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68 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 17 u. 18 Erfurter Gartenbauausstellung: Schöne Neuheiten: Clema tis Ville de Lyon (Viticella-Klasse) von Goos & Koe- nemann, apartes Weinrot, dunkle Säumung der Blu menblätter. Hydrangea hortensis rosea wird Auf sehen erregen. Streptocarpus- und Saintpaulia-Hy- briden von Benary (Gartenwelt 52/1912). Obstbau: Schöner von Pontoise ist ein guter Sämling des Kaiser Alexander (Schw. Obstbauer 1/1913). Gebrüder Rochna, Frankfurt a. d. Oder, bieten gute Fanggläser an für 6,25 M. das Hundert. Auch zum Einfüllen von Marmelade. (Prakt. Ratgeber 24/1903) usw. Persönliche Hinneigung in reiferen Jahren zu einem Sonder gebiet läßt leicht dieses bevorzugen. Aber man strebe danach, sich vielseitige Kenntnisse von Jugend an zu er werben. Das Leben erfordert viel Wissen, wenn man ihm ge recht werden will, und man kann in der Jugend nie wissen, wohin man später im Leben gestellt wird. Auch goldene Sprüche gehören ins Tagebuch, wie diese: „Wer ist Lehrling? Jedermann. Wer ist Gehilfe? der etwas kann. Wer ist Meister? der etwas ersann.'' „Was er will, das kann der Mann, er muß nur wollen, was er kann.“ „Jeder, der vorwärts kommen will, muß an sich und seinen Beruf glauben, an die Vorsehung Gottes, die ihn in denselben eingeführt hat.“ „Genieße froh, was dir beschieden, entbehre gern, was du nicht hast; ein jeder Stand hat seinen Frie den, ein jeder Stand hat seine Last.“ Der Lehrling mache möglichst täglich nach getaner Ar beit seine Aufzeichnungen und schreibe mit wenigen Worten viel In sein Notizbuch oder auf lose Blätter auf. Ein wohl wollender Lehrherr wird das Geschriebene gern wöchent lich oder von Zeit zu Zeit durchsehen, auf Fehler aufmerk sam machen, das Niedergeschriebene mit dem Lehrling be sprechen und ihn dadurch zu neuer Betätigung anregen. Er wird ihm Gelegenheit geben, sich auch alle Arbeiten anzu sehen, die andere verrichtet haben, damit er lernt, den Ge samtbetrieb in seinem Ineinandergreifen zu erfassen. Erst nach dieser Durchsicht wird in einer ruhigen Stunde das Aufgeschriebene auf sauberem Papier mit deutlicher Hand schrift und guter Rechtschreibung ins eigentliche Tagebuch übertragen. Persönliche Begabung, Fleiß, Ordnungsliebe werden jedem Tagebuch noch einen besonderen Stempel auf drücken. Selbst bei strenger Befolgung der hier gegebenen wenigen Andeutungen kann die Ausführung im einzelnen sehr verschieden sein. Lehrlinge, die während der Kriegszeit ihre Lehrzeit vollbrachten, sollten bedenken, daß ihre Ausbildung in vie len Fällen bedauerlicherweise eine kriegsmäßig unvolllkom- mene war und um so eifriger an ihrer Weiterbildung arbeiten. Es wäre ein großer Gewinn, wenn in wenigen Jahren jeder Gärtnerlebrling der Anmeldung zur Prüfung ein gutge führtes Tagebuch beifügen könnte. Ans dem Wunsche der Führung eines Tagebuches sollte eine Verpflichtung gemacht werden. Kein Lehrling, der etwas gelernt hat, darf sich der Prü fung, die heute noch eine freiwillige ist, entziehen. Gärt nereibesitzer, Behörden und Herrschaften werden gebeten, in Zukunft nur geprüfte Gärtnergehilfen in ihren Betrieben ein- zustellen. ) In Zukunft werden auch nur solche Gärtnereibetriebe Lehrlinge einstellen dürfen, deren Besitzer oder Leiter eine nachweisbar gute gärtnerische Fachausbildung genossen hat. Jeder junge Mann, der Gärtner werden will, lasse den Fragebogen B für Lehrlinge kommen, den die Landwirt schaftskammer unentgeltlich abgibt. *) Dieser Wunsch des Herrn Verfassers könnte, wenn er er füllt würde, leicht zu einer ungerechten Benachteiligung der ohne ihre Schuld nicht geprüften Gärtnergehilfen führen. Die Prüfung der Gärtnerlehrlinge in der Rheinprovinz findet alljährlich im Februar (und im August) statt. Der Anmeldung, die spätestens im Januar zu erfolgen hat, sind beizufügen: 1. Eine Bescheinigung des Lehrherrn über die Dauer der Lehrzeit, 2. ein kurzer Lebenslauf des Prüflings, 3. eine vom Lehrling selbständig verfaßte Beschrei bung der Lehrgärtnerei, 4. das letzte Schulzeugnis, gegebenenfalls auch das der Fortbildungsschule, 5. möglichst ein gärtnerisches Tagebuch des Lehrlings, 6. eine Prüfungsgebühr von 15 M„ die vom Lehrherrn zu tragen ist. Ausnahmen von den unter 16 gemachten Bedingungen können von dem Gärtnerei-Ausschuß zugelassen werden. Es ist den Lehrherren und Lehrlingen naheztilegen, den „Bestimmungen über die Einführung der Prüfung der Gärtnereilehrlinge“ volle Beachtung zu schenken; sie sind durch die Landwirtscbaftskammer in Bonn für 30 Pf., ein schließlich Porto, zu beziehen. II Kleinere Mitteilungen Drohende öffentliche Bewirtschaftung der Erdbeeren! In der Nummer 110 der „Leipziger Neueste Nachrichten“ war nachstehende Notiz zu lesen: Bewirtschaftung der Erdbeerernte. Wie wir hören, beabsichtigt die Landesstelle für Gemüse und Obst, die Erdbeerernte in einer Reihe von Ortschaften in der Um gegend von Dresden zu bewirtschaften, um eine ge wisse Belieferung derjenigen größeren Städte mit Erd beeren sicherzustellen, die bisher hauptsächlich dorther Erdbeeren bezogen haben. Aehnliche Maßnahmen sol len für die Gebiete südlich und östlich von Leipzig er wogen werden. Das kann ja heiter werden! Man sollte meinen, daß die amtlichen Stellen aus den Erfahrungen, welche sie z. B. mit der Bewirtschaftung weit weniger leichtverderblicher Obst sorten, z. B. der Zwetschen, gemacht haben, gelernt hätten, daß sich eine so heikle Frucht wie die Erdbeere ganz und gar nicht zu der schwerfälligen und unpraktischen öffentlichen Bewirtschaftung eignet. Wir sehen schon im Geiste die Brühe aus den bewirtschafteten Erdbeerkörben heraus laufen. Unseres Erachtens ist die Bewirtschaftung der Erd beeren ein gründlicher Mißgriff, und die Begründung, die man dafür anführt, alles andere als stichhaltig. Denn sicher haben die Erdbeererzeuger in der Umgegend von Leipzig und Dresden ihre Waren auch in den Kriegsjahren haupt- ächlich an ihre alten Abnehmer in diesen beiden Groß- ädten selbst und an ihre sonstige alte Kundschaft in "nderen großen Städten und nicht nach Köln am Rhein, Frankfurt oder München geliefert. Wenn die Erdbeeren in den Gemüse- und Obsthandlungen im vorigen Jahre viel seltener anzutreffen waren als sonst, so lag das einmal an der Mißernte des Jahres 1917 und an der Gewohnheit eines großen Teils der Händler, die Früchte nur unter dem Laden tische zu verkaufen. Dieses Verfahren war nicht etwa die Ausnahme, sondern die Regel. Da zu befürchten ist, daß das Beispiel der Sächsischen Landesstelle im Reiche Schule machen wird, so wäre es unseres Erachtens dringend not wendig, daß sich die Erdbeerzüchter jetzt, wo es noch Zeit ist, dagegen wehren, damit nicht große Mengen der köst lichen, unersetzlichen Erstlingsfrucht rettungslos dem Ver derben anheimfallen. Wildgemüse, Spinatklee. Von amtlicher Seite wird den Tageszeitungen geschrieben: „Die Klagen über Gemüse mangel werden nun allmählich geringer werden, da uns das Frühjahr die Möglichkeit bietet, Wildgemüse zu sammeln, insbesondere den Löwenzahn, der überall wächst, einen Salat von hervorragender Güte gibt und auch, wie Spinat