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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 21.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19190000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19190000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 21.1919
-
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 3. Januar 1919 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 17. Januar 1919 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 31. Januar 1919 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 14. Februar 1919 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 28. Februar 1919 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 14. März 1919 I
- Ausgabe Nr. 13 u. 14, 28. März 1919 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 11. April 1919 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 25. April 1919 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 9. Mai 1919 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 23. Mai 1919 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 6. Juni 1919 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 20. Juni 1919 I
- Ausgabe Nr. 27 u. 28, 4. Juli 1919 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 18. Juli 1919 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 1. August 1919 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 15. August 1919 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 29. August 1919 I
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 12. September 1919 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 26. September 1919 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 10. Oktober 1919 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 24. Oktober 1919 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 7. November 1919 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 21. November 1919 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 5. Dezember 1919 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 19. Dezember 1919 I
-
Band
Band 21.1919
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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110 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 27 u. 28 sicht bin, daß wir ein so vorzügliches, erprobtes Bohnen sortiment besitzen, daß eine gewaltsame Einführung einer unsicheren Sorte kaum geboten erscheint. Gerade in Zei ten, die gebieterisch eine möglichst sichere Ernte for dern, müssen wir nur unsere erprobten Gewächse im Großen anbauen und nicht nach „Wunderpflanzen“ aus schauen, politisch wie wirtschaftlich soll man jetzt das Erprobte werten, F, Steinemann. ============ 0 vereine und Versammlungen Sitzung des Ausschusses für Erwerbsgartenbau bei der Land- wirtschaftskammer der Provinz Ostpreußen am 24. April in Königs berg (Preußen). Anwesend sind u. a. die Herren: Lilienthal, Engels walde; A. Köpcke, Tilsit; K. Gehlhaar, Lawsken, C. John, Allenstein; R. W. Fuchs, Allenstein; C. Bärenklau, Kalthof; O. Model, Königsberg; Koteimann, Neuhausen; Rodenkirchen, Königsberg; Heinsius, Tapiau; Direktor der Gärtnerlehranstalt H. Haase, Insterburg. Den Vorsitz führt Herr Gutsbesitzer Lilienthal, der die Sitzung um 11% Uhr durch Bekanntmachung der geschäftlichen Mitteilungen eröffnet. Zu Punkt 1 der Tagesordnung, Allgemeine Erhöhung der Preise für gärtnerische Bodenerzeugnisse, liegt ein Antrag der Gruppe Insterburg vor, den heutigen Verhältnissen entsprechend, eine Er höhung der Preise sämtlicher Bodenerzeugnisse vorzunehmen, wozu die Herren Haase, Insterburg, und Rodenkirchen, Königsberg, refe rieren. Ersterer hält eine Erhöhung der Gemüsepreise solange nicht für unbedingt nötig, als nicht die Tageslohnsätze höhere werden. Herr Rodenkirchen führt aus, daß die Reichsstelle je eher je lieber ab bauen werde. Vorläufig seien Preisfestsetzungen und öffentliche Be wirtschaftung aber noch notwendig zur Versorgung der Städte und der Industriegegenden. Einige Frühgemüse seien bereits frei für den Handel; auch sämtliches Frühobst soll frei bleiben. Es ist heute noch nicht zu übersehen, wie die Sache sich gestalten wird. In der Reichs stelle ist die Frage der Beibehaltung oder des Fallenlassens der Höchstpreise wiederholt erwogen worden. Nachdem noch die Herren Fuchs, Allenstein; Köpcke, Tilsit, und Model, Königsberg; sich für höhere Preise oder den freien Handel ausgesprochen haben, empfiehlt auch Herr Regierungsrat Agricola nochmals einen solchen Antrag zu stellen, und die Versammlung be schließt demgemäß. Zu Punkt 2, Aenderung der Bestimmung über den Blumen zwiebelbezug aus Holland, liegt ein Gesuch von Fritz Heisler, Inster burg, vor, an maßgebender Stelle dahin zu wirken, daß bei einer dies jährigen Einfuhrerlaubnis die Verteilung der Blumenzwiebeln nicht wie bisher geschehen soll, sondern daß jede Topfpflanzengärtnerei, ganz gleich ob sie vor 1914 bestanden hat oder nicht, nach der Koof- zahl der beschäftigten Gärtner (Lehrlinge im letzten Jahre und der Inhaber eingeschlossen) ihr Quantum zugeteilt bekommen muß. An der Aussprache beteiligten sich verschiedene Herren. Der Bezug sollte nicht durch neue Eingaben noch mehr erschwert werden. Der Antrag Heisler wird zur Befürwortung angenommen. Üeber Punkt 3, die Versorgung der Gartenbaubetriebe mit künstlichen Düngemitteln, berichtet Herr Köpcke, und bittet um Be rücksichtigung der Gärtnerei. Herr Tomzig gibt ausführliche Erläute rungen zur Lage des Düngemittelmarktes. Die Stickstoffherstellung liegt gegen Kohlennot still, die Einfuhr der Phosphatgesteine habe ganz aufgehört, und Thomasmehl stehe nur zu etwa 30 vH des Frie densbedarfs zur Verfügung. Der Verbrauch von Kali sei gegen die Friedensjahre gestiegen, aber trotzdem leide der Handel durch Man gel an Beförderungsgelegenheit. Es soll versucht werden, dem Dün gerbedarf zu genügen. Zum nächsten Punkt, Stellungnahme zum Erlaß des Landwirt- schaftsministers vom 10. Februar über das gärtnerische Lehrlings wesen, hat Herr O. Model schriftlich berichtet. Der zweite Bericht erstatter bittet, in die Liste der Lehrwirtschaften auch diejenigen aufzunehmen und solche besonders kenntlich zu machen, welche be reit sind, weibliche Lehrlinge aufzunehmen. In der sehr ausführ lichen Aussprache über diesen Punkt wurde besonders betont, daß die gesetzliche Regelung zu erstreben sei, da ein fakultativer Besuch der Fachschulen nur halbe Maßregel sei und außerdem die Aufbrin gung der Kosten erleichtert würde. Die von dem Referenten und von der Versammlung angenommene Entschließung wünscht, daß zur Er zielung einer elementaren fachwissenschaftlichen Ausbildung der Gärtnerlehrlinge die Einrichtung von Fachschulkursen herbei geführt wird, in denen dieselben vor Beendigung der Lehrzeit in einem viermonatlichen Kursus in der Zeit vom 1. November bis 1. März besonders in der Pflanzenkunde, der botanischen Namen kunde und Rechtschreibung, Boden- und Düngerlehre, Betriebslehre, Rechnen, Buchführung, Zeichnen, Vermessungskunde usw. unterrich tet werden und nach Beendigung dieses Kursus ihre Lehrlingsprü fung abzulegen haben. Durch diese Einrichtung sollen die Lehrlinge von dem Besuch der allgemeinen Fortbildungsschule entbunden wer den, da dieser große Unzuträglichkeiten mit sich bringt und für viele überhaupt nicht erreichbar sei. Sonst sollen aber sämtliche Bestim mungen des Erlasses zur gesetzlichen Einführung gelangen, damit eine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens und eine gleich- > mäßige Ausbildung der Lehrlinge herbeigeführt wird. Unter Anträge und Wünsche lag der schriftliche Antrag vor, umgehend bei der Reichsregierung dahin vorstellig zu werden, daß die Gartenbaubetriebe als landwirtschaftliche angesehen und dem Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unterstellt werden. Die Begründung betont, daß der Gartenbau auch Urpro dukte erzeugt und deshalb die gleichen Lebens- und Arbeitsbedin gungen habe, weshalb für ihn auch die gleichen gesetzlichen Vor schriften gelten müssen wie für die Landwirtschaft. Es sei notwen dig, die Interessen des Gartenbaues durch die Landwirtschafiskam- mern zu vertreten, da er sich nicht in die starre Form des Gewerbes pressen lasse. Der Ausschuß beschließt, die Landwirtschaftskammer zu bitten, daß sie sich einen Berufsgärtner als außerordentliches Mit glied kooptiert. Schluß der Sitzung um 2 Uhr. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Gärtnerei am 29. April, 10,30 Uhr, in der Landwirtschaftskammer in Bonn. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Bau von Ge wächshäusern und Einrichtung einer gärtnerischen Winterschule in der gärtnerischen Versuchsanstalt. 3. Bericht über die Lehrlingsprü fungen. 4. Anerkennung von Lehrwirtschaften, Vermittlung von Lehr stellen, Gehilfenzeugns. 5. Einführung einer Meisterprüfung. 6. Er richtung einer Stellenvermittlung für Gärtner. 7. Besprechung und Vorschläge über die Stellung der Gärtnereibesitzer gegenüber den gärtnerischen Hilfskräften. 8. Organisierte Hilfe für die unverschul det notleidenden Berufsgenossen. 9. Mitwirkung der Gärtnerei bei Feststellung der Bedingungen der in Aussicht stehenden neuen Han delsverträge. Zu Punkt 1: Der Geschäftführer berichtet über die Sitzung des Kuratoriums der gärtnerischen Versuchsanstalt am 19. März und die in derselben gestellten Anträge (Punkt 2 der Tagesordnung), über Gesuche an die interalliierte Wirtschaftskommission um Freigabe des Saatgutverkehrs und des Versandes von Gehölzen und Topfpflanzen vom besetzten ins unbesetzte Gebiet, über Einführung der gärtneri schen Buchführung durch die Buchstelle der Landwirtschaftskammer, Neudruck des gärtnerischen Tagebuches und Herausgabe von Merk blatt Nr. 6: „Die Gärtnerei nach dem Kriege." Zu Punkt 2: Der Ausschuß beschließt, bei dem Vorstande der Landwirtschaftskammer die Beschaffung von Baugeldern für den Bau von Gewächshäusern und die Errichtung einer gärtnerischen Winter schule in der gärtnerischen Versuchsanstalt im Sinne einer vorliegen den Denkschrift zu beantragen. Zu Punkt 3: Der Ausschuß nimmt den Bericht ‘über die dies jährigen Frühlings-Gärtnerlehrlingsprüfungen entgegen. Geprüft wur den 59 Lehrlinge (1918: 39), von denen 42 der Erwerbsgärtnerei, 13 der Privatgärtnerei und 4 der städtischen ^Gärtnerei angehören. 10 Prüflinge erhielten die Note „Sehr gut“, 48 „Gut“, 1 „Genügend”. Es wird auf die gegenüber dem Vorjahr bessere Ausbildung der Lehr linge hingewiesen. Zu Punkt 4: Der Ausschuß beschließt die Anerkennung von Lehrwirtschaften.' Sie hat auf einen besonderen Antrag der Betriebe zu erfolgen, die als Lehrwirtschaften anerkannt sein wollen. Der Erlaß des Herrn Landwirtschaftsministers betr. das gärtnerische Lehr lingswesen bringt gegenüber den „Bestimmungen über die Einfüh rung einer Prüfung der Gärtnerlehrlinge in der Rheinprovinz" keine wesentlich abweichenden Vorschriften, so daß die bisherige Art der Vermittlung von Lehrstellen und die Ausstellung des Prüfungszeug- nisses beibehalten werden können. Punkt 5 wird zurückgestellt, weil nicht dringlich. Der Aus schuß glaubt, die Meisterprüfung einführen zu sollen, sobald die bis herigen geprüften Lehrlinge in das Alter gekommen sind, als Meister anerkannt zu werden. Zu Punkt 6: Der Vorsitzende berichtet von der Besprechung des gleichen Antrages im Ausschuß für Obst- und Gemüsebau. Es sei an eine Fürsorge für stellenlose Gärtner gedacht. Aus dem Aus schuß wird auf die moralische Verpflichtung der Lehrherren hinge wiesen, ihre Lehrlinge selbst in der ersten Gehilfenstellung unter zubringen. Zu Punkt 7: Es werden die zwischen den Arbeitgebern und dem Verbände der Gärtner und Gärtnereiarbeiter an verschiedenen Orten getroffenen Arbeitsvereinbarungen bekanntgegeben. Empfoh len wird, die Arbeitnehmer nach Möglichkeit an den Betrieben durch Gewährung von Tantiemen zu interessieren. Der Ausschuß beschließt, nachdrücklichst anzustreben, daß die Gärtnerei bei einer späteren gesetzlichen Regelung als zur Land wirtschaft gehörig angesehen werde, und diesen Punkt auf die Tages ordnung der nächstfolgenden Ausschußsitzung stellen zu lassen. Die Punkte 8 und 9 kommen wegen Nichanwesenheit des An tragstellers nicht zur Besprechung. Schluß der Sitzung 2,30 Uhr. Der Schriftführer: Löbner. Der Vorsitzende: Freiherr v. Solemacher. In der letzten Vorstandssitzung der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz kamen folgende wichtige Beschlüsse zustande: „Für die weitere Vermehrung der Anpflanzung von Walnuß bäumen und für die erhöhten Druckkosten der in diesem Jahre im Verlag der Landwirtschaftskammer erscheinenden Schrift „Der rhei nische Walnußbaum" beschließt der Vorstand, eine Beihilfe von 3000 M. aus den Mitteln des Westfonds zu erbitten. Der Vorstand erklärt seine Zustimmung zu einer Erhöhung der Preise für Hochstämme des rheinischen Anbausortiments, die laut Nr. 2' Vertrt legten schäft Hochs von 8 Umfar Versu so sc dieser eigene sofort ] nerisc geneh gleich mit d neue Lage so au könnt ragen Gärtn wird Richt von < sen ii barbe sem Groß und I nach nesfa Zu sei sowie preis ier c ordn Staa eine Furt) träte Verb die . ■ den Nürr Nürr der Part der sehe mac bild: verb hört geri eine pro müs beti ! 1 M ‘ und i, halt vier war schl : 201 Leh
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