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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Vorm, 9 Uhr aufzugeben. 4 Preis für die einspaltige Cor PuSzeile (oder deren Raunst 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchvruckereibes.P abst in Königsbrück, in den Nn- noncen-BureauS von Haasen, stein L Vogler u. „Invaliden, dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Zu WuLsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1 Illuflr. Konntags- blatt lwöchentlich), : Kine kandrvirth. schasMche Weikage (monatlich). Abonnements - PreiS: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Drue -Nd F„s,.e- ^b.n Mn^nddierzigster Jahrgang. »7';« ^us,°° H-»En 26. Juli 18S3. Mittwoch. Pulsnitz, am 24. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Weise. Vorschriften bereits als wünschenswerth erkannt und nicht gewartet, bis aus dem Parlament eine Anregung dazu kam. Wenn auch nicht in solchem Umfange, wie die An tragsteller vermuthlich ins Auge gefaßt sehen möchten, so doch in einem bescheideneren, ist ein Entwurf in Vorbereitung, der verschiedenen, bei Ausführung des Gesetzes gemachten Erfahrungen Rechnung tragen will; für tief einschneidende Aenderungin des Gesetzes dürste jedoch die Zeit erst dann gekommen sein, wenn weitere Erfahrungen bezüglich desselben vorliegen und wenn man allseitig von den im Gesetze ge gebenen Handhaben Gebrauch gemacht haben wird, unter deren Benutzung die anderwärts laut gewordenen Klagen bisher nicht erhoben wurden. eine Bekanntmachung erlassen, die Gast- und Schankwirth- schaften mit weiblicher Bedienung betreffend. Hiernach ist vom 15. August ab für die Wirthschaften mit weiblicher Bedienung 1 Uhr Nachts als Polizeistunde festgesetzt. In den Schankräumen, welche die Kellnerinnen rc. vor 7 Uhr früh nicht wieder betreten dürfen, sind ferner alle Einrich tungen verboten, durch welche Räunie oder Plätze versteckt verhüllt oder in irgend einer Weise dem freien Ein- oder Ueberblicke entzogen werden. Die Kellnerinnen u. s. w., für die die Inhaber von Schankwirthschaften ein genaues Oertliche nnd sächsische Angelegenheiten. — In hiesiger Gegend hat jetzt das Laub schr zahl reicher Linden- und Ahornbäume, auch wohl einiger Obst- büume, ein eigenthümliches Aussehen. Auf den Blättern fast aller Zweige — etwa die obersten ausgenommen — findet man in Menge Tröpfchen einer klebrigen, zuckerhal tigen Flüssigkeit; oft ist sogar die ganze obere Blattseite vollständig und gleichmäßig damit überzogen, daß sie wie lackirt oder gefirnißt aussieht Selbst auf dem Erdboden unter den Banmkronen sind hier und da feuchte Flecke zu sehen, die durch die abgetropste Flüssigkeit entstanden sind. Diese ist nichts anderes als Honigthau, der durch zahllose Schaaren von Blattläusen erzeugt ist. Zu ihrer Vermeh rung ist bisher bie Wärme und die Trockenheit sehr gün stig gewesen. Nun sitzen sie meistens an den unteren Blattseiten, saugen mit ihren Rüsseln den Saft aus und verspritzen vom Hinterleibe aus in weitem Bogen den Honigthau, der deshalb auf die Oberseite der darunter befindlichen Blätter fällt. Für die Bäume selbst ist der klebrige, öfters mit Ruß, Staub rc. vermengte Ueberzug der Blätter insofern nachtheilig, als das Laub in zwei wichtigen Verrichtungen, der Verdunstung und dem Luft austausche, gehindert wird, sodann vermögen aber auch die Sporen gewisser Schmarotzerpilze leicht daran zu haften und sich zu entwickeln, wodurch die Schädigung fortgesetzt wird. Es darf deswegen angenommen werden, daß das jetzt von Honigthau befallene Laub bald vergilben und Heuer recht zeitig abfallen wird, wenn nicht bald durch einen anhaltenden, kräftigen Regen eine gründliche Ab waschung herbeigeführt wird. Lichtenberg, 24. Juli. Das gestern hier abge haltene Schulfest war, begünstigt vom schönsten Wetter, ein rechter Festtag für unsere Kinderschaar. Nachmittag 2 Uhr bewegte sich der Festzug vom Gasthofe zur goldenen Höhe durch das Dorf nach dem Gasthof zum Schwan, ein spielen des Musikchor in der Mitte. Auf dem Festplatze angekommen, wurde nach einer Ansprache des Herrn Ortsschulinspectors und einem enthusiastisch ausgenommenen dreimaligen Hoch auf Se. Maj. unseren allverehrten König und Landesvater, so wie dem Gesänge „Den König segne Gott" das Fest mit verschie denartigen, jeder Klasse entsprechenden Spielen am Nachmittag fortgesetzt, bis Abends gegen neun Uhr der Zug mit Musik unter bengalischer Beleuchtung den Festplatz verließ und sich nach dem Schulhause bewegte, wo das Fest seinen Ab schluß fand. — Anläßlich der durch die Blätter gegangenen Mel dung, Prinz Max von Sachsen wolle sich der Priffter- laufbahn widmen, schreibt das „Frankenb. Tgbl.": Schon der Oheim der Könige Friedrich August des Gerechten und Anton und ihres jüngsten Bruders, des Prinzen Max, Vaters des Königs Johann, Prinz Clemens Wen zeslaus, geboren am 28. September 1739, hat die Priester laufbahn betreten und ward schließlich 1768 Fürstbischof von Trier. Daneben besaß er noch die Bisthümer Frei- Auf Folium 204 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute eingetragen worden, daß die Firma F. A. Gebler in Bretnig auf Herrn Julins Otto Gebler daselbst übergegangen ist. Jnvaliditäts- u. Altersversichernngsgeseiz. Die „Nordd. Allz. Ztg." beschäftigt sich mit den in "er letzten Session des Reichstages eingebrachten Anträgen sülf Revision des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsge- >etzes und führt anscheinend officiös aus: Richtig ist, daß in der Men Wahlbewegung Klagen über die tachnische Ausführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung eine gewisse Rolle ^spielt haben. Betreffs dieser Klagen wäre aber wohl zu deachten, daß sie nicht etwa von den Arbeitern ausgingen, denen die Fürsorge des Gesetzes gewidmet ist; haben sich doch socialdemokratische Redner verschiedentlich zu Verthei- d'gern des Gesetzes gegen Angriffe von anderer Seite Aufgeworfen. Diese Angriffe hatten, wie ebenfalls bcmer- ^uswerth ist, viel weniger die finanzielle Belastung ini 3uge, die durch diese Versicherung den Betheiligten erwachsen P, als vielmehr die den einzelnen Verpflichteten aus der Erfüllung der getroffenen formalen Bestimmungen erwach- Wen Und« quemlichkeiten und Schwierigkeiten. Nach dieser Achtung weist ja auch der konservative Antrag hin, der ''ch dadurch von dem Centrumsantrage unterscheidet, daß ff wenigstens andeutet, welches Ziel die gewünschte Revi- Uon zu verfolgen hätte. Es braucht nun nicht geleugnet A werden, daß die Klagen über die erwähnten formalen ^ästjgungen ziemlich weit verbreitet sind und daß aus Erichen Landestheilen nicht gerade günstig über die Hand lung der gesetzlichen und Ausführungsbestimmungen be- Met wird; andererseits liegen doch aber auch recht be- ldigende Berichte gerade nach dieser Seite vor, z. B. M dem Königreich Sachsen und dem Großherzogthum Mden, wo man die Gemeinden und die Krankenkassen zu ff^anen der Versicherungsanstalten gemacht hat, wie das facultativ im Gesetze vorgesehen fft, während man in Nieren Landestheilen auf diese Mithilfe bisher verzichtete. Weiteren muß immer wieder betont werden, daß An- auf die Reichsregierung als Urheberin des Gesetzes 0 gen der belegten Klagen gänzlich deplacirt sind, denn effade diejenigen Bestimmungen, über welche jetzt am leb- Mesten geklagt wird, waren in den Vorschlägen des Bun- ^aths nicht enthalten, sind vielmehr erst vom Reichstage A- seiner Commission und vielfach unter lebhaftem Wider- ^ben der Regierungsvertreter in die Vorlage hineingebracht ordeu. Das Gesetz über die Jnvaliditäts- und Altei s- ^Ucherung theilt in dieser Beziehung das Schicksal der j^werbeordnungsnovelle, bei welcher ebenfalls die gegen Bestimmungen laut werdenden Beschwerden zumeist Punkte betreffen, in denen der Reichstag die Vorlage Ländert, verschärft resp. präcisirt hat. Bei beiden Ge- sind diese Abänderungen zumeist in der ausgespro- Absicht erfolgt, einer mißbräuchlichen Auslegung § 0 Willkür der Verwaltungsbehörde Thür und Thor A Meßen. Deshalb glaubte man die schon vorgesehenen ^Men durch immer neue und feiner formulirte ergänzen ^stärken zu müssen; es braucht ja in dieser Beziehung an jenes Mißtrauen erinnert zu werden, welches die hffncherungskarte an Stelle des Buches gesetzt und die noch so weit geschützt hat, daß jetzt die Betheiligten der Fülle von Vorsichtsmaßregeln kaum noch wissen, b' ohne straffällig zu werden, ihren Pflichten nach- tz^en sollen. Daß nicht davon die Rede sein kann, die sanken dieser Socialfürsorge aufzuheben, geht schon us hervor, wenn beide Anträge nicht diese, sondern die Kation und Verwaltung der Versicherung zum Ziel- jehr nehmen, und wenn die anfänglich diese Versorgung baZatollo behandelnde Socialdemokratie sich in- " mit dem Gesetze so weit befreundet hat, um zu .Etheidigung einzutreten. Eine Revision des Ge- wun also immer nur die Verwaltung und Organi- Versicherung zum Ziel nehmen, jedenfalls aber ^nk.^en Umfang, die Art und Höhe der Fürsorge, die der Lasten. Andererseits aber hatten die ver- >en Regierungen die Vereinfachung mancher formaler i Frieden von Luneville seine linksrheinischen Besitzungen 1 an Frankreich hatte abtreten müssen, dankte er ab und - beschränkte sich auf sein Bisthum Augsburg mit einem » Jahresgehalt von 100 MO fl. Das Erzstift Trier wurde , dann aufgelöst. Als es 1814 nach der Niederwerfung ! Napoleon's wieder, aber als ein rein geistliches Bisthum auflebte, war Clemens Wenzel bereits mit dem Tode abgegangen, nämlich am 27. Juli 1812. Er hat mehrere Taufen in der kurfürstlichen, jetzt königlichen Familie von Sachsen vollzogen, z. B. die des 1854 in Tirol verun glückten Königs Friedrich August II. (1797) und genoß in derselben große Verehrung. Auch sonst ist der Eintritt katholischer Prinzen in den geistlichen Stand nichts Uner hörtes. Erzherzog Max von Oesterreich, der Bruder Kaiser Josef II., starb 1801 als geistlicher Kurfürst von Köln; Erzherzog Rudolf, sein Neffe, der Bruder des Kaiser Franz 1k., wurde 1819 Fürst-Erzbischof von Olmütz und starb 1831 als Kardinal-Priester St. Petri in Monte- Anreo. Immer aber waren es nachgeborene Prinzen, die nach menschlicher Voraussicht, nicht zur Thronfolge kommen konnten und von denen die Sicherung des Bestandes ihrer Familien nicht abzuhängen schien, da ja bekanntlich der katholische Klerus zur Ehelosigkeit verurtheilt ist. Dresden. Ein Händler mit ganz minderwerthigen Stoffen, sogenannter Stoffnepper, ist Mittwoch Nachmittag in der Neustadt mit Erfolg thätig gewesen. Er kam zu einem Gewerbetreibenden und klagte ihm, daß er in großer Geldverlegenheit sei und deshalb seine Waare weit unter dem Einkaufspreise absetzen müsse. Es glückte ihm, dem Geschäftsmanne Stoff zu zwei Herrenanzügen und zu Da- meukleidern für 68 Mk. aufzuschwatzen. Als er sich wieder entfernt hatte, ließ der Käufer die Stoffe von einem Sach verständigen taxiren und erfuhr zu seinem Schrecken, daß sie sogenannte Schundwaace und höchstens 30 Mk. werth seien. Der geriebene Händler war etwa 40 Jahre alt, mittelgroß und kräftig, hatte dunkles, graumelirtes Haar, ebensolchen, spitz verschnittenen Vollbart, war gut gekleidet und hatte auffallend jüdisches Aussehen. Ei dürfte noch anderweit versuchen, derartige „Geschäfte" zu machen. Dresden. Hier gedenkt man demnächst Droschken 1. Klasse neben den bestehenden einzuführen. Diese neuen Droschken werden eleganter ausgestattet und bespannt und erhalten drei Sitze. Selbstverständlich ist der Fahrpreis ein höherer. Wie wir hören ist eine größere Zahl solcher Wagen bereits in Herstellung begriffen. Dresden. Für den Bau des Finanzministeriums müssen aus den Sandsteinbrüchen der Schweiz kolossale Steine herbeigeschafft werden, deren Transport nicht allein erhebliche Kosten rerursacht sondern auch durchaus nicht gefahrlos ist. Einen solchen Koloß in Größe von 12 Kubikmetern, ein Kubikmeter — 48 Centner, also insg?« sammt 576 Centner, sah man am 18. Juli Abends auf einem mit Schienen besonders tragfähig gestalteten Wagen am Aufgange von, Elbausladeplatz zur Glacisstraße. Der 2M Centner, mit dem Stein also 776 Centner schwere Wagen war mit den Hinterrädern eingesunken und erst nach stündlichem Bemühen gelang es unter Vorspann von 20 Pferden den Wagen in Gang zu bringen. Am Aus ladeplatz liegt noch ein zweiter solcher Steinkoloß, dessen Transport am 19. Juli stattfand. — Die König!. Polizeidirektion zu Dresden hat sing, Augsburg und Regensburg, sodaß er einer der be gütertsten und einflußreichsten katholischen Würdenträger .... war. Als er infolge der napoleonischen Wirren 1801 im s Personalverzeichniß zu führen haben, dürfen ohne Polizei-