischerseits oft ganz willkürlich aus gelegt wurde, wobei dann im Falle etwaiger Nichtzahlung überdies auch noch die Protestfrist abgelaufen war. Aber auch sonst bei Lie ferungen und Zahlungen wurde der Kalenderunterschied von russi schen Kaufleuten zum Nachteile der Deutschen ausgenutzt. Ebenso wurde in Briefen das Datum willkürlich bald nach russi schem, bald nach’ westeuropäischem Stil angegeben; die Folge war, daß das Auffinden früherer Schriftstücke stets sehr umständlich war, vor allem aber, daß etwaige russischerseits erhobene Einwände we gen abgelaufener Fristen usw. nicht immer bestimmt widerlegt wer den konnten. Alle Lieferungs- und Zahlungstermine, alle Vereinbarungen Über- Reisen und Besuche usw. bedurften stets genauer Prüfung bezüglich des Kalenderstils. Auch bei Klagen und Reklamationen gegenüber Bahn, Post usw. entstanden Schwierigkeiten. Der vielfach fühlbarste Nachteil aber war, daß die russischen Fest- und Sonntage für Deutschland meist Werktage waren und umgekehrt, so daß bei allen Abmachungen hierauf besondere Rücksicht genommen werden mußte und z. B. Telegramme leicht erst mit 1—1% Tag Verspätung an den Adressaten gelangten. Zum Zwischenhandelsverdienst bei Stadtverwaltungen. In Bad Berka bei Weimar, einem ländlichen Orte von 2000 Einwohnern, hat die Stadtverwaltung vor kurzem durch ihren Unterhändler Kohl rüben zum Verkauf gebracht und die Preise je (Zentner auf — sage und schreibe — 16 Mark, und für das Pfund im Einzelverkauf auf 20 Pf. festgesetzt. Wenn der Erzeugerpreis nun 3,25 M. beträgt, so beträgt hier die Differenz 16.75 M„ d. h. der von der Behörde ge nehmigte Zwischenhandelsgewinn beträgt mehr als das Fünffache, und das ausgerechnet in einem ländlichen Bezirk, der zu den Selbstver sorgern gehört! Wo bleibt die Aufsichtsbehörde, um solchem Wucher ein Ende zu bereiten? — Dieser amtlich konzessionierte Ueber- preis wird nicht eher wieder normalen Verdiensten Platz machen, als bis man den alten freien Handel wieder eingeführt hat. Das Thema ist hundertfach erörtert und der Beweis für die Richtigkeit dieser Erörterung ist hundertfach erbracht worden. Begründung einer Ungarischen Aktiengesellschaft für Pflanzen zucht. Ungarische Zeitungen berichten: Die Ungarische Bank für Grundbesitz A.-G. hat in Gemein schaft mit den ihrem Interessenkreis angehörenden Unternehmunen die Ungarische Aktiengesellschaft für Pflanzenzucht gegründet. Diese Institution wird sich in den Rahmen des landwirtschaftlichen Programms der Ungarischen Bank für Grundbesitz derart einfügen, daß die Gesellschaft auf ihren in den verschiedenen Gegenden des Landes liegenden Domänen Anlagen errichten wird. Die Verwirk lichung dieses Programms, das sich in den Dienst der so hochwich tigen Mehrproduktionsaktion stellt, erscheint vom Gesichtspunkt der Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung für das ganze Land von großer Bedeutung, weshalb diese neue Gründung im Kreise der In teressenten zweifellos lebhaften Widerhall finden wird.. Das wissen schaftliche Niveau der Pflanzenveredelung wurde dadurch gesichert, daß es der Gesellschaft gelungen ist, zu geistigen Führern Fachleute zu gewinnen, die auf diesem Gebiete auf namhafte Erfolge zurück blicken. Das Aktienkapital der neuen Gesellschaft beträgt eine Mil lion Kronen, aufgeteilt in 5000 Stück Aktien zu 200 Kronen Nenn wert. Die konstituierende Generalversammlung wählte folgende Herren zu Mitgliedern der Direktion: Graf Emerich Karolyi (Präsi dent), Dr. Robert v. Dubravßky, Artur Fuchs, Emil Grabner, Josef Gyarfas, Ludwig Hitter, Graf Julius Karolyi, Michael Koos, Bela Kößeghy, Eugen Madarassy, Johann Ormandy und Robert Orßag. Handelsregister. Bern. Neu eingetragen wurde die Firma Franz Hackl, Blumen- und Pflanzenhandlung, Kramgasse 13. Inhaber ist Franz Seraphin Hackl. Geschäftsnachrichten, Heubach (Wttbg.). Gärtnereibesitzer E, Maier hierseibst hat sein Anwesen an Stadtgärtner Sohleder in Göppingen verkauft. Die Uebernahme soll am 1. September erfolgen. Magdeburg. Margarete Wöpke eröffnete Johannisberg 7c ein Blumengeschäft für Strauß- und Kranzbinderei. Personalien. Hanau. Der frühere Kunstgärtnereibesitzer, jetzige Rentier Friedrich Jörg feierte in voller geistiger und körperlicher Frische seinen 80. Geburtstag. Stadtoldendorf. Auf eine 50jährige selbständige Tätigkeit in seinem Beruf konnte der Kunst- und Handelsgärtner Friedrich Hensemann zurückblicken.
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