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Blatt Amts und des Stadtraches des Königs Amtsgerichts Wutsnih Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An« noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Dllustv. Sonntags- blatt lwöchentlich), 2. Eine tandrvirth- schaftNche Weitage (monatlich). AbonnementS-PreiS: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. ch ch ^sür Pulsnitz, «önigsbrück, »ladederg, Uadeburg, M-ritzbmg md Amge-md. Vorm, 9 Uhr aufzugeben. Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. RiMimdvisuMM Nahrgang. H»--"" Sonnabend. Nr. 67. 2«. August 18S2. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuchs auf den Namen Carl August Julius Kühne eingetragenen Grundstücke, als: 1 ., das Hausgrundstück Fol. 30 ves Grundbuches, Nr. 33 des Brandcatasters und Nr. 565 des Flurbuches für Großröhrsdorf, geschätzt auf 5400 und 2 ., das Feldgrundstück Folium 819 des Grundbuches und Nr. 1304 und 1317 des Flurbuches für Großröhrsdorf, geschätzt auf 600 sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist -er 27. September 1892, Vormittags 9 Uhr als Anmeldetcrmin, ferner -er 29. Octover 1892, Vormittags 9 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie -er 3. November 1892, Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des VerthcilungsPlans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmelde termine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz, am 15. August 1892. Königliches Amtsgericht. I. V.: vr. Maeser, Ass. Söhnel, G.-S. Bekanntmachung, das gewerbmäßige Schlachten und Verpfunden von Viehstücken betreffend. Es wird hiermit wiederholt bekannt gemackt, daß das gewerbmäßige Schlachten und Verpfunden von Viehstücken nur Seiten derjenigen stattfinden darf, welche diesen Gewerbebetrieb vorschriftsmäßig angemeldet haben und denen behördlich genehmigte Schlachthausanlagen zur Verfügung stehen. Nach der Verordnung des König!. Finanz - Ministeriums vom 20. Juli 1864 ist aber das Schlachten und Verpfunden von Viehstücken als Gewerbebetrieb bei Jedem anzunehmen, der mehr als 3 schlachtsteuerpflichtige Viehslücke innerhalb eines Kalenderjahres ausschlachtet und ganz oder theilweise verpfundet, wie dies insbesondere bei vielen Gast- Wirthen der Fall ist. Auch diesen ist solchenfalls das Schlachten und Verpfunden von Viehstücken nur unter der Bedingung gestattet, daß sie diesen Gewerbebetrieb vorschriftsmäßig anmelden und entweder selbst behördlich genehmigte Schlachthausanlagcn besitzen oder die bereits genehmigte Schlachthausanlage eines Dritten als Gewerberaum für das Schlachten ihrer Viehstücke bezeichnen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestiinmungen werden nach § 148, 1 beziehentlich 147, 1 der Gewerbeordnung bestraft. Pulsnitz, den 14. August 1892. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die Bekanntmachung vom 29. Juli dss. — Nr. 61 des Wochenblattes — die Desinfcction der Aborte, Düngergruben und Schleußen betreffend wird hiermit nochmals eingeschärft. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Pulsnitz, am 19. August 1892. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. D Zu wählen. Bekanntmachung, die Wahl zur Gewerbekammer betreffend. Zur Vornahme der Urwahlen zur Ergänzungswahl für die Gewerbekammer Zittau sind .... 1-, in den Amtsgerichtsbezirken Kamenz (außer der Stadt Kamenz) und Königsbrück —- emschlnßlich der Stadt Königsbrück A Wahlmanner, 2., im Nmtsgerichtsbezirke Pulsnitz — einschließlich der Stadt Pulsnitz — 4 Wahlmänner Bekanntmachung, die Wahl zur Handelskammer betreffend. Zur Vornahme der Urwahlen zur Ergänzungswahl für die Handelskammer Zittau sind 1 ., in den Amtsgerichtsbezirken Kamenz und Königsbrück drei Wahlmänner, 2 ., im Amtsgerichtsbezirke Pulsnitz drei Wahlmänner zu wählen. , Zur Theilnahme an der Wahl berechtigt und wählbar sind alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts angehörenden männlichen Personen, welche a., als Kaufleute oder als Fabrikanten mit einem Einkommen von mehr als 1900 Mk. aus Handel oder Gewerbe (Renten u. s. w. kommen nicht in Frage) eingeschätzt; b., 25 Jahre alt und o., im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Die Wahlen finden Freitag, den 9. September dieses Jahres, van 11 bis 12 Uhr Vormittags statt. Die Stimmabgabestellen, die jeder Stelle zugewiesenen Ortschaften, die bestellten Wahlleiter und die Wahllocale sind aus der Tabelle unter T zu ersehen. Die Stimmberechtigten werden aujgesordert, ihre Stimmen an den angegebenen Orten und zur vorerwähnten Zeit in Person abzugeben. Kamenz, am 11. August 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. Stimmabgabe Stelle. Für die Ortschaften: Wahllokal: Wahlleit-r: Kamenz. Königsbrück. Pulsnitz. Großröhrsdorf. ! Bretnig. Amtsgerichtsbezirk Kamenz mit Einschluß der Stadt Kamen,. Amtsgerichtsbezirk Königsbrück mit Einschluß der Stadt Königsbrück. Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz einschließlich der Stadt Pulsnitz, jedoch mit Ausschluß der Gemeinden Großröhrsdorf, Bretnig und Hauswalde. Großröhrsdorf. Bretnig und Hauswalde. Sitzungssaal der Königl. Amtshauptmannschaft. Rathskeller zu Königsbrück. Gasthaus zuni Herrenhaus in Pulsnitz. Mittlerer Gasthof in Großröhrsdorf. Gasthof zum Anker in Bretnig. Herr Bezirkssekretc. Weber. Herr Fabrikbes. Willibald Reuter in Königsbrück. Herr Kaufmann und Fabrikant Hugo Hauffe in Pulsnitz. Herr Fabrikant Friedrich Schubert in Großröhrs dorf, Kirchgasse Nr. 68. Herr Kaufmann und Gemeindeältester Hermann Steglich in Bretnig.