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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau ■ 78 il Lan VO1 Der Streik in der Berliner Landschaftsgärtnerei beendet, i Hor iar Erle eine hat ■ 35o ein Bl' Heinrichstr. 4 1 als Bautzener Str. AI Ucker Blindow. der lerll Biu dUSt a Neu j 01b< fungsstellen durch diese Neuregelung nicht nur nicht aufgeho sohdern in gewissem Grade sogar wieder notwendiger als vor schü röst infa itav F hael nrich •mann nitz. nrich il Wit x Zieg Vors 28. A —ffeii -Kilo- hard I ber, S 15 Pf. .Die Erhöhung trat mit der ersten Lohnwoche 'nach 15. April in Kraft. fu, p lige • te fü zelve: durch Bubenhand gelegte Handgranate, die ihn sofort Justus Habekost, Hofgarteninspektor in Rastede: de Sam niedergelassen. Königsberg. E. Kohlert übernahm das Blumengeschät del. ein. weiteres Feld der Betätigung eröffnet, nicht aber Preistreiberei und dem Kettenhandel ein Freibrief ausges Otto Bieler, Friedhofsgärtner in Artern; GeorU Eichhorn, Handelsgärtner in Gerichshaln bei Leipzig. Hermann Gubich. Privatgärtner in Charlottenburg. In der Ferdinand Albrecht, Gartenmeister in Freiburg 1. Br.; August Algers, Gärtner in Sch’oß Hünefeld (Bez. Osnabrück) dunoswirtschaft, wie auch für die sonstigen Gegenstände des liehen Bedarfs. Meißen. Ernst Teuber eröffnete und Rindegeschäft. Neusalza. Ernst Martin hat sich s ch.af t s gärtn er niederg el assen. Prenzlau. Die Obstplantage in sich ihrer der Schleichhandel in besonders starkem Maße bemäch tigte. Dagegen spricht der große Bedarf an Hülsenfrüchen, dem aus der inländischen Ernte nur ein verhältnismäßig kleines An- gebot gegenübersteht und der auch voraussichtlich durch die etwa zu erwartenden Einfuhren aus dem Auslande nicht befriedigt werden kann. Besonders ist hierbei zu berücksichtigen, daß schon in diesem Jahre Hülsenfrüchte als Ersatz für fehlende Fleischrationen gegeben werden mußten und die Möglikeit, daß auch im nächsten Jahre die als Nahrungsmittel besonders wert vollen Hülsenfrüchte in ähnlicher Weise zur Aushilfe herange zogen werden müssen. Es ist deshalb für das Ernährungsmini sterium. unbedingt erforderlich, einen gewissen Reservefonds an Hülsenfrüchten zu haben, und es ist nicht in der Lage, völlig darauf zu verzichten. Auf der anderen Seite ist der Ernährungs minister bereit, den bisher ungünstigen Ergebnissen der Hülsen fruchtbewirtschaftung' und dem vielfach geäußerten Wunsche nach einem Abbau der Zwangswirtschaft Rechnung tragend, von der Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte in der bisherigen Weise abzu sehen und nur einen Teil im Wege der Landlieferung zu erfassen. Hierfür kommen jedoch nur die wirklichen Sreisehülsenfrüchte (Erbsen aller Art einschließlich Peluschken und sogenannte Fut tererbsen, Bohnen aller Art einschließlich Akerbohnen, sowie Speiselinsen) in Frage, und es sollen daher Wicken und Lupinen ganz außer Betracht bleiben. Die Landlieferune würde unter An passung an die erfahrungsmäßigen Erträge in den einzelnen Ge genden und unter Berücksichtigung der Ernteergebnisse von der Reichsgetreidestelle ausgeschrieben werden, und es könnten sich die an die Reichsgetreidestelle abzuliefernden Pflichtmengen etwa in folgenden Mengen bewegen: bei Erbsen 4—6 dz für den Hektar, bei weißen Sneisebohnen.2—4 dz für den Hektar, bei Ackerbohnen 4—8 dz für den Hektar, bei Linsen 3 dz für den Hektar. Die' näheren Bestimmungen wegen der Ablieferung der Pflichtmengen und der Freigabe des Restrs werden seinerzeit getroffen und dabei .wird besonders erwogen werde’n, daß denjenigen, welche ihrer Ablieferungspflicht nicht nachkommen, entsprechend dem in der Schweiz bewährten Svstem eine empfindliche Geldbuße auf- erlegt wird, die den im Schleichhandel zu erzielenden Preis für die Pflichtmengen übersteigen muß. Selbstverständlich gelten für die. im Wiese der T andlieferung abzugebenden Pflichtmengen Höchstpreise, deren Festsetzung — jedenfalls nicht unter dem bisherigen Höchstpreise (Erbsen 80 M.. Sneisehohnen (weiße un 1 70 M. Peluschken 70 M Die nach Erfüllung der unterliegen nicht -dem der Grenzen der allge- verfügt, insbesondere bunte) 90 M„ Linsen 95 M.. Ackerbohnen für den Dorvelzentner) — erfolgen wird. Pflichtlieferung verbleibenden Mengen Höchstpreis und kann darüber innerhalb meinen Preistreibereiverordnung frei leh- i a gebr. Fi er ab können darüber Verträge mit Gemeinden, industriellen Werken usw. abgeschlossen werden. Die Erfüllung dieser Verträge sowie überhaupt die Veräußerung ans den freibleibenden Teilen der Ernte wird aber erst dann zugelassen werden können, wenn die Reicbsgetreidestelle im Besitz der ausgeschriebenen Menge ist. Ein allgemeines deutsches Ammoniaksyndikat. Unter Leitung des Reichswirtschaftsministeriums finden, wie wir hören. Ver handlungen statt, die auf einen Zusammenschluß der gesamten deutschen Ammoniakerzeugung abzielen, und zwar soll sowohl die Erzeugung von Kohlenammoniak, als von Luftammoniak in das Syndikat eingeschlossen sein. Bisher war nur die westdeutsche Ammoniakindustrie zusammengeschlossen, für die ostdeutsche be stand das Projekt der Bildung eines eigenen Syndikats, das jetzt in Fortfall kommt. Die Nachfrage nach Ammoniak wird als sehr stark bezeichnet, so daß ihr hei weitem nicht genügt worden kann. — Für die Verbraucher des Ammoniaks, also auch für Gartenbau, bedeutet diese neue Svndikatseründung nichts anderes als eine weitere Verteuerung dieses'gegenwärtig schon fast unerschwing lich teuren Dungstoffes. Freier Markt, Preiswucher und Kettenhandel. Wie durch den Reichsernährungsminister bekanntgegeben worden ist, beab sichtigt dieser, einzelne Lebens- und Futtermittel, welche bisher der Höchstpreisregelung unterlagen, im kommenden Sommer einer solchen Regelung nicht mehr zu unterstellen'. Die hierbei verfolgte Absicht geht dahin, hei solchen Lebensmitteln, welche, entweder für die Bewirtschaftung nicht geeignet sind oder deren Monge bereits so groß ist. daß ein umständlicher amtlicher Appa rat zu ihrer Bewirtschaftung nicht mehr notwendig erscheint, den freien Handel wiedereinzuschalten. Aehnliches ist auch auf eini gen anderen Gebieten des täglichen Bedarfs, insbesondere auch hei Web-, Wirk- und Strickwaren, erfolgt. Diese Freilassung von Höchstpreisen hat den Sinn, daß eine einheitliche Preisnormierung für das Reich oder größere Bezirke nicht mehr zweckmäßig erscheint. Dagegen soll damit nicht dem Preiswucher oder dem Wiedereinsetzen des Kettenhandels Vor schub geleistet werden. Vielmehr bleiben die Vorschriften der Preistreibereiverordnung über Preiswucher und Kettenhandel samt den einschlägigen Entscheidungen des Reichsgerichts und den von den Preisvrüfunesstellen herausgearbeiteten Richtlinien unverändert in Kraft. Ebenso wird die Tätigkeit der Preispri- Geschäftsnachrichten. Bayreuth. August Schmidt eröffnete hier im elterliche Freystadt. Gärtnereibesitzer Baumgart hierselbst - Gärtnereigrundstück in der Hindenburgstraße für 35 000 1 wesen eine Gärtnerei. Braunschweig. Constantin Knieke eröffnete unter men* Quedlinburger Samenniederlage Bohlweg 44, ein schäft. Crimmitschau. Ad. Fritzsche übernahm die ehern. Gärtnerei Thiemestr. 21. ia.la t -Gewi « u.ve den Gärtner Braun in Kl.-Tromnau verkauft. Gera (R). Hans Hahn hat sich Blücherstr. 5 als.Landsc gärtner niedergelassen. Hamburg. Ed. Berlin eröffnete Fuhlbütteler Str. 668 Blumen- und Kranzhalle. . g Hirschberg (Schl es.). Frau M. Tschorn übergab ihre nerei ihrem Sohne Karl Tschorn. Personalien. Berlin-Dahlem. Geh- Oherregierunesrat Prof. phil. e Adolf Engler. Direktor des Botanischen Gartens, volli am 25. März das 75. Lebensjahr. Verstorben: I aruf 8 Jena. Aug. Metz hat sich Hohestr. 6 als Landschafts?! - ortat In dieser Hinsicht tritt nunmehr der Zustand wieder ein, wi etwa zu Beginn der Preisregelung' bei Schaffung der Preis ob, KÖ fungsstellenverordnung vorlag..Es wird somit dem redlichen £ Ba 8 ir. Ha Teuerungszuschläge für Gärtner und Gartenarbeiten in 11 Cott bürg. Nach erneuten Verhandlungen wurden den Arbeitneh g die der Hamburger Landschaftsgärtnereien auf den Tariflohn fol de Teuerungszuschläge bewilligt: Für Gehilfen und eingeaiommm tote Arbeiter 25 Pf. die Stunde, für Asbeiter 20 Pf. und für Fn anzeige heißt es: „Er stieß beim Graben im Garten al in A. Rauer. Vord. Vorstadt 39. Meiningen. Arthur Eichmann hat die Gärtnerei des storbenen Herrn Fr. Böhm übernommen. Die Versammlungen der Arbeitgeber (Vei । el un - ■ ... • ntner - -- —p.. —— N.-- . A —-I •MP8T°V Dies gilt sowohl für das Gebiet der Ernährungs- und der Bei us E 1 • . ■ • - - IRobi sehen Obstbau- und Verwertungsgenossenschaft gehörig durch Kauf in den Besitz des Obergärtners Dühring aus Bro über. Torgau. A. Leidenroth eröffnete hier Spitalstr. 29 ein men- und Gemüsegeschäft. ! Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Groß-Berlin wurden t ' Landschaftsgärtnerei folgende Stundenlöhne festgesetzt: Für Ji gehilfen (Gärtner) sofort 2 M., ab 1. Juli 2,20 Mi für Gärtner einjähriger Tätigkeit in der Landschaftsgärtnerei 2,30 (2,50) N ungelernte Arbeiter 1,80 (1,90) M.; für angelernte Arbeiter (nach isth jähriger Tätigkeit in der Landschaftsgärtnerei) 2 (2,20) M.; fürFHP- tenfrauen 1 (1,10) M. Ci V— ’ e 1 -,2- iehm.. ’ der Gartenarchitekten und Landschaftsgärtner) und der Arbe mer (Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter) haben Schiedsspruch zugestimmt. Die Arbeit wurde wieder aufgenom Dörrverbot für Frühgemüse. Die Reichssielle für Gemüse Obst hat auch in diesem Jahre das Dörren von Frühgemüse zum 31. Juli 1919 untersagt. Ausnahmen von dem Dörrverbot nur für dasjenige Frühgemüse zugelassen, die etwa auf den Fri märktn nicht abgsetzt werden kann, damit es nach Möglich durch Trocknung- für die menschliche Ernährung erhalten b!i Der Postverkehr mit Italien ist wieder aufgenommen. Briefverkehr mit Italien ist wieder eröffnet. Zugelassen sind Gefahr der Absender gewöhnliche und eingeschriebene Br Postkarten, Drucksachen. Geschäftspapiere und Warenprober Nr. 19 J ———19 u.