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17. MSrz 1894 Sonnabend hlt Süd eingedenk des hoben Vaterlands, Das eurer Wallfahrt Ziel; Verscherzet nicht Len ewgen Ehrenkranz Um Tand und Kinderspiel; Der Krone, die am Ziele blinket, Der Palme, die dem Sieger winket, Seid eingedenk! Seid eingedenk, wenn die Versuchung naht Und Welt und Sünde lockt, Wenn ungewiß auf blumenreichem Pfad Der Fuß des Pilgers stockt; Dann denkt, was ihr so fest gelobet, Dann sorgt, daß ihr die Treu erprobet, Seid eingedenk! Seid eingedenk! wenn in des Lebens Noth Die Freudensonne bleicht; Wenn über Wangen, heute fn'ch und roth, Des Kummers Zähre schleicht, Dann denkt: ob all dem Weltgetümmel Wohnt mir ein treuer Freund im Himmel; Seid eingedenk! Seid eingedenk, wie euch der gute Hirt So treu bei Namen rief, Das keins Hinfort, aus seiner Hut verirrt, Zur Wüste sich verlief; Er hat die Schäflein all gezählet, O daß dereinst nicht Eines fehlet; Seid eingedenk! Seid eingedenk! — nicht weit mehr gehn wir mit, Die euch hierher gebracht: Bald schläft das Aug, das euren Kindertritt So liebreich hat bewacht; Denkt an des treuen Vaters Lehren, Denkt an der frommen Mutter Zähren, Seid eingedenk! 0> - Seid eingedenk! — o theure Kinderschaar, Vergiß die Stunde nicht, Wo du gekniet am festlichen Altar Im Heilgen Morgenlicht, Wo fromm geneigt mit glühnden Wangen, Den Segen du aufs Haupt empfangen; Seid eingedenk! Seid eingedenk! ein gut Bekenntniß klang AuS eurem Kindermund; Gott hatS gehört; o stehet lebenslang Auf diesem Felsengrund; Was ihr in göttlichschönen Stunden So laut bezeugt, so tief empfunden, Seid eingedenk! Seid eingedenk! — o großes Hirtenherz, Du hast sie dir erkauft; Du blutetest um sie im Todesschmerz, Auf dich sind sie getauft; Wir lassen sie in deinen Händen, Du wollst das gute Werk vollenden: Seid eingedenk! Dresden, den 12. März 1894. Kriegs-Mini st erium von der Planitz. Bedingungen bei Uebernahme von Zuchtstuten aus dem Königlichen Remontedepot zurKalkreuth zur Verwendung für den Zuchtzweck. 1) Für die aus dem Remontedepot zu Zuchtzweck zu entnehmenden Remonten sind außer dem Kausgelde die Ankaufsunkosten, sowie die Transport- und Futterkasten zu vergüten. 2) Die übernommenen Stuten sind sechs Jahre hindurch alljährlich der Nemonte < Ankaufs - Kommission bei Gelegenheit ivrcr Anwesenheit aus dem nächstgelegenen Remontemarkte oder dem Remontedepot Kalkreuth und zwar mit den von diesen Stuten im letzten Jahre geborenen Füllen vorzustellen. Ist die Stute güst oder das Füllen verendet, so ist der Dcckschein vom Jahre vorher mitzubringen. Auch ist seitens der Käufer zu gestatten, daß der Landstallmeister gelegentlich der Revision der Deckstationen oder bei den Stuten - Consignationen die übernommenen Zuchtstuten be sichtigen darf. 3) Ein Wiederverkauf der Stute darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Militär-Oekonomie-Abtheilung im Kriegsministerium stattfinden. 4) Der Käufer der Stute verpflichtet sich, dieselbe alljährlich decken zu lassen und zwar mit edlen Halbbluthengsten aus dem Königlichen Landstallamt. Privathengste dürfen nur verwendet werden, wenn die Militär-Oekonomie-Abtheilung oder der Landstallmeister solche Beschäler für geeignet befunden haben. S) Der Käufer verpflichtet sich teurer, die übernommene Stute so zu halten und zu ernähren, daß dieselbe eine Reihe von Jahren als Mutterstute geeignet bleibt, und wird hierzu die besondere Bedingung gestellt, daß die Stuten mit ihren Nachkommen rationell ernährt und behandelt, dm Sommer über möglichst in Roßgärten und auf Weiden gehalten werden. 6) Die von diesen Stuten geborenen Füllen sind, sofern sie nicht vom Besitzer zur Zucht weiter verwendet werden, im Alter von 3 Jahren der Remonte» Ankaufs - Commission zum Kauf anzubieten. 7) Beim Eintritt des Todes oder der Unbrauchbarkeit einer Stute, sowie von den Ergebnissen der Füllenzucht ist der Remonte-Ankauf?-Commission bei der unter 2) gedachten Vorstellung Anzeige zu machen. Das Königliche Ministerium des Innern hat beschloßen, den, Gesuche des Ausschusses der für den 14. bis mit 28. Juni dieses Jahres zu Kamenz beabsichtigten Gewerbe- und Jndustrie»Ausstellung um Erlaubniß zu einer Verloosung von in der letzteren ausgestellten Gegenständen unter der Bedingung stattzugeben, daß der öffentliche Vertrieb der Loose aus den Bezirk der Amtshauptmauuschaft Kamenz zu beschränken ist und daß die Nummern der gezogenen Gewinne alsbald nach der Loosziehung in der Kamenzer Wochenschrift zu veröffentlichen sind. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 9. März 1894. Von Erdmannsdorff. Bekanntmachung. Das Kriegs-Ministerium ist im Interesse der Hebung der Landespferdezucht bereit, aus dem im Remontedepot zu Kalkreuth vorhandenen Bestände an Remontepferden mehrere zu Zuchtzwecken geeignete Stuten an inländische Pferdezüchter unter den untenstehenden Bedingungen käuflich abzugeben. Interessenten haben sich mit der A dministration des genann ten Depots in Verbindung zu setzen. Rtr. Die stille Woche Getriebe der Welt will nimmer verstummen, und die Aber wie den kleinen Hoffen würdet ihr stark sein! alle wollen reden, keiner will hören. Es ist vor Jahr. 1. 2.. 3, 4. 5. 6. ches ern !Nt- hiff en. äS- Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Wirthschaftsbesitzers Karl Gottlob Kästner in Höckendorf sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen, nachverzeichneten Grundstücke: die Häuslernahrung Nr. 34 des Brandkatasters für Höckendorf, Nr. 17, 553 des Flurbuchs, Fol. 30 des Grundbuchs für diesen Ort, Feld und Wiese, Fol. 127 des Grundbuchs für Höckendorf, Nr. 245 L, 249, 253 6 des Flurbuchs für diesen Ort, Kiefernhochwald, Fol. 177 desselben Grundbuchs, Parzelle 751 a desselben Flurbuchs, Feld, Fol. 235 ebendesselben Grundbuchs, Parzelle 280 Ir des Flurbuchs für Höckendorf, Wiese, Fol. 34 desjenigen für die Laußnitz-Höckendorfer Wiesen, Parzelle 791 des Flurbuchs für Höckendorf, Wiese, Fol. 151 des Grundbuchs für die Parzellen des zerschlagenen Kammerguts Laußnitz Nr. 865 des Flurbuchs für Höckendorf und 7., Kiefernhochwald, Fol. 205 des Grundbuchs für Großnaundorf, Parzelle 168 a des Flurbuchs für diesen Ort, zusammen 6 Hektar 8,8 Ar-l1 Acker groß, mit 70,73 Steuereinheiten belegt, ortsgerichtlich auf 12 550 Mark gewürdert, am 2S. März 1894, Vormittags V-10 Uhr im Nachlaßgrundstück zu Höckendorf freiwilliger Weise an den Meistbietenden versteigert werden. Das Inventar, Vieh u. s. w. kommt denselben Tag, nach der Grundstücksverstelgc- rung durch die Ortsgerichte zur Auktion. Die Versteigerungsbedingungen hängen am Gerichtsbrett und im Gasthof zu Höckendorf öffentlich aus. Königsbrück, den 5. März 1894. Das Königliche Amtsgericht. — Gaudich, A.-R. tausenden auch schon so gewesen. Der große Prophet des Schulkindern das Stillesitzen und Stiüesein oft so Alten Testaments, der auch der Evangelist des Alten schwer in der Schule ist, so wird's uns großen Leuten Ein Philosoph der Neuzeit hat einmal gesagt: „Die Bundes genannt wird, ruft seinem Volke zu: „Wenn ihr in der Schule deS Lebens oft auch ^cht schwer: — es Menschen kommen mir so unaussprechlich zerstreut vor; stille bliebet, so würde euch geholfen; durch Stillesein und ist ja so unruhig ringS um uns her; das Geräusch uno Amts Blatt -es Königk Amtsgerichts und des Stadtrathes Mbc nnrmentS - PreiS: , «ierteljährl. 1M. 2b Pf. ! Ans Wunsch unentgeltliche Zusendung. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. 1» Uutsnitz lgchenstH ^für Pulsnitz, '"'M- Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Inserat« sind bis Dienstag u. Freitag Vorm. 9 Uhr aufz igcben Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P adst in KönigSbrück, in den An- noncen-BureauS von Haasin- steinL Vogler «.„Jnvalidkn- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. j d «» Beiblätter: 1. Illnstr. Sonntags- lblatt lwöchentlich), A Dine landrvirth- lschaftNche Weirage (monatlich). D-"iKßchsundvieuzigstru Jahrgang