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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags- blatt (wöchentlich), r. Kine tandrvirth- scHastriche Weitage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Blatt und des SLadtraLhes des Königl. Amtsgerichts Zu Wu^Snih. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufz ^rben Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum 10 Pfennige. KescHäftsstelten bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haasin, stein L Vogler u. „Invaliden dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. ^schenk/, ^nir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Druck und Verlag von E. L. Für st er's Erben in Pulsnitz. Riewndbikvzigstkr Jahrgang. H-b-rl-i» 17. Dezember 18S2. Sonnabend. Zivangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Gustav Ferdinand Schramm eingetragenen Grundstücke, als: l ., die Althäuslernahrung Folium 216 des Grundbuchs, Nr. 191 des Brandcatasters und Nr. 950, 946 und 951 des Flurbuchs für Bretnig, geschätzt auf 4559 Mark 50 Pf., und 2 ., das Feld- und Wiesengrundstück Folium 218 des Grundbuches und Nr. 937 und 938 i) des Flurbuchs für Bretnig, geschätzt auf 1875 Mark — Pf., sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist -er 29. Deeem-er 1892, Vormittags 9 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie -er 19. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der aus den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz, am 3. November 1892. Königliches Amtsgericht. — Weise. Söhnel, G.-S. Belanntmachun g. Den Haus- und Grundstücksbesitzern wird hiermit abgegeben, bei eintrctender Glätte den Fußweg längs ihrer Grundstücke sofort mit Sand oder Asche zu bestreuen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden in Gemäßheit H 366,,„ des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingcwiesen, daß zufolge rrichsg-riclsilicher Entscheidung Haus- und Grundstücksbesitzer, welche durch unterlassenes Streuen die Verungluckung einer Person verschulden, zur Unterhaltung der Letztere» während der Dauer ihrer Erwerbsunfähigkeit, sowie zur Bezahlung sammtlicher Kurkosten verpflichtet find. Pulsnitz, am 16. Dezember 1892. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die Consigmtion -er Pfer-e UN- Mn-er betreffen-. Gemäß der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. März 1881 ist in der 2. Hälfte des Monats December die Consignation der Pferde und Rinder vorzunehmen und der Consignationsbogen bis spätestens den 8. Januar 18SL bei der Amtshauptmannschast einzureichen. Den Gemeindevorständen des Bezirks wird dies zur Nachachtung mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß gegen Säumige mit Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark vor gegangen werden wird. Die Consignation ist von den Gemeindevorständen auch in den selbstständigen Gutsbezirken ihres Wohnortes auszuführen. Kamenz, am 12. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. Abonnements - Einladung. Mit dem 1. Januar 1893 beginnt das I. Quartal im 45. Jahrgang unseres Blattes und erlauben wir uns zum Neuabonnement ganz ergebenst einzuladen. Insbesondere bitten wir diejenigen geehrten Abonnenten, Welche unser Blatt durch die Post beziehen, die Bestellung rechtzeitig bewirken zu wollen, damit in der Zustellung keine Unterbrechung stattfindet. Bestellungen auf das I. Quartal 1893 werden in unserer Expedition, sowie von allen Postanstalten, Brief trägern und unseren Zeitungsboten entgegengenommen. Hochachtungsvoll GXpeö.öes Pulsnitzer Amts- u. Wochen- Sluttes. E. L. Förster's Erben. Unsere deutsche Waffe. Die Erklärung des Reichskanzlers Grafen Caprivi in der Monatssitzung des Reichstages über unsere Jnfanterie- gewehre hat folgenden Wortlaut: Das Gewehr der deutschen Armee ist im Modell und in der Aussübrung ein durch aus gutes und entspricht allen Anforderungen, die die moderne Kriegskunst an eine Handfeuerwaffe zu stellen hat. Das gilt im ganzen Umfange auch von den Löwe'schen Gewehren. Der Gedanke, die Löwe'schen Gewehre zurück- zugeben oder nicht mehr bei ihm zu bestellen, ist der Staats- und Reichsregierung noch nicht gekommen. (Zustimmung links.) Wenn heut zu Tage über eine neue Waffe Beun ruhigung entsteht, wenn irgendwelche Mißstände sich heraus stellen, so werden die Klagen in weitere Kreise getragen, ali früher. Das liegt aber weniger an der Waffe, als an den veränderten Zeitverhältnissen. Ich habe noch den Uebergang von den Perkussionsgewehren zum Zündnadel gewehr mitgemacht. Ich erinnere mich der Angriffe, welche damals gegen das Zündnadelgewehr gemacht wurden. Sie waren viel heftiger, als die heutigen Angriffe. Aber es fehlte damals die öffentliche Meinung; was gesagt wurde blieb in Offizierskreisen, in deren Kreisen damals sogar Witzblätter herausgegeben wurden, die das neue Gewehr verspotteten. Wenn ein solches Gewehr in die Hände von Landwehrtruppen kommt, die zum ersten Mal dergleichen in die Finger bekommen, so ist es selbstverständlich, daß die Gewehre eine Menge Beschädigungen erleiden. Es ist in dem Prozesse ausgesprochen, daß durch einen horrenden Vertrauensbruch Schriftstücke des Artilleriedepots Wesel in die Oeffentlichkeit gekommen seien. Das ist aber ein kleiner, ganz gemeiner Diebstahl (Heiterkeit), nichts mehr oder nichts weniger, denn die Schriftstücke sind durchaus nicht als geheim bezeichnet oder behandelt worden. Sie haben offen in der Mappe des Zeugoffiziers in Wesel gelegen, sind herausgenommen und in den Prozeß gebracht worden. Wenn zu einer Uebung Gewehre herausgegeben werden, so ist es eine Erfahrung nicht von heute und von gestern daß nachher viel zu bemängeln ist. Ich habe selbst bei der Mobilmachung 1850 die Gewehre für das Kaiser-Franz- Regiment in Empfang genommen und zurückgegeben; es ist ebensoviel ausgestellt worden, wie jetzt. Jedes Artille riedepot hat das Interesse, das Gewehr in vollkommenstem Zustande zurückzubekommen, womöglich noch vollkommener, als es dieselben ausgegeben hat. Die empfangende Truppe hat Eile; da wird nicht viel nachgesehen. Wenn das De pot die Waffe zurücknimmt, da läßt es sich Zeit und be trachtet sie mit der Lupe, und jeder kleine Fehler wird bemängelt und muß reparirt werden. Man kann aber daraus nicht schließen, daß das Gewehr schlecht ist. Wenn eine gewisse Anzahl von Gewehren schlecht geworden ist nach einer Uebung von Mannschaften mit wenig geübten Fingern, so folgt daraus noch nicht, daß die Waffe selbst schlecht ist. Ich habe das Verzeichniß der Reparaturen, die als nothwendig erkannt worden sind, vor mir. Es sind nur drei Zahlen, die ungewöhnlich sind: Reparatur an den Kammern, dem Schlößchen und den Auszugsfedern. Wenn allzu roh mit dem Gewehr umgegangen wird und dadurch Beschädigungen entstehen, so ist daran nicht die Fabrikation schuld. Daraus kann kein Schluß auf die Dicnstbrauchbarkeit des Gewehres gezogen werden. Im Kriege würde der weitaus größte Theil ruhig weitergebraucht worden sein. Bei den Infanterie-Seitengewehren Modell 71 — ich setze voraus, daß die Herren wissen, was das ist (Heiterkeit) — sind 81 reparaturbedürftig gewesen. Wenn das bei einem Dinge passirt, welches niemals gezückt wird, dann kann man sich nicht wundern, das bei dem Gewehr auch etwas passirt! Es ist letzthin vor Gericht der Versuch gemacht worden, die Militärverwaltung in einer unverantwortlichen und gewissenlosen Weise zu ver leumden. (Zustimmung links.) Ich kann das als Ange höriger des deutschen Heeres und als Vertreter der aus wärtigen Politik des Deutschen Reiches nur auf das Schärfste brandmarken. (Lebhafter Beifall.) Darauf sprach der Kgl. Sächs. Kriegsminister v. d. Planitz: Es ist auch behauptet worden, daß bei dem kgl. sächsischen Armeekorps besonders schlechte Erfahrungen mit den Löwe'schen Gewehren gemacht worden sind. Wir stehen der Sache ganz objektiv gegenüber, denn wir haben mit der Firma Löwe direkt gar nichts zu thun. Wir ha ben s. Z. die Gewehre bei der preußischen Militärverwal tung bestellt und haben einen Theil Löwe'scher Gewehre mitbekommen. Als die Anklagen gegen die letzteren auf tauchten, haben wir ein Vergleichsschießen mit je 200 Ge wehren aus Staatsanstalten und aus der Löwe'schen Fabrik angestellt. Jedes Gewehr wurde mit 50 Schuß versehen, 25 für gewöhnliches Schießen und 25 für Schnellfeuer. Das Ergebniß war, daß die Gewehre der Löwe'schen Fabrik mit denen der Staatsfabrik völlig gleich leistungsfähig waren. Bei den Hebungen waren von sechs Reservebataillonen fünf mit Löwe'schen Gewehren versehen und es sind nie Klagen vorgekommen. Die Behauptung der „Neuen Deut schen Zeitung" in Leipzig, daß nach zwei Schießen 250