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Nr. 19 u. 20 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 79 festgesetzten Zahlungsbedingungen allen Beziehern durch die vom Hilfsausschuß übersandten Allgemeinen Bestimmun gen bekannt. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann auf eine diesjährige Einfuhrbewilligung nicht rechnen. Es ist dem Hilfsausschuß bekannt geworden, daß — vorerst von einer Firma, deren Bekanntgabe wir uns vorbehalten —- die Abgabe von Tratten auf die Bezieher angekündigt wor den ist. Solche Firmen würden selbstverständlich von jeder Lieferung für das Jahr 1918 ausgeschlossen werden. Der Hilfsausschuß bittet ganz dringend, ihm von jedem der artigen Fall, in welchem direkte Zahlung verlangt wird und der eine Umgehung der für die Einfuhrbewilligung gestellten Bedingungen bedeuten würde, Kenntnis zu geben. Derartige Fälle sind geeignet, die ganze diesjährige Einfuhrerlaubnis in Frage zu stellen. Zu dieser selbst teilen wir mit, daß die Anträge auf eine Einfuhrbewilligung für Herbst 1918 bei dem Reichskom- missar eingereicht worden sind. Wir hoffen, daß die Geneh migung nicht versagt werden wird, wenn die Verhältnisse dieselbe zulassen. Alle Nachrichten hierüber werden unver züglich durch die Fachpresse zur allgemeinen Kenntnis ge langen, vorherige Anfragen an den bisherigen Hilfsausschuß haben daher keinen Zweck, um so mehr, als der Hilfsaus schuß nur für den Einfuhrzeitraum des Herbstes 1917 und für die Erledigung der mit diesem verbundenen Arbeiten vom Reichskommissar betätigt worden ist. Die Wiederzulassung von Einschreibepaketen sowie eine ver einfachte 'Zulassung von Wertpaketen ist von dem Staatssekretär des Reichspostamts in Aussicht gestellt worden. Auch die Handelsgärt nereien und Samenhandlungen werden das mit Freuden begrüßen, denn der Entschädigungsbetrag von 3 M. für das Pfund einschließ lich Verpackung, den die Postverwaltung bei in Verlust geratenen Sendungen gewährt, reicht in den meisten Fällen nicht entfernt aus, um den Schaden zu ersetzen. Es gilt das von sehr vielen Pflanzen und vor allem von den Sämereien. Hoffentlich kann den berechtigten Beschwerden der Geschäftswelt und Bevölkerung durch Wiederzu lassung der Einschreibepakete und erleichterte Bestimmungen über die Annahme von Wertpaketen recht bald abgeholfen werden. Bewirtschaftung der Kirschenernte 1918 im Königreich Sachsen. Im vorigen Jahre war die Kirschenernte vollständig dem freien Han del überlassen. Nur die Versendung von Kirschen war an das Er fordernis eines Versandscheines geknüpft, der fast ausnahmslos an tragsgemäß erteilt worden ist. Eine leidliche Belieferung der Be darfsgebiete mit Kirschen ist jedoch nicht erzielt worden. Eine ge wisse Regelung der Versorgung soll deshalb dieses Jahr eintreten. ' Es sind folgende Maßnahmen in Aussicht genommen worden: Die Landesstelle für Gemüse und Obst im Königreich Sachsen wird auch in diesem Jahre von einer zentralisierten Bewirtschaftung der Kirschenernte absehen. Auch in diesem Jahre soll der Handel mit Kirschen grundsätzlich frei bleiben und nur die Beförderung an eine Versanderlaubnis gebunden werden. Diejenigen Kommunalverbände, in denen reichlich Kirschen erzeugt werden, sollen den Bedarf ihrer Bevölkerung aus der eigenen Ernte decken, aber denjenigen Gebie ten, in denen selbst wenig Kirschen wachsen, werden bestimmte Ueberschußgebiete zugewiesen werden, aus denen sie sich auf ver traglichem Wege versorgen können. Wo die Versorgung auf ver tragsmäßigem Wege nicht voll erreicht wird, haben diebetreffenden -Ueberschußgebiete den Fehlbetrag der ihnen zugewiesenen Bearfs- gebiete als Umlage zu decken. Die Kommunalverbände werden durch eine allgemeine Verordnung des Ministeriums des Innern ermächtigt werden, zur Durchführung einer gleichmäßigen Verteilung der in ihrem Gebiet erzeugten Kirschen und zur Aufbringung der erwähnten Umlage nötigenfalls eine gewisse Bewirtschaftung der Kirschen in ihrem Gebiete eintreten zu lassen, und erhalten das Recht, in Pacht oder Lieferungsverträge über Kirschen einzutreten. Bei der Ver pachtung der staatlichen Kirschnutzungen wird den Pächtern die Be dingung auferlegt werden, ihre Ernte an den Kommunalverband des Erzeugungsortes zu den behördlich festgesetzten Höchst- oder Richt preisen abzuliefern, wenn dieser es verlangen sollte. Versandscheine für Kirschen sind bei dem Kommunalverband des Versendungsorles zu beantragen. Hoher Erlös aus Obstpflanzungen an Straßen und Wegen in Wiesbaden. Im Bereich des Bezirksverbandes Wiesbaden erbrachte die vorjährige Obsternte an den Wegen infolge des außerordentlich günstigen Ertrages und der hohen Verkaufspreise eine Einnahme von 167 000 M. Der Rechnungsvoranschlag hatte nur 24 000 M. vorge sehen. Werdersches Obst für Berlin. Die Verhandlungen mit den Vertretern der Werderschen Obstzüchter sind, wie der Berliner Magistrat mitteilt, so weit gediehen, daß mit einem festen Abschluß des Vertrages, der die Werdersche Obstzufuhr für Groß-Berlin si chert, nunmehr binnen kurzem gerechnet werden kann. Durch ein Abkommen mit der Obstzüchtergenossenschaft in Werder wird die Verpflichtung dieser Genossen festgelegt werden, in alter Weise das von den Genossen gezüchtete Obst zu Wasser nach Berlin zu be fördern. Das übrige Obst, das im Wege des freien Aufkaufs durch Händler nach Berlin gelangte, wird von den Großhändlern, die schon bisher als hauptsächliche Aufkäufer in Betracht kamen, in Werder aufgekauft und mit Sonderzügen nach Groß-Berlin verladen werden. Es wird eine Verordnung bei der Reichsstelle für Gemüse und Obst in Anregung gebracht werden, die die Zulassung anderer als dieser konzessionierten Großhändler im Obstgebiet ausschließt und außerdem den Verkauf von Obst unmittelbar im Obstgebiet an solche Personen, und zwar in beschränktem Umfange, zuläßt, die sich als Ortseinwohner ausweisen können. Die gesamte Aufsicht über die Obstausfuhr aus Werder soll der Havelobstgau-Wirtschaftsgenossen- schaft übertragen werden. In Berlin wird das von den Großhändlern und durch die Erzeuger zu Wasser auf den Markt gebrachte Obst grundsätzlich durch den Kleinhandel an den Verbraucher gelangen. Eine möglichst gerechte Verteilung an den Kleinhandel durch Grup penbildung ist in Aussicht genommen. Bericht über den Stand der Handelsgärtnerei im Herzogtum An halt im Jahre 1917, Ueber die Handelsgärtnerei Anhalts während der verflossenen Kriegsjahre wurde vom Anhaitischen Gartenbauverein Dessau an die Landwirtschaftskammer des Herzogtums berichtet, daß die Kulturen sehr unter dem Personalmangel litten. Infolgedessen würde nur das Nötigste herangezogen und das Hauptaugenmerk auf die Anzucht von Frühgemüse gerichtet. Von Kulturen wurden beson ders betrieben die von Marktpflanzen (Pelargonien, Fuchsien, Horten sien, Chrysanthemen, Cyclamen üsw.) sowie Schnittblumen. Feld- mäßig gezogen wurden Maiblumen und Rosen. Der Absatz fand teils am Orte, teils als Versand im Reichsgebiet statt. Die erzielten Preise waren befriedigend. Infolge Mangels geschulter Kräfte und teilweise durch Mißernte ist der Anbau von Sämereien zurückgegangen. Die Preise waren sehr hoch. Die Kulturen litten weniger unter Schädlin gen als unter anhaltender Dürre. Die Auslandskonkurrenz war infolge des Krieges ausgeschaltet. Als wünschenswert bezeichnet wird hin sichtlich des Eisenbahntransports der Topfpflanzenverkehr als Eilgut zum Frachtgutsatz. Als Maßnahmen zur Förderung der Handelsgärt nerei wurden bei der Demobilisierung weiigehende Berücksichtigung in der Gestellung von Arbeitskräften und ein unseren klimatischen Verhältnissen entsprechender Zollschutz empfohlen. Höchstpreise für Zichorienwurzeln. Der Anbau von Zicnorien- wurzeln ist während der Kriegszeit sehr erheblich zurückgegangen. Die Zufuhr aus dem Auslande hat ganz aufgehört. Anderseits muß im Interesse der Versorgung der Bevölkerung mit Kaffee-Ersatz beson deres Gewicht darauf gelegt werden, daß ein weiterer Rückgang im Zichorienanbau nach Möglichkeit verhindert wird. Durch eine Ver ordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes ist deshalb der Uebernahmehöchstpreis für gedarrte Zichorienwurzeln aus der Ernte des Jahres 1918 auf 60 M, für 100 kg festgesetzt worden. Im übrigen haben die bisher geltenden Bestimmungen über den Verkehr mit Zichorienwurzeln keine Aenderung erfahren. In dieser Hinsicht gilt namentlich Folgendes: Das Verfüttern von Zichorienwurzeln, grün oder gedarrt, ist verboten; auch dürfen sie nicht gewerbsmäßig zu anderen Zwecken als zur Herstellung von Kaffee-Ersatzmitteln ver wandt werden. Wer gedarrte Zichorienwurzeln in Gewahrsam hat, hat die Menge dem Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatz mittel G. m. b. H. in Berlin, anzuzeigen und auf Abruf zu verladen. Bis zur Abnahme sind die Wurzeln aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Auf Antrag des zur Ueberlassung Verpflichteten hat der Kriegsausschuß binnen vier Wochen nach Eingang des Antrages zu erklären, welche bestimmt zu beezichnenden Mengen er übernehmen will. Für die Menge, deren Abnahme der Kriegsausschuß ablehnt, erlischt hiermit die Absatzbeschränkung. Das gleiche gilt, soweit der Kriegsausschuß binnen der Frist von vier Wochen keine Er klärung abgibt. Alle Mengen, die hiernach dem Absatz durch den Kriegsausschuß vorbehalten sind, müssen von ihm abgenommen werden. Geschäftsnachrichten. Glogau. Gertrud Regel eröffnete Mälzstraße 18 ein Blumen geschäft. Gotha. Die Kunst- und Handelsgärtnerei von E. Sauerbrey jr. wird nach dessen Ableben von seiner Witwe Clara Sauerbrey un verändert weitergeführt. Hof (Bayern). Anna Steffen eröffnete Theresienstraße 39 ein Blumengeschäft. Kleinwaltersdorf bei Freiberg i. Sa. Paul Schefter eröffnete hier eine Gärtnerei. Segeberg. Karl Krück eröffnete Ziegelstraße 2 eine Gärtnerei. Ueckermünde. Frau Minna Rohn eröffnete Ueckerstraße eine Kunst- und Handelsgärtnerei. Worms. Emilie Lehmann eröffnete Kämmererstraße 54 eine Blumen- und Samenhandlung. Frauenfeld (Kt. Thurgau i. Schweiz). Die Firma Zingerli, Han delsgärtnerei, und die an Jean und Konrad Zingerli erteilte Prokura | ist infolge Todes der Inhaberin erloschen. Die Firma Kaiser verehel, Hansl, Zier- und Handelsgärtnerei- i gewerbe in Wien XIII, Waldhausenstraße 73, wurde gelöscht.