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durchweg zur Einführung zu bringen. Sie soll in der Re Durc gel während der Monate November bis Februar um 5 Uh: viele abends, in den Sommermonaten um 7 Uhr abends be Ange endet sein. Für die übrigen Monate beträgt die Arbeits teres zeit zehn Stunden. nur das erforderliche Personal wechselseitig heranzu ziehen. 2. Arbeitslohn, Schnii egüte lume erein artige he ■ begrü gärtne Preisf s ucl e r t r Top e r t r a uc 1 wirc Die Berechnung des Lohnes erfolgt nach Stunden Die Auszahlung in Wochenfristen. Der Mindestlohn be trägt: Für Junggehilfen 80 Pf, für Gehilfen nach einjähri ger Gehilfentätigkeit 90 Pf, nach zweijähriger Gehilfentä tigkeit 1,15 M, nach mehrjähriger Gehilfentätigkeit 1,2! M. Kriegsbeschädigte und Mindererwerbsfähige werde: nach freier Vereinbarung entlohnt, jedoch soll der Loht den tatsächlichen Leistungen entsprechen. Streitigkeiten entscheidet der berufliche Schlichtungsausschuß. m Tt erche Winzi 2 bis nanc iir ei )utze: »der abends nach freier Vereinbarung bezahlt. Naturnotwendige Sonn- und Feiertagsarbeit wird mi dem gewöhnlichen Stundenlohn, andere an diesen Tage: verrichtete Arbeiten mit 50 vH Aufschlag bezahlt. Bestehende bessere Lohnverhältnisse dürfen nich verschlechtert werden. 3. Verschiedenes. Wenn keine besonderen Abmachungen über Kündi wird ein Schlichtungsausschuß gebildet. Die vollbeschäftigten Arbeitnehmer dürfen kein Privatarbeiten auf eigene Rechnung übernehmen. Dies , Vereinbarung gilt mit rückwirkender Kraft vom-1. 6. 191! ’ gung getroffen werden, gilt eine solche von 14 Tagen. Zu c Erledigung von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarun er F Bei Gewährung von vollständig freier Station werdet ichte für diese 4 M täglich in Abzug gebracht. Ueberstunder 1 bis werden mit 25 vH Aufschlag, der Heizdienst nach 10 Uhür e; An Sonn- und Feiertagen sind nur die unerläßlick pflan naturnotwendigen Arbeiten zu verrichten und ist dafüi Berlil - ' ' ~ ' Ver Bericht über den 6. Verbandstag depile. Deutschen Blumengeschäftsinhaber zaed Leipzig vom 4. bis 8. September 191$ t de USV sam mit demVerbanddeutscher Gartenbai r sic r nu CIgnis terri Ei: ein Antrag des Charlottenburg-Moabiter Vereins: Der Verbandstag möge darüber berate daß Schritte zu unternehmen sind, gemeii (Schluß.) Die vier folgenden, nunmehr zur Beratung komme: den Anträge beschäftigen sich mit der Preisbestimmun ar m und dem Einkauf der Blumen und Topfpflanzen. So forde betriebe den Verkauf und Versand de erhen Schnittblumen einheitlich und verbindlic fsbez le R ISti bisher. Das liege zweifellos im Interesse der kleinen G N nung, es müsse in Zukunft auch möglich sein, Einzelstücrtsi zu erwerben, nicht immer gleich mindestens 12 Stück, wEbeze De ht l brac auf der Grundlage von 6, 12 und 25 Stücki Bund zu regeln. i. d chäf h 7 Sinne mit den Handelsgärtnern in Verbindung setze Wenn die Anregung zur Ausführung gelangt, würde al in Zukunft der Blumenhandel nach der Stückzahl 5, 10,1 100 usw. getätigt werden. Besonders war man auch der Mi schäftsinhaber. Ein Antrag Gera und Umgegend fordert er sprechende Schritte des Verbandes der Bl mengeschäftsinhaber, damit das Schnit 1 chäf lend Man beschließt nach regem Meinungsaustausch, Ia das Dezimalsystem einzuteten, und will sich in diesetloss tsspr I itner blumenangebot seitens der Händler (gerne i sog sind wohl Gärtner und Grossisten) indenlnserat<<h s stets mit ungefährer Preisangabe, nici aber ohne solche erfolge. -— Der Antrag wi i zwar- angenommen, doch verkennen die Teilnehmer ar Am d äre Meinungsaustausch nicht die Schwierigkeiten, die sein edglic 154 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 39 u.4 Nr. 3 nicht im Traume einfallen. Die Landwirte sind von jeher kapitalkräftiger als die Gärtner gewesen und deshalb wer den sie sich einfach Gärtnereibetrieb einrichten, um auch ihrerseits zur Erzeugung von Frühgemüse überzugehen. Schon heute ist dieser Vorgang eingeleitet und er wird seinen Fortgang nehmen. Selbstverständlich werden auch in diesem Betriebszweig die Landwirte uns überlegen sein. Die Gründe sind die oben bereits angegebenen vier, und tüchtige leitende Gärtner werden sich schon genug fin den, denen sie ihren Gartenbetrieb mit besten Aussichten auf Erfolg anvertrauen können. Außerdem sind viele Landwirte selbst Waldbesitzer, haben also billiges Holz für ihre Mistbeetkästen und außerdem besitzen sie billiges Material für die unentbehrlichen Strohdecken. Auch diese beiden Dinge sind immerhin mit in Würdigung zu stellen und lassen die Wagschale zu ungunsten der im Besitz von gelernten Gärtnern befindlichen Gemüsebaubetriebe noch tiefer sinken. Sie werden daher natürlich auch in der Lage sein, das Frühgemüse billiger als die Gärtner zu erzeugen, und auf diese Weise den Reingewinn und die Le benshaltung der Gärtner nicht verbessern, sondern herab drücken. WelchenVor teil soll endlich die T opfpflanzengärt- nerei, Schnittblumenzucht und Landschaftsgärtnerei von einem engen Zusammengehen mit der Landwirtschaft ha ben? Es ist nicht anzunehmen, daß die Landwirte sich etwa für Zölle auf Schnittblumen oder Topfpflanzen zu gunsten der Handelsgärtner ins Zeug legen werden. Diese Dinge werden den Herren vollständig gleichgültig sein, da sie als Erzeuger dieser Waren nie in Betracht kommen werden. Nun bliebe ja noch die Hoffnung, daß die landwirtschaftlichen Organisationen ihre Stimme und Macht wenigstens zugunsten der Zölle auf Frühgemüse geltend machen werden. Ob diese Erwartung sich aber erfüllen wird, scheint noch sehr zweifelhaft. Stets wird natürlich der Landwirt in der Hauptsache Getreide und Vieherzeuger usw. bleiben. Darauf beruht seine Existenz, und um Zölle oder andere wirtschaftliche Vorteile für diese Haupterzeugnisse seiner Wirtschaft herauszuschla gen, wird er gern bereit sein, in bezug auf Nebenerzeug nisse, also z, B. Gemüse und Obst, seine Ansprüche einen Pflock zurückzustecken. Er kann das viel leichter ertragen als der Gärtner, weil er eben, wie schon oben entwickelt wurde, bedeutend billiger erzeugt als dieser. Der Leidtra gende wird dann auch in diesem Falle der Gärtner sein. Man kann nun zwar sagen, daß alle diese Dinge auch eintreten würden oder könnten, wenn, Gärtner und Land wirte nicht ausdrücklich zusammengehen. Wenn man das schon zugiebt, so ist dennoch nicht einzusehen, wozu manche gärtnerischen Kreise so sehr den ausdrücklichen Anschluß an die Landwirtschaft befürworten. Die deut schen Gärtner sind eigentlich doch wohl zu schade dafür, um lediglich der Landwirtschaft Vorspanndienste zu leis ten. Sie sollten vielmehr ihre ganze Kraft einsetzen, um so schnell als möglich zu eigenen, des Berufes würdigen Standesvertretungen mit Behördeneigenschaft zu kommen. Nur auf diese Weise werden die Lebensinteressen des Be rufes die wirksame und nicht nur so nebenher betriebene Förderung finden, die sie so dringend nötig haben. Wenn in diesen Standesvertretungen die Arbeitnehmer mit tätig sind, so ist das insofern ein Vorteil, als z. B, in bezug auf die Preisgestaltung für unsere Erzeugnisse die Interessen der Arbeitgeber und -nehmer aufs engste verknüpft sind. Darum muß unser Losungswort sein: Mit eigener Kraft voran! Auszug aus den Arbeitsvereinbarungen zwischen dem Verband deutscher Gartenbaubetrieb einerseits und dem Verband der Gärtner und Gärtnerei arbeiter anderseits zu Köslin (Pommern): 1. Arbeitszeit. Die achtstündige Arbeitszeit ist während der Winter monate in den Topfpflanzen- und Gemüsegärtnereien