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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. AlS Beiblätter: I. Illustr. Sonntags- blatt lwöchentlich), S. Kine kandrvirth- scHastNche Weitage (monatlich). Abonnements -PreiS: Lierteljährl. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigk. Amtsgerichts Zu Wutsnitz. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennig«. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An» noncen-BureauS von Haasin- stein L Vogler u. „Jnvaliden- danl" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. b ^fjjr Pulsnitz, Lönig-brück, Uadcbcrg, Uadcburg, Moritzbuig in,d Umgegend DM- -Nd «rb-„ RirrundvierziBev Sahrgang. Sus,°° 5 November 1892 SouuabenS. B. Auf Fol. 220 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsgerichts-Bezirk ist heute die Firma Mohrendrogerie, Felix Herberg in Pulsnitz und als deren Inhaber Herr Paul Felix Herberg, Kaufmann daselbst, eingetragen worden. P u l s n i tz, am 3. November 1892. Das Königliche Amtsgericht. Weise. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Bei hiesiger Sparkasse wurden im Mo nat October 1892 348 Einzahlungen im Betrage von 24 923 M. 53 Pf. geleistet, dagegen erfolgten 177 Rück zahlungen im Betrage von 19 687 M. 8 Pf. — Der schöne Gebrauch, Kindern zum ersten Jahres tage Sparkassen - Bücher mit entsprechenden Einlagen als Pathengeschenk zu überweisen, bürgert sich erfreulicherweise immer mehr ein. Während andere Geschenke nutzlos da liegen oder auch durch baldige Ingebrauchnahme abgenutzt werden, so wächst im ersteren Falle die Einlage durch Zins und Zinseszinsen mit der Zeit zu einem kleinen Kapital an, welches dem Kinde bei der Konfirmation oder auch bei Eintritt in ein Lehr- oder sonstiges Civilverhält- niß, oder auch später bei Gründung eines Geschäfts bezw. bei der Berheirathnng eine willkommene Gabe sein wird. — Ls ist vielfach die Wahrnehmung gemacht wor- lich nicht nur den nackten, plumpen dilettantischen und deshalb weniger gefährlichen Wucher treffen, während der wahre, ge fährliche, routinirte Wucher, der sich unter der Maske des loyalen Geschäfts verbirgt, ruhig sein Wesen weiter treiben kann. Die Bestimmung, daß Rechtsgeschäfte, bei denen die zngesiHerten Vermögensvortheile im auffälligen Mißverhältniß zu den Leistungen stehen, als Wucher zu betrachten und deshalb ungiltig seien, ist recht dehnbar. Die Wucherer werden stets eine Klausel finden, welche dem ihnen zugesi teilen Gewinn den Anschein des Recht mäßigen giebt. So lange der Gesetzgeber nicht mit ganz energischer Faust, ohne Rücksicht auf die verknöcherten Begriffe des römischen Rechtes, in dies Wespennest greift, so lange wird eine Besserung nicht eintreten. den Wucherern zum Opfer, falls sie sich nicht hart am Abgrund durch eine reiche Heirath noch retten können. > Unendlich viel Gewerbtreibende und Kaufleute laufen dem - Wucherer, der sich häufig ganz harmlos unter der Maske ' eines stillen Theilhabers zu nähern versteht, ahnungslos ins Garn. Es ist eben eine uralte Geschichte. Geld ist immer am werthvollsten, wenn man es nicht hat. Wer hundert Mark unbedingt haben muß, dem sind sie drei- oder fünfhundert Mark Werth und manch Einer verspricht gern dem edlen Menschenfreund, der ihm in seinen Nöthen beispringt, dreihundert Mark zurückzuzahlen, wenn er so fort hundert Mark bekommt. Das ist die Nothlage. Und deshalb hat das Gesetz den mit Strafe bedroht, welcher die Nothlage eines Anderen dazu ausnützt, sich einen über mäßigen Gewinn zu verschaffen. Aber die Wucherer sind immer schlauer, als die Bewucherten. Die Wucherer wissen sehr gut Alles so einzurichten, daß das ganze Dar lehn mehr wie ein Gest äft aussieht, bei dem beide Kon trahenten zu gewinnen hoffen. Wenn der eine Theil dabei übermäßig verliert, so ist das eben sein Geschäftsrisiko ge- wesen. Bei Beamten und Offizieren mag freilich von diesem Deckmäntelchen oft Abstand genommen werden, da es hier unnöthig ist. Die Bewucherten sind mit Rücksicht auf ihre staatliche und gesellschaftliche Stellung zur Diskretion ver pflichtet. Viele Wuchergeschäfte werden auch offenkundig unter der Flagge des Bankwesens getrieben. Der Wucher mit Baustellen, bezw. Baugeldern steht in solcher Blüthe, daß hierin mit eine Ursache der allerorten grassirenden Woh- nungsnoth zu suchen ist. Wir freuen uns, daß der Bun- üesrath sich demnächst mit einem Gesetzentwurf über die Strafbestimmungen betr. den Wucher beschäftigen soll. Es sind ziemlichfftrenge Strafen vorgesehen. Man wird hoffen- nach welchen der Betrieb von Wasserwerken mit Sandsiltration zu führen ist, um in Cholerazeiten Jnfectionsgefahren thunlichst auszuschließen. 1 ., Es ist dafür Sorge zu tragen, daß das zur Entnahme dienende Gewässer (Fluß, See und dergl.) so viel als möglich vor Verunreinigung durch menschliche Abgänge geschützt wird, nament lich ist das Anlegen von Fahrzeugen in der Nähe der Entnahmestelle zu verhüten. 2 ., Da die Landfilter ein vollkommen keimfreies Wasser nicht liefern, sondern ihre Leistungsfähigkeit im Zurückhalten der Mikroorganismen, auch der Cholerakeime, nur eine beschränkte ist, darf der Anspruch an die Filter nicht über ein beschränktes Maß hinaus erhöht werden. 3 ., Die Filtrationsgeschwindigkeit darf IV« Millimeter in der Stunde nicht überschreiten. 4 ., In solchen Orten, wo der Wasserverbrauch so hoch ist, daß die hiernach zulässige Filtergeschwindigkeit überschritten wird, muß alsbald für Abhilfe gesorgt werden. Dies geschieht entweder durch Einschränkung des Wasserverbrauchs, m welcher Hinsicht die Einführung von Wassermessern für die einzelnen Häuser zu empfehlen ist, oder durch Vergrößerung der Filterfläche be ziehungsweise Neuanlage weiterer Sandfilter. 5 ., Undurchlässig gewordene Filder dürfen nur soweit abgetragen werden, daß eine Sandschicht von mehr als 30 om Stärke zurückbleibt 6 ., Das erste, von einem srischangelassenen, beziehungsweise mit frischer Sandschicht versehenen Filter ablaufende Wasser ist, weil bakterienreich, nicht in den Neinwasserbehälter beziehungs weise in die Leitung einzulassen. 7 ., Die Leistung der Filter muß täglich durch bakteriologische Untersuchungen überwacht werden. Erscheinen im Filtrat Plötzlich größere Mengen oder ungewohnte Arten von Mikroorganismen, so rst das Wasser vom Verbrauch auszuschließen und Abhilfe zu schaffen. Es empfiehlt sich sogar, das Filtrat eines jeden einzelnen Filters gesondert zu untersuchen. 8 ., Die sorgfältige Beachtung vorstehender Erfahrungssätze setzt die Gefahr des Uebertritts von Cholerakeimen in das Leitungswasser auf ein möglichst geringes Maß herab, Wie dies neuer dings durch das Beispiel von Altona im Vergleiche zu Hamburg in großem Maßstabe erwiesen worden ist. Ueber den Wucher. Giebts denn heutzutage noch Wucher? Wenn man jene verzerrten Romanfiguren denkt, welche mit spindel dürren, habgierig gekrümmten Fingern heimlich im Golde fühlen, mit grausamen, vampyrartigen Gesichtszügen ihre Mer angrinfen und von der übrigen Welt mit banger ^cheu gemieden werden, da wird man lange suchen müssen. dem einen oder anderen unserer Mitmenschen "heißt es wohl, er mache „Geld-Geschäfte", böse Zungen fügen Meicht noch hinzu: „Kravattenmacher". Aber lernt man Betreffenden kennen, so giebt er sich als ein gutherzi- M, liebenswürdiger Mann, der die allgemeine Achtung Ader Mitmenschen genießt und wohl seinen Bekannten 5? und zu einmal aushilft, selbstverständlich aus bloßer Kundschaft. „Gern machte er's überhaupt nicht, man ^be schließlich für seine Gutmüthigkeit als Dank nur Aer- Beschämt werdet ihr von dannen gehen. Da sieht wan in der Zeitung ein Inserat, etwa: „Geld in jeder Me an Beamte und Militärs diskret" u. s. w. Vielleicht md da Wucherer zu finden; mancher schreibt hin und — ^halt als Antwort das Schreiben eines Agenten, vor- so und so viel als Provisions - Vorschuß einzufenden, s» « w"t>e er — versuchen, ein Darlehn auf Wunsch zu be- Wen. Also auch da keine Wucherer, nur schlaue Agen- die ihre Provisionsköder auswerfen. H Und doch giebt es Wucherer! Und doch wuchert die '"Pflanze des Wuchers in übergroßer Fülle in unserem ° lammten wirtschaftlichen Leben und erstreckt ihre gehei- en Wurzelfäden in Regionen, wohin sich kaum die Phan- des gewöhnlichen Sterblichen versteigen kann. Ein AMr Theil unseres deutschen Volkes befindet sich in - ^ücherhänden; zahlreiche, sonst tüchtige Offiziere fallen i Bekanntmachung, betreffend die Kontrolversammlungen der Mannschaften des Beurlaubtcnstandes, Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Bezirk des Meldeamts Kamenz finden wie folgt statt: Mittwoch, de» 9. November, Vormittags 8, 10 und Nachmittags 2 Uhr in Kamenz, Schützenhaus; Donnerstag, den 10. November, Vormittags 10 Uhr in Schwepnitz, Gasthof; Donnerstag, den 10 November, Nachmittags 2 Uhr in Königsbrück, Schützenhaus; Freitag, de» 11. November, Vormittags 9 und 10'/? Uhr in Pulsnitz, Schützenhaus; Freitag, den 11. November, Nachmittags 1 Uhr in Großröhrsdorf, Mittelgasthof. Zur Herbst-Kontrolversammlung haben sich sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten und die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften zu stellen. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen erfolgt durch öffentliche Aufforderung. Dies geschieht, indem in jeder Ortschaft Seiten des Gemeindevorstandes in ortsüblicher Weise bekannt gemacht wird, zu welcher Kontrolversammlung die betreffenden Mannschaften zu erscheinen haben. Es hat sich jeder zur Theilnahme an der Kontrolversammlung Verpflichtete genau über Zeit und Ort derselben — ev. durch Befragen beim Gemeindevorstand — Gewißheit zu verschaffen. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Nichterscheinen wird bestraft. Bautzen, am 19. Oktober 1892. . Königliches W ezirks-Komm anöo. B e k a n n t m a ch u n g. Im Reichsgcsundheitsamte sind die Erfahrungssätze zusammengestellt worden, nach denen der Betrieb von Wasserwerken mit Sandfiltration zu führen ist, um in Fällen von Cholera oder sonstigen Seuchen die Ansteckungsgefahr thunlichst auszuschließen. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft werden diese Sätze nachstehend bekannt gemacht. Kamenz, am 1. November 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff.