Volltext Seite (XML)
Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1 . Zllustr. Sonntags- blatt (wöchentlich), 2 Eine kandrvirth- fcHastrtche Wsitage (monatlich). Abonnements - Preis.- Bierteljährl. 1 M. 2S Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Blatt Amts und des StadtraLhes des Aönigt. Amtsgerichts Zu Anferat« sind bis Dienstag u. Freitag Borm. 9 Uhr auf,uneben. Preis für die einspaltige Cor puSreile (oder deren Raum 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P adst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haase n- stein L Vogler u.„Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. MchenLH >^fjir Pulsnitz, Lönigstnick, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Knftmdvierjigstrr Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Mittwoch. Nr. 93. 22. November 1893. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen Hausbesitzers und Handelsmannes Ewald Ferdinand Seifert in Großröhrsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Montag, den 18. Dezember 1893, Vormittags V? 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. P u l s n i tz, den 20. November 1893. Sekretär Söhnel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Kekanntmachung. Das Einlage-Quittungsbuch hiesiger Sparkasse Nr. 6481, auf den Namen Gustav Hermann Steglich, Brettmg lautend, ist erstatteter Anzeige zufolge abhanden gekommen. Der etwaige Inhaber dieses Buches wird unter Hinweis auf 8 15 des hiesigen Sparkassenrcgulativs vom 20. September 1885 aufgeforderl, seine Ansprüche bei deren Verlust binnen 3 Monaten von heute ab hier anzumelden. Gemeindeamt Großröhrsdorf, am 20. November 1893. Die Sparkassenverwaltung. Bauer, G. V. Ortskrankenkasse zu Pulsnitz. Sonnabeud, den 25. November d. I., Abends 8 Uhr findet im Gasthof zum Herrnhaus die ordentliche General - Versammlung statt, wozu sich die am 8. Dezember v. I. gcivählten Herren Vertreter der Kassenmitglieder zunächst im Saale und die am gleichen Tage gewählten Herren Vertreter der Arbeitgeber im Gesellschaftszimmer zur Erledigung von Punkt 1 und 2 der Tagesordnung und sodann gemeinschaftlich im Gesellschaftszimmer zur Erledigung von Punkt 4—7 pünktlich einzu finden haben. G a g e s o r ö n u n g: 1. Wahl von drei Vorstandsmitgliedern an Stelle der Ende 1893 ausscheidenden. 2. Wahl des aus 3 Mitgliedern bestehenden Prüfungsausschusses für die 1893er Rechnung. 3. Festsetzung der Ortschaften, welche der Kassenbezirk umfassen soll. 4. Definitive Genehmigung des mit den Kassenärzten auf das Jahr 1894 abgeschlossenen Vertrags. 5. Definitive Genehmigung der Vergütung für den Rechnungsführer auf 1894. 6. Beschlußfassung über Anträge, welche von Mitgliedern der Generalversammlung gemäß 8 52 Abs. 4 des Statuts bis zum 18. d. M. eingehen. 7. Mittheilungen. Pulsnitz, am 11. November 1893. Der Vorstand der Ortskrankenkasse. Kerman« Mütze, Vorsitzender. Zum Busstag. Unser evangelisch-lutherisches Landesconsistorium richtet an alle christlichen Kirchgemeinden Sachsens folgende herz liche Worte: In dem Herrn geliebte Gemeinde! Wie Euch be- könnt ist, sollen nach dem Beschluß des Kirchenregimentes unter der Zustimmung Ler Landessynode die Bußtage in unserer Landeskirche, statt wie bisher am Freilag, in Zu kunft am Mittwoch gefeiert werden. Demzufolge wird der zweite diesjährige Bußtag am Mittwoch, den 22. No vember, begangen werden. Diesen zweiten Bußtag werden wir nunmehr in Ge meinschaft mit unsern Glaubensgenossen im größeren Theile des evangelischen Deutschland feiern und Ihr wisset, wie dies der Grund zu der neuen Einrichtung ist. Ein lang gehegter, von weiten Kreisen unsers evangelisch-deutschen Volles gecheckter Wunsch, der auch in unserer Landes- fynode wiederholt lebhaften Ausdruck gefunden hat, wird damit, soweit es zur Zeit möglich ist, in Erfüllung ge bracht. An einem Tage läuten fortan die Bußglocken durch die verschiedenen evangelischen Länder und schlagen an das Gewissen unsres Volkes mit ehernem Ton, ver stärkt durch den großen und schweren Ernst der Zeit, in der wir stehen; an einem Tage beugen wir mit Tausen den unserer Glaubens- und Volksgenossen im geme nsamen Gefühl der Einen großen Gesammtschuld unsere Kniee vor dem Einen heiligen Gott, unsers Volkes Hort und Hüter, und suchen seine Gnade,damit er den Bann von uns nehme, der auf unserm ganzen Volke lastet; an einem Tage geht durch die verschiedenen deutschen Stämme an alle Stände, Hoch und Niedrig, die dringliche apostolische Mahnung: „Lasset euch versöhnen mit Gottl" und der ernste Prophetenruf: „Land, Land, Land, höre des Herrn Won!" Damit jolche gemeinsame Feier des einen Bußtags ermöglicht werde, hat unser Kirchenregiment nach dem Vorgang anderer Kirchenregierungen sich in Gemeinschaft mit der Landessynode dazu entschließen müssen, eine lang gewohnte, tief in unserm Volke gewurzelte Sitte aufzu- gcben, den Bußtag am Freitag zu feiern, im ernsten Ge danken an den Todestag des Herrn, den großen Gnaden- sreitag, an dem unser Heiland die ewige Versöhnung für uns erworben. Nur schwer hat man sich zu diesem Opfer entschlossen. Denn gewiß giebt es keinen kräftigeren An trieb zur Buße, als das Gedächniß des Todes Christi, das uns zugleich im Trost der Gnade mächtig stärkt. Aber weder ist das heilsame Gedenken an den gekreuzigten Erlöser, noch der Segen der Bußtagsfeier überhaupt an irgend einen Tag gebunden. Der S^gen hängt am Worte und an der Gnade des Herrn, wie an der Tiefe der Buße und an der Kraft des Glaubens, der die Gnade ergreift. Wir sind dess' in guter Zuversicht, daß unser lutherisches Sachsenvolk sich das theure Erbe der Väter, das es in der gemeinsamen, mit großer Theilnahme und weihevollem Ernste begangenen Bußtagsfeier besitzt, auch ferner in Treue bewahren und daß der Segen, der seit Jahrhunderten auf dem Freitagsbußtag geruht, auf den Mittwochsbußtag übergehen werde. Wir gedenken dankbar, was der Bußtag in seiner b sherigen Gestalt unserm Volk und Land durch lange Zeiten hindurch in allem Wandel der Geschlechter gewesen ist, aber auch in der neuen Gestalt soll und wird er unserm Volke der alte bewährte Freund bleiben und seine heilsamen Dienste an ihm thun, so hoffen wir getrost zu Gott, in dessen Namen wir diesen Schritt thun, zum Heil unsers Volkes, zur Förderung seines Reiches. Gott der Herr aber gebe in Gnaden durch seinen heiligen Geist, daß, wie unser evangelisch-deutsches Volk in verschiedenen Ländern fortan einen Bußtag feiert, es auch einig werde in der Buße, einig in der Furcht des Herrn und im Geist des Glaubens durch das Band des Friedens, um wieder ein christlich-deutsches Volk zu wer den zur Ehre Gottes! Das walte Gott in Gnaden! Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden stets gegen Honorar dankend angenommen. Pulsnitz. Wir wollen nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß am Bußtag und Todtensonntag sämmtliche Geschäfte, außer den unter 8 6b. (der Ver kauf von Fleisch, Fleischwaaren und Bier) und o. (der Verkauf von Eß- und Trinkwaaren, sowie Nahrungs mitteln aller Art, Conditorei-, Material- und Colonial- waaren, Taback und Cigarren, sowie von Heizungs- und Beleuchtungsmaterial) zu schließen sind laut der stadträthlichen Bekanntmachung vom 1. Juli 1892 („Wochenblatt" Nr. 55). — Eine Kindesmörderin wurde in Königsbrück verhaftet. Es ist die 20 Jahre alte, aus Otterschütz ge bürtige Dienstmagd Ida Treitschke, welche ihr 3 Wochen altes Kind heimlich tödtete und hinter der Scheune ihres Dienstherrn in Schmorkau die Leiche vergrub. — Se. Majestät der König fühlte sich am Sonntag matt, war aber fieberfrei. Nach einer ruhig verbrachten Nacht war das Befinden des Monarchen am Montag besser. Se. Majestät wird sich in der nächsten Zeit noch große Schonung auferlegen müssen. — Am Montag wurde im königl. Thiergarten zu Moritzburg eine Hofjagd abgehalten, an der Ihre königl. Hoheiten der Prinz Georg, der Prinz Friedrich August, der Graf von Flandern nnd dessen Sohn, Prinz Albert, sowie ferner Ihre Excellenzen Oberhofmarschall Graf Vitzthum und Oberstallmeister von Ehrenstein, ferner Hofmarschall Frhr. von Reitzenstein und Adjutant Ritt-