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Blutt Amts und des SLadtrathes des Königl. Amtsgerichts Zu WutsniH Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. AlS Beiblätter: 1. IKustr. Sonntags- blatt (wöchentlich), . Kine tandivirth- scHafMche Weitage (monatlich). Abonnement- -PreiS: Vierteljahr!. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Borm, 9 Uhr aufzugeben. < Preis für die einspaltige Cor' puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P adst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n- steinL Vogler ».„Invaliden, dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. ch ch en d ^fiir Pulsnitz, Lmiigsbriick, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgcgeud Kim^ndviMMev Sahrgang. «ust» Mittwoch. 2. August 1893. nicht so sehr zu bangen, denn die Voraussetzungen, unter denen man ihn russischerseits anscheinend beginnen will, sind hinfällig. Offenbar glaubt man in den maßgebenden Petersburger Kreisen, in Deutschland stehe eine Mißernte bevor und rechnet man außerdem mit der Futternoth in Geldausleihungen der Sächsischen Versicherungsanstalt detr. Nach einer Mittheilung des Vorstandes der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen zn Dresden ist diese Anstalt in der Lage, ihre verfügbaren Gelder zum Theil sowohl in Anleihescheinen, welche von sächsischen Gemeinden mit Genehmigung der Staatsregierung ausgegeben werden und auf den Inhaber lauten, anzulegen, als auch an politische, ^chul- oder Kirchengemeinden gegen Schuldverschreibungen auszuleihen, das letztere, dafern eine Verzinsung zu mindestens 3?/z «/g, Rückzahlung binnen längstens 35 Jahren bedungen bnd zur Aufnahme wie Tilgung des Darlehns die dazu erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ertheilt wird Insoweit die Darlehnsaufnahme von Gemeinden rc. zur Errich- lung von Arbeitswohnungen oder Reconvalescentenheimen erfolgt, kann der Zinsfuß bis auf 3'/z °/g herabgesetzt und die Amortisation bis auf 40 Jahre verlängert werden. Die Königliche Amtshauptmannschaft bringt dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß verfügbare Gelder auch an Private auf mündelsichere Hypothek zur Zeit iU 4 o/g ausgeliehen werden. Kamenz, am 24. Juli 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. Es werden also vom 1. August ab die Kampszölle, Welche die Sätze des Maximalzolltarifs bedeuten, gegen Deutschland in Kraft treten, womit alsdann der deutsch, russische Zollkrieg eröffnet wäre. Deutschland wird selbst verständlich nachher auch seinerseits mit besonderen Zoll- maßregeln gegen das Czarenreich vorgehen, und dürfte sich die Anwendung eines Zuschlagzolles von fünfzig Pro cent auf alle russischen Produkte als eine besonders ge eignete Waffe erweisen, dem russischen Vorstoß zu begegnen. Gewiß könnte man es nur aufrichtig beklagen, wenn der drohende wirthschaftliche Kampf zwischen Deutschland und Rußland in der That zum Ausbruch kommen sollte, denn beide Theile würden hierunter empfindlich leiden, während außerdem der Zollkrieg höchst wahrscheinlich auch auf das kaum erst wiederhergestellte etwas bessere politische Ver- hältniß zwischen Deutschland und Rußland nachtheilig einwirken würde. Indessen, die deutsche Regierung kann ruhigen Gewissens den russischerseits in Gestalt des Maxi maltarifs hingeworfenen Fehdehandschuh aufnehmen, sie hat Rußland rn den bisherigen Verhandlungen das größt möglichste Entgegenkommen bewiesen, sich aber ganz den russischen Anmaßungen zu fügen, das leidet für Deutsch land weder die Rücksicht auf die wirthschaftlichen Interessen weiter Bevölkerungskreise, noch die nationale Würde. Ferner braucht Deutschland gerade zum jetzigen Zeitpunkte Oöß-Verpacbtung. Die diesjährigen Nutzungen an Aepfeln und Birnen auf nachstehenden fiskalischen Straßenstrecken sollen Donnerstag, Sen 19. August S. I., Borm io Uhr stil Gasthose zur „Stadt Dresden" in Kamenz gegen Baarzahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Bautzen-Kamenzer Str. Stat. 5,^—9,,; —II,»; —13,«; — 16,,z; 19,,—20,z; —22,ggg; Kamenz-Dresdner Str. Stat. 0—2,^; —5,§; —8,z; —10,zz; — 14,^; Bischofswerda-Kamenzer Str. Stat. 4,,—8,4; —12,§; —15,^; „ -Großröhrsdorfer Str. Stat. 0—1,^; Kamenz-Königsbrücker Str. Stat. 0—1,^; 3,^—4,^; (mit Ausnahme der an der herrschaftlichen Parkmauer in Brauna anstehenden Bäume). Dresden-Hoyerswerda Str. Stat. 4,,—5,^; —H; 2I,zz—23,„. Königliche Straßen- und Wasser-Bauinspektion Bautzen Königliche Bauverwalterei Kamenz am 28. Juli 1893. Grabner. I. V. Wobst. Ein deutsch-russischer Zollkriegs y. In den schwierigen und verwickelten zollpolitischen ^Handlungen, welche nun schon seit vielen Monaten Aschen Deutschland und Rußland schweben, ist plötzlich »e hochkritiscl e Wendung eingetreten. Die russische Regie- hat beschlossen, ihren Maximaltarif allen Staaten ^genüber, welche Rußland noch nicht die Meistbegünsti- °ddgsclausel zugestanden haben, vom 1. August d.'J. ab Mwenden, wobei es dem Finanzminister Witte anheim- lMt bleibt, zu bestimmen, auf welche fremde Provenienzen neue Tarif ausgedehnt werden soll. Nach Lage der Me kann nicht im Geringsten daran gezweifelt werden, l 0 sich diese schroffe zollpolitische Maßregel des Peters- Cabinets in erster Linie gegen Deutschland richtet, Elches durch die hohen Sätze des russischen Maximaltarifs dwehr dafür „gestraft" werden soll, daß es die weit- yenden Forderungen Rußlands in den Handelsvertrags- v,,Erhandlungen nicht durch die Bank ohne entsprechende Geständnisse von der Gegenseite annehmen will. Von derartigen Entgegenkommen des russischen Partners A sich aber in den Verhandlungen zwischen Berlin und Auburg bis zur Stunde noch nichts gezeigt, Deutschland SiilM- ""H nicht Russen die gewünschte Meistbe- ij^siWng ohne Weiteres zugestehen und die Enttäuschung Kz . die vielleicht nicht vermuthete Festigkeit der deutschen Gerung hat wohl am meisten mit dazu beigetragen, daß Deutschland, weshalb in Petersburg angenommen wird, Deutschland werde mindestens zeitweilig auch ohne Gegen leistung seine Getreide- und Futterzölle Rußland gegen über herabsetzen müssen. Aber diese Rechnung stimmt nicht; was zunächst die Futternoth anbelangt, so bedarf zu deren Beseitigung die deutsche Landwirthschaft der rus sischen Aushilfe nicht, auch hat genannte Calamität ihren Höhepunkt jetzt überschritten. Dann jedoch hat sich der Stand des Roggens — und auf diese wichtige Körner frucht kommt es ja im deutsch-russischen Getreideverkehr vor Allem an — in Deutschland ungemein gebessert, eS steht im Durchschnitt eine gute Mittelernte zu erwarten, ebenso sind die Aussichten für die Weizenernte viel gün stiger geworden. Deutschland kann also die russische Zu fuhr in diesen beiden hauptsächlichen Getreidearten recht wohl entbehren, zumal ihm die Versorgung mit lchteren Produkten aus anderen Getreideländern gesichert ist, die Russen dürften sich demnach in ihrer Speculation gegen Deutschland arg täuschen. Ob nun der etwaige Ausbruch eines Zollkrieges zwischen Deutschland und Rußland auch das Scheitern man an der Newa die Maske gegen den deutschen Nachbar vor den Folgen eines Zollkrieges mit Rußland durchaus fallen läßt. i ' ' ' Bekanntmachung, Obstmitznngsverpachtung betr. Die diesjährigen Erträgnisse der der Stadtgemeinde gehörigen an der alten Ohornerstraße und am Niedersteinaer - Communicationswege gelegenen Obstnutzungen sollen Sonnabend den 5. August d. I. Nachmittags 5 Uhr meistbietend unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden, und wollen sich die hierauf Reflectirenden am Brauhaus einfinden. Pulsnitz, am 29. Juli 1893. Der Stadtrat h. . Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Bezirksversammlung hat auf dem am 24. d. M. abgehaltsnen Bezirkstage nach eingehender Erörterung und nach Gehör der zugezogenen landwirthschaftlichen Sachver ständigen die diesjährige Futterernte zwar als mangelhaft bezeichnet, das Vorhandensein eines allgemeine» Nothstandes im hiesigen Bezirke aber Nicht anerkannt. In Folge dessen können die von einer größeren Anzahl Viehbesitzern durch die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher bei der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft bewirkten vorläufigen Bestellungen auf Baumwollensaatkuchenmehl, Mais und Torfstreu nicht weiter befördert werden, denn das Königliche Ministerium des Innern giebt die von ihm sichergestellten Ersatzmittel an Futter und Streu nur an die Bezirke ab, in denen ein von der Bezirksversammlung anerkannter allgemeiner Nothstand besteht. Sollte später ein solcher eintreten, so wird der Bezirksausschuß wegen Bezugs von Kraftfuttermitteln und deren Abgabe an die der Unterstützung bedürftigen Landwirthe das Erforderliche rechtzeitig vorkehren. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden angewiesen, dies in ihren Gemeinden bez. Gutsbezirken bekannt zu machen. Kamenz, am 27. Juli 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Erdmannsdorff.