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Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts AbonnementS-PreiS: Vierteljährl. 1M.25 Pf. Ans Wunsch unentgeltliche Zusendung. Als Beiblätter: 1. Illustr. Sorrntcrgs- k>tatt (wöchentlich), r: Kine kcrrrdrvirth- scHcrftNche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. zu Wulsnih Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufz ?arben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Naum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Invaliden, dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. >^fiir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg nud Umgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Sonnabend. 14. Januar I8S3. WnfrmdvierMer Jahrgang. H"'""" Bekanntmachung, betreffend den Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. — 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktivem Dienst bei einem Truppen-(Marine-)theil melden will, hat vorerst bei dem i oilvorsitzenden der Ersatz-Commission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. — 3) Der Cimlvorsitzende ver Ersatz-Commission giebt seine Erlaubnitz nrch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: n von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b. von der obiigkeit- chen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhoft geführt hat. — 4) Die mit Meldeschein ver- ehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppen-(Marine-)theils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. — 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheinrs. — 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeit vom !. October bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär - Musikcorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Cavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. Mörz melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. October. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Frei willigen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. — 7) Den mit Meldescheinen versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppen-(Marine-)theil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschem bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. — 8) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Cavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr I. Ausgebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. — 9) Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserve verhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehrcavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. — 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppsntheils nicht. Dresden, den 5. Januar 1893. K r i e g s - M i n i st e r i u m. von der Planitz. — B e k a n n^t mach « ng, Trottoirplattenlieferung betr. Die Lieferung von 250 laufenden Metern 70 Ctmtr. breiter Trottoirplatten mit Kopf soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Lieferzeit bis 1. Juni 1893. Hierauf Reflectnende wollen ihre Gebote schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „P l a t t e n l i e f e r u n g" an den unterzeichneten Stadtrath bis zum 18. Januar dss. Js. einrcichen. Nähere Auskunft ertheilt der Bauausschußvorsitzende Herr Stadtrath Sperling. Auswahl unter den eingegangenen Angeboten bleibt Vorbehalten. Pulsnitz, am 7. Januar 1893. Der Stadtrath. Schubert Brgrmstr. Bekan » tmach « » g. Nachdem die Aufzeichnung der Hunde in hiesiger Stadt erfolgt ist, werden diejenigen Hundebesitzer, welche nicht bereits im Besitz der Hundesteuermarke für das laufende Jahr sind, oder bei der Aufzeichnung übersehenIworden sind, hiermit aufgefordert, die Hundesteuer bis Ende Februar dss. Js. bei unserer Stadtkasse Vormittags von 8 bis 12 Uhr gegen Empfangnahme der Hundesteuermarke zu entrichten. Pulsnitz, am 11. Januar 1893. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekann t m a ch u n g. In Gemäßheit von § 14 Abs. 3 des Pferdeaushebungs-Reglements vom 15. October 1886 wird hiermit bekannt gemacht, daß 1., Herr Rittergutspachter Käferstein in Ohorn als leitendes Mitglied im IV. Pferdemusterungsbezirk an Stelle des verstorbenen Kaufmann Kuring in Pulsnitz, 2, Herr Fabrikant Max Großmann in Großröhrsdorf als Stellvertreter für Herrn Käferstetn, 3, Herr Riemermeister Reinhold Gude in Pulsnitz als einfaches Mitglied in demselben Bezirk und 4., Herr Gemeindevorstand Sommer in Schwepnitz als Stellvertreter des leitenden Mitgliedes im V. Bezirke an Stelle des aus dem Bezirke verzogenen Rittergutspachters Schubert in Röhrsdorf auf die Zeit bis zum 31. März 1896 gewählt und verpflichtet worden ist. Kamenz, am 29. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. vonGrd mannsdorff. Montag, den 23. Januar 1893: Pferdemarkt in Bischofswerda. WM" Der auf diesen Tag fallende Vichmarkt wird nicht abgehalten. Zur Heereövorlage. Einem Artikel der „Nordd. Allg. Ztg." zur Militär. Vorlage entnehmen wir Folgendes: „Man verweist uns auf die Qualität der Truppen und sagt: nicht die Masse der Streiter, ihr Werth wird entscheiden. Gut, aber wel chen Maßstab haben wir, diesen Werth im Vergleich mit dem unserer Gegner festzustellen? Können wir uns dabei nicht leicht täuschen, wie die Preußen sich 1806, die Fran zosen sich 1870 täuschten? Es giebt im Frieden keinen sicheren Maßstab für die Qualität, und wer jemals be rufen war, über den Werth fremder Truppen zu urtheilen, weiß, wie schwer das ist, nicht zum Wenigsten, weil ihre günstigen Factorm kaum sichtbar werden. — Wir waren in den französischen Krieg eingetreten, geschult durch den dänischen und den böhmischen. Wir werden in den künf tigen Krieg nach einem mehr als 20 jährigen Frieden un ter neuen Führern, mit veränderten Waffen, veränderter Taktik eintreten, und erst der Erfolg wird entscheiden, wie hoch wir unseren qualitativen Werth bemessen dürfen. Wenn dann zur geringeren Quantität und der unsicheren Qualität eine lähmende Verstimmung darüber hinzukäme, daß man es unterlassen hat, die Armee rechtzeitig zu ver stärken, zu verjüngen, zu verbessern, würde sie nicht un gleich schädlicher, aber auch berechtigter sein als der Un- muth, der sich jetzt diesen Maßregeln entgegenstellt? — Wir sind seit Alters gewöhnt, unsere Kriege, auch wenn wir politisch dis Angegriffenen, die Herausgeforderten wa ren, offensiv zu führen. Wir haben dieser Kampfsorm einen Theil unserer Erfolge zu verdanken. Jede Offen sive setzt aber voraus, daß, wer sie ei greift, des Glaubens ist, er wäre in irgend etwas, sei es in der Zahl oder im Werthe der Truppen oder in der Führung, überlegen.