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7 u.28 Nr. 27 u. 28 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 107 1. Arbeitszeit. igen tscher ärtner Die Arbeitszeit beträgt vom 1. November bis 1. Fe bruar acht Stunden, vom 1. Februar bis 1. März neun Stunden, vom 1. März bis 31. Oktober zehn Stunden. An Sonn- und Feiertagen sind nur die naturnotwen- s: Deut digen Arbeiten zu verrichten und ist dafür nur das unbe dingt erforderliche Personal wechselweise heranzuziehen. läuft t vor ,rf je- zwei inden mden Stun- Feier- dabei Stun- ißlich dem not- chlag 1 Ar- 2. Arbeitslohn. Die Berechnung der Löhne erfolgt nach Arbeits stunden. Die Auszahlung des Lohnes erfolgt in Wochen fristen. Der Mindestlohn beträgt für Gehilfen im ersten Gehilfenjahr nach freier Vereinbarung; für Gehilfen bis 20 Jahre 1 M., für Gehilfen von 20 bis 22 Jahren 1,20 M., für ältere Gehilfen 1,40 M. Obergehilfen erhalten nach freier Vereinbarung mehr. Frauen 0,60 M, Für gseundheitlich einwandfreie Wohnung mit Licht und Heizung können wöchentlich 5 M., für Kost und Logis wöchentlich bis 35 M. in Abzug gebracht werden. Ueberstunden werden mit 25 vH Aufschlag bezahlt. Der Heizdienst wird mit dem gewöhnlichen Stunden lohn vergütet, ebenso naturnotwendige Sonn- und Feier tagsarbeiten. Andere an diesem Tage zu verrichtende Arbeiten werden mit einem Aufschlag von 50 vH bezahlt. Vorstehender Vertrag tritt mit dem 1. Mai 1919 in Kraft. b) Landschaftsgärtner. 1. Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Ueberstunden sind nur bei außerordentlichen Fällen zulässig und wer den mit 25 vH Aufschlag bezahlt. 2. Arbeitslohn. rbei- Alter n im riger aum- von von hren von hren •iebe wei- i ab gkeit rein ¬ ig in richt »frist Kün- rein- hält- ings- lern i e n. inde und )rts- den. Zün- Der Stundenlohn beträgt für Gehilfen, die noch nicht zwei Jahre auf Landschaft beschäftigt sind, 1,40 M., für Landschaftsgehilfen bis 22 Jahre 1,50 M., für ältere Ge hilfen 1,65 M., für ungelernte Arbeiter 1,35 M., für ange lernte Arbeiter 1,50 M. Die Auszahlung des Lohnes erfolgt in Wochenfristen während der Arbeitszeit. Die Arbeitnehmer verpflichten sich, nach Inkraft treten dieses Tarifes keine Arbeiten auf eigene Rech nung auszuführen. 3. Kündigung. Wenn keine besonderen Abmachungen getroffen sind, kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. 4. Schlichtung s a u s s c h u ß. Zur Schlichtung von Streitigkeiten wird ein Schlich tungsausschuß gebildet. Dieser besteht aus je drei Ver tretern der diesen Vertrag schließenden Parteien und teinem unparteiischen Vorsitzenden. Dieser Vertrag tritt mit dem 15. April in Kraft. Richtpreise für Erdbeeren im Freistaate Sachsen md Erdbeerwucher in Gaststätten. Für das Gebiet des Freistaates Sachsen hat die sächsische Regierung Richt- preise für notwendig erachtet und in folgender Höhe estgesetzt: 5 Erzeuger- artenerdbeeren aller Art richtpreis a) 1. Wahl 1 20 b) 2. , 0 75 Nald- und Weinbergserdbeeren 2.— Diese Preise entsprechen Großhandels, richtpreis 1 45 0.95 2 35 Kleinhandels richtpreis 1.60 M.) 1.05 „ l 2 50 J für das Pfund. nicht den gegenüber dem Vorjahr wiederum gesteigerten Erzeugungskosten und den illgemeinen Teuerungsverhältnissen sowie dem abgrund- ief gesunkenen Kaufwerte der Reichsmark. Anstatt den Erzeugern auf diese Weise alle Lust zur Arbeit zu ver- -keln, sollte das sächsische Wirtschaftsministerium lieber larauf bedacht sein, zu verhüten, daß mit den Erdbeeren von Konditoren, Kaffeehausbesitzern und Tanzsaalwirten n unverantwortlicher Weise Profite gemacht werden, die hichts anderes als nackter Wucher sind. So wird uns z. B. berichtet, daß in einer Tanzstätte in Leipzig-Reud nitz gezuckerte Erdbeeren auf kleinen Tellern verkauft werden. Aus einem Pfund Erdbeeren werden sieben Por tionen hergestellt. Wir wollen nun annehmen, der Ein kaufspreis dieser Früchte betrüge 2,50 M. für das Pfund, für 1/, Pfund also 2,50 : 7 = 0,36 M. Zur Zuckerung sollen 15 gr markenfreier Zucker zu 20 Pf. für jede Portion Ver- wendung finden. Die Selbstkosten für den Gastwirt be tragen also mithin für ein Teilerchen Erdbeeren 56 Pf., wozu wir noch 4 Pf. für Anrichtespesen rechnen wollen, also zusammen 60 Pf. Der Verkaufspreis für ein Teller- eben der Früchte beträgt aber 1,50 M. also das 2%fache der Selbstkosten, so daß also ein Reingewinn von 90 Pf. an der Portion, gleich 150 vH erzielt wird. Das ist ein mühelos,'ohne jedes Wagnis erzielter Pro fit, der viel größer ist als der Reingewinn, welchen ein Obstzüchter jemals erreichen kann. Es wäre in der Tat wünschenswert, daß endlich sich einer der deutschen Freistaaten entschlösse, einen Obst- und Gartenbaubetrieb auf sozialistischer Grundlage zu er richten. Es würde sich sehr bald zeigen, daß die Wucher profite, welche der Gärtnereibetrieb in unseren Tagen an geblich abwirft, nichts anderes als Phantasiegebilde sind, welche den Köpfen abonnementslüsterner Tageszeitungs schreiiber und politischer Hetzer entsprungen sind. Praxis und Wissenschaft Von der Notwendigkeit fachwissenschaftlicher Bildung. Von A. Janson. Schon als der Verfasser Lehrling war, kannte man das Kosewort vom Glacehandschuhgärtner. Soll man es auf seine innerste psychologische Bedeutung unter suchen, wird man vor keine kleine Aufgabe gestellt. Es haftet an ihm so sehr viel Berechtigung, Neid, Dummheit, Unberechtigheit, Kurzsichtigkeit, Widerspruchsvolles, daß man ein ellenlanges Kapitel darüber schreiben könnte, wenn man wollte und wenn es nicht schade um Zeit und Papier wäre. Aber es sei doch einmal festgestellt, daß gründliche wissenschaftliche Bildung durchaus nicht gleichbedeutend mit Unbrauchbarkeit in der Praxis ist, und es gibt zum mindesten — dem Prozentsatz nach — nicht mehr für die Praxis des Gartenbaues unbrauchbare Gartenwissenschaftler, als es praktische Gärtner gibt, de ren Leistung gleich Null ist, weil ihnen jegliches Verständ nis für das Innerste der Pflanze, für ihr Leben und Fühlen abgeht. Wägt man nun unparteiisch ab, so kommt man zu dem Schluß, daß beide Gruppen nicht gerade be neidenswerte Leute sind; aber daß dann meist immer noch der Glacehanidschuhgärtner jener ist, der höher steht, denn er stellt doch mehr oder weniger noch theoretisch seinen Mann, während der Praktiker, der ohne jedes gärt nerische Verständnis ist, nichts mehr und nichts weniger ist, als ein Tagelöhner, dem seine Pfleglinge gerade soviel und nicht mehr bedeuten, wie dem Ziegeleiarbeiter der Ton und dem Straßenkehrer der Müll. Er ist Garten arbeiter, und wenn ich die Wahl hätte, ein Glacehand schuhgärtner zu sein oder solch ein Praktiker, dann würde ich mich ja keineswegs beneidenswert fühlen, aber ich würde mich doch, immer noch etwas mehr Gärtner fühlen und auch fühlen dürfen. Damit soll und will nicht gesagt sein, daß jeder, dem die fachwissenschaftliche Bildung abgeht, kein Gärtner sei. Es gibt zahllose Nurpraktiker, die hervorragende Gärtner sind; aber sie sind noch lange kein Beweis, daß deshalb die Theorie nicht notwendig sei. Ihnen hat die gütige Vorsehung als besonders begnadeten Menschen den Instinkt für das Wesen der Pflanze als Gottesgeschenk