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u. 26 in brik 2197 3 el au arch: r.17. n als cht 20 nen an: en, ne, OS, ap- tis, na- 2514 für der 2516 ark und packung ■— p .kg Ferner m lang tück. lahme, ike, Pr-, 19. nd ritz- [2526 idt jlde Nr. 25 n. 26 Freitag, den 20. Juni 1919. XXI. Jahrgang. Der Handelsgärtner Bezugspreis bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland M. 6.—, für das Ausland M. 10.—, ddrch die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Gomeniusstr. 17. Anzeigen 30 Pfennig für die fünf gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für. die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Feuerunsszzusenlag 25°. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Wie fertigt der Handelsgärtner das Vermögensverzeichnis für Ende 1918 an? — I Ein typischer Fall, — Auszug aus den Arbeitsvereinbarungen: Magdeburg, Flensburg und Umgegend. — Praxis und Wissenschaft: Wie gelange ich auf billige Weise zu einer ! größeren Staudensammlung? Kleinere Mitteilungen. - Vereine und Versammlungen. Handelsnachrichten. — Genossenschaftsregister. Handelsregister. Geschäftsnach- i richten. — Personalien. Wie fertigt der Handelsgärtner das Ver mögensverzeichnis für Ende 1918 an? Wegen der kommenden Vermögensabgabe hat be kanntlich die Reichsregierung angeordnet, daß Ver mögensverzeichnisse bis zum 30. Juni aufgestellt und zur । Einreichung bereitgehalten werden müssen. Als Stichtag für die Aufstellung des Vermögensbestandes ist der 31. De- zember 1918 festgesetzt; es muß also das Vermögen so angegeben werden, wie es sich an diesem Tage stellte; spätere Veränderungen durch Verluste, Gewinne, Abtre tungen, Aufnahme von Schulden usw. können wohl spä ter bei der Steuererhebung Berücksichtigung finden, kei neswegs aber bei der Aufstellung des Vermögensvar- ; zeichnisses. Wer hat ein Vermögensverzeichnis aufzustellen? Jedermann, der in Deutschland wohnt oder sich aufhält und der hier oder im Ausland Vermögen besitzt. Das Vermögen der Ehegatten wird zusammen gerechnet, sofern sie nicht etwa dauernd voneinander ge trennt leben. Das Vermögen der Kinder muß dagegen besonders verzeichnet werden. Ausgenommen sind juri stische Personen, Verbände, Vereine, Handelsgesellschaf ten, Genossenschaften aller Art, Innungen usw. Gibt es eine Vermögensgrenze für die Aufstellung von Verzeichnissen? Ursprüng lich nicht. Eine Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen vom 27. Mai 1919 hat jedoch verfügt, daß bei Vermögen, die weniger als 10 000 M. betragen, die Aufstellung des Verzeichnisses unterbleiben kann. Der Zwang zur Aufstellung desselben beginnt also erst mit 10 000 M. und darüber. Bis 9 999,99 M. besteht er nicht. Daß voraussichtlich Vermögen bis 10 000 M. abgabefrei bleiben werden, hat mit der Aufstellung des Vermögens verzeichnisses überhaupt nichts zu tun. Was ist als Vermögen anzugeben? Es sind drei Vermögensgruppen getrennt zu behandeln: 1. Grundvermögen, also Grundstücke, ein- schließlich ihres Zubehörs. Ist die Gärtnerei nur gepach tet, so hat nicht der Gärtner, sondern der Verpächter das Grundstück in seinem Vermögensverzeichnis aufzuführen. Anzugeben ist der gemeine Wert, d. h. der Verkaufswert, den das Gärtnereigrundstück am 31. Dezember 1918 ge habt hat, oder falls dasselbe nach dem 31. Dezember 1918 erworben ist, der Betrag der „Gestehungskosten“, der sich zusammensetzt aus dem Erwerbspreis, den sonstigen An schaffungskosten und Aufwendungen (Meliorationen, Wasser-, Heizungs-, Lichtanlagen usw.), unter Abzug der durch Verschlechterungen entstandenen Wertminderun ¬ gen. Als Zubehör kommen lediglich Sachen in Frage, Oefen und sonstige Heizungsanlagen, Beleuchtungsanla gen, Gerätschaften usw. Auch private Fernsprecheinrich tungen. 2. Betriebsvermögen, also Vermögen, das dem Betriebe des Handelsgärtners dient. Hat er eine ge ordnete Buchführung eingerichtet, die sich auch hier wie der segensreich erweist, so erübrigt sich für ihn die Auf stellung, wenn er die letzte ordnungsmäßige Bilanz vor legt. Zum Betriebsvermögen gehört „das Geld, das im Geschäft steckt“, auch der Wert, den die Vorräte an Sä mereien, Pflanzen, Erde, Sand, Kohlen und sonstigen Ma terialien haben. Auch der Anteil, den der Steuerpflich tige als Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft usw. an deren Betriebsvermögen hat, ist hier zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu § 3 des Besitzsteuergesetzes wird auch das in ausländischen Grundstücken und Betrieben angelegte Vermögen mit er faßt. 3. Kapitalsvermögen. Hier kommen in Frage festverzinsliche Wertpapiere, einschließlich der Schuld buchforderungen, Wertpapiere mit Dividendenertrag (Aktien), gleichviel, ob in- oder ausländische Werte in Frage kommen oder sich das Kapitalvermögen im Inland oder Ausland befindet. Nach welchem Kurs die Wert papiere anzugeben sind, besagt eine amtliche Aufstellung für den 31. Dezember, in die alle gangbaren, börsenfähi gen Wertpapiere aufgenommen sind. Indessen kann nach der Bekanntmachung vom 27. Mai 1919 die Einsetzung der Kurswerte auch unterbleiben. Sind die Stücke glei cher Wertpapiere verschieden groß, so genügt die An gabe „diverse Stücke“ und der gesamte Nominalbetrag derselben. Die Nennwerte der einzelnen Stücke müssen nicht verzeichnet werden, auch kann die Gesamtwertan gabe unterlassen werden. Zum Kapitalvermögen gehören ferner Geschätfsanteile bei Gesellschaften m. b. H., Einla gen bei stillen Gesellschaften, Erwerbs- und Wirtschafts genossenschaften, Einkaufsgenossenschaften usw., Bank guthaben, Sparkasseneinlagen, Forderungen aus Darlehen (Hypotheken) und andere einbringliche Forderungen (Außenstände), Kautionen, ferner bares Geld, Banknoten, Kassenscheine usw. Ausgenommen sind die Beträge aus den laufenden Jahreseinkünften, die zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für drei Monate dienen. Zu den „laufenden Jahreseinkünften“ haben wir Zin sen aller Art. Gewinnanteile, Gehälter, aber auch die Ein nahmen aus Pflanzen-, Gemüse-, Obst- und Samenverkäu fen in der Gärtnerei, sowie die Einnahmen aus der Her richtung von Gartenanlagen, Hausgärten usw. in der Land schaftsgärtnerei zu rechnen. Zu den „laufenden Ausgaben“ gehören die Kosten der gesamten Haus haltung, Miet- und Pachtzinsen, Löhne, Versicherungs beiträge Kapital-(Hypotheken-)Zinsen, Aufwendungen zur Erhaltung von Grundstücken und alle Steuern und Ab gaben. Weiter fallen unter das Kapitalvermögen die noch nicht fälligen Ansprüche aus Lebens-, Ka-