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Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts 23. Mai 1894 Mittwoch bis die den weit vorgeschritten war, wie in diesem Jahre und Heuernte zur Jetztzeit ist eine Abnormität, welche in Blättern der Chronik zu verzeichnen ist. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 2S Pf. Ruf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. schaftlichen Ausstellung beabsichtigt die Staatseisenbahn- Verwaltung, je einen Sonderzug nach Berlin am 6. Juni von Hof über Reichenbach-Leip-ig, am 7. Juni von und den ihm bekannten freigebigen Laden aufzusuchen. Diese Ungehorsamkeit führt zur Lüge, und in manchen Fällen ist auch das noch nicht das Ende. Der oft wieder holte Genuß von Näschereien macht das Verlangen nach solchen nur immer stärker und zu feiner Befriedigung werden dann leicht kleine Unehrlichkeiten zu Hilfe genommen, welche die Charakterbildung schwer und nachhaltig schädigen können. Es liegt ebensosehr im Intel esse der Eltern wie der Kinder, den erwähnten Brauch abzustellen. Mögen die Geschäftsinhaber bedenken, daß die moralische Gefahr die augenblickliche Freude weit überwiegt, welche sie durch die Näscherei dem Kinde bereiten, und daß sie mit diesem Gebrauch eine nicht zu unterschätzende moralische Verant wortung auf sich laden. — Es ist vielfach die Auffassung verbreitet, daß ein Reisender, der ohne Fahrkarte im Eisenbahnzuge Platz nimmt, auch dann nur den gewöhnlichen Fahrpreis mit einem Zuschläge von einer Mark, in allen Fällen jedoch nicht mehr als den doppelten Fahrpreis für die ohne Fahrkarte zurückgelegte Strecke zu zahlen habe, wenn er dem Schaffner erst nach längerer Fahrtdauer meldet, daß er wegen Verspätung keine Fahrkarte habe lösen können. Diese Ansicht ist als irrig zu bezeichnen. Wie von zuständiger Stelle mitgetheilt wird, bleibt die Erhebung des gewöhnlichen Fahrpreises mit dem erwähnten Zuschläge von einer Mork oder mindestens des doppelten Fahrpreises für die durchfahrene Strecke lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen der Reisende dem Schaffner oder Zugführer entweder beim Einsteigen, spätestens aber beim ersten Er- scheinen, und zwar aus freiem Antriebe, davon Mittheilung macht, daß er nicht im Besitze einer Fahrkarte sei. Unter läßt der Reisende diese Meldung oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, so hat er, sofern er ohne gültige Fahrkarte im Zuge betroffen wird, nach den einschlägigen Bestimmungen der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands für die ganze von ihm zurückgelegte Strecke, und wenn die Zugangsstation nicht unzweifelhaft nachgewiesen wird, für die ganze vom Zuge zurückgelegte Strecke das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber den Betrag von sechs Mark zu entrichten. Den Reisenden kann deshalb im eigenen Interesse nur empfohlen werden, sofern sie wegen Verspätung eine Fahrkarte nicht mehr haben lösen können, dies sofort beim Einsteigen oder spätestens beim ersten Erscheinen des Schaffners oder Zugführers unauf gefordert zn melden. — Die Heuernte hat bereits begonnen. Sowohl im Triebischthale bei Meißen und in der Freiberger Gegend alS auch im Elbthale hat man schon mehrfach angefangen, das üppige, hohe Gras niederzumähen und Heu zu machen. Vielfach wird die frühzeitige Heuernte deshalb zur Nothwendig keit, weil das Gras infolge der anhaltenden Feuchtigkeit auf dem Boden zu faulen anfängt und verdirbt. Die Heu- preffe werden voraussichtlich infolge des großen Ertrages der in allen Gegenden zu erwarten ist, bedeutend zurück gehen. Die bekannten „ältesten Leute" können sich nicht erinnern, daß die Vegetation Mitte Mai schon einmal so Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. . — Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu den zum Theil bereits nächster Zeit beginnenden Uebungen heranzuziehen sind, möchten wir daran erinnern, daß, soweit sie nicht Reichs-, Staats- oder Communalbe- amte sind, die während der Uebung ihr persönliches Diensteinkommen fortbeziehen, deren Familien auf Verlangen Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln gewährt erhalten. Der Anspruch auf solche Unterstützungen muß innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Uebung, unter Verlust des Anspruches darauf, bei der Gemeindebehörde desjenigen Ortes durch den Einberufenen selbst oder die jenige Person, welcher in seiner Abwesenheit die Fürsorge für die Familie obliegt, oder endlich durch die Unterstützungs berechtigten selbst angebracht werden. Unterstützungsberechtigt sind die Ehefi.au, Kinder, Verwandte in aufsteigender Linie, welche vom Einberufenen unterhalten werden. Die Unterstützung beträgt für die Ehefrau 30 Procent, für jede sonst berechtigte Person 10 Procent des durch die Verwaltungsbehörden festgesetzten ortsüblichen Tagelvhns, doch darf der einem Haushalte zu gewährende Betrag nicht 60 Procent des Tagelohnes überschreiten. Die Un terstützung ist halbmonatlich im voraus zahlbar. Eine Rückzahlung des einmal erhobenen Betrages findet nicht statt, auch für den Fall nicht, daß der Einberufene als Ueberzähliger vom Gestellungsplatze wieder entlassen wird, noch aber wenn derselbe vor Ablauf des Halbmonats, für welchen bereits die Zahlung geleistet wurde, aus irgend welchem Grunde von der Uebung zurückkehrt. Der Ge stellungsbefehl zur Uebung gilt als Ausweis für die Unterstützungsberechtigung. Hiernächst dürfte es für die übenden Mannschaften wissenswerth sein, von der in Ge mäßheit des Reichshaushaltsetats erlassenen neuen Bestim mung Kenntniß zu haben, wonach Stiefelprämien in Höhe von 3 Mark an solche Mannschaften gewährt werden, welche zu den Friedensübungen der Infanterie, Jäger und Schützen eingezogen sind, und dazu eigene brauchbare Fußbekleidung mitbringen. Diese Stiefelprämie wird für ein und dasselbe Paar Stiefel wiederholt gewährt, falls dasselbe bei wiederholten Uebungen seines Eigenthümers den Anforderungen voll entspricht. Diese Einrichtung ist auch für den Fall der Einziehung bei einer Mobilmachung wirksam. Letzteren Falles, wie auch bei den Uebungen während der Friedenszeit, wird es außer der zu empfan genden Geldprämie noch den großen praktischen Nutzen haben, die ungewohnten Marschleistungen in bereits ange tragenen, passenden Stiefeln viel leichter überwinlen zu können, wie in nagelneu« r, dem Fuße sich noch nicht voll kommen angeschmiegt habender Fußbekleidung. Es liegt mithin im Interesse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, schon im Frieden mit geeigneten eigenen Marschstiefeln versehen zu sein, die sich bei den Uebungen bewährt haben. — Die in verschiedenen kaufmännischen Geschäften übliche Gepflogenheit, die den Laden besuchenden Kinder mit Näschereien zu beschenken, ist nicht so ganz unbedenklich, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Wohl die meisten Kinder sind Freunde von Süßigkeiten und es liegt daher auf der Hand, daß die kleinen Gehilfen der Hausfrau die Läden aufsuchen, welche ihrer kindlichen Neigung entgegen kommen. Daran wäre an und für sich nichts Schlimmes; aber das Kind wird, wenn es sein Auftraggeber nach einem Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. An sofortige Abführung der auf den 1. Termin 1894 fällig gewesenen Staats- und Kommunalabgaben Irrfernte' sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsstellerr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. L>is spätestens Dienstag, den 29. Mai 1894 wird hiermit erinnert. Pulsnitz, am 21. Mai 1894. Zu UuksniH — Zur Erleichterung des Besuches der vom 6. mit 11. Juni d. I. in Berlin stattfindenden landwirth Zur landwirthschaftliche» Conferenz in Preusien. Die Conferenz, welche auf Veranlassung der preußischen Regierung für den 28. Mai nach Berlin einberufen wor den ist, um die Maßregeln zu berathen, welche zur Er haltung und Kräftigung des ländlichen Grundbesitzes und der einheimischen Landwirthschait geeignet sind, darf gegen wärtig als das wichtigste Ereigniß nicht nur der preußischen sondern der gesammten inneren deutschen Politik angesehen werden, denn damit ist nun von der Regieiung des größten deutschen Bundesstaates anerkannt worden, daß die Noth lage oder Krisis, in welcher sich die Landwirthschaft befindet, zu entsprechenden Reformen drängt. Die weitere Folge der durch die Conferenz in eine neue Bahn zu lenkenden landwirthschaftlichen Bewegung wird ferner höchst wahr scheinlich diejenige sein, daß sich die Gesetzgebung in Preußen und wahrscheinlich auch in den übrigen Bundesstaaten mit der Bekämpfung landwirthschastlicher Calamitäten beschäftigen wird, denn einen anderen Zweck als Unter suchungen über die Krisis der Landwirthschaft anzustellen und gesetzgeberische Akte voi zubereiten, kann die Conferenz ja gar nicht haben, und gelangt man dabei in Preußen zu gewissen Beschlüssen, so muß dies in Hinblick auf die solidarischen Interessen der deutschen Landwirthschaft in ähnlicher Weise später auch in den übrigen Bundesstaaten geschehen. Der aus 33 Mitgliedern bestehenden und wahr scheinlich unter dem Vorsitze des preußischen Landwirth- schaftsministers von Heyden tagenden Conferenz ist im Großen und Ganzen aber auch eine sehr schwierige Auf gabe gestellt, denn das vom Minister von Heyden für die Conferenz aufgestellte Arbcitsprogramm umfaßt erstens alle Ursachen, welche ein Sinken der Landwirthschaft her beigeführt haben, und schlägt zweitens Maßregeln zur Hebung der landwirthschaftlichen Erwerbszweige vor. In ersterer Hinsicht sind zunehmende Verschuldung des Grund besitzes, steigendes Angebot von verkäuflichen Gütern, Mangel an Zuwachs der ländlichen Bevölkerung, Rückgang der Preise der Rohprodukte, Concurrenz des Auslandes, Mangel an Arbeitern zur Berathung erwähnt. Auch wird vom Minister von Heyden die Frage aufgeworfen, ob in den letzten Jahren in Bezug auf Verkehrswesen, Steuern und Unterstützüngswohnsitz die Gesetzgebung mehr zu Gunsten der Industrie und des Handels gearbeitet und daS landwirthschaftliche Interesse hintenangesetzt habe. Als Hauptartikel zur Bekämpfung der landwirthschaft lichen Krisis empfiehlt der Minister die Hebung der Rein erträge der Landwirthschaft, und zur Erreichung dieses Zieles legt er das Hauptgewicht auf die Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen der Verschuldung der Landgüter. Dabei sind wieder als Ursachen angeführt: die übermächtige Belastung des Besitzers durch Erbantheile und die meist für die Landwirthschaft nicht günstigen Creditverhältnisse. Die Erbregulirung nach dem Wirthschaftswerthe der Güter zu beeinflussen und -en Real- und Personalkredit der Landwirthe zu heben, erscheint daher eine der zunächst liegenden Aufgaben zur Hebung der Landwirthschaft. In Bezug auf die Zusammensetzung der Conferenz erwähnen wir, daß dieselbe aus hervorragenden Vertretern der Landwirthschaft, des pienßischen Landtages und deut schen Reichstages, sowie aus berühmten Nationalökonomen, Finänzmännern und Juristen besteht, daß aber leider Vertreter des kleineren Grundbesitzers (Bauern) in der Conferenz ganz fehlen. für Pulsnitz, ' " Königsbrück, Nudeberg, Uodrbnrg, Moritzburg imb Nmgrgmd -m- und s-d°n GßchsuAdvierzigftw Jahrgang Geschäfte schickt, in dem der erwähnte Brauch sich nicht findet, sich leicht von dem Wunsche nach Näschereien ver- vv» uv» «... ,. v,»— leiten lassen, der empfangene Ordre entgegen zu handeln! Chemnitz über Röderau und am 8. Juni von Dresden«