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Nr. 11 u. 12 Freitag, den 14. März 1919. XXI. Jahrgang. er Handelsgärtner Handelszeitung für den deutschen Gartenbau las Abonnement gilt fortlaufend und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. Begründet von Otto Thalacker.— Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Comeniusstr. 17. Das Abonnement gilt Maulend und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aulgehoben werden. Abonnementspreis ei direktem Bezug vom Verlag: ir Deutschland, Oesterreich nd Luxemburg M. 6.—, für das usland M. 1”.—, durch die Post der den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Inserate 30 Pfennig für die fünf- gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Teuerungszuschlag 25^ A ns unabänderlichen, durch die Nachwirkung des General- Streiks bedingten technischen Gründen erscheint leider auch diese Nummer mit Verspätung. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Ansichtspostkarten als gärtnerisches Werbemittel. — Auszug aus den Arbeitsver einbarungen in Breslau und in Frankfurt a. O.— Praxis und Wissenschaft: Nützlichkeit des Besenginsters, Sarothamnus scoparius. — Auffällige K euzungsergebnisse. — Ein neuer Gesichtspunkt für die Bewertung des Humusgehaits des Bodens für die Pflanzen ernährung. — Apfelsorten für den Anbau in mittleren Höhenlagen. — Die Keimpiozente einiger Nadelholzsämereien. — Zu voll gepfropfte Schaufenster. — Mohn als Zwischen- kultur von Mohrrüben. — Rechtspflege. — Vereine und Versammlungen. — Fachunter richtswesen. — Fragekasten der Abonnenten. — Handelsnachrichten. — Personalien. — Bücherschau. Ansichtspostkarten als gärtnerisches Werbemittel. Die Ansichtspostkarte wird heute in den Dienst aller möglichen und unmöglichen Bestrebungen und Ziele ge stellt, warum nicht auch in den Dienst der gärtnerischen Werbung? Ich denke dabei in der Hauptsache an Neuheiten von Blumenschmuckpflanzen aller Art. In erster Linie würden die Rosen in Betracht kommen. Aber auch für neue Stauden, schönblühende Gehölzneuheiteu, wertvolle Sommerblumen- neuzüchtunzen würde der Gedanke meiner Ueberzeugung nach verwertbar sein, und bei dem großen Interesse, welches heute dem Obst- und Gemüsebau von vielen Seiten ent- gegengebracht wird, auch für die neuen und wenig ver breiteten Obst- und Gemüsesorten. Der Vertrieb der Karten könnte sowohl durch die Samenhandlungen und Gärtnereibetriebe, ebenso aber auch durch den Papierwarenhandel geschehen. Ich bin überzeugt, daß sie in allen diesen Geschäften Käufer genug finden würden, vorausgesetzt natürlich, daß sie in künstlerisch einwandfreier Weise ausgeführt sind. Das ist bei dem heutigen Stand derVervielt'ältigungstechnik aber keine schwere Aufgabe. Auch die Kostenfrage ist keineswegs ein Hindernis. Gibt man doch für eine gute Ansichtskarte im Kleinhandel heute willig 15 Pfennig aus. Dabei bleibt dem Kleinhandel ein recht erklecklicher Gewinn. Es gibt ja allerdings schon jetzt Ansichtskarten mit farbigen Abbildungen von Blumen und Frü’chten. Bei diesen spielt aber die geschäftliche Propaganda keine Rolle. Vielmehr handelt es sich bei diesen nur um die Bildwirkung. Deshalb fehlen auf diesen Karten alle Aufschriften und Hinweise sowohl, auf den Züchter, als auf die Bezugsquellen, die Kulturan sprüche usw. Diese sind natürlich auf den von mir vor geschlagenen Werbepostkarten von gleicher Bedeutung wie die Abbildung selbst. Einmal weil die Förderung der Ver breitung der abgebildeten Sorten ja der Hauptzweck dieser Postkarten sein soll, dann aber auch, weil sicher ein nicht unbeträchlicher Teil der Herstellungskosten der Karten aus dem Ertrage der Bezahlung für den Aufdruck von Firmen, nebst die abgebildete Pflanze führen, bestritten werden könnte. Mittels dieser Einnahmen wäre es also möglich, den Verkaufspreis der Karten billiger zu stellen und auf diese Weise wieder den Wert derselben als Werbungsmittel zu erhöhen. Denn es ist doch einleuchtend, daß eine gute Karte, welche nebenbei auch noch den Vorzug der Billigkeit hat, mehr beachtet und gekauft wird, als eine teure. Nach meiner Ansicht kommt also die gärtnerische Ansichtspostkarte sowohl in Betracht für den Pflanzenzüchter, als auch für den Pflanzen- und Samenhändler. Wenn weiter oben besonders auf den Wert hingewiesen wurde, welche diese Art Postkarten für die rasche Verbreitung von Neu heiten erlangen kann, so soll damit doch keineswegs gesagt sein, daß sie ausschließlich diesem Zweck dienen sollen. Vielmehr könnten sie in gleicher Weise und zu gleichem Zwecke auch mit Abbildungen älterer Sorten versehen werden, die der Verbreitung wert sind. Die Aussicht auf lohnende geschäftliche Ausnutzung meiner Anregung würde auf diese Weise noch günstiger werden als bei ausschließ licher Beschränkung auf Neuheiten. Durch diese vielseitigere Ausgestaltung würden die Postkarten auch einen gewissen Wert als gärtnerisches Unterrichtsmittel erhalten. Viele Gartenliebhaber, aber auch Lehrlinge und Gehilfen würden sich vielleicht Sammlungen solcher Karten anlegen, wodurch natürlich wiederum der Umsatz wesentlich erhöht werden würde. Jedenfalls ist der Verfasser dieser Notiz der Meinung, daß sich durch eine geschickte Ausnutzung der gärtnerischen Werbepostkafte sowohl ein gutes Geschäft machen ließe, als auch durch sie das Interresse am Gartenbau bei den breiten Schichten der Bevölkerung gehoben werden würde. Wer wagt es, den Gedanken in die Tat umzusetzen? Der Leitgedanke muß auch hier das Wort Vanderbills sein: „Wie kann die Welt wissen, was du Gutes zu bieten hast, wenn du es nicht bekannt machst?“ Auszug aus den Arbeitsvereinbarungen zwischen der Gruppe Breslau des Verbandes Deutscher Gartenb aubetriebe und dem Bunde schlesischer . Baumschulbesitzer einerseits und dem Verband der Gärtner und Gärtnerei arbeiter, Bezirk Breslau, anderseits. Die Vereinbarungen gelten für die Zeit des Ueberganges aus der Kriegs- in die Friedenswirtschaft, unter Festlegung einer vierwöchigen gegenseitigen Kündigungsfrist. I. Topfpflanzen-, Schnittblumen-undGemüse- gärtnereien. 1. Arbeitszeit. Die normale Arbeitszeit soll in der Zeit vom 16. November bis 15. Februar acht und vom 16. Februar bis 15. November zehn Stunden betragen. Ueberstunden sind mit einem Zuschlag von 20 vH zu entlohnen. Der regel mäßige Heizdienst und naturnotwendige Sonn- und Feier tagsdienst ist zu dem Normalstundensatz zu vergüten. 2. Arbeitslohn. Vollgehilfen erhalten 90 Pf. die Stunde, Junggehilfen 75 Pf., Arbeiter über 18 Jahre alt 75 Pf., von 16 bis 18 Jahren 55 Pf., von 14 bis 16 Jahren 95 Pf., Ar beiterinnen 40 Pf.