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Nr. 9 u. 10 Freitag, den 28. Februar 1919. XXI. Jahrgang. Der Handelsgärtner Ahonnementsnrsis. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau und Luxemburg M. 6.—, für das o-ogo-o Ausland M. 10.—, durch die Post oder dpnr.Bchands.M. 20.- Begründet VOB Otto Thalacker.—Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Gomeniusstr. 17. Ausgabe jeden Freitag. Bas Abonnement gilt fortlaufend und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aulgeboben werden. Das Abonnement gilt fortlaufend und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. wird dieser Einfluß sehr verschieden sein. Bei Freiland pflanzen geringer als bei solchen, deren Anzucht und Fer tigstellung nur unter Glas erfolgen kann. Jedenfalls wird- man bei Topfpflanzen mit eine» weiteren durch die Ver teuerung der Bedarfsartikel bewirkten Erhöhung von etwa 8 vH rechnen müssen, welche den oben errechneten 12 vH zuzuschlagen sind. Bei Freilandpflanzen dürfte mit etwa 3 vH auszukommen sein, die also ebenfalls den an geführten 12 vH hinzuzurechnen wären. Ganz besonders fühlbar wird der Einfluß der neuen Verhältnisse bei den Erzeugnissen der Treiberei sein, die nur in Gewächshäusern hergestellt werden können. Allerdings bestand in den Kohlengruben die Achtstundenschicht schon seit längerer Zeit. Aber das Zechenkapital hat nach Fortfall der billigen Kriegsgefangenenarbeit und erfolgter Erhöhung der Schichtlöhne die Kohlenpreise sehr bedeu tend gesteigert. Soweit die Eindeckung mit Heizstoffen nicht bereits vor dieser Preissteigerung erfolgt ist, macht sie sich natürlich schon in der laufenden Treibperiode gel tend. Jedenfalls müssen die betreffenden Betriebe auf der Hut sein, ihre Erzeugnisse nicht zu billig zu verkaufen. Ein besonderer Heizungsmehrkostenzuschlag von 10 vH. für alle Waren der Treiberei in Gewächshäusern dürfte wohl nicht zu hoch gegriffen sein. Auch bei denjenigen Topf pflanzen, welche zwar nicht eigentliche Treibpflanzen sind, aber doch wenigstens während einer beträchtlichen Zeit der Kultur im geheizten Gewächshause bedürfen, ist die gleiche Preiserhöhung unumgänglich notwendig. Zusammenfassend möchte der Verfasser als Ergebnis dieser Ausführungen folgende Preiserhöhungen als erfor derlich bezeichnen: Für Gemüse und Freilandschnitt blumen 15 vH; für Topfpflanzen, die teils im Mistbeete, teils im freien Lande herangezogen werden, 20 vH.; für alle Erzeugnisse der Gewächshaustreiberei und für aus schließlich oder doch vorwiegend in Gewächshäusern her anzuziehende Topfpflanzen 30 vH. Um Irrtümer zu ver meiden, soll der bestimmte Hinweis nicht unterlassen wer den, daß diese Beträge als Aufschläge auf diejenigen Preise gedacht sind, welche zurzeit der Neuregelung der Arbeits verhältnisse um Mitte November 1918 gegolten haben. Ohne diese Mindestzuschläge kann die Erwerbsgärtnerei nicht lebensfähig bleiben. M. W. in L. Erzeugerpreise für Frühgemüse der Ernte 1919. Die nachstehenden Richtpreise wurden von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, für die diesjährige Früh gemüseernte festgesetzt. Wir bringen sie hiermit zur Kenntnis unserer Leser: Erbsen 35 Bohnen: 1. grüne Bohnen (Stangen-, Busch-) . 32 2, Wachs- und Perlbohnen .... 40 3, Puff-(Sau-)Bohnen 20 30 Pfennig für die fünf gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Teuerungszusehlag 25°/. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Neue Preisbildung der Gartenbauerzeugnisse. — Erzeugerpreise für Frühgemüse der Ernte 1919. — Lohntarife in Erfurt und in der Kreishauptmannschaft Dresden. — Praxis nnd Wissenschaft: Neue Treib-Astilbe-Sorten. — Schlechte Aussichten in der Düngemittelversorgung. — Etwas über Magnolien. — Die Wechselbeziehungen zwischen Zuckerrüben- und Gemüseanbau. — Die Besonnung der Saatkartoffeln. — Zum Winter schutz empfindlicher Pflanzen. — Mehr Ruhe und Beständigkeit im Gemüsebau. — Die letzten Zedern des Libanons.— Fragekasten der Abonnenten. — Fachunterricfatswesen.— Handelsnacfarichten. "— Handelsregister. — Geschäftsnachrichten. — Eingegangene Preis verzeichnisse. — Personalien. Neue Preisbildung der Gartenbau* erzeugnisse. Die in dieser Nummer veröffentlichten neuen Richt preise für Frühgemüse aus der Ernte 1919 lassen nicht er kennen, daß die Reichsstelle für Gemüse und Obst auf die Verteuerung der Erzeugung Rücksicht genommen hat, welche zweifellos durch die Einführung des Achtstunden tages bewirkt werden wird. Die neuen Richtpreise sind sogar teilweise niedriger als die vorjährigen. Das ist be dauerlich, denn es bedeutet nichts anderes, als einen staatlichen Zwang auf den Erzeuger des Frühgemüses zum Verkauf seiner Waren mit Verlust oder wenigstens zum Selbstkostenpreise oder doch mit einem so geringen Ge winn, der ihm eine einigermaßen auskömmliche Fristung seiner Existenz nicht mehr gewährleistet. Was für das Gemüse gilt, hat in noch wesentlich er höhtem Maße Gültigkeit für die Topfpflanzen und alle an deren Gartenbauerzeugnisse. Daher ist eine Anpassung unserer Preise an die neuen Erzeugungsverhältnisse ein Gebot der Stunde. Die Arbeitszeit in den Gärtnereien betrug vor der Neuregelung durchschnittlich 11 Stunden. Der achtstündige Arbeitstag bringt mithin eine Verkürzung von 28 vH. und also auch einen dementsprechenden Rückgang der Ar beitsleistung. Um die gleiche Menge von Waren zu er zeugen wie früher, muß daher ein Drittel mehr Personal eingestellt werden. Da auch die Stundenlöhne höher sind als im letzten Kriegsjahre, und auf die Ueberstunden ein Aufschlag bezahlt werden muß, welcher durchschnittlich 25 vH ausmacht, und da angenommen werden kann, daß in den Verkaufspreisen unserer Erzeugnisse durchschnittlich ein Drittel Ausgaben für Löhne stecken, so geht man wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß die jetzigen Geste hungskosten unserer Waren durch die Neuregelung der Arbeitsverhältnisse in den Gärtnereibetrieben um etwa 12 vH. erhöht werden. Es ist aber ferner zu bedenken, daß auch unsere Be darfsartikel durch den Achtstundentag eine entsprechende Verteuerung erfahren werden. Diese Verteuerung ist höher als bei den Bodenerzeugnissen, weil der Anteil des Lohnes an den Gestehungskosten der Industriewaren durchschnitt lich auf 65 vH. bewertet wird. Es ist in dieser Hinsicht freilich nicht leicht, zu einer richtigen Schätzung des Ein flusses dieser Verteuerung auf die Preisgestaltung der Gartenbauerzeugnisse zu kommen. Denn je nach den er forderlichen Kulturmaßnahmen und Kultureinrichtungen