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Nr. 11 u. 12 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 45 seiner Waren zur Schau stellen will, um seine Lieferungs fähigkeit zu zeigen. Aber so verständlich auch dieser Wunsch ist, so darf darunter dennoch die Wirkung des > Ganzen nicht leiden. Leider sind freilich nicht selten der Platzmangel und schlechte Beleuchtung im Innern des Ladens der Grund zur Ueberfüllung der Schaufenster. Der Ge schäftsinhaber weiß einfach nicht, wo er die Ware im Laden- innern unterbringen soll. Das führt uns zu einem Uebel stand, dessen Abänderung freilich nur dann in der Macht des Ladengeschäftsinhabers liegt, wenn dieser gleichzeitig auch der Besitzer des betreffenden Hauses ist. Aber selbst dann ist die Verbesserung oft genug nicht möglich. Ich meine die schlechte Eignung der Läden für die Anforde rungen des Blumengeschäfts. Der Idealzustand wäre, wenn die Läden diesen Anforderungen entsprechend schon bei , der Erbauung des Hauses eingerichtet würden. Dann würde i der mißliche Zustand der Ueberfüllung der Schaufenster wahrscheinlich weniger häufig zu beobachten sein. Auf einen Ausweg sei es mir gestattet hinzuweisen, der freilich i nur dann gangbar ist, wenn neben den Laden ein geeignetes Zimmer an der Straßenfront liegt. In diesem Falle könnte man die Wand zwischen dem zu kleinen Laden und diesem Zimmer herausnehmen oder durch eiserne oder steinerne ISäulen ersetzen und das auf diese Weise mit dem Laden verbundene Zimmer nach entsprechender Ausgestaltung eben falls zur Ausstellung von Waren benutzen. Es ist natürlich vorher zu erwägen, ob das Geschäft diese Mehrbelastung mit Miete verträgt. X. Y. Z. Mohn als Zwischenkultur von Mohrrüben. Als Zwischenfrucht von späten Möhren hat sich bei mir die Mohnpflanze bewährt. Man rechnet auf 100 qm 5 Gramm Saatgut, welches man vor der Aussaat mit dem Mohrrüben- Samen gut vermischt. Bisweilen ergibt auch diese geringe Menge von Mohnsaat noch zu viele Pflanzen. Die zu dicht aufgehenden müssen dann beim Behacken des Feldes beseitigt werden. Mohn erzielt bei Reinsaat auf 100 qm 18 bis 20 Pfund Samen und ungefähr 3/4 Zentner Stroh. Bei der oben ür die Zwischenkultur angegebenen Menge von Mohnsaat erntete ich von 100 qm 2100 Gramm Mohnsamen. Das ist a nicht gerade eine überwältigende Menge. Wenn man aber bedenkt, daß dieser Nebenertrag ohne jede merkbare Beeinträchtigung der Hauptfrucht erzielt wurde, so ist er mmerhin mitzunehmen. X. Y. Z. Rechtspflege 0 Muß ein vor dem Kriege abgeschlossener, während ler Kriegsjahre unerfüllt gebliebener Vertrag über den eubau eines Gewächshauses nachträglich noch erfüllt verden? (Beantwortung einer Anfrage.) Ein Leser des Handelsgärtners" richtete nachfolgende Anfrage an uns: Als Bezieher Ihrer Zeitschrift bitte ich Sie höflichst im Beantwortung folgender Frage: Ich habe im Frühjahr 914 den Bau eines Gewächshauses mit Heizung an eine rewächshausbaufirma vergeben. Der Vertrag wurde regel- echt abgeschlossen und das Gewächshaus sollte bis Ende eptember 1914 fertiggestellt sein. Es kam aber der Krieg, ch selbst und auch der Fabrikant wurden eingezogen ind so wurde die Arbeit zurückgestellt. Der Fabrikant hat is heute noch nichts wieder von sich hören lassen. Meine Frage geht .nun dahin: „Hat der Vertrag noch Gültigkeit, ann ich den Lieferanten zwingen, die Arbeit auszuführen, der wie verhält sich die Sache?“ Indem ich Sie um Auf- lahme obiger Frage in Ihrer Zeitung bitte, zeichne ich F. G., Handelsgärtner in St. G. Antwort: Die herrschende Ansicht der Gerichte geht lahin, daß ein Vertrag, der vor dem Kriege, Frühjahr 19 i 4, geschlossen wurde, nicht mehr erfüllt zu werden braucht, venn während der ganzen langen Dauer des Krieges die Vertragschließenden auf denselben nicht mehr zurückge- ;ommen sind und dadurch zu erkennen gegeben haben, daß ihnen an der Aufrechterhaltung des Vertrages nichts gelegen ist. Es kommt ferner gerade beim Bau eines Gewächs hauses hinzu, daß der Vertrag ja gar nicht mehr derselbe sein kann wie vordem, da die Beschaffung des Materials mit weit höheren Unkosten verbunden, die die alten Verein barungen außer Kraft setzen. Das ist auch vom Reichs gericht in mehreren Fällen ausdrücklich anerkannt worden. Sie müßten also mit dem Fabrikanten neue Vereinbarungen treffen. P. ' i -vo i 0 vereine und Versammlungen - ff Vom Reichsverband für den deutschen Gartenbau. — Ein Leser des „Handelsgärtners" schreibt uns: Vom Reichsverband für den deutschen Gartenbau war in den letzten Monaten in den Fachzeitungen allerlei zu lesen. Der Streit dreht sich um drei Fragen: 1. Brauchen wir einen Reichsverband? 2. Welches sollen seine Aufgaben sein: 3. Was tut dem Reichsverband not? Die Notwendigkeit eines Reichsverbandes ; kann einem Zweifel gar nicht unterliegen. Er ist für den Gesamtberuf so notwendig wie das täg liche Brot. Er ist heute noch viel notwendiger als früher. Jetzt in den Tagen der folgenschwersten politischen und wirtschaft lichen Neuerungen bedarf ein Beruf wie der unserige, der aus so vielen in ihrem Wesen verschiedenartigen Gruppen besteht, unbedingt eines star ken verknüpfenden Bandes, einer Vertretung gegenüber, den Gewalten des werdenden neuen Staates. Ein Ausschuß, der lediglich die wirtschaft lichen Interessen des Berufes vertritt, genügt hier nicht. Es ist zu be fürchten, daß aus Gründen, die zwar nicht stichhaltig sind, aber dennoch sehr wirksam sein werden, ein nur die wirtschaftlichen Interessen vertre tender Ausschuß bei der jetzigen Regierung wenig Gehör finden wird, und noch viel vreniger bei einer etwa noch mehr nach links gerichteten. Was das für Gründe sind, ist sehr naheliegend. Es herrscht in den brei ten Schichten des Volkes, deren Kraft und Stimme die neue Regierungs gewalt ihr Dasein verdankt, eine aus den Nöten des Krieges heraus ent standene starke Abneigung gegen diejenigen Volksgenossen, welche durch Anbau des Bodens ihren Lebensunterhalt erwerben, in erster Linie gegen die Landwirtschaft. -Jian beschuldigt diese der Ausbeutung der Notlage des Volkes durch Wucher mit deu Bodenerzeugnissen. Man geht so weit, das ganze Elend unserer Zeit, soweit es in den Ernährungsverhältnissen in Erscheinung tritt, einseitig dieser angeblichen Bewucherung zuzu schreiben. Es soll hier nicht untersucht werden, inwieweit diese Vor würfe berechtigt sind. Keinesfalls sind sie berechtigt gegen den Garten bau. dessen Existenzbedingungen und Geschäftsunkosten durch den Krieg und seine Folgeerscheinungen um ein Vielfaches mehr erschwert worden sind, als die Existenzbedingungen der Landwirtschaft. Aber es muß leider damit gerechnet werden, daß diese Ueberlegung bei den maßgeblichen Persönlichkeiten der Regierung wenig Boden finden wird, wenn sie ihr von einer Organisation vorgetragen wird, die aus schließlich nur nm dieser wirtschaftlichen Interessen willen ins Leben trat und deren alleinige Aufgabe es ist, diese möglichst wirksam zu verfechten. Wenn dagegen ein. Verband, der nicht nur die wirtschaftlichen In teressen des Berufes vertritt, sondern alle Gruppen des Gartenbaus um faßt (auch diejenigen mit abweichenden Sonderinteressen ebenfalls wirt schaftlicher Art), als Unterhändler mit der Staatsgewalt auf den Plan tritt, falls es einmal, vielleicht schon in kurzer Frist, gilt, grundlegende Lebensbedingungen des Gesamtberufes zu verteidigen, dann hat, nach Ansicht des Verfassers dieser Zeilen ein derartiger größerer Verband mehr Aussicht, gehört zu werden und mit seinen Argumenten durchzu- dringen, als ein kleinerer, ausschließlich zur Vertretung wirtschaftlicher Interessen begründeter Verband. Besonders wirkungsvoll wird es sein, wenn nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer diesem größeren Verband angehören, wenn ■ er also auch in letzterer Namen spricht. Denn man vergesse nicht, daß sich bezüglich der Geltung und Gewichtigkeit der Stimmen seit dem 9. November 1918 immerhin im Gebiete des ehemaligen deutschen Kaiserreiches einiges geändert hat! Hierzu,ein konkretes Beispiel! Nehmen wir etwa die Frage der Zölle auf Blumen ausländischen Ursprungs. Wenn hier der Gesamtreichsver band für den deutschen Gartenbau sich für einen Schutzzoll ins Zeug legt, wenn er insbesondere darauf hinweist, daß dieser Schutzzoll auch im Interesse der ihm angeschlossenen Organisationen der Arbeitnehmer liegt, deren Mitglieder durch den Betrieb der heimischen Blumentreiberei, die in größerem Maßstab durch den Schutzzoll überhaupt erst ermöglicht wird, vor Entlassung und Arbeitslosigkeit während des Winters bewahrt bleiben, dann wird das voraussichtlich auf die Volksvertretung und eine Volksregierung einen viel stärkeren Eindruck machen, als wenn allein der wirtschaftliche Ausschuß des Reichsverbandes für den deutschen Garten bau diese Angelegenheit in die Hand nimmt. Denn bei letzterem wird man immer geneigt sein anzunehmen, daß er nur seinen eigenen Vorteil im Auge hat, nämlich den Vorteil der Arbeitgeber, und diesen letzteren wird man wohl weit weniger beachtlich finden als denjenigen der Ar beitnehmer. Oder, mit anderen Worten ausgedrückt, man wird einen Wunsch der Arbeitgeber (Betriebsunternehmer) eher erfüllen oder wenig stens als berechtigt anerkennen, wenn auch die Arbeitnehmer für densel ben Wunsch eintreten.