Volltext Seite (XML)
106 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 27 u.28 ventlich stahl, man gibt deutsche Gebietsteile um Eupen und Malmedy im elenden Länderschacher an Belgien ab und sucht uns durch 15jährige Knechtschaft das Gebiet des Saarbeckens zu entfremden, Dem gleichen unlaute ren Manöver aber gilt die Besetzung des linken Rhein ufers. Damit gehen wertvolle Stücke unseres deutschen Gartenbaues verloren, und der Mangel an Kohlen, der durch die Entreißung der besten Kohlenquellen Deutsch lands bewußtermaßen erzeugt wird, wird nicht nur unsere Industrie schädigen, sondern auch dem Gartenbau Schwie rigkeiten bereiten. Rechnen wir dazu den Verlust unserer Kolonien, die Internationalisierung unserer Ströme, ver bunden mit der Abtretung des Flußschiffahrtsmaterials, wodurch uns die freie Betätigung auf unseren Binnen gewässern unterbunden wird, ferner den Raub unserer Handelsflotte, der uns für unseren Ausfuhrhandel zu völ liger Abhängigkeit von unseren Widersachern verurteilt, die Dezimierung unseres Viehbestandes, die unermeß lichen Kohlenlieferungen, die wir bewerkstelligen sollen, obwohl man uns den Kohlenbergbau verkümmert, die Ein räumung' der Meistbegünstigung bei der Einfuhr von Wa ren aus den Gebieten der alliierten und assoziierten Staa ten, die Zollfreiheit für die Wareneinfuhr aus Elsaß-Loth- ringen und dem uns geraubten polnischen Gebiet, die Schwächung unseres Eisenbahnverkehrs, die schweren Geldopfer von zunächst 100 Milliarden und die völlige Er drosselung unserer einstigen Wehrhaftigkeit, so hat man ein Bild davon, was die gegnerischen Imperialisten, Mili taristen und Kapitalisten unter einem „gerechten Frieden“ verstehen. Wenn sie nur wenigstens soviel Ehrlichkeit im Leibe hätten, das Ding bei seinem richtigen Namen zu nennen: Weiterer Krieg im Deckmantel eines Gewalt friedens! Und dennoch müssen wir in unserer Wehrlosigkeit mit diesen Friedensbedingungen rechnen. Was man im deutschen Volke kaum geglaubt hatte, geschah, der Frie den mußte unterzeichnet werden! Mit dieser Tatsache gilt es, sich abzufinden. Unter dem schweren Druck, dem das ganze deutsche Land und Volk ausgesetzt ist, wird auch der deutsche Gartenbau leiden. Draum gilt es, sich zu rüsten mit Arbeitskraft und Arbeitsfreu digkeit, mit neuem, ernstem Vorwärts- und Aufwärts streben, mit Unverdrossenheit und Geduld in dem schwie rigen, dornenvollen Aufstieg zur wirtschaftlichen Gene sung! Die unsinnigen Streikbewegungen, die unerschwing lichen Lohnsteigerungen, die uns unfähig machen, wieder zu einer normalen Preisbildung zu gelangen, die Verkür zungen der Arbeitszeit in einer Periode unseres Wirt schaftslebens, die eher die höchste Ausnutzung aller Ar beitskräfte, der geistigen wie der körperlichen, nach dem Taylorsystem erforderte, die unseligen Parteikämpfe und Fehden zwischen den Ständen, die unser inneres poli- sches Leben vergiften, alles das muß endlich aus unserem Volksleben verschwinden, wenn wir im Kampf für unsere wirtschaftliche Freiheit und Selbständigkeit nicht erliegen wollen. Wir müssen endlich alle eins werden in Schaffens kraft und Schaffensfreude. Wir müssen es als eine heilige, sittliche Pflicht betrachten, daß wir alles dafür einsetzen, uns von den Fesseln zu lösen, die uns der „friedlose Frie den“ aufgezwängt hat. Je mehr positive Arbeit wir leisten, und das gilt in gleicher Weise für Industrie, Handel und Gewerbe, wie für Landwirtschaft und Gar tenbau, desto eher wird der Tag der goldnen Morgenröte für das entrechtete Deutschland anbrechen, wo wir wie der als ein freies Volk aufrecht auf unserer Scholle ste hen. Unsere Generation muß es den kommenden Ge schlechtern vererben, dieses Gefühl der Verantwortlich- keit in der Arbeitsleistung, diese Sehnsucht nach der Be freiung aus den Klauen unserer Feinde, diese Hoffnung, daß dermaleinst diesem Scheinfrieden ein wahrer Welt frieden folgen wird. P. Auszug aus den Arbeitsvereinbarungen zwischen den Ortsgruppen des Verbandes deutsch« Gartenbaubetriebe einerseits, des Verbandes der Gärtner und Gärtnereiarbeiter (vormals A. D. G. V.) und des Deut schen (nationalen) Gärtnerverbandes anderseits: im Stadtkreise Frankfurt a. O. Die Vereinbarung gilt bis zum 7. Juli 1919 und läuft je ein Vierteljahr weiter, wenn sie nicht einen Monat vor her gekündigt wird. 1. Arbeitszeit. 1. Die Arbeitszeit ist eine achtstündige; sie darf je doch während der neun Sommermonate um täglich zwei Ueberstunden überschritten werden. Die Ueberstunden sind mit 10 vH Aufschlag zu bezahlen. Als Ueberstunden gelten die über die normale Arbeitswoche von 48 Stun den hinaus geleisteten Arbeitsstunden. Gesetzliche Feier tage und ärztlich bescheinigte Krankheitstage sind dabei nicht in Anrechnung zu bringen. 2. Der Heizdienst wird mit dem gewöhnlichen Stun- denlohn vergütet. 3. An Sonn- und Feiertagen sind nur die unerläßlich notwendigen Arbeiten zu verrichten; diese sind mit dem gewöhnlichen Stundenlohn zu bezahlen. Andere sich not wendig machende Sonntagsarbeit ist mit einem Aufschlag von 50 vH zu vergüten. 2. Arbeitslohn. 1. Die Berechnung des Arbeitslohnes erfolgt nach Ar beitsstunden, die Auszahlung in Wochenfristen. 2. Der Stundenlohn beträgt: für jugendliche Arbei terinnen im Alter von 14 bis 15 Jahren 30 Pf., im Alter von 16, 17 und 18 Jahren 45 Pf., für Vollarbeiterinnen im Alter von 19 Jahren und darüber 50 Pf., nach einjähriger Tätigkeit im Betriebe 55 Pf.; Packerinnen beim Baum schulenversand erhalten einen weiteren Zuschlag von 5 Pf. die Stunde; für jugendliche Arbeiter im Alter von 114 Jahren 30 Pf., von 15 Jahren 40 Pf., von 16 Jahren 50 Pf., von 17 Jahren 60 Pf., von 18 Jahren 70' Pf., von 19 Jahren 80 Pf., für Vollarbeiter im Alter von 20 Jahren und darüber 90 Pf., nach einjähriger Tätigkeit im Betriebe 1 M.; fün Gehilfen im ersten Gehilfenjahre 90 Pf., im zwei ten Gehilfenjahre 1 M., vom dritten Gehilfenjahre ab 1,10 M., für letztere Gehilfen nach einjähriger Tätigkeit im Betriebe 1,20 M., für ältere Gehilfen nach Verein barung, für Gehilfen in leitender Stellung 1,50 M. Gewährte freie Station wird mit 4 M. für den Tag in Anrechnung gebracht. Bestehende bessere Lohnverhältnisse dürfen nicht verschlechtert werden. I bruar Stunc A digen dingt I stund friste Gehil 20 Ja für ä freier I und I wöch l I lohn tagsa Arbe 5 Kraft I sind den i 1 zwei Land hilfer lernt sind, tungs trete einer 3. Kündigung. Bei Gehilfen wird eine vierzehntägige Kündigungsfrist festgesetzt, bei Arbeitern und Arbeiterinnen keine Kün digung. 4. Schlichtungsausschuß. Zur Erledigung von Streitigkeiten aus dieser Verein barung, sowie aus allen anderen aus dem Arbeitsverhält nis entstehenden Streitigkeiten wird ein Schlichtungs ausschuß gebildet. Der Ausschuß besteht aus Vertretern der diese Vereinbarung schließenden Verbände. in Hannover und Umgegend. a) Topfpflanzen- und Handelsgärtnereien. Folgender Tarifvertrag ist zwischen dem Verbände deutscher Gartenbaubetriebe, Gruppe Hannover I, und dem Verbände der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Orts verwaltung Hannover - Linden, abgeschlossen worden. Seiner Aufhebung muß mindestens eine einmonatige Kün digungsfrist vorausgehen. ind Freis preis estg Jarter a) 1 b) 2 Wald.