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Blatt Amts und des SLadtrathes des Königs. Amtsgerichts Drick und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Abi nnementS - PreiS: Vi :rtelsäbrl. l M. 2S Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zulendung. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l . Allustr. Sonntags- Llatt <wöchentlich>, 2 Fine landrvirth- srtzastNche Meitcrg- (monatli h). Anserate sind bis Dienstag u. Freitag, Borm, 9 Uhr aufz -geben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raums 10 Pfennige. KefchäftssteHen bei Herrn Buchdruckereibes.P adst in Königsbrück, in den Rn- noncen-BureauS von Haasin. steinL Vogler u.,,Jnbalidkn- dank" in Dresden, Rudolp; Moste in Leipzig. schenk ^siir Pulsnitz) Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend 'Uu^snitz. ÄechsundvißrrzigstßV Aahngang Mittwoch. Re. 29. 11. April 18S4. B e l an n L m a ch u n g. Das Kriegsministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten für die Armee freihändig ankaufen zu lasten. Zu diejem Zwecke sock ein Nemoniemarkt in Kamenz auf dem städtischen Holzhose am 28. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr stattfinden. Die hierzu vom Kriegsministerium entsendete Komission wird zu Remontezwecken geeignete Pferde nach Maßgabe folgender Bestimmungen ankaufen. 1., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen, a., daß die von ihnen vorgesührten Pferde in Sachse» geboren sind — Deck-, resp. Füllenscheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen —; b., daß dec Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betr. Pferdes ist. 2 ., Die Pferde sollen 3—6 Jahre alt sein. Das Mindestmaaß der anzukaufcnden Pferde muß — mit Stockmaaß gemessen — für 3 jährige 1 Meter 46 Centi- meter, für volljährige 1 Meter 52 Ccntimeter betragen; das Höchstmaaß soll für 3 jährige l,57 und für volljährige 1,68 nicht übersteigen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht avgekaust. 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der tzZ 899—929 des Bürgerl. Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Gesetz- u. Ver- ordn.-Bl. v. I. 1863, Seite 109 flgd) sowie gegen die Untugend des Köppens oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5 , Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6 ., Zu jedem angekauften Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne besondere Vergütung mit zu liefern: I neue rindslederne haltbare Trense, 1 neues Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 4. April 1894. K r i e g s - M i n i st e r i u m. Bekanntmachung. Auf Antrag der Betheiligten soll die zu dem Nachlaß des Gartennahrungsbesitzer Gustav Emil Gebauer in Bretnig gehörige, auf 30672 ortsgerichtlich gewürderie, 17 Hekt. 62,5 Ar, (-31 Acker 253 (^Ruthen) umfassende und mit 305,^ Steuereinheiten belegte Gartennahrung Nr. 89 des Brandkatasters, Fol. 83 des Grund- und Hypotheken- büchs für Bretnig, freiwillig den 17. April 1891, Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Unmittelbar darnach wird nach Befinden das gesummte todte und lebende Inventar und Mobiliar gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung gelangen. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den am AmtSbrett und im Gasthofe zum Anker in Bretnig aushängendcn Anschlägen zu ersehen. Pulsnitz, am 2. April 1894. Königliches Amtsgericht. Weise. Montag, den 16. April 1891: Viehmarkt in Bischofswerda. Eine politische Mahnung. Die znnehmende Verbitterung in landwirthschaftlichen Kreisen veranlaßt das „Vaterland", das Organ des kon servativen Landesvereins im Königreich Sachsen zu nach stehend« r Mahnung: Zu den betrübendsten Erscheinungen der Zeit gehört die zunehmende Verbitterung, die sich heute in tandwinhschaftlichen Kreisen zeigt. Insoweit dieselbe ein Ausdruck der in diesen Kreisen fitzt herrschenden Noch- lage ist, mag sie ja begreiflich sein, aber selbst dann dürfte sie nicht so weit gehen, daß sie sich vereinzelt sogar in Aeußerungen der Gehässigkeit kund giebt und zu Anfein dungen führt, sellst gegenüber solchen, welche bisher mit aller Wärme und nach ihren besten Kräften die Interessen der Landwirthschast vertreten haben. So ist es neulich der „Leipz. Ztg." gegangen, die dies doch wahrlich nicht verdient hat und nicht darum schon als ein Feind der Landwirthschast angesehen und t ehandelt werden darf, weil sie nicht Alles und Jedes unterschreibt, was einzelne Führer im Bunde der Landwirthe fordern. Auch dem „Reichs boten", der ebenfalls zu den entschiedensten Freun den der Landwirthe g-hört, ist neuerdings Aehnliches Widerfahren. Wir glauben, daß das nicht wohlge- than ist und der an sich guten Sache der Landwirthe nur schaden kann, wenn man ferner in ähnlicher Weise vor gehen würde. Wir hoffen aber, daß dies nicht der Fall sein wird, und daß man allmählich wieder einlenken wird, wenn erst der Unmuth über die Annahme des Handels- Vertrages, der ja ganz gewiß allein die Nothlage der Landwirthe nicht verschuldet hat, sich wieder gelebt haben Wird. Daß das aber recht bald geschehe, ist um so drin gender zu wünschen, weil andernfalls die Landwirthe im mer mehr in eine gegensätzliche Stellung nicht blos zur Regierung, sondern auch zu den anderen Interessengruppen hineingedrängt werden, während sie doch dieser bedürfen, wenn, was wir dringend wünschen und stets auf das Eif rigste befürwortet haben, endlich einmal auch für die Land- Wirthe auf gesetzgeberischem und sonstigem Weg- eine wirk liche und durchgreifende Hilfe geschaffen werden soll. Aus diesem Grunde wäre es sehr schlimm, wenn wirklich jetzt schon in weiteren Kreisen der deutschen Landwirthe eine Stimmung herrschend wäre, wie sie Jemand in der „Kor respondenz des Bundes der Landwirthe" kürzlich geschildert hat. Derselbe schreibt: „Wir haben die äußerst bedenk liche Erscheinung, daß der deutsche Landwirth, der bisher außer dec Socialdcmokratie, der er ja diametral gegen übersteht, den Freisinn als seinen Feind ansah, jetzt geneigt ist, sofern er sich nämlich ehrlich und ohne Rücksicht aus spricht, den Kaiser als seinen politischen Gegner anzusehen." „Wo soll es", so schreibt hierzu der „Reichsbote", und wir stimmen ihm bei, „hinsühren, wenn heute diese und morgen andere Volksklaffen im König und Kaiser ihren Feind und politischen Gegner fihen und ganz vergessen, daß sie in ihm die von Gott gesetzte Obrigkeit zu ver ehren haben. Man sollte das Gespenst einer so bedenk lichen und gefährlichen Entwickelung, daß der Monarch als ein Feind und Gegner ganzer Vr-lkSklassen angesehen wird, auch nicht einmal im Zukunftsbilde an die Wand malen, sondern es thut fitzt wahrlich dringend Noth, die Unterthanentreue im Volke zu pflegen. Möchten die Räche der Krone aber das bedenkliche Zeichen der Zeit, welches in dem obigen Worte liegt, wohl beachten. Umsomehr aber sollten alle weitsehenden Politiker im Parlament ohne Bitterkeit ihre Pflicht thun, die sie als Volksvertreter, die berufen sind, nach bestem Wissen und Gewissen an der Gesetzgebung mit zu arbeiten, übernommen haben. Das gilt aber nicht blos nach oben, sondern auch nach unten hin Gewiß, der Abgeordnete ist als solcher nicht völlig souverän, sondern ist Vertreter des Volkes, das ihn ge wählt hat; und so muß er einen gewissen Zusammenhang mit den politi chen Intentionen seiner Wähler bewahren. Kann er das nicht, dann darf er das Manda nicht an nehmen. Deshalb ist es aber nö'lüa, daß die Wähler ihre Abgeordneten kennen lernen, daß sie also keine wild fremden Leute wählen, von denen sie kaum den Namen Wissen, und daß eine persönliche Beziehung des Abgeord neten mit seinem Wahlkreise statlsiadet. Allein dieses Maud t darf nicht so weit gehen, daß es zu einer gebun denen Marschroute für den Abgeordneten wird, sonst wer den sich schwerlich bedeutende, selbstständige, ehrenhafte Männer finden, welche noch Mandate übernehmen, die sie zum Sklave» ihres Wahlkreises degradiren. Ueber einen allgemeinen Rahmen der Gesinnungsgemeinschaft darf also das Mandat für den Abgeordneten nicht verpflichtend sein. Wenn nur Leute mit streng gebundener Marschroute in das Parlament kämen, dann würde dasselbe sowohl durch die Person, als auch durch das Gebühren solcher eng be schränkten Parteigänger auf ein so niedriges Niveau hinab sinken, daß es für das Wohl des Landes unerträglich würde; denn im Parlament ist eine Gesetzgebung gar nicht möglich, wenn Jeder starr in allen Fragen auf sei nem Standpunkte, wie ihm in erregter Wählerversammlung die Grenzen gezogen sind, beharren wollte." Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Die hiesigen Herren Bezirks vorsteher haben sich auf Ersuchen des Stadtraths bereit erklärt, für die durch den Brand geschädigten Familien Heinrich und Barchmann, ein Jeder in nerhalb seines Bezirkes, eine Hauscollecte in den nächsten Tagen zu veranstalten. Die Einwohner schaft wird ersucht, je nach Kräften den bedrängten Familien beizustehen. Pulsnitz. Am Freitag Abend gegen 10 Uhr brach in dem Schuppengebäude des dem Holzspalter Hein rich gehörigen, am Ausgange der Rietschelstraße befindli chen Grundstückes Feuer aus, das infolge der hölzernen Bauart und des darin befindlichen Brennstoffes reichliche Nahrung fand und einen weithin sichtbaren Feuerschein verbreitete. Die Flammen griffen auch nach dem Boden des daranstoßenden Wohnhauses über, jedoch gelang es durch das schnelle Eingreifen der freiwilligen Feuerwehr, die zur Dämpfung deS Feuers einen Theil des Daches