Volltext Seite (XML)
Nr. 9 u. 10 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 35 Die Berechnung des Lohnes erfolgt in Stundenlohn. Die Auszahlung des Lohnes geschieht in Wochenfristen, und zwar Freitags. Ueberstunden sind mit einem Zu schlag von 20 vH zu entlohnen. Der regelmäßige Heizdienst und naturnotwendige Sonntags- und Feiertagsdienst sowie Decken bei Gewitter oder Nachtfrost außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind zu dem Normalstundensatz zu vergüten. Für den regel mäßigen Heizdienst sind für früh eine Stunde vor Beginn der Arbeitszeit und abends bis 10 Uhr drei Stunden als Arbeitszeit zu entschädigen. Außerordentlicher Heizdienst bei strenger Kälte wird voll entschädigt, abzüglich der am nächsten Tage gewährten Ruhestunden. Beim Sonntags- und Feiertagsdienst sind geleistete Arbeitsstunden voll, und die Stunden des Bereitschafts dienstes halb zu berechnen. IL Arbeitslohn. a) In Topfpflanzen-, Schnittblumen- und Gemüsegärt nereien sowie in Baum- und Rosenschulen, Obst- und Bee renobstplantagen erhalten: Vollgehilfen einen Stundenlohn von 95 Pf., Junggehil fen einen solchen von 80 Pf., Arbeiter über 18 Jahre alt 80 Pf., von 16 bis 18 Jahren 60 Pf., von 14 bis 16 Jahren 40 Pf., Gehilfinnen 60 Pf., Arbeiterinnen über 17 Jahre 45 Pf., von 15 bis 17 Jahren 35 Pf. und solche von 14 bis 15 Jahren 25 Pf. Betriebsbeamte, Obergärtner und erste Gehilfen un terstehen nicht obigen Lohnsätzen, ihre höheren Bezüge regeln sich nach freier Vereinbarung. Ueber 18 Jahre alte Aushilfsarbeiter, die noch nicht in Gärtnereien gearbeitet haben, dürfen während der ersten vier Wochen um 10 Pf. für die Stunde niedriger ent lohnt werden. b) In den Landschaftsgärtnereien erhalten: Vollgehilfen einen Stundenlohn von 1,20 M., Jungge hilfen einen solchen von 1,10 M., ständige Arbeiter 1,10 M., Aushilfsarbeiter 1 M. und Arbeitsfrauen 0,60 M. Bei auswärtigen Arbeiten muß neben freier Fahrt eine den jetzigen Verhältnissen entsprechende Auslösung be zahlt werden, deren Höhe der freien Vereinbarung unter liegt. Die Fährzeit ist als Arbeitszeit zu berechnen. In Landschaftsgärtnereien, verbunden mit Gärtnerei betrieben, gelten bei Beschäftigung in der Gärtnerei die Lohnsätze und die Arbeitszeit für die unter Ila genannten Gartenbaubetriebe. III. Kündigung. a) Bei den unter I a aufgeführten Betriebsarten bei Gehilfen: nach freier Vereinbarung, bei Arbeitern und Ar beitsfrauen: ohne Frist. b) In der Landschaftsgärtnerei: für alle Arbeitskräfte ohne Frist. c) Bei Schwerbeschädigten: nach Maßgabe der gesetz lichen Bestimmungen. IV. W o h nun g und K o s t. Für gesundheitlich einwandfrei und sauber zu erhal tende Wohnung, für Heizung und Licht können wöchent lich bis 4 M. in Abzug gebracht werden, für volle Kost wöchentlich 25 M. Es soll beantragt werden, diesen Tarifvertrag in das Tarifregister eintragen und für den Tarifbezirk als allge mein verbindlich erklären zu lassen. - Streitigkeiten, die sich aus diesem Tarif ergeben, unterliegen dem Spruch des zuständigen Schlichtungsaus schusses. Es soll ein paritätischer Arbeitsnachweis eingerichtet werden. An dem Abschluß vorstehender Vereinbarungen sind von Seiten der Arbeitgeber beteiligt: Gartenbauverband für Sachsen; Verband Sachsen des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer; „Flora", sächsische Gesellschaft für Botanik und Gartenbau, Dresden; Gärtnerverein für Dres den und Umgegend; Gruppe Dresden und Umgegend des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe und der Verein der Landschaftsgärtner von Dresden und Umgegend, Von Seiten der Arbeitnehmer: Verband der Gärtner und Gar tenarbeiter, Bezirk Dresden; Deutscher (nationaler) Gärt nerverband, Ortsgruppe Groß-Dresden; Verband det- scher Privatgärtner, Gruppe Dresden. Unterschrieben sind die Abmachungen für die Arbeit geber von den Herren Karl Goldschmidt, Paul Hauber, Rud, Schrön und Heinrich Seidel; von den Arbeitnehmern von den Herren Ernst Gähler, Ludwig Haucke und Martin Richter, ff Praxis und Wissenschaft Neue Treib-Rstilbe-Sorten." Als ein erfreuliches Zeichen von Interesse, das die Berufswelt an unserer jungen Versuchsanstalt nimmt, haben wir die Einsendung von Neuheiten in Pflanzen wie Samen zu buchen, die uns von verschiedenen Seiten zu- gegangen sind. Wenn auch die „Prüfung von Pflanzen neuheiten nicht durch farblose Beschreibung der Eigen schaften und unkritische Empfehlung, wie es jetzt meist geschieht, sondern durch Vergleich mit schon vorhan denen Sorten" und die „Sichtung der Sortimente“ (Haupt aufgaben 4 und 5 unserer Anstalt) nicht gerade sehr dank bare Aufgaben für die Prüfenden sind, für den Erwerbs- Gartenbau mit seiner übergroßen Belastung durch Sorten ist diese Prüfung dringend nötig. Die Astilben, gärtnerisch noch vielfach Spiraeen ge nannt, sind beliebte Treibstauden, bisher vorzüglich in den weißblühenden Sorten. Staudenzüchter Georg Arends in Ronsdorf hat diese zu Kreuzungen, anfangs mit Astilbe chinensis (der englischen Gärten) und später mit der aus China eingeführten Astilbe Davidii benutzt und dadurch Farbe in sie hineingebracht. Queen Alexandra, Peach blossom sind, durch holländische Firmen unter englischem Namen in den Handel gegeben, rasch bekannt geworden. Die unter Astilbe Arendsi gehenden neueren Kreuzungen mit A. Davidii zeigen kräftigere, rosakarminrote und lila Farbentöne. Herr Arends übersandte uns anfangs Februar je drei Pflanzen der Sorten: Astilbe japonica, jap. Speciosa, Blon dine, Gladstone, Queen Alexandra, Peach blossom, Ame rika, sowie seiner noch nicht im Handel befindlichen Neu heiten der Nummern 556—561 und 563 zur Prüfung dieser Neuzüchtungen im Vergleich zu den bereits im Handel gehenden älteren Sorten, Die Pflanzen wurden eingetopft und am 5. Februar ins Warmhaus, am 1, April, einesteils zum Abhärten, andern- teils zur Erzielung einer kräftigeren Farbe bei den far bigen Sorten, ins Kalthaus gebracht. Bei Beurteilung des Wertes dieser Sorten hielten wir uns streng an den Gesichtspunkt, daß eine Treibsorte um so wertvoller ist, je kürzere Zeit sie bis zum Aufblü hen in der Treiberei bleiben muß. Der Treibraum im Fe bruar ist kostspielig, und Astilben beanspruchen auch, wenigstens in der zweiten Hälfte ihrer Entwicklung, ge nügend Raum. Wir beurteilen die Treib-Astilben nunmehr folgen dermaßen. Es standen in Vollblüte: Weißblühende Sorten: Astilbe japonica am 6. April nach 8—9 Wochen Treib zeit. Entbehrlich geworden; zu kurze, leichte Rispen, nicht reichblühend. Ast. jap. Speciosa am 6. April nach 8—9 Wochen Treibzeit. Als früheste Sorte die beste, rein weiß! *) Aus dem II. Bericht über die Tätigkeit der gärtnerischen Versuchs- anstatt der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz 1918.