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8. April 18S3. Sonnabend. Bekanntmachung, die Prüfung der Handfeuerwaffen betr. Mit dem 1. April d. I. tritt das NeichSgesetz über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen in Kraft. Nach diesem Zeitpunkt dürfen nur 1 ., geprüfte und abgestempelte Handfeuerwaffen, 2 ., Handfeuerwaffen, welche mit dem Vorrathsstempel versehen sind, 3 ., aus dem Ausland eingeführt, mit dem vollständigen, den inländischen gleichwertigen Prüfungszeichen eines auswärtigen Staates versehene Handfeuerwaffen, 4 ., von einer Militärverwaltung oder im Auftrag einer solchen hergestellte und geprüfte Handfeuerwaffen feilgehalten oder in Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft. Pulsnitz, am 30. März 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, betreffend die Kontrolversammlungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Bezirke des Meldeamts Kamenz finden wie folgt statt: Dienstag, dm 25. April er., Vorm. 8'/«, 10, 11'/r und Nachm. 2 Uhr in Kamenz, Schützenhaus; Mittwoch, den 26. April er., Vorm. 8>/i, 10, 11V? und Nachm. 2 Uhr in Kamenz, Schützenhaus; Donnerstag, den 27. April er., Vorm. 9 Uhr in Schwepnitz, Gasthof; Donnerstag, den 27. April er., Nachm. 1>/r und 3 Uhr in Königsbrück, Schützenhaus; Freitag, den 28. April er., Vorm. 7>/2, 9 und 10'/r Uhr in Pulsnitz, Schützenhaus; Freitag, den 28. April er., Nachm. 1 und 2'/.2 Uhr in Grvsjröhrsdorf, Mittelgasthof. Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten, Landwehrleute 1. Aufgebots und Ersatz-Reservisten, sowie die zur Disposition der Crsatzbehörden und als Halbinval'de entlassenen Mannschaften zu gestellen. Die Einberufung zur Kontrolversammlung erfolgt durch öffentliche Aufforderung. Dies geschieht, indem in jeder Ortschaft Seiten des Gemeindevorstandes in ^ortsüblicher Weise bekannt gemacht wird, zu welcher Kontrolversammlung die betreffenden Mannschaften zu erscheinen haben. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Nichterscheinen wird bestraft. Bautzen, am 6. April 1893. Königliches Bezirks-Kommando. Montag, den 1«. April 18SZ: Viehmarkt in Königsbrück Oertliche und sächsische Angelegenheiten. — Ein Rentenbewerber hatte zur Begründung seines Anspruches auf Invalidenrente eine Quittungskarte vorge- legt, welche eine geringere Anzahl von Marken enthielt, als nach der Vorschrift zur Erfüllung des Pflichtjahres erforder lich war und beanspruchte die Ergänzung der fehlenden Marken auf Grund der Thatsache, daß er mehrere Wochen in versicherungspflichtiger Beschäftigung bei einem Arbeit geber gestanden sei, der inzwischen zahlungsunfähig geworden war und deshalb die Beitragsleistung unterlassen hat. Das Reichsversicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 13. Februar eine derartige Anrechnung von gesetzlich zu entrichtenden, aber thatsächlich nicht entrichteten Beiträgen Wir können nur eine solche Weiterbildung unseres öffent lichen und privaten Rechtes als segensreich anerkennen, welche auf den realen und geschichtlich gegebenen Grund lagen fußend, den Bedürfnissen der Gegenwart gerecht wird und damit die Stetigkeit unserer gesammten Politischen, socialen und geistigen Entwickelungen sichert. Wir erwar ten, daß das neue bürgerliche Gesetzbuch von deutsch-nationa lem Rechtsbewußtsein getragen werde. 5) Für die gebotene Sparsamkeit bei allen öffentlichen Ausgaben in Reich und Staat treten wir ein zur Erhaltung der wirthschaftlichen Wohlfahrt und der Steuerkraft des Volkes. 6) Wir sehen in der vollen Wehrkraft des deutschen Volkes eine uner läßliche Bedingung für die Machtstellung der Nation und für die Erhaltung des Friedens. 7) Die maßvolle Fort führung einer zielbewußten Kolonialpolitik unter dem Schutze des Reiches werden wir unterstützen. 8) Wir stehen auf dem Boden der allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881, welche die Grundsätze des practischen Christenthums in der Gesetzgebung zur Geltung bringt. Die auf Grund dieser Botschaft erlassenen Gesetze betreffend die Einrichtung von Krankenkassen, die Versicherung gegen Unfall und die Jnvaliditäts- und Altersversicherung bedür fen der Vereinfachung. Wie wir für die Besserung der Lage der Arbeiter, unter erheblicher Belastung der Arbeitge ber, eingetreten sind, so halten wir nach wie vor die Stär kung des Mittelstandes in Stadt und Land und die Be seitigung der Bevorzugung des großen Geldkapitals für die dringendsten Aufgaben der Socialpolitik. Wir fordern ein wirksames Einschreiten der Staatsgewalt gegen jede gemeinschädliche Erwerbsthätigkeit und gegen die undeutsche Verletzung von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. 9) Wir erstreben eine Gestaltung des Erb- und Familien rechtes, welche die Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes gewährleistet. Die Einführung einer zweckentsprechenden Heimstätten-Gesetzgebung für den kleineren Grundbesitz und die Ueberführung der auf dem Grundbesitz lastenden Hypo thekar-Verschuldung in zu amortisirenve Renten-Schuld erachten wir als wünschenswerth. 10) Für die Landwirth- schaft, welche unter der Ungunst des Weltmarktes, der in- ' ternationalen Währungsverhältnisse und der inneren wirth schaftlichen Entwickelung leidet, ist der bestehende Zollschutz > aufrecht zu erhalten, im weiteren aber ein ausreichender > Zollschutz für die Zukunft anzubahnen; auch ist für die Die Conservativen. j Das Programm der Deutsch - Conservativen Partei : nach den Beschlüssen des letzten allgemeinen conservativen ! Parteitages zu Berlin lautet: Die deutsche Conservative i Partei hält es für geboten, in Anlehnung an die bewähr- ' ten Grundsätze, welche in ihrem Programm von 1876 ausgesprochen sind, zu den wesentlichen Aufgaben der Ge genwart in nachstehendem Programm Stellung zu nehmen: 1) Wir wollen die Erhaltung und Kräftigung der christ- lichen Lebensanschauung in Volk und Staat und erachten ihre praktische Bethätigung in der Gesetzgebung für die unerläßliche Grundlage jeder gesunden Entwickelung. Staat und Kirche sind vonGott verordnete Einrichtungen; ein Zusammenwirken beider ist die nothwendige Vorbedingung zur Gesundung unseres Volkslebens Wir erkennen einer seits dem Staate das Recht zu, kraft seiner Souveränität, sein Verhältniß zur Kirche zu ordnen; andererseits wollen wir keinen Gewissenszwang und deshalb kein Uebergreifen der staatlichen Gesetzgebung auf das Gebiet des inneren kirchlichen Lebens. In diesem Sinne werden wir auch für das gute Recht der evangelischen Kirche auf selbststän dige Regelung ihrer inneren Einrichtungen eintreten. Die confessionelle christliche Volksschule erachten wir für die Grundlage der Volkserziehung und für die wichtigste Bürg schaft gegen die zunehmende Verwilderung der Massen und die fortschreitende Auflösung aller gesellschaftlichen Bande. Wir bekämpfen den vielfach sich vordrängenden und zersetzenden jüdischen Einfluß auf unser Volksleben. 2) Wir wollen die für unser Vaterland gewonnene Ein heit auf dem Boden der Reichsverfassung in nationalem Sinne stärken und ausbauen. Wir wollen, daß innerhalb dieser Einheit die berechtigte Selbstständigkeit und Eigenart der einzelnen Staaten und Stämme gewahrt werde. Wir Wollen in Provinz, Kreis und Gemeinde eine Selbstver waltung erhalten, gegründet nicht auf das allgemeine Wahl recht, sondern auf die natürlichen Gruppen und organischen Gliederungen des Volkes. 3) Wir wollen die Monarchie von Gottes Gnaden unangetastet erhalten wissen und wir be kämpfen, bei gesetzlich gesicherter bürgerlicher Freiheit für alle und bei wirksamer Betheiligung der Nation an der Gesetzgebung, jeden Versuch, die Monarchie zu Gunsten eines parlamentarischen Regiments zu beschränken. 4) Umgestaltung der Gesetzgebung betreffend den Unterstützungs wohnsitz im Sinne ausgleichender Gerechtigkeit Sorge zu tragen. 11) Für die Industrie ist der durch die Concur- renz des Auslandes bedingte Zollschutz aufrecht zu erhalten und, wo nöthig, zu verstärken. 12) Für das Handwerk erscheint vornehmlich die Einführung des Befähigungsnach- weises, die Stärkung der Innungen und Jnnungsverbände, die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereini gungen geboten. Redlicher Handel und Gewerbebetrieb ist zu schützen durch Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausirhandels und der Abzahlungsgeschäfte, sowie die Beseitigung der Wanderlager und der Wanderauktionen. 13) Die Börsengeschäfte sind durch eine Börsenordnung wirksamer staatlicher Aufsicht zu unterstellen; insbesondere ist dem Mißbrauch des Zeitgeschäftes als Spielgeschäft, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln, entgegenzutceten. 14) Diejenigen Anhänger der Sozialdemo kratie und des Anarchismus, deren vaterlandslose und auf den Umsturz gerichtete Bestrebungen weite Kreise unseres Volkes gefährden, sind als Feinde der staatlichen Ordnung zu bekämpfen. 1b) Einer gewissenlosen Presse, welche durch ihre Erzeugnisse Staat, Kirche und Gesellschaft un tergräbt, ist nachdrücklich entgegenzutreten. Hochhaltung von Christenthum, Monarchie uud Vaterland, Schutz und Förderung jeder redlichen Arbeit, Wahrung berechtigter Autorität, das sind die obersten Grundsätze, welche die Deutsche Conservative Partei auf ihre Fahne geschrieben hat. Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs Amtsgerichts Mnfnndvierffgster Jahrgang Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. zu Uutlsnrtz Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 19 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den Nn- noncen-Bureaus von Haafin- steinL Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags- Hiatt lwöchentlich), r. Kine landrvirth- sch «striche Weilage smonatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung.