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Mittwoch. 22. Februar 1893. Kunath, Gerichtsvollzieher. I 730 I 6280 57 784 2235 100 263 87 gungen durch Gesang oder Musik stattgefunden haben, ohne daß vorher bei den amtirenden Herren Geistlichen um Erlaubniß hierzu nachgesucht worden wäre. Es ist nun im Kirchenvorstande beschlossen worden, die Gemeinde» Mitglieder darauf aufmerksam zu machen, daß zu derartigen Kundgebungen unbedingt und rechtzeitig vorher die Erlaub niß des Pfarramtes eingeholt bez. dasselbe benachrichtigt werden müsse. — Der Gesangverein „Liedeckranz" im benachbarten Ohorn veranstaltet nächsten Sonntag im Saale des Gast hofs „zur König Albert - Eiche ein öffentliches Gesangs- Concert. Das uns vorliegende Programm enthält u. A. auch humoristische Vorträge und wird die Besucher dieses Concertes gewiß in jeder Weise befriedigen. — Am Sonnabend hatten sich in Bautzen im Hotel Laue, einberufen durch eine Anzahl der bekanntesten und hervorragendsten Landwirthe der Bautzener Gegend, eine stattliche Anzahl von Groß- und Kleingrundbesitzern znsammengefunden, es waren wohl über 500, um Stellung zu nehmen zur Bildung einer neuen rein wirthschaftlichen Partei, welche in erster Linie die Interessen der Land» wirthschaft, sowie des Gewerbes und Handels vertreten soll, ohne eine besondere politische Stellung einzunehmen. Zum Schluß der Sitzung nahm die Versammlung folgende Resolution an: „Die heute in Bautzen versammelten Landwirthe und Vertreter der landwirthschaftlichen Vereine der Oberlausitz erklären sich mit den in dem Aufruf: „Eine Frage an die Regierung! -- Eine Mahnung an die deutschen Landwirthe!" ausgesprochenen Ansichten und Zielen vollständig einverstanden und beschließen demgemäß: an der Gründung eines ganz Deutschland umfassenden Wirthschaftsverein im Februar in Berlin, durch Delegierte theil zu nehmen. — Zur Warnung für Simulanten sei mitgetheilt, daß vor kurzer Zeit ein Mitglied einer Krankenkasse in Zittau, welches unter dem Vorgeben, erwerbsunfähig zu sein, für eine Woche Krankengeld erhob, thatsächlich aber gearbeitet hatte, wegen Betrugs zu einer Woche Ge- fängniß und zur Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt worden ist. — Nach einer Entscheidung des Kgl. Oberlandesge richts werden Skatturniere als zur Kategorie der Aus spielungen rc. gehörig betrachtet und bedürfen der polizei lichen Genehmigung. — Der König hat die erforderliche allerhöchste Ge nehmigung ertheilt, daß das für den Sommer geplan e 6. deutsche Bundeskegeln im König!. Großen Garten zu Dresden abgehalten werden darf. Von verschiedenen Klubs sind übrigens Anträge eingegangen, das Bundes kegeln diesmal wegen der Choleragefahr auf das nächste Jahr zu verschieben. — Am Montag Nachmittag ist in Dresden ein 67 Jahre alter Dachdeckermeister vom Dache eines Kömgl. Forstrevierverwaltung Lausnitz und Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 10. Februar 1893. Lehmann. Mittelbach. Der Befähigungs-Nachweis hat im Reichstag sein 15jähriges Jubiläum gefeiert. Seine Einführung ist abermals beschlossen worden. Daß dies bereits zum vierten Male geschehen ist, macht den Befähigungs- Nachweis an sich vielleicht interessanter, seine Einführung zur Zeit indessen keineswegs wahrscheinlicher, da die An nahme bestehen bleibt, daß die Regierung der wiederholten Annahme die wiederholte Ablehnung folgen lassen wird. In Handwerker-Kreisen hofft man indessen auf eine endliche Berücksichtigung dieser Forderung, wenn zunächst die Antragsteller eine Aenderung ihrer bisherigen Taktik vornehmen. Der Befähigungs-Nachweis ist nämlich bislang im Grunde genommen lediglich Mittel zum Zweck gewesen, indem er im Sinne seiner heutigen Verfechter eine Besei tigung der Gewerbefreiheit vorbereiten soll. Unseres Er achtens ist es aber richtiger, den Befähigungsnachweis zum Selbstzweck zu machen, ihn zu spezialisiren, und seine Einzelforderungen nach uud nach durchzudrücken. Um das zu verstehen, ist es nothwendig, daß man sich über das Wesen des Befähigungsnachweises sowohl Wie über die von ihm zu erwartende Wirkung klar wird. Der Befähigungs-Nachweis umfaßt drei Forderungen, die in ihrer Gesammtheit von einschneidender Bedeutung sind und von denen diejenige des Nachweises der technischen Befähigung des Meister-Kandidaten, unserer Ansicht nach noch nicht einmal die werthvollste ist. Betrachtet man diese Forderung nämlich unter dem Gesichtswinkel der heutigen Gewerbeordnung, so würde sich ein werthvoller Schutz des Handwerks kaum daraus ergeben; schon deshalb nicht, weil der Befähigungsnachweis sich nicht auf Fabrik-Betriebe erstrecken soll, und ganz ab gesehen von der beliebten Unterscheidung von Fabrik-Betrieb und Handwerksbetrieb, dieser Nachweis, sofern er nicht die Konkurrenz der Großindustrie beschneidet, bedeutend an Werth verliert. Gerade diese Konkurrenz aber, soweit sie illegitim ist, wenn wir diesen Ausdruck gebrauchen dürfen, soll durch den Befähigungs-Nachweis getroffen werden, wie aus der zweiten Forderung: eine Altersgrenze für die selbstständig werden wollenden Handwerker zu schaffen, deutlich genug hervorgeht. Zum Befähigungs-Nachweis zugelassen werden nämlich nur diejenigen Handwerker, die den Nachweis einer richtig zurückgelegten Lehrzeit und einer fünfjährigen Gesellen oder Wanderzeit beizubringen vermögen. Setzen wir den Beginn der Lehrzeit in das 14. Lebensjahr fallend, so ergiebt sich bei vierjähriger Lehrzeit, unter Hinzurechnung einer fünfjährigen Gesellenzeit das 23. Jahr. Mit 23 Jahren soll also ein Handwerker selbstständig werden dür fen. Rücksicht auf eine dazwischenfallende Soldatenzeit ist nicht genommen, braucht unseres Erachtens auch nicht ge nommen zu werden, da die Forderung, ein Handwerker Holz-Versteigerung. Imu88nilE- Levitz!-. — Gasthof zum „schwarzen Adler" in Königsbrück. Montag, den 27. Februar 1893, Vorm. 9 Uhr. Nächsten Donnerstag, den 23. Februar 1883, Nachmittags 4 Uhr, gelangen in der Schmibt'schm Restauration in Friedersdorf ein 60-gängiger, ziemlich neuer Bandmühlstuhl, 1 Kleiderlade, 1 Heckselschneidekasten mit Sense, 1 Spinnrad, 1 Bettstelle, circa 1 Centner Heu und dergl. mehr, gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 21. Februar 1893. Reisstangen „ 4—7 „ „ Rm. weiche Brennscheite, „ „ Brennknüppel, „ „ Neste. müsse, um selbstständig werden zu können, das 23. Lebens jahr erreicht haben, doch wahrlich bescheiden genug ist. Unsere Reichsgewerbeordnung sagt nur, daß Jedermann der Betrieb eines Gewerbes gestattet ist. Nach dieser Fassung ist es also einem aus der Lehre entlaufenen Jungen gestattet, sich sofort selbstständig zu machen, und dieses stillschweigende Zugeständmß ist es ja eben, was von un seren „jüdischen Mitbürgern", die nun einmal, es läßt sich durchaus nichts dagegen einwenden, die gefährlichsten Konkurrenten des Handwerkerstandes, überhaupt des ehr lichen Gewerbes sind, in einer Weise ausgenutzt wird, die allen Gesetzen der Sittlichkeit Hohn spricht. Das ist es aber nicht allein, was uns die Forderung einer Altersgrenze sympatisch erscheinen läßt. Durch das laissor luiro, luissor pussor werden viele Handwerker selbstständig, ehe sie die nöthigm Mittel und die nöthige Erfahrung besitzen, die nun einmal zur Schaffung einer selbstständigen Existenz gehören. „Gelegenheit macht Diebe '. Dieser Wahrspruch ist kaum treffender anzuwenden als hier. Zu dem Vernich tungskampf der Großen gegen die Kleinen gesellt sich au ßerdem noch ein Vernichtungskampf der Kleinen untereinan der, und zwischen diesen Mühlsteinen wird manche solide Existenz zu Pulver zerrieben, während die unglücklichen Ueberbleibsel unfehlbar dem Proletariat anheimfallen und diejenige Gesellschaftsklasse verstärken helfen, die die soziale Revolution auf ihre Fahne geschrieben hat. An dieser unerbittlichen Logik der Thatsachen wird die ganze liberale Theoretiker-Weisheit zu Schanden. Der dritte, schon genannte Punkt des Befähigungs- Nachweises, ist die Forderung einer richtig zurückgelegten Lehrzeit, entsprechend der richtigen Grund-Änschauung, daß nur aus einem gesunden Lehrverhältniß ein gesunder Ge sellenstand hervorgehen und wiederum allein aus letzterem ein gesunder Meisterstand sich entwickeln kann. Man sieht daraus, daß sich in der Zergliederung des Befähigungsnachweises erst sein wahrer Werth erkennen läßt. Man sollte deshalb auch diejenigen Klugheitsgründe berücksichtigen, die dazu rathen, nach und nach das zu for dern, was man auf einmal nicht bewilligt erhält. Steter Tropfen hölt den Stein. In ganz Deutschland erhebt sich ein wachsender Wi derstand gegen die verwirrende manchesterliche Gewerbepolitik. Einstweilen ist dieser Widerstand im Verhältniß zu der Macht des Liberalismus nur noch einem Lüftchen ver gleichbar. Aber bei einer klugen und geschickten Taktik des Mittelstandes wird er in absehbarer Zeit zum Sturm werden, der die manchesterliche Lehre vom „freien Spiel der Kräfte" wie leere Spreu vor sich herfegt. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Es ist in letzter Zeit wiederholt vorge kommen, daß bei Trauungen und Begräbnissen Ehrenbezeu b.rkener Stamm v. I5 em Mittenst., kieferne und fichtene Stämme v. 12—31 ein Mittenst. buchenes Nutzstück v. 33 om Mittenst., kieferne und fichtene Klötzer v. 12—42 ein Oberst., „ Stangenklötzer „ 11 „ „ fichtene und tannene Derbstangen v. 8—15 om Unterst., Amts Blatt des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben Mufuuddierzigfier Jahrgang in Pulsnitz. Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1M.2S Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Inserate sind bis Dienstag u. Freitas, Vorm. 9 Uhr auf; q.ben Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchvruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasen- stein L Vogler u. „Invaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. AlS Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags- btatt (wöchentlich), r. Kine tandrvirth- sschaftlstcHe Weitage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. zscheM Kölligs brück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Zu WuLsnitz