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78 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 19 u. 20 gleichviel, ob zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt, für Hotel- und Gastwirtschaften, nicht dagegen für Privat leute und Landwirte, Treffen diese Voraussetzungen zu, so hat der Gärtner nicht 4 v, H., sondern 5 v. H, Verzugszinsen zu beanspruchen (§ 352 des Handelsgesetzbuches) unbeschadet seines etwa igen Rechtes, höhere Zinsen als Schadenersatz zu verlangen. Auch der Zeitpunkt der Zinszahlungspflicht setzt bei Handelsgeschäften früher ein, als bei Verträgen, die nur den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen. Nach § 353 HGB sind Kaufleute untereinander berech tigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäf ten vom Tage der Fälligkeit an Zinsen (nämlich 5 v. H.) zu fordern. Hier wird also nicht ein Verzug des Schuld ners verlangt, sondern mit dem Augenblick der Fälligkeit, ohne daß es einer besonderen Mahnung noch bedarf, mit dem Augenblick, von dem an der Gläubiger die Schuld verlangen kann, sind die Zinsen in Höhe von 5 v, H. zu zahlen. Dr, jur. Eckstein. 1 Fachunterrichtswesen • Unterrichtskurse an der Kgl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim. In der nächsten Zeit sollen folgende Kurse im Interesse der Kriegswirtschaft stattfinden: Kriegslehrgang über die Verwertung der Frühgemüse im Haushalt vom 13. bis 15. Mai, Pflanzenschutzkursus vom 23. bis 25. Mai, Kriegslehrgang über die Verwertung des Frühobstes und der Gemüse im Haushalt vom 17. bis 19. Juni, Kriegslehrgang über die Herstellung der Obst- und Beerenweine sowie der alkoholfreien Weine und Obstsäfte im Haus halt vom 11. bis 13. Juli, Wiederholungskursus für Obstbaulehrer vom 22. bis 26. Juli, Obstbaunachkursus vom 22. bis 27. Juli, Baumwärternachkursus vom 22. bis 27. Juli, Obstverwertungs kursus für Männer vom 29. Juli bis 8. Augus’, Obstverwertungs kursus für Frauen vom 19. bis 24. August, erster Kriegs lehrgang für das Sammeln und Verwerten von Pilzen vom 29. bis 31. August, und zweiter Kriegslehrgang über dasselbe Thema vom 5. bis 7. September. m Vereine und Versammlungen Vortrag über den Anbau der Zwetsche in Thüringen im Garten bauverein zu Weimar. Wegen des allgemeinen Interesses, welches sein Inhalt bietet, geben wir nachstehend auszugsweise einen Vortrag wieder, den im Gartenbauverein Weimar ein bekannter Obstzüchter Herr Lehrer Orthey, vor kurzem gehalten hat. Das Thema lautete: ..Die Zwetsche und ihre Zukunft in Thüringen“. Da die Zwetsche aus dem Orient stammt, so bevorzugt sie eine südliche Lage; als Flachwurz ler liebt sie nicht zu trockenen Boden, der in der oberen Schicht nahr haft und vor allem kalkhaltig sein muß. Für Landstraßen, wo sie sich im nahen Acker ihre Nahrung suchen kann, eignet sich die Zwetsche vorzüglich, doch sind windige Lagen zu meiden. Sie erreicht ein Alter von etwa 40 Jahren, aber im Winter 1916/17 sind Tausende von Bäu men durch den Frost eingegangen, besonders auch, weil sie sich im Herbst vorher übertragen hatten und dadurch schon geschwächt wa ren. In vielen Grasgärten in Thüringen sehen wir sehr alte, hohe Zwetschenbäume, die diese Höhe nur durch zu dichten Stand erreicht haben; die Schößlinge sind immer stehen gelassen worden, haben sich zu Bäumen entwickelt und dadurch einen wahren Wald gebildet, sehr zum Nachteil der Ernten. Die Zwetsche soll eine niedrige, breite Krone haben, die immer wieder verjüngt wird, aber auf richtige Weise, nicht, daß Besen entstehen, wie man es an vielen Straßenbäumen sieht. So nützlich und empfehlenswert die Zwetsche auch ist, so muß man doch sagen, daß es bis jetzt im Verhältnis zu den anderen Obstsorten zu viele Zwetschenbäume gegeben hat, da sie längst nicht so rentabel sind, wie z. B. Apfelbäume. Der Redner verlas eine Liste von 12 Ortschaften, aus der man ersieht, wie allzu vorwiegend der Zwetschen- bäum in unseren Dörfern zu finden ist; da sind von etwa 7000 Obst- bäumen 1 über 6000 Zwetschenbäume. Es werden also viele fallen kön nen, um Aepfeln Platz zu machen, aber ganz hintansetzen soll man sie auch nicht, sondern ihnen recht gute Pflege angedeiben lassen, bessere als bisher. Die jungen Bäumchen, ob sie nun aus Schößlingen oder Sämlingen gezogen sind, müssen die ersten Jahre geschnitten werden, damit sie eine richtige Krone bilden. Später müssen sie nur noch ausgelichtet und dabei die Wunden gut verstrichen werden. Die Rinde muß gepflegt und die Schädlinge müssen bekämpft werden. Die Wurzelschößlinge und Sämlinge sind eher fruchtbar als veredelte Stämmchen (? Die Redaktion des Handelsg.) und die auf diese bei den veredelten wieder eher als die auf St. Julien veredelten. Da man bei Schößlingen keine Gewähr hat für die Güte der Sorte, sollte man diese einfach handhoch über der Erde okulieren. Man pflanze nie zu dicht, sorge für niedrige Kronen und bedenke immer, daß der Baum ein Lebewesen ist, das mit Liebe behandelt werden will. Anmerkung der Schriftleitung: Wir haben schon öfter darauf hingewiesen, daß es der Zwetschenbaum nicht verdient, so stark vernachlässigt zu werden, wie es meist geschieht. Man pflege und dünge die Zwetschenbäume, wie es sich gehört, pflanze vor allem nur veredelte Bäume von starkem Wuchs mit großen Früch ten in geeigneter Lage und Bodenverhältnissen, und man wird mit dem Ergebnis zufrieden sein. Für die Mus- und Marmeladebereitung ist die Zwetsche einfach unentbehrlich. Eine allzu starke Einschrän kung ihres Anbaues in den deutschen Zwetschengebieten würde be dauerlich sein und später sicher bereut werden. Gemüsebauverein Braunschweig. Am 13. April fand im Wilhelms garten unter dem Vorsitze des Landtagsabgeordneten Deumeland (Bleienrode) die 10. ordentliche Generalversammlung statt. Direktor Eber erstattete den Jahresbericht. Das letzte Geschäftsjahr war ein befriedigendes. Die Ernten waren gut, die Preise auskömmlich, zum Teil sehr gut bemessen. Die Spargelernte war sehr gut. Die Erbsen ernte versagte dagegen. Bei Bohnen kann von einer guten Mittel ernte gesprochen werden. Alle anderen Gemüsearten brachten gute Erträge. Ende 1917 betrug die Mitgliederzahl 2525 mit 5238 Anteilen und einer Haftsumme von 523 800 Mark. Dem Gemüsebauverein stan den im Vorjahre 8100 Morgen Spargel, 650 Morgen Bohnen, 350 Mor gen Erbsen und 20 Morgen anderes Gemüse zur Verfügung. Der Zu wachs beim Spargel gegen das Vorjahr betrug 200 Morgen, 1500 Morgen waren nötig zur Erledigung der Postaufträge, 1000 Morgen standen aber nur zur Verfügung. Geerntet wurden auf diesen 1000 Morgen 15 251,64 (Zentner im Werte von 799 011,79 M. Zum Verkauf gelangten 15 122,08 Zentner im Werte von 891 147 68 M. Die Jahres rechnung schließt mit einem Reingewinn von 59 034,25 M, ab. Dem Vorstande wurde Entlastung erteilt. Vom Reingewinne sollen 10 M. auf den Anteil verteilt und der Rest dem Reservefond überwiesen werden. Die Neuwahlen zum Vorstande und Aufsichtsrat ergaben folgen des Resultat: Das ausscheidende Vorstandsmitglied Eicke und die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Land’agsahgeordneter Deume land (Bleienrode), Wilhelm Flügel (Ilsenbüttel) und Wilhelm Reinbold (Weddel) wurden durch Zuruf wiedergewählt. Dann erfolgte der Bericht des Direktors Eber über die Ge schäfts- und Preislage im Jahre 1918. Die von der Reichsstelle für Obst und Gemüse erlassenen Verordnungen haben auch in diesem Jahre mit wenig Abweichungen Gültigkeit. Da den Konservenfabri ken nur ein verhältnismäßig kleiner Teil Konservendosen zur Ver fügung steht und um den dadurch bedingten überschüssigen Spargel unterzubringen,- ist in Braunschweig die Mitteldeutsche Spargelzen trale gegründet, die die Aufgabe hat, den überschüssigen Spargel aus Fabriken und von Erzeugern bei Kommunen und Großverbrauchern unterzubringen. Der Gemüsebauverein ist an diesem Unternehmen, das unter Aufsicht der Reichsstelle für Gemüse und Obst steht, be teiligt, Zum Schlüsse wurde der Versammlung noch dringend ans Herz gelegt, für eine gewissenhafte und volle Sortierung zu sorgen. ============= m Handelsnachrichten I - ' Zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland. Wir werden von dem bisherigen Hilfsausschuß für die Einfuhr bewilligung von Blumenzwiebeln aus Holland um Veröffent lichung des Nachstehenden gebeten: „Eine sehr große Anzahl von solchen Beziehern, denen im vorigen Jahre eine Einfuhrerlaubnis für Blumenzwiebeln erteilt wurde, hat dem Hilfsausschuß z. H. des Herrn Ge neralsekretär F, Johs. Beckmann, Berlin-Neukölln, Berg straße 97/98, nocht nicht die erforderliche Mitteilung von der Einzahlung des Rechnungsbetrages auf das Sperrkonto des betr. Lieferanten bei einer der vorgeschriebenen Banken, der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und der Disconto- Gesellschaft, gemacht. Wir machen darauf aufmerksam, daß. vorbehaltlich, daß eine Genehmigung für eine dies jährige Einfuhr überhaupt erfolgt, eine erneute Bewilligung nicht erteilt wird, wenn die Anzeige von der Einzahlung an den Hilfsausschuß unterlassen wird. Der Hilfsausschuß ist dem Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligungen für die ordnungsmäßige Erledigung der Zahlungsbedingungen verantwortlich. Daß direkte Zahlungen an holländische Lieferanten nicht erfolgen dürfen, ist durch die vom Reichskommissar