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Nr. 9 u. 10 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 39 wachsen. Neue Wurzelschößlinge unterdrücken Sie rechtzeitig. Kurz vor der Veredlung werden für jede Stämmchenreihe in 3 Meter Abstand Pfähle eingeschlagen, so daß sie etwa 1 Meter aus dem Boden ragen. Auf die Pfahlköpfe werden entweder Bohnenstangen genagelt, oder es wird ein verzinkter Draht gezogen. Daran werden die Stämmchen mit acht förmig gelegtem Band angeheftet. Als Edelreiser dienen im laufenden Sommer entstandene, 4 bis 5 Augen lange Holzzweigstücke der Johannis- und Stachelbeersorten mit oder ohne Endaugen. Die Blätter'werden bis auf 1 Zentimeter lange Stielstümpfe abgeschnitten. Die Reiser müssen ordentlich ausgereift, dürfen also nicht mehr krautartig weich sein. Man kann ins ein- oder zweijährige Holz veredeln. Ich habe gefunden, daß Veredlungen ins zweijährige Holz leichter ausführbar sind, weil dieses weniger markig ist, also einen stärkeren Holzteil hat als einjähriges. Bei nicht zu starken Unterlagen und beim Vorhandensein genügend starker Edelreiser ist die Kopulation die einfachste Veredlungsart. Lassen sich für die starken Unterlagen keine passenden Kopulierreiser auftreiben, so wird das Triangulieren oder das seitliche Einspitzen angewendet. Be sonders letzteres hat guten Erfolg. Das Stämmchen bleibt in diesem Falle unverkürzt. Man schneidet an einer glatten Stelle in 1,20 bis 1,40 Meter Höhe von oben her eine Zunge von etwa 3 Zentimeter Länge ein. Dabei ist zu beachten, daß der Schnitt nicht zu tief eindringt, damit das Stämm chen nicht vom Winde abgebrochen wird Die Zunge darf also nur dünn sein. Die Edelreiser werden an ihrem unteren Ende zweiseitig mit je einem der Länge der Zunge entsprechenden Schnitt spitz keilförmig an geschnitten. Sie werden hinter die Zunge eingeschoben, daß die Schnitt flächen von Reis, Zunge und Stämmchen gut aufeinander passen, also wenigstens auf einer Seite Rinde auf Rinde liegt. Dann wird gut mit Bast verbunden und die Veredlungsstelle, sowie die obere Schnittflächa des Edelreises mit Baumwachs verstrichen. Den Herbst und Winter über ist nun an den Stämmchen weiter nichts vorxunehmen. Im März werden sie dann ungefähr 10 Zentimeter über der Veredlungsstelle geköpft, und der hierdurch entstehende Zapfen blind ge schnitten. Aus dem Stämmchen neu entstehende Austriebe werden durch Abkneifen kurz gehalten. Im Juli werden die Stämmchen aufgeputzt und der Zapfen abgeschnitten. Bis dahin dient er zum Anheften dea jungen Krone, um deren Ausbrechen durch den Wind zu verhüten. — Ich hoffe, daß diese Angaben Ihnen genügen werden. Ein gewöhnliches Mistbeet können Sie in der Weise, wie Sie es in Ihrer Anfrage andeuten, nicht zum Veredeln der Ribesruten gebrauchen. Zur Winterveredlung unter Glas ist unbedingt ein Gewächshaus notwendig. K. M. F achunterrichtswesen “==- Eine gründliche Ausbildung im Berufe ist für jeden Handel und Gewerbe treibenden Geschäftsmann die Grundbedingung für sein Bestehen. Der Besuch der Fortbildungsschule sorgt dafür, daß die Schnlkenntnisse nicht verloren gehen, und zeigt dem Lehrling, wie er die Schulwissen schaften für den Beruf anwenden kann. Der Besuch der Fachschule soll die praktischen Fertigkeiten auf allen Gebieten des Berufes vervollkomm nen und eine Uebefsicht über den Gang der Arbeiten geben. Die Ge hilfen sollen zu denkenden und wissenden Arbeitern erzogen werden. Als Fachschule für Gärtner sei auf die Obst-, Wein- und Gartenbauschnle in Freyburg (Jnstrut) hingewiesen, deren Lehrplan und Unterrichtsform neuzeitlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. jiandesnachrichten V D Lieferung von Saatkartoffeln. Wie im vorigen Jahre, ist es auch in diesem Jahre innerhalb der vorgesehenen Frist (15. November 1918) nicht gelungen, die Eindeckung mit Saatkartoffeln in vollem Umfange durchzuführen. Der Herr Staatssekretär des Reichsernährnngcamtes hat daher in der Bekanntmachung über Saatkartoffeln vom 6. Februar 1919 (Reichsgesetzbl. S. 161) verordnet, daß vom 10. Februar bis 15. März 1919 erneut eine Frist zum Abschluß von Saatgutlieferungsverträgen eröffnet wird. Innerhalb dieser Frist können Saatkartoffeln an solche Personen, die sie selbst zur Aussaat verwenden wollen, und an landwirtschaftliche Berufsvertretungen abgesetzt werden. Auch die Kommunalverbände noch einmal zum Ankauf von Saatkartoffein zu ermächtigen, erschien dagegen nicht geboten. Die Voraussetzungen für Absatz und Lieferung stimmen im übrigen mit denen der Verordnung über Saatkartoffein aus der Ernte 1918 vom 2. September 1918 im wesentlichen überein. Besichränkungen des Postrerkehrs in der Provinz Posen. Durch den polnschen obersten Volksrat und das polnische Armee - Oberkommando in Posen ist der Postverkehr mit dem von polnischen Truppen besetzten preußischen Gebiet ganz erheblich eingeschränkt worden. Nach diesem Gebiet sind fortan nur noch Postkarten, Drucksachen, Zeitungen sowie Geschäftsbriefe, die offen aufgeliefert werden, zugelassen Der Post- und Zahlungsanweisungs-, Postauftrags-, Nachnahme-, Paket- und Wertbrief verkehr nach Orten des polnischen Machtbereichs ist gesperrt. Das von den Polen besetzte Gebiet umfaßt den größten Teil der Provinz Posen; im Norden bildet im allgemeinen die Netze die Grenze. An den Grenzen mit den Provinzen Brandenburg und Schlesien ist der Postverkehr mit den Orten Birnbaum, Prittisch, Schwerin, Meseritz, Betsche, Tirschtiegel, Brätz, Bentschen, Fraustadt, Lissa, Rawitsch, Sarne, Kempen und Wilhelmsbrück sowie mit einigen in der.Nähe gelegenen Orten vorerst nicht behindert. Nach den von den Polen nicht besetzten Orten der Provinz Posen sind Post sendungen jeder Art zugelassen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. Erleichterungen im Postverkehr nach dem besetzten Gebiet. 1. Nach der amerikanischen Besatzungszone sind gestattet außer Briefen an Kriegsgefangene verschlossene Briefe in dringenden persönlichen und in allen Geschäfts-, Geld- und Verwaltangsangelegenheiten, Zeitungen, Drucksachen, Postanweisungen und Wertbriefe. Die amerikanische Be- satznngszone umfaßt den Oberpostdirektionsbezirk Trier (ausgenommen die Orte Merzig, Birkenfeld, Oberstein und die Gebiete südlich dieser Orte), den linksrheinischen nördlichen Teil des Oberpostdirektionsbezirks Koblenz bis zur Linie Boppard, Simmern. Büchenbeuren einschließlich, ferner das Brückenkopfgebiet von Koblenz (ausgenommen den Kreis 8t. Goarshausen und den Unterlahnkreis). 2. Nach der französischen Besatzungszone (ausgenommen Elsaß-Lothringen) sind Pakete mit Lebens mitteln ohne anderen Inhalt und ohne briefliche Mitteilungen zur Beför derung über Frankfurt—Wiesbaden zugelassen worden. Pakete mit an derem Inhalt als Lebensmitteln und mit brieflichen Mitteilungen werden feindlicherseits beschlagnahmt. Die französische Zone umfaßt alle besetzten deutschen Gebiete südlich der amerikanischen Zone, also insbesondere die südliehen Teile der Oberpostdirektionsbezirke Trier und Koblenz (links rheinisch), Rheinhessen und ferner das Brückenkopfgebiet von Mainz und vom Brückenkopfgebiet Koblenz die Kreise St. Goarshausen und Unter lahnkreis. Ueber die in Betracht kommenden Postorte der Brückenkopf gebiete geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Wiederaufnahme des Postpaketverkehrs nach Schweden. Der Postpaketverkehr nach Schweden wird wieder aufgenommen. Die Leitung der Pakete erfolgt ausschließlich über Hamburg zwecks Weiter beförderung über Dänemark. Frachstücke sind auf diesem Wege nach wie vor ausgeschlossen. Die Verspätung des Erscheinens dieser Nummer wurde durch den Generalstreik, welcher seit dem 27. Februar in Leipzig herrschte, verursacht. Es wird infolge der sehr knapp bemessenen Zeit auch leider kaum möglich sein, die nächste Nummer pünktlich herauszubringen. Wir erbitten deshalb die freundliche Nachsicht unserer geschätzten Bezieher. Hochachtungsvoll Verlag u.Schriftleitung des „Handelsgärtners“. Handelsregister. Düsseldorf. Hugo Lohmann & Co., Blumenhandlung, Düssel dorf. Dem Alwin Lange hier ist Einzelprokura erteilt. Riesa. Auf Blatt 370 des Handelsregisters, die Firma Alfred Büttner, Fruchtplantagen-, Baum- und Rosenschulen, Blumen halle Pausitz betr., ist eingetragen worden: Die Inhaberin Alma Mar garethe verehel. Büttner geb. Storl, ist ausgeschieden. Der Gärtnerei besitzer Karl Gustav Alfred Büttner in Pansitz ist Inhaber. Die Firma lautet künftig: Alfred Büttner, Großkulturen von Treib- und Schnitt blumen, Fruchtplantagen, Gemüse und Früchte en gros. Geschäftsnachrichten. F, Schacht, G, m, b. H., Braunschweig. Chemische, Teerpro dukten, Pflanzenschutzmittel und Dachpappenfabrik. , Die Firma teilt mit, daß ihr bisheriger Inhaber Bernhardt Föhring sich nach 25 jähriger Tätigkeit aus dem Unternehmen zurückgezogen hat und daß dasselbe an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen ist. Geschäftsführende Direktoren sind Dr. Kurt Koett- nitz und Wilhelm Rothenstein. Sie sind befugt, die neue Firma ge meinschaftlich zu vertreten. Prokurist ist Otto Hampe/ Er ist zur rechtsverbindlichen Zeichnung zusammen mit einem der Direktoren befugt. Alsfeld. Alexandar Walker übernahm die Kunst- und Handels gärtnerei des Herrn Heinrich Sepp. Anklam. Gärtnereibesitzer Ferdinand Temp hat sein Grundstück an den Gärtnereibesitzer Willy Rost verkauft. Charlottenburg. Otto Ludwig eröffnete Goethestraße 41 eine Blumenhandlung. Dessau. Wilhelm Lindemann jun übernahm die Kunst- und Handelsgärtnerei sowie Samenhandlung seines Vaters. Duisburg. Ulrich Backe hat sich hier, Tonhallenstraße, als Landschaftsgärtner niedergelassen. Bei der Schriftleitung des Handelsgärtners eingegangene Preisverzeichnisse usw.: F. C. Heinemann, Erfurt. Hauptverzeichnis über Samen und Pflanzen, für 1919. Paul Hauber, Tolkewitz bei Dresden. Frühjahrspreisliste für 1919 über Sämereien aller Art und Baumschulerzeugnisse. Personalien. A. J. A. Riggers, Staatl. Dipl. - Gartenmeister, bisher stellver tretender Direktor bei der Firma L. Späth, Baumschulenweg bei Berlin, wurde zum Direktor des Bürgerparkes zu Bramen ernannt. Geschäftsjubiläen. Aurich. Sein 25jähriges Geschäftsjubiläum feierte Gärtnereibesitzer Rud. Decker.